Vorgehensweise bei Weitergabe von Bildern

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Patrick-Weber Patrick-Weber Beitrag 1 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Guten Abend liebe Community,

ich bin neu hier und habe auch schon einige Beiträge zum Thema durchgelesen, aber so richtig konnten mir diese meine Frage leider nicht beantworten. Daher würde ich sie gerne noch einmal in die Runde stellen:

Ich war gestern bei einer öffentlichen Veranstaltung (einem Laufevent) und habe dort eine Gruppe Bekannter als Fotograf begleitet. In Rücksprache mit dem Veranstalter, wurde mir dann gestattet Fotos von hinter und auf einer dort aufgebauten Bühne zu machen. Im Verlauf der Veranstaltung habe ich "meine" Gruppe auch entlang der Strecke begleitet und es hat sich ergeben, dass viele der anderen Läufer*innen dachten, dass ich zu den offiziellen Fotografen vor Ort gehöre und haben sich daher entsprechend fotografieren lassen. Dabei sind sehr viele und wirklich tolle Aufnahmen entstanden und ich habe dem Veranstalter hinterher angeboten, dass ich Ihnen die Bilder auch gerne zukommen lassen kann, damit Sie diese z.B. für Ihren Onlineauftritt verwenden können.

Natürlich möchte ich mich erst einmal darüber informieren, worauf ich in einem solchen Falle zu achten habe, damit ich mich nicht auf irgendeine Art und Weise haftbar mache. Ich habe nicht vor Geld für diese Aufnahmen zu verlangen. Jedoch wäre mir wichtig, dass auf den Bildern oder in einer entsprechenden Bildbeschreibung im Internet mein Name und ggfs. Kontaktdaten von mir zu finden wären, falls mich jemand auf die Aufnahmen ansprechen wollen würde, da ich prinzipiell offen wäre eine Veranstaltung o.ä. auch mit entsprechender Vereinbarung entgeltlich zu begleiten.

Daher wollte ich mich in den folgenden Punkten gerne beraten lassen und wissen:

1) darf ich die Aufnahmen selbst, z.B. über eine Webseite, veröffentlichen oder darf dies nur mit Zugangsbeschränkung geschehen? Eine (schriftliche) Einverständniserklärung habe ich von keinem der Teilnehmer*innen eingeholt. Natürlich werde ich die Bilder an die Gruppe weitergeben, die ich ja geplant begleitet habe. Das passiert über eine entsprechende Webseite und mit Passwortschutz. Allerdings würde ich die Aufnahmen grundsätzlich auch gerne anderen Personen zugänglich machen, sofern Interesse besteht.

2) sollte ich bei Weitergabe der Dateien (nicht RAW, sondern bearbeitete JPEG) eine schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter treffen, die festhält, wie und wozu die Bilder verwendet werden dürften? Was wären denn typische Punkte, die in einer solchen Vereinbarung festgehalten sein sollten? Das Thema ist an sich natürlich schon heikel genug, aber da ich die Bilder quasi als "nette Geste" und mit Möglichkeit, dass man mich kontaktieren kann, weitergeben würde, will ich ganz sicher sein, dass diese "nette Geste" nicht zum Verhängnis wird. Recht bleibt schließlich Recht.

3) ist es denn grundsätzlich erlaubt, zu verlangen, dass bei Veröffentlichung der Bilder mein Name genannt wird? Ich nehme mal als Beispiel die Veröffentlichung der Bilder über die Facebookseite des Veranstalters zum Event selbst, bei der z.B. eine Nennung meines Namens in der Bildbeschreibung mit Verlinkung zu meinem Profil und damit der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme erfolgt.

4) Wäre es möglich die Aufnahmen entgeltlich an den Veranstalter weiterzugeben, sofern dieser dazu bereit wäre? Das ist aktuell nicht geplant, aber sollte sich diese Option doch ergeben, wüsste ich gerne Bescheid was grundsätzlich möglich und gestattet ist.

5) gibt es andere wichige Punkte die es zu beachten gilt, die ich bei meinen Fragen nicht auf dem Schirm hatte?

Vielen lieben Dank schon einmal für die Rückmeldung und Hilfe! Ich bin sehr gespannt, wie ich in dieser Angelegenheit vorgehen kann und sollte.

Grüße,
Patrick
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 2 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Beratung gibt es hier nicht. Wir können Fallbeispiele diskutieren.
Patrick-Weber Patrick-Weber Beitrag 3 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hallo Hermann,

dir auch ein "Hallo" und ein "Dankeschön" für deine schnelle Antwort.

Wie müsste ich denn meine Frage umformulieren, damit sie als "Fallbeispiel" zählt?
Gewissermaßen geht es ja bei der Angelegenheit um einen "Fall" und ich wollte auch nicht direkt nach rechtlicher Fachberatung, sondern nach hilfreichem Feedback und Erfahrungswerten fragen, z.B. wie andere in so einem Fall vorgehen würden. Aber wenn du nicht dazu antworten möchtest verstehe ich das. Vielleicht findet sich ja jemand anderes, der mir ein paar Tipps geben kann, zumindest wo ich genauere Informationen finden kann.

Nochmal Danke für deine schnelle Antwort und einen schönen Abend noch,
Patrick
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 4 von 5
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Patrick We 30.06.19, 20:43Zum zitierten Beitrag1) darf ich die Aufnahmen selbst, z.B. über eine Webseite, veröffentlichen oder darf dies nur mit Zugangsbeschränkung geschehen?
Im Rahmen einer "journalistischen Berichterstattung" über den Event sollte das kein Problem sein, wenn die Teilnehmer in der Anmeldung sich einverstanden erklärt haben, dass auf dem Event Bilder von ihnen gemacht werden und diese (wie auch immer) verwertet werden dürfen.


Zitat: Patrick We 30.06.19, 20:43Zum zitierten Beitrag2) sollte ich bei Weitergabe der Dateien (nicht RAW, sondern bearbeitete JPEG) eine schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter treffen, die festhält, wie und wozu die Bilder verwendet werden dürften?
Das ist allgemein üblich.


Zitat: Patrick We 30.06.19, 20:43Zum zitierten Beitrag3) ist es denn grundsätzlich erlaubt, zu verlangen, dass bei Veröffentlichung der Bilder mein Name genannt wird?
Das sieht das Urheberrecht (§13) ausdrücklich so vor.


Zitat: Patrick We 30.06.19, 20:43Zum zitierten Beitrag4) Wäre es möglich die Aufnahmen entgeltlich an den Veranstalter weiterzugeben, sofern dieser dazu bereit wäre?
Warum nicht? - Siehe dazu aber auch meine Antwort 1.

In aller Regel freuen sich Teilnehmer einer solchen Veranstaltung, wenn sie gute Bilder von sich erhalten können. Das ist für viele eine schöne Erinnerung.
Patrick-Weber Patrick-Weber Beitrag 5 von 5
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Hallo Michael,

erst einmal eine Entschuldigung meinerseits, dass ich mich bis jetzt nicht mehr auf deine Antwort gemeldet habe und natürlich ein großes Dankeschön für die hilfreichen Rückmeldungen! Damit ist mir schon mal sehr geholfen!

Viele liebe Grüße,
Patrick
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben