Wachschutz

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catha-childsmind catha-childsmind Beitrag 16 von 32
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dietmar, es war doch ausdrücklich die rede von RUINEN.

da stellen sich zum fragen schon einmal mehrere probleme.. wen fragen ? es steht nicht immer der eigentümer dran. und extra zum grundbuch, nachsehen, ist .. nun ja.
problem no. zwei: die meisten grundstücke sind durch eine haus-/grundstücksverwaltung verwaltet, die würden sicherlich geld für haben wollen, lassen sowieso keinen allein rauf und wenn du nicht nen fotografenausweis oder so was hast und dazu noch relativ jung kannste das echt vergessen.

grundsätzlich hast du zwar recht, die erfolgsaussicht ist jedoch gen null.
Jörg Otte Jörg Otte Beitrag 17 von 32
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Betreten privaten Geländes => Hausfriedensbruch

Loch in Zaun schneiden + Betreten => Sachbeschädigung i. v. m. Hausfriedensbruch

Betreten und nur eine Kleinigkeit mitgenommen => Bes. schwerer Fall d. Diebstahls (Offizialdelikt !)

Lieber Dönerteller und was ich wer, schonmal den Unterschied zwischen Straftaten (von mir oben genannt) und Ordnungswidrikeit (zu schnelles Fahren) gehört ?

Scheinabr nicht. Dann lass dich ma überraschen. Oder auch nicht, bei unserer Rechtsprechung heutzutage....
catha-childsmind catha-childsmind Beitrag 18 von 32
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na jörg, das haste aber fein abgeschrieben. tutti.

tatsache aber ist, und ich denke das war, was die lieben jungs uns sagen wollen: beides ist verboten. punkt.
und beides wird trotzdem gemacht. nur, dass sich hier schon wieder leute zu moralaposteln mit dem erhobenen zeigefinger hochspielen, wenns umd as betreten alter fabrikgelände geht; es aber zu vermuten ist, dass ebenjene sich selbst nicht an simplere regeln wie das fahren mit vorschriebenener geschwindigkeit halten.

tjaja.
Dönerteller Fersatsche Dönerteller Fersatsche Beitrag 19 von 32
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Ts Ts Ts.....mein lieber Jörg,ich bin DIE Dönerteller und nicht DER,und um mal zum Thema zurückzukommen,ich möchte lieber von dem Grundstücksbesitzer erwischt werden als dass mich irgend ein Idiot der meint unbedingt schnell fahren zu müssen,überfährt.Siehst Du die Relation?!!! Also meine Lieben,mein Fazit ist:Macht doch was Ihr wollt,solange Ihr die möglichen Konsequenzen kennt.Ach,jetzt werde ich Mäuschen schon wieder so politisch und so,na ja,ich geh erstmal schneidern,gaaaaaaaaanz viele Bussis an Euch mit gaaaaaanz viel Tiramisu obendrauf.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 20 von 32
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@Catharina,

Zitat:dietmar, es war doch ausdrücklich die rede von RUINEN.

Ja, aber auch da gibt es Unterschiede. Wenn ich ein vergammeltes, unkrautüberwuchertes Grundstück betrete, das womöglich nicht einmal richtig eingezäunt ist, mache ich das zwar auf eigene Gefahr, muss mir aber sonst wohl keine allzu großen Gewissensbisse machen.

Hier ist aber ausdrücklich die Rede von umzäunten und bewachten Objekten. Wenn ich da über einen Zaun klettere, ist das schon ein gewaltsames Eindringen. Und da sieht die Sache schon ganz anders aus. Wenn der Besitzer - wer das auch immer sei - derart kundtut, dass er ein Betreten nicht wünscht, so ist das seine Entscheidung, und niemand hat das Recht, diese zu übertreten. Wenn ich meinerseits nicht bereit bin, fremdes Eigentum zu achten, kann ich auch nicht erwarten, dass die Öffentlichkeit mich vor Eindringlingen und Paparazzis schützt,

Zitat:... nur, dass sich hier schon wieder leute
zu moralaposteln mit dem erhobenen
zeigefinger hochspielen, wenns umd as
betreten alter fabrikgelände geht; es aber
zu vermuten ist, dass ebenjene sich selbst
nicht an simplere regeln wie das fahren mit
vorschriebenener geschwindigkeit halten.

