Urheberrechtsverletzung?

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komanderrobot komanderrobot Beitrag 1 von 15
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Ich habe eine Spielzeugfigur gekauft (Kermit der Frosch) und diese in einer von mir ausgedachten Pose (höhö, nichts unmoralisches) fotografiert, um das Foto wiederum als winziges Designelement auf einem Flyer (nicht als Hauptmotiv) zu verwenden. Verstösst die Verwendung meiner Fotografie gegen das Urheberrecht?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 15
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Handelt es sich um ein offizielles Lizenzprodukt das Du fotografiert hast oder um eine Raubkopie aus Asien (wobei das offizielle Lizenzprodukt da auch herkommt...)?
komanderrobot komanderrobot Beitrag 3 von 15
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Das ist ein offizielles Lizenzprodukt, ordnungsgemäß gekauft.
Andreas Kreutner Andreas Kreutner Beitrag 4 von 15
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Grundsätzlich können auch Spielzeugfiguren - eine entsprechende Schöpfungshöhe vorausgesetzt - urhebrechtlichen Schutz genießen. Ich würde bei Kermit mal davon ausgehen. Damit stellen das Abfotografieren, Einarbeiten in die Flyervorlage, Drucken des Flyers (als Vervielfältigung, § 16)und Verteilen (als Verbreiten, § 17) Nutzungshandlungen dar, die zunächst allein dem Urheber bzw. Nutzungsrechtsinhaber vorenthalten sind.
Kannst Du - in Bezug auf die Abbildung des Frosches auf dem Flyer - etwas konkreter werden (winziges Designelement etc.)? Vielleicht greifen Aunahmetatbestände.
Gruß
komanderrobot komanderrobot Beitrag 5 von 15
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Es sind 2 winzige (ca. 0,75 cm Höhe, Flyer hat das Format A6 Format)Abbildungen innerhalb einer wild zusammengewürfelten Collage. (Sorry, der Entwurf ist nicht zur Ansicht online)
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 6 von 15
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Es heißt zwar, dass es keine dummen Fragen gäbe, aber hier bin ich nicht so sicher.

Merchandising ist ein Milliardenmarkt, da dürfte doch wohl klar sein, dass es nicht erlaubt ist, Kermit ohne Erlaubnis irgendwie zu benutzen. Ob jetzt Uhrheber- oder Markenrecht oder was auch immer ist egal.
Andreas Kreutner Andreas Kreutner Beitrag 7 von 15
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Tja, da fällt mir nur die freie Benutzung, § 24 UrhG ein. Allerdings ist die an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So muß es sich bei der neuen Schöpfung auch um ein urheberechtsfähiges Werk handeln. Außerdem muß das Originalwerk hinter dem neuen Werk "verblassen". Ja und wann das der Fall ist...

Und natürlich muss man auch bedenken, ob noch andere Schutzrechte betroffen sein können, wie der Tieger meint. Mir fallen allerdings keine ein.

Quak!
Stefan F. (Lichtjäger) Stefan F. (Lichtjäger) Beitrag 8 von 15
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Zitat:Ob jetzt Uhrheber- oder Markenrecht oder
was auch immer ist egal.

Müsst ich wetten ginge mein Einsatz ans Markenrecht ...
Martin John Martin John Beitrag 9 von 15
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Stefan F. (Lichtjäger) schrieb:

Zitat:Zitat:Ob jetzt Uhrheber- oder Markenrecht oder
was auch immer ist egal.

Müsst ich wetten ginge mein Einsatz ans Markenrecht ...


Ich biete auch auf Markenrecht, wobei jedes Markenzeichen natürlich auch einen Uhrheber hat :-)
Thorsten R aus KA Thorsten R aus KA Beitrag 10 von 15
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Ist schon scheiße, wenn man in der FC ist und sich automatische solche Gedanken macht, während andere Ahnungslose einfach Kermit für n Partyflyer hernehmen und nie was passiert...

Ich mach mir auch immer mehr Gedanken, ob ich "das" fotografien bzw. veröffentlichen darf... manchmal ist Unwissenheit ein Segen... außer man wird erwischt...



Nachricht bearbeitet (23:06h)
mab123 mab123 Beitrag 11 von 15
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@ der Tieger,
*edit*konstruktive antworten wären hier eher angebracht, wenn schon jemand fragt. dass merchandising nen milliarden-markt ist, wissen mit sicherheit alle. die frage war eigentlich mehr als angebracht und fair...denk mal darüber nach, wieviele leute unter umständen deine fotografien ohne deine einwilligung nutzen und du bekommst es nicht mal mit!!!!!!!! sei froh, dass diese fragen gestellt werden, und sich leute über so etwas gedanken machen, bevor sie ein motiv, ohne darüber nachzudenken, benutzen.

§ 24 UrhG von andreas kreutner ist nen guter tip



Nachricht bearbeitet (10:09h)
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 12 von 15
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mab123 schrieb:

Zitat:@ der Tieger,
man bist du nen ätzer. klugscheissen kann jeder. konstruktive
antworten wären hier eher angebracht, wenn schon jemand fragt.
dass merchandising nen milliarden-markt ist, wissen mit
sicherheit alle. die frage war eigentlich mehr als angebracht
und fair...denk mal darüber nach, wieviele leute unter
umständen deine fotografien ohne deine einwilligung nutzen und
du bekommst es nicht mal mit!!!!!!!! sei froh, dass diese
fragen gestellt werden, und sich leute über so etwas gedanken
machen, bevor sie ein motiv, ohne darüber nachzudenken,
benutzen.


Ok, ich habe großen Unsinn geredet nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil - nein, das lieber nicht, ich schließe mich vielmehr vollinhaltlich mab123 an.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 13 von 15
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Der TIEGER schrieb:

Zitat:mab123 schrieb:

Zitat:@ der Tieger,
man bist du nen ätzer. klugscheissen kann jeder. konstruktive
antworten wären hier eher angebracht, wenn schon jemand

fragt.
Zitat:dass merchandising nen milliarden-markt ist, wissen mit
sicherheit alle. die frage war eigentlich mehr als angebracht
und fair...denk mal darüber nach, wieviele leute unter
umständen deine fotografien ohne deine einwilligung nutzen

und
Zitat:du bekommst es nicht mal mit!!!!!!!! sei froh, dass diese
fragen gestellt werden, und sich leute über so etwas gedanken
machen, bevor sie ein motiv, ohne darüber nachzudenken,
benutzen.


Ok, ich habe großen Unsinn geredet nehme alles zurück und
behaupte das Gegenteil - nein, das lieber nicht, ich schließe
mich vielmehr vollinhaltlich mab123 an.



Da mab123 aber noch weniger konstruktives geschrieben hat, als Du, wird es dadurch auch nicht besser.
mab123 mab123 Beitrag 14 von 15
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da hast du natürlich recht ;)

@ der tieger...sorry für meine harschen worte..

§ 24 UrhG von Andreas Kreutner war ein sehr guter tip.
Detlef Rudolf Braun Detlef Rudolf Braun Beitrag 15 von 15
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Frag den Hersteller und sage, dass Du Amateur bist.
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