Aktfotografie
Hallo in die Runde,
Mich würde einfach mal interessieren, wie ich mich als Fotograf absichern kann, dass meine Fotos nicht missbräuchlich verwendet werden.
Wie regelt man den Umgang mit den gemachten Bildern? Ich würde gerne den Modellen Bilder zur Verfügung stellen, nur für den privaten Gebrauch. Ich möchte also sichergehen, dass diese Bilder nicht im Internet landen. Habe ich da überhaupt eine Möglichkeit?
VG
Rhein
Mich würde einfach mal interessieren, wie ich mich als Fotograf absichern kann, dass meine Fotos nicht missbräuchlich verwendet werden.
Wie regelt man den Umgang mit den gemachten Bildern? Ich würde gerne den Modellen Bilder zur Verfügung stellen, nur für den privaten Gebrauch. Ich möchte also sichergehen, dass diese Bilder nicht im Internet landen. Habe ich da überhaupt eine Möglichkeit?
VG
Rhein
Gegen Missbrauch kannst Du nichts machen.
Selbst ein Vertrag kann gebrochen werden.
Dann aber kannst Du rechtliche Schritte einleiten.
Und ob sich das dann lohnt ?
Von daher mach ich vorzugsweise nur PAY Shootings
wo das Model keine Bilder bekommt, auch wenn Sie
noch so lieb mit den Augen rollt und jammert ;-))
Das ist beim Thema Akt noch brisanter als bei normalen
Portraitaufnahmen.
Selbst ein Vertrag kann gebrochen werden.
Dann aber kannst Du rechtliche Schritte einleiten.
Und ob sich das dann lohnt ?
Von daher mach ich vorzugsweise nur PAY Shootings
wo das Model keine Bilder bekommt, auch wenn Sie
noch so lieb mit den Augen rollt und jammert ;-))
Das ist beim Thema Akt noch brisanter als bei normalen
Portraitaufnahmen.
28.07.20, 19:50
Beitrag 3 von 6
Zitat: FBothe 28.07.20, 19:50Zum zitierten BeitragZitat: RHEIN 28.07.20, 16:38Zum zitierten Beitrag
Im Vertrag.
Die Antwort ist zu einfach.
Wenn man im Vertrag festlegt, dass bestimmte Bilder nur für den privaten Gebrauch zu nutzen sind und nicht im Internet veröffentlicht werden sollen und dann doch im Internet landen, z.B. Veröffentlicht der/die Ex die Bilder und ich werde beschuldigt das getan zu haben?
Im Vertrag.
Die Antwort ist zu einfach.
Wenn man im Vertrag festlegt, dass bestimmte Bilder nur für den privaten Gebrauch zu nutzen sind und nicht im Internet veröffentlicht werden sollen und dann doch im Internet landen, z.B. Veröffentlicht der/die Ex die Bilder und ich werde beschuldigt das getan zu haben?
Hallo RHEIN,
die Antwort von FBothe war wirklich keinen Buchstaben wert, deshalb hatte ich nicht reagiert.
Du hast ja u.U. die Diskussion „Das Internet vergisst nichts“ mitbekommen.
Natürlich kann man rechtliche Schritte nach Vertragsbruch einleiten.
Wenn aber das Bild im Netz verfügbar ist, ist es wie Coronavirus ... -((
Keine bzw. kaum Chance, Kopien hiervon einzufangen. Selbst wenn Dir versichert
wird, dass das Bild sofort gelöscht wird / wurde.
Der Vertragsbrecher wird verklagt, Kopien schwirren weiter umher.
Und der Rechtsstreit kostet Nerven und Geld.
Ich habe da nur den Tip aus meinem ersten Posting.
die Antwort von FBothe war wirklich keinen Buchstaben wert, deshalb hatte ich nicht reagiert.
Du hast ja u.U. die Diskussion „Das Internet vergisst nichts“ mitbekommen.
Natürlich kann man rechtliche Schritte nach Vertragsbruch einleiten.
Wenn aber das Bild im Netz verfügbar ist, ist es wie Coronavirus ... -((
Keine bzw. kaum Chance, Kopien hiervon einzufangen. Selbst wenn Dir versichert
wird, dass das Bild sofort gelöscht wird / wurde.
Der Vertragsbrecher wird verklagt, Kopien schwirren weiter umher.
Und der Rechtsstreit kostet Nerven und Geld.
Ich habe da nur den Tip aus meinem ersten Posting.
30.07.20, 19:54
Beitrag 6 von 6
Zitat: RHEIN 30.07.20, 06:28Zum zitierten BeitragZitat: FBothe 28.07.20, 19:50Zum zitierten BeitragZitat: RHEIN 28.07.20, 16:38Zum zitierten Beitrag
Im Vertrag.
Die Antwort ist zu einfach.
Wenn man im Vertrag festlegt, dass bestimmte Bilder nur für den privaten Gebrauch zu nutzen sind und nicht im Internet veröffentlicht werden sollen und dann doch im Internet landen, z.B. Veröffentlicht der/die Ex die Bilder und ich werde beschuldigt das getan zu haben?
Dann hast du es schwarz auf weiß, dass das Unrecht ist. Alles andere können dann Anwälte klären. Wenn du keinen Vertrag hast bzw. dort dazu nichts geregelt ist, dann hast du schlechte Karten.
Deswegen ist diese lapidare Antwort:
Zitat: Filmrolle 30.07.20, 19:44Zum zitierten Beitrag Bullshit.
Im Vertrag.
Die Antwort ist zu einfach.
Wenn man im Vertrag festlegt, dass bestimmte Bilder nur für den privaten Gebrauch zu nutzen sind und nicht im Internet veröffentlicht werden sollen und dann doch im Internet landen, z.B. Veröffentlicht der/die Ex die Bilder und ich werde beschuldigt das getan zu haben?
Dann hast du es schwarz auf weiß, dass das Unrecht ist. Alles andere können dann Anwälte klären. Wenn du keinen Vertrag hast bzw. dort dazu nichts geregelt ist, dann hast du schlechte Karten.
Deswegen ist diese lapidare Antwort:
Zitat: Filmrolle 30.07.20, 19:44Zum zitierten Beitrag Bullshit.