Welche Fotos darf ich nicht veröffentlichen

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Frank Br Frank Br Beitrag 31 von 46
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Zitat: Siggiknipst 26.07.21, 17:27Zum zitierten BeitragIch finde es schrecklich, dass Recht nicht klar und eindeutig definiert ist, Wie soll es ein Laie verstehen, wenn selbst Juristen darüber streiten.
In Anbetracht der Paragraphenmenge die wir in Deutschland haben ist es wirklich erschreckend das vieles nicht eindeutig ist. Aber wenn wir viele Paragraphen entsorgen und die übrigbleibenden eindeutig machen geht ein ganzer Wirtschaftszweig pleite.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 32 von 46
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Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:29Zum zitierten BeitragSchützt dann die DE Domäne?
Nein, aber die deutsche Staatsbürgerschaft und der deutsche Wohnsitz und wahrscheinlich auch der deutsche Server. (Ich weiß nicht, welche rechtliche Bedeutung der Serverstandort hat.)
NikoVS NikoVS Beitrag 33 von 46
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Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:29Zum zitierten Beitrag[Zitat: NikoVS 25.07.21, 16:51Zum zitierten BeitragAber wäre es nicht besser, den Thread in den Community-Ordner "Gesetze, Verträge" schieben zu lassen.
Gerne, wie funktioniert das? Wen muss ich anschreiben?


Entweder hier direkt "@Admins", oder die Admins anschreiben. Hätte halt den Vorteil, dass wenn jemand gezielt nach diesen Themen sucht, er sie im Ordner "Gesetze, Verträge" (wo ja rechtliche Dinge disktutiert werden) auch schneller findet.
copine copine   Beitrag 34 von 46
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Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:32Zum zitierten BeitragIn Anbetracht der Paragraphenmenge die wir in Deutschland haben ist es wirklich erschreckend das vieles nicht eindeutig ist.
das liegt nicht an der paragrafenmenge, sondern daran, dass gesetze immer allgemein sein müssen. sie können und dürfen (bis auf wenige ausnahmen) nie einzelfälle regeln. und so brauchen wir eben juristen, die allgemeine gesetze auf einzelfälle beziehen. anwälte können das versuchen aber letztlich entscheiden richter.
NikoVS NikoVS Beitrag 35 von 46
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Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:32Zum zitierten BeitragZitat: Siggiknipst 26.07.21, 17:27Zum zitierten BeitragIch finde es schrecklich, dass Recht nicht klar und eindeutig definiert ist, Wie soll es ein Laie verstehen, wenn selbst Juristen darüber streiten.
In Anbetracht der Paragraphenmenge die wir in Deutschland haben ist es wirklich erschreckend das vieles nicht eindeutig ist.


Das nennt man "Rechtsstaat": https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

Differenzierte Argumentation in einer Diskussion ist immer besser. Bei der Gesetzgebung ist das genau so. Wer immer nach kurzem Prozess ruft, der ruft im Grunde genommen nach Ungerechtigkeit. Darin steckt auch der Begriff Unrecht. ;)
TLK TLK   Beitrag 36 von 46
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Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:29Zum zitierten BeitragWie ich weiter vorne schon geschrieben hatte, kam mir die Idee zu diesem Thread als zwei Fußgänger in mein Bild gelaufen sind und ich es nicht mitbekommen hatte. Das Pärchen könnte man als Beiwerk abtun aber leider sind sie, aber einer 70% Ansicht gut erkennbar. Also muss ich mir was einfallen lassen um sie unkenntlich zu machen...Das mit den Personen, welche ins Bild laufen, ist sogar recht eindeutig erklärbar, wann diese als Beiwerk gelten und wann nicht - vgl. dazu bspw. https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrec ... rscheinen/
In Kurzform: mit der Größe der Personen hat dies zunächst genauso wenig zu tun wie mit der Erkennbarkeit an sich...
Pixelpiet Pixelpiet Beitrag 37 von 46
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Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:29Zum zitierten BeitragWie ich weiter vorne schon geschrieben hatte, kam mir die Idee zu diesem Thread als zwei Fußgänger in mein Bild gelaufen sind und ich es nicht mitbekommen hatte. Das Pärchen könnte man als Beiwerk abtun aber leider sind sie, aber einer 70% Ansicht gut erkennbar.

