Unterschriebener Modellvertrag reicht zum Veröffentliche?

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spezialtapir spezialtapir Beitrag 1 von 32
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Wenn ich von einem Modell von mir gemachte Fotos veröffentlichen will ohne rechtliche Probleme zu kriegen, etwa im Internet, ist der einzige Vertrag, den ich dazu brauche eine Rechtefreigabe von diesem Modell, also so einen Modellvertrag: https://www.wikiwand.com/de/Modelvertrag

Mehr nicht? Stimmt das?

Gäbe es darüberhinaus in diesem Zusammenhang noch etwas zu beachten?
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 32
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Das ist schwierige Materie, in der in den Fotoforen jeder alles besser wissen will, als der andere.
Ich verlasse mich einfach auf diese frei nutzbaren Ausfertigungen eines Rechtsanwalts:

https://www.model-kartei.de/blog/68/dsg ... ersion-10/
https://www.model-kartei.de/blog/67/dsg ... ersion-22/
spezialtapir spezialtapir Beitrag 3 von 32
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Vielen Dank für die Links, das sieht ja gut aus.

Hast Du solche Verträge immer ausgedruckt bei Dir oder lassen sich die am Smartphone ausfüllen / unterschreiben?

Bei TfP, wenn das Modell also kein Geld kriegt, trägt man im Modellvertrag unter "2. Das Model erhalt einen Betrag in Hohe von...." einfach 0 € ein?
Kai Mueller Kai Mueller   Beitrag 4 von 32
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Zitat: spezialtapir 10.03.21, 22:18Zum zitierten BeitragBei TfP, wenn das Modell also kein Geld kriegt, trägt man im Modellvertrag unter "2. Das Model erhalt einen Betrag in Hohe von...." einfach 0 € ein?

Für TfP und für Pay gibt es unterschiedliche Verträge.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 32
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Zitat: spezialtapir 10.03.21, 22:18Zum zitierten BeitragHast Du solche Verträge immer ausgedruckt bei Dir oder lassen sich die am Smartphone ausfüllen / unterschreiben?
Beim ersten Shooting mit einem Modell habe ich immer drei Ausdrucke mit (einer in Reserve, falls der Kaffee drüberschwappt...). Einen Vertrag am Smartphone zu unterschreiben, stelle ich mir schwierig vor. Ich weiß nicht, ob PDF grafische Eingabefelder haben...

Bei Folgeshootings erübrigt sich das meistens, mit der Zeit merkt man, ob ein Vertrag nötig ist, oder nicht. Mit einem Modell habe ich inzwischen das 12. Shooting absolviert, das läuft rein auf gegenseitigem Vertrauen und persönlichen Absprachen ohne schriftliche Dokumentation.

Verdienst Du mit den gemachten Fotos allerdings Geld, dann würde ich tatsächlich für jedes Shooting einen extra Vertrag aufsetzen und den genutzten Vertrag *vorher* noch mal einem Anwalt für Medienrecht zur Prüfung vorlegen.
spezialtapir spezialtapir Beitrag 6 von 32
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Zitat:Für TfP und für Pay gibt es unterschiedliche Verträge.
Ja, ja, eben die oben verlinkten, nehme ich an. Oder warum erwähnst Du das?

Zitat:Einen Vertrag am Smartphone zu unterschreiben, stelle ich mir schwierig vor. Ich weiß nicht, ob PDF grafische Eingabefelder haben...
Ja, das wäre auf jeden Fall ganz schön praktisch, vor allem für die songeannte Straßenfotografie oder ähnliches.

Die Nutzung der Rechte ist in beiden Verträgen also offenbar nicht unbebrenzt für den Fotografen eingeräumt, auch nicht in gewerblicher Hinsicht, falls ich recht verstehe.
Filmrolle Filmrolle Beitrag 7 von 32
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Zuerst:
Ich sehe aus Deinem Profil ... angemeldet seit 06/2019, kein Bild eingestellt, keine Lobe, Kommentare, Favoriten empfangen oder vergeben ... ist mir nur so aufgefallen ;-))

Zweitens:
Jeder weiß, Verträge kann man gestalten wie man will, wenn dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Und so lange die andere Seite das unterschreibt ist doch alles OK.
Nehm' die Vorlagen als Vorlage, gestalte sie nach Deinen Wünschen um.

Wo ist das Problem ?
spezialtapir spezialtapir Beitrag 8 von 32
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Zitat:Zuerst:
Ich sehe aus Deinem Profil ... angemeldet seit 06/2019, kein Bild eingestellt, keine Lobe, Kommentare, Favoriten empfangen oder vergeben ... ist mir nur so aufgefallen ;-))

Hoppla, dass das jemanden auffällt...aber immerhin ein "Danke" vergeben.

Zitat:Zweitens:
Jeder weiß, Verträge kann man gestalten wie man will, wenn dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird.
Und so lange die andere Seite das unterschreibt ist doch alles OK.
Nehm' die Vorlagen als Vorlage, gestalte sie nach Deinen Wünschen um.

Ja, da hast Du natürlich recht, das klingt sinnvoll.

