Veröffentlichen von Fotos einer öffentlichen Veranstaltung

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Petra Grundmeier Petra Grundmeier   Beitrag 1 von 4
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Auch wenn es dazu unendlich viele Threads gibt, muss ich mal nachfragen:
Gerade gibt es hier ja einen Wettbewerb über Mittelaltermärkte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fotografen der Fotos die hierzu eingereicht werden, jeweils um Erlaubnis der Veröffentlichung gefragt haben.
Wie ist es bei solchen Veranstaltungen, die öffentlich sind und sich gerade die Darsteller ja bewusst zur Schau stellen. Bei mir sind sie auch gleich gekommen und haben sich ganz bewusst der Kamera gestellt, aber natürlich konnte ich nicht jeden fragen, ob ich das Foto veröffentlichen darf.
Darf man solche Fotos ungefragt veröffentlichen ?
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 2 von 4
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Zitat: Petra Grundmeier 06.06.18, 19:03Zum zitierten BeitragDarf man solche Fotos ungefragt veröffentlichen ?
Wenn die Bilder nicht gerade unter Panoramafreiheit, Aufzug u. ä. fallen, ist die Gestattung der abgebildeten Personen einzuholen. Ansonsten kann es Ärger geben.

Spätestens wenn Werbung mit derlei Wettbewerbsbildwerken gemacht wird, reagieren einige der abgebildeten Personen verschnupft.

Vielfach haben die "Darsteller" auf solchen Veranstaltungen vorab Verträge unterschrieben, in denen sie einwilligen, dass Bildwerke von ihnen veröffentlicht werden dürfen. Das gilt es aber vorab mit dem Veranstalter zu klären.
Petra Grundmeier Petra Grundmeier   Beitrag 3 von 4
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Michael, danke für deine Antwort.

ich habe auf der Webseite folgendes gefunden:

" Film–, Audio- und Fotoaufnahmen auf dem Festivalgelände des MPS sind nur für den dokumentarischen und privaten Gebrauch gestattet.
Hierbei ist zu beachten, das die gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Urheberrechte, Verwertungsrechte, Verbreitungsrechte etc. eingehalten werden. "
Des Weiteren:
"Die Besucher der MPS Festivals erklären sich mit Eintritt auf das Festivalgelände damit einverstanden, dass sie auf Film- und Fotoaufnahmen abgelichtet werden können und evtl. in verschiedenen Medien erscheinen. "

Hilft mir das weiter ?
Ich habe mal den den Herrn dort angeschrieben, der für die Medienarbeit zuständig ist.
Vielleicht kann der weiter helfen.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 4
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Die Panoramafreiheit spielt bei Personenfotos keine Rolle.

Die entsprechenden Spielregeln des Veranstalters schon eher.

Ich schätze schon, dass die Darsteller damit rechnen (müssen), auf Fotos dargestellt zu werden, auch öffentlich.

Auf Übersichtsfotos sowieso (KUG). Auf Fotos mit Portraitcharakter, und das sind sicher die interessanteren, also Fotos auf denen einzelne Darsteller aus dem Gesamtgeschehen herausgegriffen werden, hast Du jetzt keinen direkten "Rechtsanspruch". Ich halte es tortzdem für normal, anzunehmen, dass sie einverstanden sind. Höchstwahrscheinlich haben sie auch den Vereinbarungen des Veranstalters zugestimmt und in dem Rahmen kannst Du die Fotos dann auch nutzen.

Ein Wettbewerb, der Hobbyisten als Zielgruppe anspricht, fällt imho auch unter den privaten Gebraucht, den MPS zuläßt. Daß Veröffentlichunten auf Webseiten in diesem Sinne privat sein können, wurde ja schon von Gerichten entschieden. (Deshalb können andere Gerichtet auch anders entscheiden.)
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