Zunächst mal muss man nicht jedes Bild auch veröffentlichen. Egal wie sich das artet, ich hatte auch schon des öfteren Bilder, in die irgendwer rein gelaufen ist, irgendwo rumsteht und ich es bei der Aufnahme nicht bemerkte oder irgend etwas anderes daneben gegangen ist und nicht schön aussieht. Manchemal trifft man auch einfach nur die falsche Jahreszeit. Und dann bin ich halt irgend wann etwas später einfach nochmal hin gefahren und habe es noch mal neu aufgenommen. Klar kommt das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei jedem Motiv und Ort in Frage, dann hakt man das entweder als Lehrgeld ab oder retuschiert es.
Pixelpiet Pixelpiet Beitrag 38 von 46
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Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:32Zum zitierten BeitragIn Anbetracht der Paragraphenmenge die wir in Deutschland haben ist es wirklich erschreckend das vieles nicht eindeutig ist. Aber wenn wir viele Paragraphen entsorgen und die übrigbleibenden eindeutig machen geht ein ganzer Wirtschaftszweig pleite.

Dabei muss man ja auch nicht nur Gesetze im Auge behalten, die sind natürlich als erstes rechtlich ausschlaggebend, sondern auch noch bereits ergangene Urteile. Denn letztere können entweder entlastend oder unter Umständen noch härtere Folgen mit sich ziehen. Im Zweifelsfalle hat man dann hoffentlich einen guten Anwalt.

Und ja, Gesetze sind oft tatsächlich nicht klar formuliert oder sind nicht zu Ende gedacht. Oftmals enthalten sie in wichtigen Bereichen auch Lücken, die quasi legalen Mißbrauch ermöglichen. Ich meine mich zu erinnern, dass dies z.B. bei diesen CumEx-Geschäfts-Steuerabholen-Dingens offensichtlich wurde. Und auch zur Auffindung solcher gesetzeslücken werden Anwälte beauftragt ;-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 39 von 46
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Endlich mal einer, der zwischen KUG und DSGVO unterscheidet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/dsgvo ... 36765.html
...aber auch nicht so recht weiter weiß.
Pixelpiet Pixelpiet Beitrag 40 von 46
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Zitat: Siggiknipst 26.07.21, 18:18Zum zitierten Beitrag...aber auch nicht so recht weiter weiß.

Der am Ende des Artikels eingefügte Link ist auch dem entsprechend interessant, wenn auch teil etwas verklausuliert. Ich befürworte durchaus die Intention dieses mächtige rechtliche "Werkzeug" DSGVO, die zudem europaweit anwendbar ist. Allerdings kollidieren hier im eintretenden Rechtsfall Interessen von Parteien, die nur schwer zu einer einvernehmlichen Regelung führen. Als Beispiel seien hier eben die erwähnten hoch auflösenden Digitalkameras angesprochen, auf deren Bildern gesichtsmerkmale recht eindeutig identifiziert, letztendlich nach Veröffentlichung auch missbräuchlich für zum Beispiel Gesichtserkennung genutzt werden kann. Diesen Fall gab es ja erst vor wenigen Monaten, in dem eine Firma im ganzen Internet Personenbilder einsammelte um Gesichtserkennungen zu trainieren und die dazu zusammengestellten Datensätze auch noch an andere weiter verkaufte.

Ich will es mal persönlich versuchen so zusammen zu fassen: Die relativ sorgenfreien Tage der Fotografie sind gezählt bis vielleicht schon gar nicht mehr vorhanden. Das ist nicht per se die Schuld des einzelnen Fotografen sondern der möglichen digitalen Verbreitungsformen und Nutzungen (bis hin zur Verknüpfung mit anderweitig erlangten Daten) sowie der damit vermehrt einher gehenden und möglichen Nachteile zu Ungunsten abgebildeter Personen. Klar ist das eher eine bittere und düstere Einschätzung. Aber die Realität hat da schon einige Dystopien bereits eingeholt.
TLK TLK   Beitrag 41 von 46
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Zitat: TLK 26.07.21, 17:52Zum zitierten BeitragZitat: Frank Br 26.07.21, 17:29Zum zitierten BeitragWie ich weiter vorne schon geschrieben hatte, kam mir die Idee zu diesem Thread als zwei Fußgänger in mein Bild gelaufen sind und ich es nicht mitbekommen hatte. Das Pärchen könnte man als Beiwerk abtun aber leider sind sie, aber einer 70% Ansicht gut erkennbar. Also muss ich mir was einfallen lassen um sie unkenntlich zu machen...Das mit den Personen, welche ins Bild laufen, ist sogar recht eindeutig erklärbar, wann diese als Beiwerk gelten und wann nicht - vgl. dazu bspw. https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrec ... rscheinen/
In Kurzform: mit der Größe der Personen hat dies zunächst genauso wenig zu tun wie mit der Erkennbarkeit an sich...
Ergänzend dazu habe ich noch differenzierte Abhandlungen gefunden:
https://www.wbs-law.de/medienrecht/pers ... t-am-bild/
https://www.wbs-law.de/it-und-internet- ... fie-dsgvo/
Ist leider viel Stoff zum Lesen und liest sich auch nicht wie ein Unterhaltungsroman...
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 42 von 46
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Zitat: Siggiknipst 26.07.21, 18:18Zum zitierten BeitragEndlich mal einer, der zwischen KUG und DSGVO unterscheidet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/dsgvo ... 36765.html
...aber auch nicht so recht weiter weiß.


