Bahnhöfe und Bildrecht

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Neidhard von Wolkenklau Neidhard von Wolkenklau Beitrag 1 von 13
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In Bahnhöfen gilt ja eine allgemeine Fotografieerlaubniss. Allerdings ist mir nicht ganz klar, ob das auch für Personen gilt die sich im Bahnhof aufhalten. Oder muss ich mir wenn ich ein und aussteigende Leute fotografiere (also als Gruppe, und nicht einzeln) von allen ein Modellvertrag unterschreiben lassen ? :-)) . Weil da müsste man ja auch, wenn man einen einfahrenden Zug fotografiert, den Zugführer irgendwie signalisieren, solange sich zu ducken ;) Und vielleicht auch mal alle Leute solange vom Bahnsteig vertreiben wenn man einen Bahnsteig Fotografieren möchte. In der Konsequents währe ja dann auch so eine Erlaubnis ad absurdum zu werten. Oder halt die Tauben Fotografieren. Aber die kann ich auch von meinen Wohnzimmerfenster aus

Karl-Heinz
Wilhelmine Schwingschleifer Wilhelmine Schwingschleifer Beitrag 2 von 13
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Wenn die Personen "Beiwerk" zum Bildmotiv sind, brauchst Du weder für das Fotografieren dieser, noch für das Veröffentlichen eine Genehmigung. Sind sie zentraler Teil Deiner Fotografie, brauchst Du die Genehmigung zur Veröffentlichung. Außer eine besondere Kunstfertigkeit rettet Dein Bild und bildet einen Ausnahme.

Und grundsätzlich: Fotografieren und Veröffentlichen haben erstmal nicht viel miteinander zu tun. Fotografieren darfst Du fast alles, veröffentlichen eben nicht.

Und vorsicht mit dem ICE... ;D
Neidhard von Wolkenklau Neidhard von Wolkenklau Beitrag 3 von 13
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Wilhelmine Schwingschleifer schrieb:

Zitat:Wenn die Personen "Beiwerk" zum Bildmotiv sind, brauchst Du
weder für das Fotografieren dieser, noch für das
Veröffentlichen eine Genehmigung. Sind sie zentraler Teil
Deiner Fotografie, brauchst Du die Genehmigung zur
Veröffentlichung. Außer eine besondere Kunstfertigkeit rettet
Dein Bild und bildet einen Ausnahme.

Und grundsätzlich: Fotografieren und Veröffentlichen haben
erstmal nicht viel miteinander zu tun. Fotografieren darfst Du
fast alles, veröffentlichen eben nicht.

Und vorsicht mit dem ICE... ;D


Naja ich bin auch mit einer kleinen Dampflokomotive zufrieden (gibt es sowas überhaupt noch? ):D Ja das mit den Beiwerk weiß ich ja, aber ein einen Bahnsteig zu Fotografieren, so das Menschen als Beiwerk gelten, halte ich für unmöglich. Weil zum Bahnsteig gehören nun mal Menschen, sonst würde es kein Bahnsteig sein. :-)



Nachricht bearbeitet (17:33h)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 13
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Wilhelmine:
"Und vorsicht mit dem ICE... ;D"


In der Tat. Man hört, er springt zuweilen von den Schienen, wenn lästige Fotografen am Rande stehen... :-)
Wilhelmine Schwingschleifer Wilhelmine Schwingschleifer Beitrag 5 von 13
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Karl-Heinz Boll schrieb:


Zitat:ich ja, aber ein einen Bahnsteig zu Fotografieren, so das
Menschen als Beiwerk gelten, halte ich für unmöglich. Weil zum
Bahnsteig gehören nun mal Menschen, sonst würde es kein
Bahnsteig sein. :-)


Vielleicht hast Du Dich nur ungünstig ausgedrückt. Aber warum sollte das nicht gehen? Bahnhöhe wie der Kölner Hauptbahnhof sind architektonisch interessant und schön, mittlerweile gibt es auch andere, moderne Großbahnhöfe. Natürlich kann man mit einem entsprechenden Weitwinkel Aufnahmen erzeugen in denen die Menschen tatsächlich Beiwerk sind.
Neidhard von Wolkenklau Neidhard von Wolkenklau Beitrag 6 von 13
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Nachtrag:

In einer pdf Datei von Herrn Rechtsanwalt DR.Stephan Ackermann schreib er das die Rechtsprechnung meißt davon ausgeht das eine Bildwirkung ohne Personen (als Beiwerk) immer eine andere ist.