Ich halte mich dran, kann aber nicht garantieren, dass ich nicht doch mal irrtümlich zu schnell fahre. Aber auch da gibt es Unterschiede: Fährt jemand in der Stadt 20 km/h zu schnell, kann das Irrtum sein. Fährt er aber gleich 50 km/h zu schnell, ist es mit Sicherheit Absicht. Von der bewussten Gefährdung Anderer mal ganz zu schweigen.

Gruß Dietmar



Nachricht bearbeitet (02.03.2004 - 11:19h)
Dönerteller Fersatsche Dönerteller Fersatsche Beitrag 21 von 32
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Also ich Mäuschen steige auch ab und zu mal irrtümlich über Zäune und so,das kann schon mal passieren,meistens wenn ich ausreite mit meinem Hengst "Westwind",der ist immer so ungestüm,ach ein wahrer Kraftprotz,tja,dann kann es schon mal passieren,dass wir beide über einen Zaun springen,das ist dann aber nicht so schlimm,weil auf der anderen Seite springen wir wieder über einen Zaun,das macht Spass,und wenn man während dessen noch ein Weltkunstfoto macht,das ist doch gaaaaaanz toll,gaaaaaanz viele Bussis an Euch mit gaaaanz viel Tiramisu obendrauf.
Dönerteller Fersatsche Dönerteller Fersatsche Beitrag 22 von 32
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Und was ich noch sagen wollte,selbst an meinem Hengst"Westwind" habe ich ein Tachyonenmeter oder so,da kann ich immer gucken wie schnell ich reite,tja,da staunt Ihr nicht wahr,das war auch nicht so einfach so ein Gerät zu bekommen,habe ich eigens für mich bauen lassen,in Piacenza,toll,nä?!!!! Gaaaanz viele Bussis an Euch mit gaaanz viel Tiramisu obendrauf.
Eugen-Roland (euro) Rohn Eugen-Roland (euro) Rohn   Beitrag 23 von 32
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bei Ruinen kann immer sein, daß jemand die Geschichte betritt, sich dabei verletzt und hinterher den Besitzer verklagt ... daher Wachschutz.
Wenn der nicht zu sehen ist ... frag' doch einfach die
Freunde und Helfer in grün-weiß, die haben meist 'ne
Ahnung und sind oft erstaunlich hilfsbereit, wenn es mal
nicht um besoffene Ehegatten, Diebstahl usw geht. Einfach
auf's nächste Polizeirevier gehen, sagen, daß du da 'ne
tolle Ruine entdeckt hast, Hobbyfotograf bist und dort
mal legal 'rein willst ... ob sie 'ne Ahnung haben, wer
der Besitzer ist?

euro
Melanie Caster Melanie Caster   Beitrag 24 von 32
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Suchst dir ein Schlupfloch und rein ins Fotoparadies...aber! auf eigene Gefahr...verletzt du dich, selber schuld...verklagen ist dann fies...

melli
Andreas Hauser Andreas Hauser Beitrag 25 von 32
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Das 11. Gebot beachten: Sich nicht erwischen lassen!
Dazu noch regelmässig Joggen gehen um schneller wie die anderen zu sein.
Björn U.. Björn U.. Beitrag 26 von 32
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da ist außer den strafrechtlichen Problemen auch noch das Versicherungs und Haftungsproblem
Eugen hat es ja schon angesprochen. Wenn du das Gelände betrittst und dir etwas passiert haftet erstmal der Grundstückbesitzer sprich dessen Versicherung (wenn vorhanden) muß erstmal blechen. Klar holen die sich das von dir wieder, aber das ist mit immensen Kosten und Aufwand verbunden. Wenn dir dann einer bös will, kann das ziemlich dumm werden und viel Geld kosten.
Theoretisch mußt du bei eingezäunten Ruinen auch mit für dich nicht sofort ersichtlichen Gefährdungen rechnen. Sprich irgendwo könnte ein (tiefes) Loch sein, lose Geländer, morsche Decken, Glasscherben, etc.
Ganz dumm ist wenn dann auch noch Hunde auf dem Gelände sind. Mit viel Glück lassen die sich aber mit dem Stativ lange genug auf Abstand halten bis jemand kommt und sie zurückpfeift :-)
Gennerell halte ich erstmal fragen eh für den besseren Weg. Manch einer freut sich vielleicht auch über ein schönes Bild ;-)

Fazit: dir sollte klar sein das du mit einem Bein im Gerichtsaal stehst und mit dem anderen im Krankenhaus. Wenn einer einen Zaun um sein Gelände hat wird das auch einen Grund haben. Ob dann das ein oder andere Bild das alles wert ist mußt du entscheiden.