Er beschreibt das doch ganz gut. Außerdem teilt er meine Meinung, was ihn mir sehr sympathisch macht. :-)
Pixelpiet Pixelpiet Beitrag 43 von 46
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Zitat: TLK 26.07.21, 19:16Zum zitierten BeitragErgänzend dazu habe ich noch differenzierte Abhandlungen gefunden:
https://www.wbs-law.de/medienrecht/pers … t-am-bild/
https://www.wbs-law.de/it-und-internet- … fie-dsgvo/
Ist leider viel Stoff zum Lesen und liest sich auch nicht wie ein Unterhaltungsroman...


Danke, denn die Infos unter den Links sind sehr aufschlußreich. Besonders der Teil über die DSGVO und was sich seit dem geändert hat. Hier bestätigt sich dann doch prinzipiell der technische Teil, den ich zuvor schon als Beispiel beschrieben hatte. Und andererseits auch der Aspekt, dass die Fotografie auch vor der DSGVO nicht im rechtsfreien Raum statt fand, sich nur kaum jemand wirklich darum kümmerte. Meist wurde es einem erst dann bewusst, wenn die Anwaltspost auf dem Schreibtisch lag.

Auch in Zukunft werden Gerichte im Einzelfall die vorliegenden Interessen abwägen und beurteilen müssen. Fakt dabei wird aber auch sein, dass man sich bei Personenaufnahmen in strittigen Fällen und trotz Argumentation Richtung KGU auch immer der Bezugnahme auf die DSGVO ausgesetzt sehen könnte.
Letztendlich fehlen noch weitere sachlich und rechtlich einordnende Urteile und etwas mehr Rechtssicherheit zu bekommen.

Interessant übrigens auch der Bezug in Sachen EXIF-Daten!
pzinken pzinken Beitrag 44 von 46
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Zitat: Frank Br 26.07.21, 17:32Zum zitierten Beitrag...
In Anbetracht der Paragraphenmenge die wir in Deutschland haben ist es wirklich erschreckend das vieles nicht eindeutig ist. Aber wenn wir viele Paragraphen entsorgen und die übrigbleibenden eindeutig machen geht ein ganzer Wirtschaftszweig pleite.

Das ist widersprüchlich. Du willst die komplexe Lebenswirklichkeit "eindeutig" geregelt haben, was zum einen sprachlich kaum möglich ist, zum anderen Unmengen zusätzlicher detaillierter Regelungen bedürfte... Gleichzeitig willst du die Paragraphenmenge reduzieren. Das funktioniert so nicht ;-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 45 von 46
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Zitat: pzinken 27.07.21, 09:58Zum zitierten Beitragzum anderen Unmengen zusätzlicher detaillierter Regelungen bedürfte...
Diese Unmengen gibt es doch aber. Zum Teil in unterschiedlichen Regelwerken, wie eben KUG und DSGVO.
Wie soll sich denn der Bürger regelkonform verhalten, wenn niemand, nicht einmal die Juristen wissen, was regelkonform ist? Manchmal gibt es odh die abstrusesten Urteile. Die dann, um 180° gedreht in der nächsten Instanz aufgehoben werden.
https://mmm.verdi.de/beruf/schloesser-u ... eren-74601
Na also, geht doch. Wohl weil die Justiz nicht beteiligt war.
Die hätte sich "von hinten durch die Brust durchs Auge" selbst verknotet.
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