Modelle im Raum Ruhrgebiet/Gelsenkirchen

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Wolfgang Hoppenrath Wolfgang Hoppenrath Beitrag 1 von 7
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Ca. im März 2004 wird mein Fotostudio fertig sein.
Ich möchte das Studio mit Modellen vermieten. Deshalb suche ich noch interessierte Modelle.

Alles weitere besprechen wir dann persönlich.

Gruß Wolfgang
Peter Labauve Peter Labauve Beitrag 2 von 7
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ich würde erstmal ein impressum auf die homepage packen...sonst soll es leute geben, die schneller ne abmahnung inszenieren als du dich wehren kanst...

also mach es gleich richtig . gibt weniger ärger hinterher
Detlev Helmerich Detlev Helmerich Beitrag 3 von 7
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Wer ist verpflichtet?

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft nach § 6 Satz 1 TDG alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Der Begriff "Teledienst" ist sehr weit gefasst, so dass im Prinzip jede Internetpräsenz ein Teledienst im Sinne des TDG ist, sofern sie nicht als Mediendienst im Sinne des Mediendienststaatsvertrages (MDStV - Anm.: Die Informationspflichten sind seit seit dem 1.7.2002 in § 10 MDStV geregelt) einzuordnen ist. Bedauerlicherweise hat es der Gesetzgeber versäumt, näher zu definieren, wann ein Teledienst als "geschäftsmäßig" im Sinne von § 6 TDG einzuordnen ist, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der Pflicht zur Anbieterkennzeichnung sinnvoll einzugrenzen. Der Gesetzgeber spricht in der Gesetzesbegründung davon, dass jede nachhaltige Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht als geschäftsmäßig einzuordnen ist. Lediglich private Gelegenheitsgeschäfte sollen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Letztlich ist jede Internetseite auf Dauer angelegt und damit nachhaltig, so dass dieses Kriterium nicht weiterhilft. Richtigerweise sollte man darauf abstellen, ob die Homepage im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit im Sinne von § 14 BGB steht und dabei auf den Gesamtcharakter abstellen. Es ist allerdings zu befürchten, dass Teile der Rechtsprechung unter Berufung auf die Gesetzesbegründung lediglich auf die Nachhaltigkeit des Handelns abstellen und sehr schnell ein geschäftsmäßiges Handeln bejahen werden. Erschwert wird die Situation für private Homepagebetreiber zusätzlich durch die in anderem Zusammenhang von Teilen der Rechtsprechung vertretene Ansicht, wonach bereits das Schalten einzelner Werbebanner genügt, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen. Diese Ansicht ist sicherlich falsch, hilft dem Betroffenen, der den Gang durch mehrere Instanzen und die damit verbundenen Kosten scheut, im Zweifel aber wenig. Wer daher rechtliche Risiken ausschließen möchte, sollte im Zweifel die Internetpräsenz mit einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung versehen.
Lutz Loebel Lutz Loebel Beitrag 4 von 7
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Geht auch kürzer: jeder, der eine Homepage betreibt, die das Ziel hat, Leistungen ganz oder teilweise gewerblich anzubieten (dazu gehört z.B. auch das Vermieten eines Studios, die Vermittlung von Modellen, der Verkauf von Fotografien und allen daraus folgenden Produkten und/oder Leistungen), muss ein gültiges Impressum auf seine Seite legen.

In dieses Impressum gehören:

- vollständiger, bürgerlicher Name (Vor- und Zuname, keine Nick- oder Fantasienamen)
- vollständige postalische Adresse (mit Straßennamen, Postfach ist nicht erlaubt)
- Kontaktmöglichkeit per Telefon (sofern vorhanden, muss es angegeben werden, im Zweifelsfall auch eine Mobilnummer)
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail (natürlich auch weiterhin frei Wahl der Addy, da deren Inhaber im Zweifelsfall ermittelt werden kann - und wird)

Das ist - insbesondere für Modelle, die ein gewisses Interesse haben, ihre vollständigen Daten eben nicht zu veröffentlichen - zwar blöd, aber im Moment erst mal deutsches Recht. Das kann man diskutieren, aber nicht außer Kraft setzen.

Kuriosität am Rande: wer auf seiner Homepage (eigens verfasste) politische Äußerungen zum Besten gibt, muss ebenfalls ein Impressum führen.

Die Philosophie 'Wo kein Kläger, da kein Richter' kann übrigens nicht empfohlen werden :-)
Stefan_B Stefan_B Beitrag 5 von 7
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@ Peter: Das Impressum ist doch vorhanden, steht allerdings unter Kontakt, also wohl eher ein Formfehler aber durchaus vorhanden:-))

Gruss, Stefan
Anna la Douce Anna la Douce Beitrag 6 von 7
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Mir hat bei der Impressumsfrage ein Freund (Jurist) weitergeholfen, der mir folgende Hinweise gab:

- das Impressum muß als solches gekennzeichnet und von der Startseite einer HP innerhalb von drei Klicks (Links) zu erreichen sein,

- das Impressum muß die von Lutz genannten Daten vollständig beinhalten,

- die Daten müssen sich auf den Seiten-Inhaber beziehen. Dies kann u.U. auch ein Freund, Bekannter oder der Webmaster sein! Ausschlaggebend ist hier, wer bei der Denic als Inhaber eingetragen ist. So muß z.B. ein Model nicht jedem (und damit meine ich nicht die seriösen Fotografen!) gleich seinen vollständigen Namen, Anschrift sowie Rufnummer offenbaren.

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@ Wolfgang: ich bin durchaus interessiert, melde dich doch einfach mal Anna la Douce :-)

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@ alle die Studios (privat, professionell), oder sonstige Locations (schönes Haus, stylische Wohnung, etc.) für Shootings vermieten: in Kürze wird es auf meiner HP http://www.anna-la-douce.de ein Formular geben, in welches ihr eure Location eintragen, beschreiben und somit Fotografen und Models anbieten könnt. Wer mag darf hier also kostenlos "Werbung" machen... ;-))
Nina Rehberg Nina Rehberg Beitrag 7 von 7
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Hallo Wolfgang,
da ich auch aus Gelsenkirchen komme, interssiert mich die Sache mit dem Studio sehr. In beider Hinsicht: einmal um zu mieten und dann vielleicht auch mal als Modell. Wo genau soll es denn eröffnet werden? Wer nett wenn du mir ein paar Informationen mitteilen könntest.
Mfg Nina
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