Zitat: Siggiknipst 26.07.21, 17:27Zum zitierten Beitrag
In Anbetracht der Paragraphenmenge die wir in Deutschland haben ist es wirklich erschreckend das vieles nicht eindeutig ist. Aber wenn wir viele Paragraphen entsorgen und die übrigbleibenden eindeutig machen geht ein ganzer Wirtschaftszweig pleite.
In Anbetracht der Paragraphenmenge die wir in Deutschland haben ist es wirklich erschreckend das vieles nicht eindeutig ist. Aber wenn wir viele Paragraphen entsorgen und die übrigbleibenden eindeutig machen geht ein ganzer Wirtschaftszweig pleite.
26.07.21, 17:34
Beitrag 32 von 46
Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:29Zum zitierten Beitrag
Nein, aber die deutsche Staatsbürgerschaft und der deutsche Wohnsitz und wahrscheinlich auch der deutsche Server. (Ich weiß nicht, welche rechtliche Bedeutung der Serverstandort hat.)
Nein, aber die deutsche Staatsbürgerschaft und der deutsche Wohnsitz und wahrscheinlich auch der deutsche Server. (Ich weiß nicht, welche rechtliche Bedeutung der Serverstandort hat.)
Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:29Zum zitierten BeitragZitat: NikoVS 25.07.21, 16:51Zum zitierten Beitrag
Gerne, wie funktioniert das? Wen muss ich anschreiben?
Entweder hier direkt "@Admins", oder die Admins anschreiben. Hätte halt den Vorteil, dass wenn jemand gezielt nach diesen Themen sucht, er sie im Ordner "Gesetze, Verträge" (wo ja rechtliche Dinge disktutiert werden) auch schneller findet.
Gerne, wie funktioniert das? Wen muss ich anschreiben?
Entweder hier direkt "@Admins", oder die Admins anschreiben. Hätte halt den Vorteil, dass wenn jemand gezielt nach diesen Themen sucht, er sie im Ordner "Gesetze, Verträge" (wo ja rechtliche Dinge disktutiert werden) auch schneller findet.
Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:32Zum zitierten Beitrag
das liegt nicht an der paragrafenmenge, sondern daran, dass gesetze immer allgemein sein müssen. sie können und dürfen (bis auf wenige ausnahmen) nie einzelfälle regeln. und so brauchen wir eben juristen, die allgemeine gesetze auf einzelfälle beziehen. anwälte können das versuchen aber letztlich entscheiden richter.
das liegt nicht an der paragrafenmenge, sondern daran, dass gesetze immer allgemein sein müssen. sie können und dürfen (bis auf wenige ausnahmen) nie einzelfälle regeln. und so brauchen wir eben juristen, die allgemeine gesetze auf einzelfälle beziehen. anwälte können das versuchen aber letztlich entscheiden richter.
Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:32Zum zitierten BeitragZitat: Siggiknipst 26.07.21, 17:27Zum zitierten Beitrag
In Anbetracht der Paragraphenmenge die wir in Deutschland haben ist es wirklich erschreckend das vieles nicht eindeutig ist.
Das nennt man "Rechtsstaat": https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat
Differenzierte Argumentation in einer Diskussion ist immer besser. Bei der Gesetzgebung ist das genau so. Wer immer nach kurzem Prozess ruft, der ruft im Grunde genommen nach Ungerechtigkeit. Darin steckt auch der Begriff Unrecht. ;)
In Anbetracht der Paragraphenmenge die wir in Deutschland haben ist es wirklich erschreckend das vieles nicht eindeutig ist.
Das nennt man "Rechtsstaat": https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat
Differenzierte Argumentation in einer Diskussion ist immer besser. Bei der Gesetzgebung ist das genau so. Wer immer nach kurzem Prozess ruft, der ruft im Grunde genommen nach Ungerechtigkeit. Darin steckt auch der Begriff Unrecht. ;)
Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:29Zum zitierten BeitragDas mit den Personen, welche ins Bild laufen, ist sogar recht eindeutig erklärbar, wann diese als Beiwerk gelten und wann nicht - vgl. dazu bspw. https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrec ... rscheinen/
In Kurzform: mit der Größe der Personen hat dies zunächst genauso wenig zu tun wie mit der Erkennbarkeit an sich...
In Kurzform: mit der Größe der Personen hat dies zunächst genauso wenig zu tun wie mit der Erkennbarkeit an sich...
Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:29Zum zitierten Beitrag
Zunächst mal muss man nicht jedes Bild auch veröffentlichen. Egal wie sich das artet, ich hatte auch schon des öfteren Bilder, in die irgendwer rein gelaufen ist, irgendwo rumsteht und ich es bei der Aufnahme nicht bemerkte oder irgend etwas anderes daneben gegangen ist und nicht schön aussieht. Manchemal trifft man auch einfach nur die falsche Jahreszeit. Und dann bin ich halt irgend wann etwas später einfach nochmal hin gefahren und habe es noch mal neu aufgenommen. Klar kommt das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei jedem Motiv und Ort in Frage, dann hakt man das entweder als Lehrgeld ab oder retuschiert es.
Zunächst mal muss man nicht jedes Bild auch veröffentlichen. Egal wie sich das artet, ich hatte auch schon des öfteren Bilder, in die irgendwer rein gelaufen ist, irgendwo rumsteht und ich es bei der Aufnahme nicht bemerkte oder irgend etwas anderes daneben gegangen ist und nicht schön aussieht. Manchemal trifft man auch einfach nur die falsche Jahreszeit. Und dann bin ich halt irgend wann etwas später einfach nochmal hin gefahren und habe es noch mal neu aufgenommen. Klar kommt das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei jedem Motiv und Ort in Frage, dann hakt man das entweder als Lehrgeld ab oder retuschiert es.
Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:32Zum zitierten Beitrag
Dabei muss man ja auch nicht nur Gesetze im Auge behalten, die sind natürlich als erstes rechtlich ausschlaggebend, sondern auch noch bereits ergangene Urteile. Denn letztere können entweder entlastend oder unter Umständen noch härtere Folgen mit sich ziehen. Im Zweifelsfalle hat man dann hoffentlich einen guten Anwalt.
Und ja, Gesetze sind oft tatsächlich nicht klar formuliert oder sind nicht zu Ende gedacht. Oftmals enthalten sie in wichtigen Bereichen auch Lücken, die quasi legalen Mißbrauch ermöglichen. Ich meine mich zu erinnern, dass dies z.B. bei diesen CumEx-Geschäfts-Steuerabholen-Dingens offensichtlich wurde. Und auch zur Auffindung solcher gesetzeslücken werden Anwälte beauftragt ;-)
Dabei muss man ja auch nicht nur Gesetze im Auge behalten, die sind natürlich als erstes rechtlich ausschlaggebend, sondern auch noch bereits ergangene Urteile. Denn letztere können entweder entlastend oder unter Umständen noch härtere Folgen mit sich ziehen. Im Zweifelsfalle hat man dann hoffentlich einen guten Anwalt.
Und ja, Gesetze sind oft tatsächlich nicht klar formuliert oder sind nicht zu Ende gedacht. Oftmals enthalten sie in wichtigen Bereichen auch Lücken, die quasi legalen Mißbrauch ermöglichen. Ich meine mich zu erinnern, dass dies z.B. bei diesen CumEx-Geschäfts-Steuerabholen-Dingens offensichtlich wurde. Und auch zur Auffindung solcher gesetzeslücken werden Anwälte beauftragt ;-)
26.07.21, 18:18
Beitrag 39 von 46
Endlich mal einer, der zwischen KUG und DSGVO unterscheidet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/dsgvo ... 36765.html
...aber auch nicht so recht weiter weiß.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/dsgvo ... 36765.html
...aber auch nicht so recht weiter weiß.
Zitat: Siggiknipst 26.07.21, 18:18Zum zitierten Beitrag
Der am Ende des Artikels eingefügte Link ist auch dem entsprechend interessant, wenn auch teil etwas verklausuliert. Ich befürworte durchaus die Intention dieses mächtige rechtliche "Werkzeug" DSGVO, die zudem europaweit anwendbar ist. Allerdings kollidieren hier im eintretenden Rechtsfall Interessen von Parteien, die nur schwer zu einer einvernehmlichen Regelung führen. Als Beispiel seien hier eben die erwähnten hoch auflösenden Digitalkameras angesprochen, auf deren Bildern gesichtsmerkmale recht eindeutig identifiziert, letztendlich nach Veröffentlichung auch missbräuchlich für zum Beispiel Gesichtserkennung genutzt werden kann. Diesen Fall gab es ja erst vor wenigen Monaten, in dem eine Firma im ganzen Internet Personenbilder einsammelte um Gesichtserkennungen zu trainieren und die dazu zusammengestellten Datensätze auch noch an andere weiter verkaufte.