Gruß Björn
Michael Masur Michael Masur Beitrag 27 von 32
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@Björn: Wenn es ein Loch im Zaun gibt, hat der Grundstückseigentümer seine Sicherungspflicht nicht erfüllt. Das ist dann die andere Seite der Medallie und der Grundstückseigentümer macht sich im Falle des Falles unter Umständen mitschuldig. Was natürlich noch lange keine Legitimation darstellt, das Gelände zu betreten (!!).
Aber vielleicht erklärt das ein wenig, warum "wir seriösen" Indsutriefotografen (ich behaupte ich bin einer, auch wenn ich mich am Rande der Legalität bewege) NIE über Zäune klettern oder Löcher in solche hinein schneiden würden...
Thema Hund: Wenn dich dort ein Wachhund anfällt und dich verletzt, haftet der Besitzer des Hundes - EGAL ob du dich verbotenerweise auf dem Gelände aufhälst. Aber natürlich darf er dich bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festnehmen (das darf jeder). Wie ja jeder weiss, darfst du ja auch nicht einfach einen Einbrecher erschiessen.
Björn U.. Björn U.. Beitrag 28 von 32
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@Michael: ja wenn es schon ein Loch gibt.....! ;-)
wg. Hund: naja ich denke nicht das es egal ist ob du verbotenerweise auf einem eingezäunten Gelände bist. Ob dir ein Richter in solch einem Fall Schmerzensgeld zugesteht wenn du bewußt über einen Zaun geklettert bist und dich dann dort ein (Wach)Hund angefallen hat wage ich zu bezweifeln. Da käme sonst bestimmt irgendein Idiot auf die Idee im Zoo zu den wilderen Viechern rüberzuklettern nur um hinterher Schmerzensgeld zu kassieren.
Anders sieht es aus wenn wirklich schon vorher ein Loch im Zaun war, du drinnen warst dich aber wieder zurückflüchtest und dir dann der Hund durch das Loch folgt. Dann wäre wieder das mit der Sicherungspflicht im Spiel bzw. der Hundebesitzer würde u.U. in die Pflicht genommen.


@all: Insgesamt finde ich es schon ziemlich bedenklich sich als Industrieknipser einfach das Recht rauszunehmen auf fremde Grundstücke zu klettern. Stellt euch mal vor das wäre euer Garten und es käme einfach einer übern Zaun geklettert mit der Begründung er will nur mal schnell euere Osterglocken knipsen, das würde ja schließlich keinem schaden. So einer könnte hinterher meine Schuhgröße anhand des Abdrucks auf seinem Hintern feststellen.
Versteht mich nicht falsch, ich mache auch von Zeit zu Zeit Industrieaufnahmen und die sind teilweise auch am Rande der Legalität entstanden aber bei Zäune überklettern oder Löcher reinschneiden sollte sich jeder über mögliche strafrechtliche Konsequenzen im Klaren sein.

Gruß Björn
Dirk Zosel Dirk Zosel Beitrag 29 von 32
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sobald der eigentümer sein grundstück einfriedet
bekundet er das sein grundstück nur durch den eingang
betreten werden soll und wenn der verschlossen ist dann
heisst es draussen bleiben.
loch im zaun, drüberklettern, usw. -> sicherungspflicht
das ist nur was für spielende kinder
fotographen sind meist erwachsene die wissen was sie tun
oder?
andererseits hier in der gegend sind es ehemalige
militäranlagen die noch keine zivile nutzung haben
da stehen meist tür und tor weit offen
das ist doch schon fast eine einladung
(tag der offenen tür) :)

gruss dirk
Michael Masur Michael Masur Beitrag 30 von 32
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Der Vergleich "stellt euch vor es wäre euer Garten" hinkt doch sehr. Ich betrete solche Grundstücke nur dann, wenn der Abriss der Anlage schon beschlossene Sache ist. Mir geht es ja in erster Linie um die Dokumentation. Meist hat der Gebäudeservice (wenn man denn mal erwischt wird) sogar Verständnis dafür, das das noch jemand dokumentieren will bevor alles weg ist. Natürlich können sie dich nicht gewähren lassen aus Versicherungstechnischen Gründen.

Tja wir sind alle erwachsene Leute und sollten wissen was wir tun. Und auch bereit sein, die Konsequenzen für unser Handeln zu tragen...
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