Vertrag für fotografische Leistungen (Hochzeitspaar)

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MGFoto12 MGFoto12 Beitrag 1 von 7
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Hallo Zusammen,
ich darf nächste Woche meine erste Hochzeit fotografieren und freue mich sehr darauf. Da ich erst vor kurzem selbstständig geworden bin, muss ich noch einiges Organisatorisches bewältigen. U.a. bin ich auf der Suche nach einem "Muster"-vertrag für Hochzeitspaare bzw. eine Leitfaden für den Inhalt, damit ich nichts vergesse.
Viele Grüße
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 7
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Zitat: MGFoto12 10.08.18, 07:31Zum zitierten Beitrag...ich darf nächste Woche meine erste Hochzeit fotografieren...

Also hast Du den Auftrag schon erhalten und diesem Zugestimmt. Glückwunsch zum Auftrag

Zitat: MGFoto12 10.08.18, 07:31Zum zitierten Beitrag... muss ich noch einiges Organisatorisches bewältigen. U.a. bin ich auf der Suche nach einem "Muster"-vertrag für Hochzeitspaare bzw. eine Leitfaden für den Inhalt, damit ich nichts vergesse.
Viele Grüße


Vertrag (hier meinst Du sicherlich den Vertrag als Schriftstück) sollte man vor Auftragsannahme erstellt und ausgetauscht haben. Mit Annahme des Auftrages - auch wenn es nur mündlich geschieht - hat man bereits einen Vertrag abgeschlossen, an den man gebunden ist.

Was Du für diesen Auftrag jetzt noch machen kannst, ist alles aufschreiben, was abgesprochen wurde und dieses dann unterschreiben lassen. Jede Änderung bzw. Abweichung (auch Ergänzungen) vom bisher abgesprochen ist eine Änderung und rechtlich ein Änderungsantrag. Dieser Änderung kann, muss der Auftraggeber aber nicht zustimmen.

Ansonsten gibt es im Internet sicherlich eine Reihe von Vorlagen, die Du allerdings Deinen konkreten Gegebenheiten anpassen muss.

Wenn Du als selbstständiger Fotograf (Unternehmer) tätig bist, kann ich Dir nur empfehlen hier etwas Geld in eine anwaltliche Beratung zu investieren.

LG Manfred
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 7
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Ich bin sicher, dass Dir Deine Handwerkskammer dabei besser weiterhelfen kann als ein Internetforum.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 4 von 7
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Zitat: Hermann Klecker 13.08.18, 12:50Zum zitierten BeitragIch bin sicher, dass Dir Deine Handwerkskammer dabei besser weiterhelfen kann als ein Internetforum.Ich glaube nicht, dass der TO Mitglied einer Handwerkskammer ist.

Gruß
Albrecht
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 7
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Zitat: Albrecht D 13.08.18, 15:51Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 13.08.18, 12:50Zum zitierten BeitragIch bin sicher, dass Dir Deine Handwerkskammer dabei besser weiterhelfen kann als ein Internetforum.Ich glaube nicht, dass der TO Mitglied einer Handwerkskammer ist.

Gruß
Albrecht


Als Selbstständiger, der klar gewerbliche Fotografie anbietet?
Albrecht D Albrecht D Beitrag 6 von 7
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Zitat: Hermann Klecker 15.08.18, 12:58Zum zitierten BeitragAls Selbstständiger, der klar gewerbliche Fotografie anbietet? Er hat sich wohl (noch) nicht bei der Kammer angemeldet, sonst hätte er dort schon nachgefragt. Er ist wohl noch neu in diesem Metier.

Gruß
Albrecht
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 7 von 7
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Und genau deshalb mein Hinweis, sich an die Kammer zu wenden.

Ist doch nicht so schwer, oder?

Vielleicht ist ihm die Aussicht auf die Zwangsmitgliedschaft auch etwas angenehmer, wenn er merkt, dass die Kammer auch tatsächlich für etwas gut ist.
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