Street Fotografie - Auf was muss ich achten?

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Larissa Kate Jordan Larissa Kate Jordan Beitrag 1 von 41
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Ich würde mich ja sehr gerne mal an der Street Fotografie versuchen. Also einfach mal Kamera schnappen, in die Stadt und alles Interessante ablichten.

Aber ich weiss, dass das mit den Rechten nicht so einfach ist. Ich glaube zu meinen, dass keine einzelnen Personen im Bild sein dürfen ( allg. kein Hauptfokus auf Menschen ohne deren Genehmigung)

Wie ist das genau? Oder was muss ich sonst noch beachten bezüglich den Rechten?

Wäre um Hilfe dankbar, um dann nachträglichen Ärger ausschliessen zu können

Danke
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 2 von 41
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Chips & Bier Chips & Bier Hermann Klecker 30.08.06 0
... hinstell
Sarah Tustra Sarah Tustra   Beitrag 3 von 41
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Wie sich die Rechtslage in der Schweiz und D unterscheiden, kann ich dir nicht sagen.

In D würde ich erst einmal unterscheiden, zwischen Fotos erstellen und Fotos veröffentlichen.
Bei einer Veröffentlichung brauchst du die Zustimmung des / der Abgebildeten. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Menschen auf dem Foto zu sehen sind. Ausschlaggebend ist allein, ob jemand meint und gegebenenfalls darlegen kann, erkannt zu werden. Das kann z.B. auch bei auffälliger und individueller Kleidung der Fall sein.

Beim fotografieren ist zunächst einmal das WO entscheidend. Solange du dich auch öffentlichem Grund befindest hast du einen weiten Handlungsspielraum. Auf Privatgelände, also auch auf Bahnhöfen, in Einkaufszentren etc, entscheidet der Hausherr unter welchen Bedingungen das Fotografieren erlaubt, oder eben nicht ist.
Solltest du jemanden auf öffentlichem Grund knipsen, der dir signalisiert, dass er das nicht mag, könnte es auch Ärger geben. Hier bewegst du dich in einer Grauzone. Wenn du mit einem Weitwinkelobjektiv vor dem Matterhorn stehst und dir jemand ins Bild läuft, ist das etwas anderes, als wenn du jemanden in der Fußgängerzone mit einem 200er Tele verfolgst und Fotos machst, wie die Person in der Nase popelt. Ist die Person also nur Beiwerk und rennt zufällig durchs Bild, ist das Erstellen eines Bildes zunächst unproblematisch.

Bei der Veröffentlichung könntest du dich wiederum auf bestimmte Ausnahmen berufen. Dies wird in D durch das Kunsturhebergesetz geregelt, §22 beschreibt das Recht aufs eigene Bild, in § 23 sind die Ausnahmen hierzu beschrieben.

Soweit in ganz groben Zügen die Rechtslage von einem unbedarften Laien beschrieben.
Abseits der Gesetze ist mir vor allem das Feingefühl wichtig, vor allem in der non verbalen Kommunikation wirst du schnell merken, wem du zu Nahe kommst. Dann stelle ich mir die Frage, in wie weit es mir jetzt gerade wichtig erscheint, den mir durch das Gesetz gegebenen Handlungsspielraum aus zu nutzen, oder eben nicht.

Edit. Durch das von Hermann verlinkte Bild möchte er dir sagen, dass dieses Thema hier schon häufig, nein regelmässig, nein ständig diskutiert wurde.
Es lohnt sich also für dich, hier einmal die Suchfunktion zu bemühen und du wirst viele Beiträge dazu finden, die sicher auch geeignet sind, deine Frage zu beantworten.
Larissa Kate Jordan Larissa Kate Jordan Beitrag 4 von 41
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danke für die schnelle Antwort.

Die Suchfunktion habe ich benutzt, aber dummerweise über alle Foren, da hats mir natürlich in den ersten 20 seiten nichts gescheites angezeigt. werds nun nochmals gezielt auf dieses Forum anwenden.

Danke
logen35 logen35 Beitrag 5 von 41
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fotografiere die personen offensichtlich und habe auch blickkontackt mit ihnen. wenn sie es nicht in der öffentlichkeit wollen werden sie es dir schon zu verstehen geben. auch wenn du mit den fotos im nachhinein kein geld verdienen möchtest sehe ich da kein problem!!! sie sind teil eines ganzen! wenn du einen coolen alten faltigen penner auf einer bank siehst gib ihm 2€ und mach nen foto!!!!
Chris W. Braunschweiger Chris W. Braunschweiger Beitrag 6 von 41
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also unterm Strich wird das so ausgehen:

Die einen werden sagen: Mach es einfach
und die anderern werden sagen: Nein das ist in Deutschland nicht möglich weil .....

