Widerrufsrecht bereits veröffentlichter Fotos

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Flote87 Flote87 Beitrag 1 von 8
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Hallo zusammen,

Ich habe für einen Auftrag von einem Magazin einen Freund von mir fotografiert. Er wusste also den Zweck und hatte auch meiner Auswahl zugestimmt.
Die Fotos wurden gedruckt und damals hatte er auch eindeutig zugestimmt, dass sein Name + Instagram abgedruckt werden darf.

Letztendlich wurden Name + Instagram auch auf der Homepage des Magazins veröffentlicht und nach Veröffentlichung von drei weiteren Online Magazinen bei Reviews der Printversion übernommen. Darauf hatten weder ich noch er weiter darauf geachtet.

Jetzt sind wir gerade leider ziemlich im Streit und wahrscheinlich hat er gezielt danach gesucht und möchte dort öffentlich nicht mehr genannt werden. Deswegen habe ich die drei Betreiber dieser Magazine angeschrieben, seinen Namen aus den Artikeln zu entfernen.
Ich denke das wird kein Problem sein, bei einem wurde es schon erledigt.
Jetzt reicht es ihm doch wieder nicht und er will auch, dass seine Fotos entfernt bzw. andere verwendet werden.

Das sind eben abfotografierte Seite der Printversion so im Produktfoto-Stil, die werden nach all der Zeit kaum Neue machen und ich möchte sie ehrlich gesagt auch nicht komplett entfernen lassen, weil mir dadurch auch Referenz und die Sichtbarkeit meiner Arbeiten abhanden kommen würde.

Ich überlege es zwar noch um des Friedens Willen, aber trotzdem interessiert mich vor allem die rechtliche Lage. Aufgrund der (vielleicht ehemaligen) Freundschaft gab es keinen Vertrag und Bezahlung, sondern immer nur mündliche Zusagen.

Würde mich freuen, wenn jemand einen Ratschlag für mich hätte, zu so einem Sonderfall konnte ich bisher noch nichts finden.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 8
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Wenn Du im Auftrag von dem Magazin fotografiert hast, wirst du diesen doch sicherlich schriftlich erhalten haben - oder? Welche Nutzungsrechte wurden da zwischen Dir und dem Magazin vereinbart? Auch die Veröffentlichung der Bilder auf der Homepage des Magazins oder nur für das Printmedium?

Zwischen Dir und Deinem Freund gibt es auch einen Vertrag; nur nicht eben schriftlich fixiert.
Wie lange ist es denn her, dass Du Deinen Freund fotografiert hast und die Bilder in den Magazin bzw. auf deren Homepage veröffentlicht wurden?

Eine nachträgliche Rücknahme einer vereinbarten Veröffentlichung kann meines Wissens nach nur unter ganz bestimmten Bedingungen und in engen Grenzen rechtlich durchgesetzt werden. Der dadurch entstehende Schaden müsste dann von Deinem Freund gezahlt werden; vorausgesetzt er war mit der Veröffentlichung wirklich einverstanden.

Wenn Dein Freund weiterhin auf die Löschung besteht, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Fachanwalt aufsuchen und mich von diesem beraten und ggf. vertreten lassen.

LG Manfred

P.S. Meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
Flote87 Flote87 Beitrag 3 von 8
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Hi Manfred, danke schon mal für deine deine Antworten. Leider ist es ein bisschen komplizierter.

Zitat: Manfred Hunger 21.08.22, 14:08Zum zitierten BeitragWenn Du im Auftrag von dem Magazin fotografiert hast, wirst du diesen doch sicherlich schriftlich erhalten haben - oder? Welche Nutzungsrechte wurden da zwischen Dir und dem Magazin vereinbart? Auch die Veröffentlichung der Bilder auf der Homepage des Magazins oder nur für das Printmedium?
Also es ist kein Magazin im klassischen Sinne, sondern vielleicht eher als Kunstprojekt zu verstehen. Es wurde nur eine limitierte Auflage produziert, für die ich nicht einmal Bezahlung erhalten habe. Ich habe mit dem Herausgeber schon zwei mal davor zusammengearbeitet und das lief eher so „Hey, ich arbeite an einer neuen Ausgabe von XY hast du Lust wieder mitzumachen?“ Es gab also keinen expliziten Auftrag, was und wen ich fotografieren sollte. Es war sicher auch ziemlich naiv keinen Vertrag über Nutzungsrechte o.ä. zu machen. Ich komme eher aus der Kunstrichtung, zeige meine Fotografie in Ausstellung und mache kaum Zusammenarbeit mit Magazinen.

Zitat: Manfred Hunger 21.08.22, 14:08Zum zitierten BeitragZwischen Dir und Deinem Freund gibt es auch einen Vertrag; nur nicht eben schriftlich fixiert.
Wie lange ist es denn her, dass Du Deinen Freund fotografiert hast und die Bilder in den Magazin bzw. auf deren Homepage veröffentlicht wurden?