Ich will es mal persönlich versuchen so zusammen zu fassen: Die relativ sorgenfreien Tage der Fotografie sind gezählt bis vielleicht schon gar nicht mehr vorhanden. Das ist nicht per se die Schuld des einzelnen Fotografen sondern der möglichen digitalen Verbreitungsformen und Nutzungen (bis hin zur Verknüpfung mit anderweitig erlangten Daten) sowie der damit vermehrt einher gehenden und möglichen Nachteile zu Ungunsten abgebildeter Personen. Klar ist das eher eine bittere und düstere Einschätzung. Aber die Realität hat da schon einige Dystopien bereits eingeholt.
Der am Ende des Artikels eingefügte Link ist auch dem entsprechend interessant, wenn auch teil etwas verklausuliert. Ich befürworte durchaus die Intention dieses mächtige rechtliche "Werkzeug" DSGVO, die zudem europaweit anwendbar ist. Allerdings kollidieren hier im eintretenden Rechtsfall Interessen von Parteien, die nur schwer zu einer einvernehmlichen Regelung führen. Als Beispiel seien hier eben die erwähnten hoch auflösenden Digitalkameras angesprochen, auf deren Bildern gesichtsmerkmale recht eindeutig identifiziert, letztendlich nach Veröffentlichung auch missbräuchlich für zum Beispiel Gesichtserkennung genutzt werden kann. Diesen Fall gab es ja erst vor wenigen Monaten, in dem eine Firma im ganzen Internet Personenbilder einsammelte um Gesichtserkennungen zu trainieren und die dazu zusammengestellten Datensätze auch noch an andere weiter verkaufte.
Ich will es mal persönlich versuchen so zusammen zu fassen: Die relativ sorgenfreien Tage der Fotografie sind gezählt bis vielleicht schon gar nicht mehr vorhanden. Das ist nicht per se die Schuld des einzelnen Fotografen sondern der möglichen digitalen Verbreitungsformen und Nutzungen (bis hin zur Verknüpfung mit anderweitig erlangten Daten) sowie der damit vermehrt einher gehenden und möglichen Nachteile zu Ungunsten abgebildeter Personen. Klar ist das eher eine bittere und düstere Einschätzung. Aber die Realität hat da schon einige Dystopien bereits eingeholt.
Zitat: TLK 26.07.21, 17:52Zum zitierten BeitragZitat: Frank Br 26.07.21, 17:29Zum zitierten BeitragDas mit den Personen, welche ins Bild laufen, ist sogar recht eindeutig erklärbar, wann diese als Beiwerk gelten und wann nicht - vgl. dazu bspw. https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrec ... rscheinen/
In Kurzform: mit der Größe der Personen hat dies zunächst genauso wenig zu tun wie mit der Erkennbarkeit an sich...Ergänzend dazu habe ich noch differenzierte Abhandlungen gefunden:
https://www.wbs-law.de/medienrecht/pers ... t-am-bild/
https://www.wbs-law.de/it-und-internet- ... fie-dsgvo/
Ist leider viel Stoff zum Lesen und liest sich auch nicht wie ein Unterhaltungsroman...
In Kurzform: mit der Größe der Personen hat dies zunächst genauso wenig zu tun wie mit der Erkennbarkeit an sich...Ergänzend dazu habe ich noch differenzierte Abhandlungen gefunden:
https://www.wbs-law.de/medienrecht/pers ... t-am-bild/
https://www.wbs-law.de/it-und-internet- ... fie-dsgvo/
Ist leider viel Stoff zum Lesen und liest sich auch nicht wie ein Unterhaltungsroman...
Zitat: Siggiknipst 26.07.21, 18:18Zum zitierten Beitrag
Er beschreibt das doch ganz gut. Außerdem teilt er meine Meinung, was ihn mir sehr sympathisch macht. :-)
Er beschreibt das doch ganz gut. Außerdem teilt er meine Meinung, was ihn mir sehr sympathisch macht. :-)
Zitat: TLK 26.07.21, 19:16Zum zitierten Beitrag
Danke, denn die Infos unter den Links sind sehr aufschlußreich. Besonders der Teil über die DSGVO und was sich seit dem geändert hat. Hier bestätigt sich dann doch prinzipiell der technische Teil, den ich zuvor schon als Beispiel beschrieben hatte. Und andererseits auch der Aspekt, dass die Fotografie auch vor der DSGVO nicht im rechtsfreien Raum statt fand, sich nur kaum jemand wirklich darum kümmerte. Meist wurde es einem erst dann bewusst, wenn die Anwaltspost auf dem Schreibtisch lag.