Beide werden gute Argumente haben, entscheiden musst du letztendlich alleine.
Thorsten Strasas Thorsten Strasas Beitrag 7 von 41
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Zitat: logen35 02.10.12, 16:09Zum zitierten Beitragwenn du einen coolen alten faltigen penner auf einer bank siehst gib ihm 2€ und mach nen foto!!!!

Ein ganz wichtiger Hinweis. Und gerade noch rechtzeitig, bevor wieder diese seltsamen Leute auftauchen, die einem was von respektvollen Umgang mit den Menschen erzählen wollen. Glück gehabt.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 41
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Hallo,

schau mal hier, sicher ein interessanter Link zum Thema.
http://www.medienrecht-urheberrecht.de/ ... rsonenfoto

Viele Grüße,
Octoman.
sunny-side sunny-side Beitrag 9 von 41
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Kann mir das vielleicht jemand übersetzen in "normalsterblich"? Was bedeutet dass denn nun im Klartext?

Sollte ich in Zukunft immer einen Stapel von Einverständnis Erklärungen im Rucksack haben? Falls ja, was müsste denn da drauf stehen?

Und bei Tieren? Und Gegenständen? Darf ich Fotos machen (sofern frei zugänglich) und diese veröffentlichen? Und muss ich bei Tieren meinen Stapel Einverständnis Erklärungen zücken (sofern nicht meine eigenen und nicht freilebend)? Auch z. B. bei Kühen auf der Wiese? Wie ist es bei Tieren im Zoo?
Sarah Tustra Sarah Tustra   Beitrag 10 von 41
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Zitat: sunny-side 10.10.12, 14:56Zum zitierten BeitragKann mir das vielleicht jemand übersetzen in "normalsterblich"? Was bedeutet dass denn nun im Klartext?

Sollte ich in Zukunft immer einen Stapel von Einverständnis Erklärungen im Rucksack haben? Falls ja, was müsste denn da drauf stehen?

Und bei Tieren? Und Gegenständen? Darf ich Fotos machen (sofern frei zugänglich) und diese veröffentlichen? Und muss ich bei Tieren meinen Stapel Einverständnis Erklärungen zücken (sofern nicht meine eigenen und nicht freilebend)? Auch z. B. bei Kühen auf der Wiese? Wie ist es bei Tieren im Zoo?


Das sind ja jetzt mindestens 7 Fragen, die alle individuell beantwortet werden wollen. Einen Teil der Antworten findest du schon hier im Thread beantwortet. Wenn du dich dann noch hier im Forum ein wenig umschaust, wirst du auch für die anderen einander zum Teil widersprechende Antworten finden.
sunny-side sunny-side Beitrag 11 von 41
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Ich habe sowohl diesen Thread, als auch weitere gelesen. Komme aber immer noch nicht so ganz dahinter... daher die Bitte um Übersetzung ins "normalsterbliche".

Es gibt also diverse Ansatzpunkte. Wie handhabt ihr es denn?
Sarah Tustra Sarah Tustra   Beitrag 12 von 41
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Zitat: sunny-side 11.10.12, 15:28Zum zitierten BeitragEs gibt also diverse Ansatzpunkte. Wie handhabt ihr es denn?

Was jetzt genau?
Zu Frage 1
Ich habe zB keine Einverständniserklärungen im Rucksack.
Zu Frage 2
Ob du das machen möchtest hängt davon wesentlich ab, was du wo fotografierst und, vor allem, ob du es veröffentlichen möchtest und wie wichtig dir gegebenenfalls die Risikoabdeckung ist.
Zu Frage 3
Ein Model Release Vertrag könnte zB so ausschauen - nicht zutreffendes kann man ja streichen.
http://www.dokufoto.de/nachrichten/mode ... wnload-773
Zu Frage 4 bis 5
Tiere und Gegenstände haben kein "Recht am eigenen Bild" hier ist das Wo entscheidender. "Hausrecht" wäre da ein Zauberwort, welches Beschränkungen definiert.
sunny-side sunny-side Beitrag 13 von 41
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Ah ha... Das bedeutet also, wenn die Themenerstellerin in der Einkaufspassage Fotos von Menschen macht, braucht sie zur Veröffentlichung die Einverständniserklärung jedes Einzelnen. ES SEI DENN das Foto wäre hauptsächlich von etwas anderem und die Personen nur "Beiwerk" (also laufen nur zufällig durchs Bild)? Ab wann wäre dass denn dann okay? Denn wenn ich mir hier einige Bilder ansehe, dann gehören die Menschen (nicht einzelne Personen, sondern Menschen an sich) einfach zum Bild dazu...

