Touristen in GB, IRL, CAN, USA in einem Blog

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Norbert Sülzner Norbert Sülzner Beitrag 1 von 8
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Hallo die Community.

eine Bekannte möchte einen Reiseblog erstellen. Mit Fotos, die sie in den o.g. Ländern gemacht hat.
An beliebten (Touri)Locations. Und klar, sind da auch irgendwelche Personen drauf.
Darf sie diese Fotos in ihrem Reiseblog veröffentlichen?
Sie diese Menschen 'Beiwerk'?
In wieweit greift hier DSGVO?
Danke und schönes Wochenende.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 2 von 8
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Innerhalb Europas gilt die DSGVO. Wie das aber jeder umgesetzt hat und wie dort das länderspezifische KUG angewendet wird, müsste man individuell nachsehen. Alles außerhalb Europas interessiert hier nicht.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 8
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Das kommt auf den Einzelfall an.

Wenn die touristische Attraktion im Fokus steht und die Menschen tatsächlich nur "Beiwerk" sind, sollte das soweit ok sein.

Die DSGVO greift voll, bzw. das BDSG und die nationalen Ausprägungen der DSGVO. So wie jedes andere Gesetz auch.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 8
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Es ist wie beim Eiffelturm. es greifen die Landesgesetze, wo der Blogger bloggt. (Ganz sicher bin ich mir heutzutage aber nicht mehr und meine, das kommt darauf an, wie das Gericht geschlafen hat.)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 8
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Wie ist denn die Eiffelturmfrage in der DSGVO berücksichtigt?
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 6 von 8
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Zitat: Hermann Klecker 21.10.18, 22:31Zum zitierten BeitragWie ist denn die Eiffelturmfrage in der DSGVO berücksichtigt?
Ein wichtiges Suchwort ist in diesem Zusammenhang Territorialprinzip

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?fil ... ialprinzip

"Nach dem Territorialprinzip ist auf deutschem Staatsgebiet das deutsche Urhebergesetz anzuwenden."

Was die DSGVO anbelangt, hilft vielleicht dieser Link weiter:

https://brands-consulting.eu/r%C3%A4uml ... ung-ds-gvo
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 7 von 8
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Das ist richtig, war aber nicht meine Frage. :-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 8
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Hermann, wenn du deine Sinnlos-Frage nicht selbst beantworten kannst, helfe ich dir gern.
Wenn ich ein Gesetz mit einem anderen vergleiche, muss es nicht unbedingt der gleiche Sachverhalt sein.
Ich kann also sagen, dass das Gesetz, was für Birnen gilt analog dem Gesetz ist, welches für Äpfel gilt.
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