Freischaffende Künstler unter Euch?

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 22
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Hallo!

Keine Ahnung ob der post hier an der richtigen Stelle ist....

Die Diskussion über eine Gewerbeanmeldung als Fotograf gab es ja schon öfter.
Mich würde nun interessieren (nachdem ich denke eine Gewerbeanmeldung bringt so einige KOsten mit sich), ob jemand als freischaffender Künstler unter Euch tätig ist?
Höre immer wieder, dass es nicht ganz leicht ist, die Handwerkskammer zu überzeugen, dass man Kunst und keine klassische Fotografie bertreibt.
Mit welchen Kosten, vor allem Folgekosten, hat man da in der Regel zu rechnen?
Berechnet man auch die Umsatzsteuer?

Lieben Gruß Bianca
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 22
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oder gibt es Freiberfler unter Euch??
Jürgen Schäfer Jürgen Schäfer Beitrag 3 von 22
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Freiberfler bin ich nicht - aber Freibiertrinker!

P.S.:
Ich weiß nochnichtmal, was ein Freiberfler ist :-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 22
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du musst dich doch gar nicht bei der Handwerkskammer melden...und somit brauchst du auch niemanden zu überzeugen...

ob du die umsatztsteuer berechnest ist dir bis zu einem gewissen Verdienst freigestellt(höhe weiss ich nicht)

willst du dich denn selbstständig machen?
Jochen Busch Jochen Busch Beitrag 5 von 22
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Das kann aber sehr teuer werden, wenn dich z.B. ein mißgünstiger "Kollege" anschwärzt.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 22
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@ Jürgen: misty hab mich verschrieben Freiberufler - Prost!

Möchte einfach, dass alles Hand und Fuß hat und ich eben keinen Ärger mit wem auch immer bekomme.

Deshalb ist ja auch meine Frage, ob die Rechtsform der Freischaffenden bzw. Freiberufler weniger aufwendig ist als die des Gewerbetreibenden. Denke da vor allem an Berufsgenossenschaft, Steuer, Versicherungen etc....
Jochen Busch Jochen Busch Beitrag 7 von 22
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Wenn du als Fotografin tätig sein willst (Bilder verkaufen, keine Kunst; Auftragsarbeiten; Werbung), dann mußt du dich bei der Handwerkskammer anmelden und eintragen lassen. Ob du dann auch kostenpflichtig Mitgleid einer Berufsgenossenschaft werden muß, das weiß ich nicht, aber es ist stark anzunehmen. Das ist es aber dann meines Wissens.

Die Anforderungen, die an "offizielle" Künstler gestellt werden mit der entsprechenden Anerkennung beim Finanzamt, der sehr billigen Künstlersozialkasse usw. sind sehr hoch. Du mußt nicht nur deine Qualifikation nachweisen durch Studium oder einschlägige Ausstellungen (nicht in Kneipen!) und du mußt nachweisen, daß du mit der künstlerischen Tätigkeit ein Mindesteinkommen erzielst bzw. daß es dein einziges Einkommen ist.

Wenn du deine Künstlereinnahmen z.B. mit Hochzeitsfotos aufbesserst, dann darf dieser Anteil am Einkommen nur niedrig sein.

Ob du Umsatzsteuer (MWSt ist eine besondere Form davon) zahlen mußt oder nicht, das hat damit überhaupt nichts zu tuen, denn das mußt du (fast) immer, wenn du berufliche Einnahmen als Gewerbetreibender oder Freiberufler erzielst.
Jochen Busch Jochen Busch Beitrag 8 von 22
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Welche Berufsgruppe zu den Freiberuflern gehört, das kannst du beim Finanzamt -sicher auch im Internet- erfahren. Da gibt es Listen. Ob Fotografen so wie z.B. Arcitekten dazugehören, das weiß ich nicht. Das macht am Ende aber keinen Unterschied und du brauchst die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer so oder so. Nur als anerkannter Künstler hast du einen besonderen Status.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 22
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Danke Jochen ;-) das hat mir schon mal weitergeholfen. Denke am besten werde ich mal mit der Handwerkskammer reden und mich beraten lassen. ;-))
ohne titel ohne titel Beitrag 10 von 22
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siehe oben, aber:
- die anerkennung durch das finanzamt ist das entscheidende
- die künstlersozialkasse ist zwar fein, aber eine mitgliedschaft ist natürlich nicht zwingend.
- die umsatzsteuer für künstlerische Leistungen liegt bei 7%!
- das finanzamt kann sich das ganze auch wieder anders überlegen, wenn deine tätigkeit nicht lukrativ genug ist.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 11 von 22
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Jochen...Handwerk&Kunst schliessen sich ja schon begrifflich aus..

ich suche mal entsprechende Grundlage heraus...

aber...als Freiberufler muss man sich nicht bei der Handwerkskammer melden...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 12 von 22
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aber...als Freiberufler muss man sich nicht bei der Handwerkskammer melden...richtig nina, aber das finanzamt muss dich als freiberufler akzeptieren...und das ist von amt zu amt unterschiedlich schwer zu erreichen....die berufsgenossenschaft kommt in jedem fall dazu....und die eine oder andere versicherung ist nicht von nachteil...


grüsse von hein (the artist formally known as zu Was)
Duvall-Life Duvall-Life   Beitrag 13 von 22
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...wir müssen mit Steuergesetzen leben, die außerordentlich komplex sind. Fehler schützen vor Strafe nicht. Ich empfehle in solchen Fällen die suche nach Existenzgründer- Beratungen. damit nichts schief gehen kann.
Dirk Be. Dirk Be. Beitrag 14 von 22
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Hallo Zusammen,

Fotografen können (ab 01.01.2004) handwerkliche Tätigkeiten auch ohne Meisterbrief ausüben, sind dann aber normalerweise in der HwK = Handwerkskammer (und müssen wohl auch Beiträge zahlen). Wie es da mit Umsatzuntergrenzen aussieht und ob es Befreiungsmöglichkeiten gibt, läßt sich dem Gesetz aber nicht so leicht entnehmen.

Gesetz zur Ordnung des Handwerks
Fundstelle: http://bundesrecht.juris.de/hwo/index.h ... E016904377

Anlage B Punkt 38 = Fotograf/in
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)

aber wie Dieter schon sagt würde ich auch eine Beratung in Betracht ziehen.

schönen Gruß Dirk
Carmen Medini Carmen Medini Beitrag 15 von 22
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Hallo bin gaaannzz Neu hier und zufällig in diese Diskussion geraten. Seit gestern weiss ich wie das funktioniert..du meldest dich beim Finanzamt als Freischaffend an und am Besten bei der KSK die sind am Günstigsten...ein Leitfaden zur Existenzgründung und eine Beratung bei der BAA oder einem guten Steuerberater bzw. Unternehmensberatung empfehle ich vorab.....falls du aus dem Arbeitslosenstatus kommst gibt es die Möglichkeit einer Übergangsfinanzierung , allerdings braucht man eine kleine Geschäftsidee....liebe Grüsse Carmen
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