Verträge bei Kundenshooting

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Blitzlichtgewitter691 Blitzlichtgewitter691 Beitrag 1 von 5
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Hallo Ihr lieben, ich bin ein wenig neu und kenn mich noch nicht so aus. Ich fotografiere nebenberuflich und hab das auch alles ordnungsgemäß angemeldet ect. Jetzt hat mir ein Fotograf gesagt ich solle bei Kundenshootings verträge abschließen. Nun weiß ich aber nicht so recht ob ich das wirklich machen muss und was in den Vertrag rein kommt?! Ist sowas zwingen notwenig?

Vielen Dank für die Hilfe
Thomas Braunstorfinger Thomas Braunstorfinger   Beitrag 2 von 5
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Ein Vertrag bedeutet Sicherheit für beide Seiten, wie eine Leistung aussieht, welche Vergütung dabei fällig wird und auch, wer am Ende auch die Rechte an den Bildern hat.
Auch im TFP-Bereich sollte man sich zumindest über den letzten Aspekt einig sein. Stichwort "Model Release".
Bildagenturen wie Shutterstock nehmen Fotos ohne dieser Vertragsform auch gar nicht an.

ciao
Thomas
RMKraemer RMKraemer Beitrag 3 von 5
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Ich hab für Honoraraufträge eine AGB und für TfP eine TfP-Vereinbarung die auch die Stile-Beschreibung für das jeweilige Fotoshooting enthält.
Im Netz gibt es diverse Vorlagen für AGB und TFP-Vereinbarungen, die aber immer angepasst werden sollten.
Denk auch an die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) die ab 25.Mai zwingend greift.

Gruß und wech
fgagentur fgagentur Beitrag 4 von 5
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Oberster Grundsatz - kein TFP oder Pay Shooting ohne Vertrag. Die Rechte am Bild u.a. werden damit geregelt und sparen Dir viel Ärger i. E-Fall.

Beste Grüße
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 5
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Zitat: fgagentur 23.04.18, 09:09Zum zitierten BeitragOberster Grundsatz - kein TFP oder Pay Shooting ohne Vertrag. Die Rechte am Bild u.a. werden damit geregelt und sparen Dir viel Ärger i. E-Fall.

Beste Grüße


So hoch würde ich den Grundsatz nicht aufhängen, auch wenn Du das so handhaben magst und ich Dir das auch nicht ausreden möchte.

Erstens hast Du immer einen Vertrag geschlossen (ausser vielleicht bei Street, aber das ist ja hier nicht die Frage). Du meinst aber vermutlich einen Vertrag in Schriftform bzw. AGB und damit ein Ritual, dass der Kunde das lesen und unterschreiben soll.

Aber selbst wenn Du das nicht hast, dann gilt im Zweifel eben die gesetzliche Regelung. Wenn ein Kunde zum Fotografen kommt, und Fotos mitnimmt, und dafür bezahlt, dann gilt eben das UrhG. Der Kunde darf bestimmte Sachen damit machen und nicht mehr und der Fotograf kann die Bilder nicht so einfach z.B. als Werbemittel einsetzen.

Da sehe ich jetzt erstmal kein großes Problem.
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