Eigentlich kein Problem, wollte nur sichergehen, keinen Fehler hierbei zu machen bzw. jedenfalls so wenig wie möglich.
Kai Mueller Kai Mueller   Beitrag 9 von 32
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Zitat: spezialtapir 11.03.21, 17:02Zum zitierten BeitragJa, ja, eben die oben verlinkten, nehme ich an. Oder warum erwähnst Du das?


Wegen deiner Frage: "Bei TfP, wenn das Modell also kein Geld kriegt, trägt man im Modellvertrag unter "2. Das Model erhalt einen Betrag in Hohe von...." einfach 0 € ein? "

Bei einem TfP-Vertrag sollte es keinen solchen Abschnitt geben, darin unterscheiden sich die beiden Vertragstypen im allgemeinen.
spezialtapir spezialtapir Beitrag 10 von 32
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Ah ja.

Ist vielleicht tatsächlich sinnvoller, den TfP-Vertrag als Ausgangsvariante zu nehmen zum Anpassen / Ändern, wenn ohne Gagen fotografiert wird.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 11 von 32
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Ich kann aus eigener Praxis nur jedem raten, einen kurzen Vertrag über die Nutzungsbedingungen der Bildwerke aufzusetzen. Idealerweise für eine zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzung, da die Verbreitung von Bildern im Internet kaum kontrolliert werden kann. Das bringt beiden Seiten die nötige Sicherheit.
Nach mehreren Jahren dürfte kaum jemand noch imstande sein, sich im Detail exakt an mündliche Absprachen zu erinnern.
Vor allem in den Bereichen Erotik kommt es immer wieder zu Ärger - oder wenn jemand plötzlich Bilder verkauft bzw. gewerblich nutzt. Hier ist ein Vertrag/Vereinbarung wirklich hilfreich, um später mal zu verklickern: "Guck mal, das haben wir damals vereinbart."
spezialtapir spezialtapir Beitrag 12 von 32
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Ja, ohne schriftlichen Vertrag geht es nicht, würde ich auch denken.

Wenn einem Modell die Rechte eingeräumte werden - laut so eines Vertrages - Bilder persönlich, nicht gewerblich, etwa auf seiner Website nutzen zu können, etwa als Werbung für seine Peson, würde das doch bedeuten, der Fotograf oder jemand anderes kann die Bilder nicht mehr als exklusiv bezeichnet verkaufen, oder?
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 13 von 32
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Dir genügt ein einfaches Einverstädnis der abgebildeten Person.

Dein Link zum Modellvertrag ist völlig korrekt.

Da Du kein TfP gemacht hast, würde ich auch nicht versuchen, einen TfP Vertrag großartig abzuwandeln oder gar unverändert zu verwenden.

Angaben zum Honorar sind nur sinnvoll, wenn das Modell Geld erhalten hat. Im Zweifel genügt dann auch genau das, ein Nachweis dafür, dass ein Honorar gezahlt wurde, damit die Fotos veröffentlicht werden dürfen. Wenn kein Geld geflossen ist, dann brauchst Du ein Einverständnis.

Bei Akt-Fotos ist die Schriftform in jedem Fall ratsam, auch wenn ein Honorar geflossen ist.
spezialtapir spezialtapir Beitrag 14 von 32
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Zitat:Angaben zum Honorar sind nur sinnvoll, wenn das Modell Geld erhalten hat. Im Zweifel genügt dann auch genau das, ein Nachweis dafür, dass ein Honorar gezahlt wurde, damit die Fotos veröffentlicht werden dürfen.
Das heißt, wenn das Modell ein entsprechendes / angemessenes (also kein etwa als symbolisch gezahltes bezeichenbares) Honorar erhalten hat, geht man (grundsätzlich) davon aus, dass es mit der Veröffentlichung / Nutzung der Fotos einverstanden ist. Trotzdem wäre aber eine Freigabe (schon zur Sicherheit) unabdingbar, wie Michael schon sagte. Wenn es kein Honorar erhalten hat, ist eine vertragliche Regelung umso wichtiger.
Filmrolle Filmrolle Beitrag 15 von 32
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Zitat: spezialtapir 17.03.21, 15:40Zum zitierten BeitragJa, ohne schriftlichen Vertrag geht es nicht, würde ich auch denken.

Wenn einem Modell die Rechte eingeräumte werden - laut so eines Vertrages - Bilder persönlich, nicht gewerblich, etwa auf seiner Website nutzen zu können, etwa als Werbung für seine Peson, würde das doch bedeuten, der Fotograf oder jemand anderes kann die Bilder nicht mehr als exklusiv bezeichnet verkaufen, oder?


Das stimmt so generell nicht.
Im Vertrag sollten die jeweiligen Rechte BEIDER Seiten festgeschrieben sein. Die können voneinander abweichen. Es kommt ganz einfach darauf an, auf was man/frau sich geeinigt hat.

Da gibt es keinen Automatismus.
Es gilt nur das, was geschrieben wurde. Damit da kein Interpretationsspielraum aufkommt muß das glasklar erfolgen, sonst gibt es u.U. Probleme.
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