Also dass die Fotos für das Magazin waren wusste er sowieso, dass manche Fotos davon auch online veröffentlicht wurden als Preview, war mir auch nicht bekannt und haben wir nicht mehr explizit besprochen, d.h. hat mir für diesen Punkt nie eine mündliche Erlaubnis gegeben, wohl aber hatte er zum damaligen Zeitpunkt die Fotos online gesehen und nichts dagegen gesagt, das war ziemlich genau vor einem Jahr.
TLK TLK   Beitrag 4 von 8
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Zwar bin ich nicht Manfred, und ich möchte ihm hier eigentlich auch nicht ins Handwerk pfuschen, aber kurz etwas noch zum grundsätzlichen Verständnis...

.. ach ja; der Übersichtlichkeit halber habe ich Zitate gekürzt und bitte dafür um Verständnis... vielen Dank...

Zitat: Flote87 22.08.22, 18:13Zum zitierten BeitragAlso es ist kein Magazin im klassischen Sinne, sondern vielleicht eher als Kunstprojekt zu verstehen. Es wurde nur eine limitierte Auflage produziert, für die ich nicht einmal Bezahlung erhalten habe...Das spielt überhaupt keine Rolle, ob es sich um ein Kunstprojekt anstatt eines regulären Magazins handelt und/oder ob es eine limitierte Auflage war/ist und/oder ab Geld für die Veröffentlichung der Bilder geflossen ist oder nicht.

Zitat: Flote87 22.08.22, 18:13Zum zitierten BeitragIch habe mit dem Herausgeber schon zwei mal davor zusammengearbeitet und das lief eher so „Hey, ich arbeite an einer neuen Ausgabe von XY hast du Lust wieder mitzumachen?“ Es gab also keinen expliziten Auftrag, was und wen ich fotografieren sollte...Auch eine mümdliche Absprache ist genaugenommen i.d.S. ein Vertrag.
Freilich ist bei nicht schriftlich festgeschriebenen Verträgen, Aufträgen u.dgl. - und zwar unabhängig davon, wer mit wem und weswegen und wozu - das Problem gegeben, welches Du klar erfasst hast:
Zitat: Flote87 22.08.22, 18:13Zum zitierten BeitragEs war sicher auch ziemlich naiv keinen Vertrag über Nutzungsrechte o.ä. zu machen...Das Problem ist eben, daß man im Streitfall ungünstig dasteht, wenn man nichts schwarz auf weiß in Händen hat.

Im Übrigen ist dabei auch
Zitat: Flote87 22.08.22, 18:13Zum zitierten BeitragIch komme eher aus der Kunstrichtung, zeige meine Fotografie in Ausstellung und mache kaum Zusammenarbeit mit Magazinen. ..vollkommen nebensächlich.

Noch zum ursprünglichen Thema hinsichtlich der Belange Deines Freundes...
Zitat: Flote87 22.08.22, 18:13Zum zitierten Beitrag... dass die Fotos für das Magazin waren wusste er sowieso, dass manche Fotos davon auch online veröffentlicht wurden als Preview, war mir auch nicht bekannt und haben wir nicht mehr explizit besprochen, d.h. hat mir für diesen Punkt nie eine mündliche Erlaubnis gegeben, wohl aber hatte er zum damaligen Zeitpunkt die Fotos online gesehen und nichts dagegen gesagt, das war ziemlich genau vor einem Jahr.Zunächst einmal - vgl. oben - ist auch ein mündliches Einverständnis gültig, und wozu man einmal seine Erlaubnis gegeben hat, kann mW nicht einfach so zurückgenommen bzw. zurückgezogen werden.
Und dies gilt selbstverständlich für den bekannten Nutzungsumfang - Fotos für das Magazin, welche in der Druckversion erschienen sind.
Ansonsten wie Manfred bereits zuvor schrieb:
Zitat: Manfred Hunger 21.08.22, 14:08Zum zitierten BeitragEine nachträgliche Rücknahme einer vereinbarten Veröffentlichung kann meines Wissens nach nur unter ganz bestimmten Bedingungen und in engen Grenzen rechtlich durchgesetzt werden. Der dadurch entstehende Schaden müsste dann von Deinem Freund gezahlt werden; vorausgesetzt er war mit der Veröffentlichung wirklich einverstanden.

Wenn Dein Freund weiterhin auf die Löschung besteht, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Fachanwalt aufsuchen und mich von diesem beraten und ggf. vertreten lassen...