Wie ist dass denn bei öffentlichen Veranstaltungen? Habe da schöne Fotos gesehen von verkleideten Personen, die sich für's Foto in Pose geworfen haben. Müssten die dann nicht auch eine Erklärung unterschreiben? Oder gilt da wieder ein anderes Recht?

Und Hausrecht bedeutet: Kühe auf der Wiese erlaubt. Kühe im Stall beim Bauern aufm Hoff verboten. (?) Ich meine, mir ist klar, dass ich keine fremden Grundstücke betreten würde oder abgesperrte Bereiche. Aber die Kuh auf der Wiese ist ja rein theoretisch auch auf einem eigenen Grundstück (abgezäunte Wiese). Da darf ich dann aber fotografieren?

Wobei sich fotografieren auch auf veröffentlichen erweitern lässt natürlich.

Darf ich denn alles fotografieren, was öffentlich zugänglich ist? Also beispielsweise ein Haus (am Straßenrand)? Wenn ich es architektonisch schön finde?!

Und die Tiere im Zoo? Da ist dann die Frage wie die Zooleitung es sieht, oder? Gibt es Zoo's die die Veröffentlichung verbieten? (eigentlich ja ne super Werbung für die - vor allem kostenlos)

Sorry, dass ich so viele Fragen stelle. Aber mag mich da lieber auf sicherem Terrein bewegen als später ne Klage am Hals zu haben.
Sarah Tustra Sarah Tustra   Beitrag 14 von 41
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Zitat: sunny-side 11.10.12, 16:43Zum zitierten BeitragSorry, dass ich so viele Fragen stelle. Aber mag mich da lieber auf sicherem Terrein bewegen als später ne Klage am Hals zu haben.

Sorry, hab jetzt zu wenig Zeit um eine Antwort geben zu können. Als kleine Denkaufgabe kannst du mir vielleicht so lange mal schnell aufschreiben, welche Verkehrsregeln ich beachten soll, wenn ich morgen vor hätte, mit dem Auto von Berlin nach Hamburg zu fahre - ich will ja auch kein Knöllchen riskieren.
sunny-side sunny-side Beitrag 15 von 41
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Also zunächst mal solltest du über einen Führerschein verfügen. Ein Auto wäre dann auch nicht schlecht. Du solltest dich grundsätzlich auf der Fahrbahn auf der rechten Spur einfädeln und dich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten. Sofern nicht anders vorgeschrieben gilt in Deutschland (deine gewünschte Fahrstrecke) folgende Maximal Geschwindigkeiten:

Innerorts (also IN der Stadt) = 50 km/h
Außerorts (also AUSSERHALB der Stadt) = 100 km/h

Auf der Autobahn gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Das bedeutet du DARFST auch langsamer (allerdings nicht ZU langsam um den Verkehr nicht zu behindern) oder schneller fahren.

Du solltest dich während der gesamten Fahrt anschnallen (kann auch ein eventuelles nerviges Piepsen im Auto meist ausschalten). Vor allem solltest du nüchtern fahren (bedeutet KEIN Alkohol und KEINE Drogen vorher).

Auf Personen in blauen oder roten Fahrzeugen mit lustigen blauem Blinklicht auf dem Dach solltest du immer hören bzw. ihnen Platz machen.

Während deiner Fahrt solltest du den anderen Verkehr (also die anderen Autos) beachten. Dazu dienen die diversen Spiegel in und an deinem Auto. In die solltest du gelegentlich reinschauen um zu sehen was sie machen / wo sie fahren. Wichtig ist das vor allem, wenn du überholen möchtest (an einem langsamer fahrenden Auto vorbei fahren).

Beim links oder rechts abbiegen solltest du den Blinker benutzen (Hebel am Lenkrad) und ich empfehle (obwohl in Deutschland nicht Pflicht ist) das Licht dauerhaft anzuschalten (ebenfalls Hebel am Lenkrad).

Siehst du wie einfach es ist, hilfsbereit eine Frage zu beantworten, anstatt eines doofen Kommentares? Dazu ist ein Forum da. Und angesichts der Tatsache, dass bereits über 200 Leute dieses Thema angeklickt habe, gehe ich davon aus, dass zu diesem Thema mehr Leute Fragen haben...
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