Auch in Zukunft werden Gerichte im Einzelfall die vorliegenden Interessen abwägen und beurteilen müssen. Fakt dabei wird aber auch sein, dass man sich bei Personenaufnahmen in strittigen Fällen und trotz Argumentation Richtung KGU auch immer der Bezugnahme auf die DSGVO ausgesetzt sehen könnte.
Letztendlich fehlen noch weitere sachlich und rechtlich einordnende Urteile und etwas mehr Rechtssicherheit zu bekommen.
Interessant übrigens auch der Bezug in Sachen EXIF-Daten!
Danke, denn die Infos unter den Links sind sehr aufschlußreich. Besonders der Teil über die DSGVO und was sich seit dem geändert hat. Hier bestätigt sich dann doch prinzipiell der technische Teil, den ich zuvor schon als Beispiel beschrieben hatte. Und andererseits auch der Aspekt, dass die Fotografie auch vor der DSGVO nicht im rechtsfreien Raum statt fand, sich nur kaum jemand wirklich darum kümmerte. Meist wurde es einem erst dann bewusst, wenn die Anwaltspost auf dem Schreibtisch lag.
Auch in Zukunft werden Gerichte im Einzelfall die vorliegenden Interessen abwägen und beurteilen müssen. Fakt dabei wird aber auch sein, dass man sich bei Personenaufnahmen in strittigen Fällen und trotz Argumentation Richtung KGU auch immer der Bezugnahme auf die DSGVO ausgesetzt sehen könnte.
Letztendlich fehlen noch weitere sachlich und rechtlich einordnende Urteile und etwas mehr Rechtssicherheit zu bekommen.
Interessant übrigens auch der Bezug in Sachen EXIF-Daten!
Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:32Zum zitierten Beitrag
Das ist widersprüchlich. Du willst die komplexe Lebenswirklichkeit "eindeutig" geregelt haben, was zum einen sprachlich kaum möglich ist, zum anderen Unmengen zusätzlicher detaillierter Regelungen bedürfte... Gleichzeitig willst du die Paragraphenmenge reduzieren. Das funktioniert so nicht ;-)
Das ist widersprüchlich. Du willst die komplexe Lebenswirklichkeit "eindeutig" geregelt haben, was zum einen sprachlich kaum möglich ist, zum anderen Unmengen zusätzlicher detaillierter Regelungen bedürfte... Gleichzeitig willst du die Paragraphenmenge reduzieren. Das funktioniert so nicht ;-)
27.07.21, 15:59
Beitrag 45 von 46
Zitat: pzinken 27.07.21, 09:58Zum zitierten Beitrag
Diese Unmengen gibt es doch aber. Zum Teil in unterschiedlichen Regelwerken, wie eben KUG und DSGVO.
Wie soll sich denn der Bürger regelkonform verhalten, wenn niemand, nicht einmal die Juristen wissen, was regelkonform ist? Manchmal gibt es odh die abstrusesten Urteile. Die dann, um 180° gedreht in der nächsten Instanz aufgehoben werden.
https://mmm.verdi.de/beruf/schloesser-u ... eren-74601
Na also, geht doch. Wohl weil die Justiz nicht beteiligt war.
Die hätte sich "von hinten durch die Brust durchs Auge" selbst verknotet.
Diese Unmengen gibt es doch aber. Zum Teil in unterschiedlichen Regelwerken, wie eben KUG und DSGVO.
Wie soll sich denn der Bürger regelkonform verhalten, wenn niemand, nicht einmal die Juristen wissen, was regelkonform ist? Manchmal gibt es odh die abstrusesten Urteile. Die dann, um 180° gedreht in der nächsten Instanz aufgehoben werden.
https://mmm.verdi.de/beruf/schloesser-u ... eren-74601
Na also, geht doch. Wohl weil die Justiz nicht beteiligt war.
Die hätte sich "von hinten durch die Brust durchs Auge" selbst verknotet.