Und auch für meinen Beitrag gilt: dies ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt lediglich mein subjektives Verständnis des Sachverhaltes wider...
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 5 von 8
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Zitat: Manfred Hunger 21.08.22, 14:08Zum zitierten BeitragWenn Dein Freund weiterhin auf die Löschung besteht, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Fachanwalt aufsuchen und mich von diesem beraten und ggf. vertreten lassen.
Das würde ich zunächst nicht empfehlen, da ein Fachanwalt für Medienrecht in der Regel einen Stundensatz von über 300 Euro aufruft. Da kommt sehr schnell ein vierstelliger Betrag zustande, den der TE zu zahlen hat. Es ist ja nicht einmal Geld geflossen für die Fotoaufnahmen.

So lange hier nichts schriftlich kommt mit Fristsetzung, würde ich empfehlen, erstmal gar nichts zu tun, dann abzuwarten und dann weitersehen. Sollte der Bekannte den Rechtsweg einschlagen, kann man immer noch reagieren. Vorab würde ich nichts tun.
Allenfalls ihm sehr direkt in einem Gespräch mal klarmachen, dass seine damalige Zustimmung ein rechtsverbindlicher Vertrag ist - nur damit er nicht auf die Idee kommt, selbst gegen die Publizisten vorzugehen. Das würde die Angelegenheit nämlich unnötig komplizieren.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 6 von 8
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Zitat: Michael B. Rehders 18.09.22, 17:04Zum zitierten BeitragZitat: Manfred Hunger 21.08.22, 14:08Zum zitierten BeitragWenn Dein Freund weiterhin auf die Löschung besteht, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Fachanwalt aufsuchen und mich von diesem beraten und ggf. vertreten lassen.
Das würde ich zunächst nicht empfehlen, da ein Fachanwalt für Medienrecht in der Regel einen Stundensatz von über 300 Euro aufruft. ...


Wirklich? Auch für eine Erstberatung? Da bin ich dann doch echt überrascht.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 7 von 8
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Zitat: Manfred Hunger 18.09.22, 19:59Zum zitierten BeitragZitat: Michael B. Rehders 18.09.22, 17:04Zum zitierten BeitragZitat: Manfred Hunger 21.08.22, 14:08Zum zitierten BeitragWenn Dein Freund weiterhin auf die Löschung besteht, würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Fachanwalt aufsuchen und mich von diesem beraten und ggf. vertreten lassen.
Das würde ich zunächst nicht empfehlen, da ein Fachanwalt für Medienrecht in der Regel einen Stundensatz von über 300 Euro aufruft. ...


Wirklich? Auch für eine Erstberatung? Da bin ich dann doch echt überrascht.


Das kann schon sein. (Deshalb ein +1 von mir) Es gibt meines Wissens keinen Anspruch auf eine kostenfreie Erstberatung. Aber es ist übich im Geschäftsverkehr mit privaten Klienten, diese zunächst anzubieten. Oft gibt der Anwalt auch erstmal Rat für die nächsten Schritte, die man selbst durchführen kann. Jedenfalls habe icih das so erlebt. Einmal musste ich meinen Anwalt verbal auf Knien bitten, eben diesen nächsten Schritt als mein Anwalt kostenpflichtig durchzuführen, weil ich der anderen Seite einfach klar zeigen wollte, dass ich keine Anwaltskosten spare. Das hatte damals sogar super funktioniert.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 8 von 8
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Zitat: Flote87 21.08.22, 12:48Zum zitierten Beitrag...
Würde mich freuen, wenn jemand einen Ratschlag für mich hätte, zu so einem Sonderfall konnte ich bisher noch nichts finden.


Ein einmal gegebenes Einverständnis kann man nicht einfach so widerrufen. Wenn man das dann doch macht, dann macht man sich u.U. Schadenersatzpflichtig.
Also es gibt kein unmittelbares Widerrufsrecht der Person im Bild, also nicht nachträglich. Urheber dürfen ihr Einverständnis mit Nutzungen widerrufen, wenn bestimmte, sehr enge, Voraussetzungen gegeben sind. Aber Urheber machen sicih ausdrücklich schadenersatzpflichtig, wenn sie dieses Recht anwenden wollen. Ob man daraus jetzt eine Analogie für Menschen im Bild herstellen kann, das können Juristen ganz sicher sehr viel besser beantwroten, als ich das kann.

Wenn es jetzt wirklich knallt, dann wäre wichtig, ob und wie gut Du dokumentieren kannst, dass es das Einverständnis gab und wie weit der fotografierte da ursprünglich mitgegangen ist, ohne sich darüber aufzuregen.

Nur weil Ihr jetzt zerstritten seid, kann er das nicht einfach so widerrrufen. Wenn Du da jetzt noch Wohlwollen zeigst, und Verleger von Online-Auftritten bittest, den Namen zu entfernen, dann soltlest Du klar ausdrücken, dass Du das aus Kulanz machst und um die Freundschaft zu schonen, nicht aber weil Du damit eine Rechtsposition anerkennst.
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