Das würde also heißen, das diese Reglung mit den Beiwerk praktisch nicht von Relevanz ist.
Don Papparazzo Don Papparazzo   Beitrag 7 von 13
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wie wilhelmine schon schrieb, zwischen fotografieren und veröffentlichen besteht ein grosser unterschied.
rechtlich gesehen sind zwar die personen auf dem bahnsteig wohl beiwerk. in einer ausstellung zb dürften sich daraus keine probleme ergeben.

anders bei agenturen. es gibt immer mehr agenturen die für jede auf dem bild befindliche person einen release-vertrag verlangen. dies nicht weils notwendig ist, sondern aus reiner vorsicht heraus...
Wilhelmine Schwingschleifer Wilhelmine Schwingschleifer Beitrag 8 von 13
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Zum einen ist es kaum möglich in der Stadt Aufnahmen zu machen, ohne nicht doch Personen zu fotografieren. Zum anderen wird es einfacher, wenn man sich einfach mal viele Fotografien ansieht und für sich versucht zu erfassen, welches die hauptsächlichen Bildbestandteile sind. Man wird eigentlich schnell gewahr, worum es geht.

Dass die Bildwirkung einer Fotografie vom Nürnberger Christkindlmarkt (wers denn fotografieren will) ganz ohne Menschen eine völlig andere ist, mag sein. Ich glaube aber, dass dieser Beinahkalauer keine Aussage und Auswirkung hat. Hast Du die URL?

Dazu kommt: wo kein Kläger, da kein Richter. Es gibt eine sehr große Anzahl von veröffentlichten Aufnahmen von denen man ausgehen sollte, dass die Fotografen die Genehmigung eingeholt haben. :)
Neidhard von Wolkenklau Neidhard von Wolkenklau Beitrag 9 von 13
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Na ja, es ist und bleibt ein Rechtliches Minenfeld. Meine Meinung dazu möchte ich jetzt mal nicht Ausdruck verleihen :-))

Die URL der PDF Datei ist
http://www.stack.de/fotorecht-faq.pdf

Allerdings sehe ich gerade die pdf Datei ist von 2005.



Nachricht bearbeitet (18:04h)
Marc Schlueter Marc Schlueter Beitrag 10 von 13
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Schau mal unter [fc-info:Recht am eigenen Bild]
Matthias Schulze Matthias Schulze Beitrag 11 von 13
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Ich lese da das genaue Gegenteil heraus

Zitat:Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich
danach, ob die Bildwirkung ohne die abgebildete Person
eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist
bejaht!


Sprich, fotografiere ich den Bahnsteig ist es für das Bild völlig irrelevant, ob jetzt grade Frau Meier oder Frau Müller aus dem Zug steigt => Beiwerk.
Neidhard von Wolkenklau Neidhard von Wolkenklau Beitrag 12 von 13
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Zitat:Ich lese da das genaue Gegenteil heraus


upps ... sorry. Da war ich nicht ganz da :-)

Zitat:Sprich, fotografiere ich den Bahnsteig ist es für das Bild >völlig irrelevant, ob jetzt grade Frau Meier oder Frau Müller >aus dem Zug steigt => Beiwerk.


Trotzdem ein rechtliches Minenfeld.

Ich bedanke mich für die Antworten

Karl-Heinz
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 13 von 13
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Karl-Heinz Boll schrieb:

Zitat:Naja ich bin auch mit einer kleinen Dampflokomotive zufrieden
(gibt es sowas überhaupt noch? ):D


Natürlich gibt es die. Die gehören meistens Museumsbahnvereinen. Was bedeutet, die Spielregeln der Bahn AG sind nicht die einzigen, die hier relevant sind...
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