TFP-Bilder kommerziell nutzbar mit Vertragsklausel?

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Michael Eichhammer Michael Eichhammer Beitrag 1 von 10
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Hallo zusammen,
soweit ich das verstanden habe, bedeutet TFP standardmäßig, wenn nichts anderes vereinbart ist: Model und Fotograf dürfen beide die entstandenen Bilder für ihre eigenen Zwecke nutzen (Model für Sedcard zb, Fotograf für seine Onlinepräsenz usw). Wenn ich als Fotograf die Nutzungsrechte aber erweitern will dahingehend, dass ich die entstandenen Bilder auch bei Stockagenturen anbieten will, kann ich das natürlich in den Vertrag schreiben, aber erfüllt das dann noch den Begriff TFP? Oder wäre TFP dann irreführend für das Model? Ich will natürlich nach den Spielregeln spielen und seriös und fair arbeiten, daher ist mir das wichtig.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 10
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Die AGB-rechtliche Thematik der überraschenden Klauseln mal außen vor zu lassend (da müsste der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden), mal ganz allgemein:

"TfP" ist ein Label. Schreibe einfach einen Vertrag, in dem steht, was du für Rechte benötigst und gebe ihn dem Model. Weise das Model ggf. gesondert auf die Nutzungsrechte hin, um Überraschungen zu vermeiden und gut ist. Und ob du das ganze dann noch "TfP" nennst oder einfach "Vereinbarung", "Vertrag über die Nutzung von Bildern", "Vereinbarung über ein Shooting und Bildnutzung" o.ä. ist dann zweitrangig. Wichtig ist allein eine klare und widerspruchsfreie Nutzungsregelung.
Michael Eichhammer Michael Eichhammer Beitrag 3 von 10
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@ChrisAR: Dank dir, das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter. Offen blieb für mich allerdings bei deiner Antwort, ob ich richtig lag, dass tfp im Allgemeinen (also im üblichen Sprach- und Praxisgebrauch) eine kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Fotografen nicht vorsieht, sondern letzteres eine unübliche Praxis im Rahmen von tfp bedeutet? Und daher explizit darauf hingewiesen werden sollte - nicht nur im Vertrag, sondern bereits im Vorgespräch, wenn man Wert auf für beide Seiten faire Zusammenarbeit legt?
paulharris paulharris Beitrag 4 von 10
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Ich mache zwar nichts mit Modellen, aber für mich heißt tfp, daß es sich um ein gegen und nehmen ohne die Absicht handelt, das Foto kommerziell zu nutzen. Anders gesagt, wäre ich Modell würde ich nicht einsehen, dass der Fotograf die Nutzungsrechte an dem Foto verkaufen kann und ich kein Geld dafür bekomme. Das wäre für mich der Klassiker des "pay shootings" oder meinethalben einer Gewinnbeteiligung.

PaulHarris
Michael Eichhammer Michael Eichhammer Beitrag 5 von 10
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Paul Harris: Danke, klingt schlüssig und entspricht auch dem, was allgemein laut Google üblich ist.
Lord Zinker Lord Zinker Beitrag 6 von 10
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TfP heißt für mich erstmal nur das kein Geld fließt, wie man die Nutzungsrechte regelt ist eine ganz andere Sache. Bei mir darf auch das Modell die Aufnahmen gewerblich nutzen wenn sich die Möglichkeit ergibt. Exclusive Nutzungsrechte natürlich ausgeschlossen.
Michael Eichhammer Michael Eichhammer Beitrag 7 von 10
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@Lord Zinker: So ähnlich war auch meine Idee für Fairness: Also, dass beide die Bilder nutzen können für was auch immer, außer eben exklusiv.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 8 von 10
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TfP ist nicht klar definiert.

TfP gibt es in vielen Varianten. Ich habe, übrigens auch bei Modellen, TfP erlebt mit durchaus deutlich einseitigen Nutzungsrechten, auch gewerblichen.
Alle mir bekannten Varianten haben den einzigen gemeinsamen Nenner, dass kein Geld fließt. Manchmal fließt Geld zur Kostenbeteiligung aber eben nicht, um einen Partner zu honorieren.

Ich selbst habe keine einseitigen TfP-Verträge aber ich hab oft einen, bei dem ich bieden eine Nutzungsart einräume, mit der das Modell i.d.R. nichts anfangen kann.

Dabei haben ungleiche TfP-Verträge durchaus ihre Berechtigung. Ich finde sie dann angemessen, wenn die Leistungen stark unterschiedlich sind oder die Kostenlast oder wenn die "Wertigkeit" eines Partners - erkennbar an Angebot und Nachfrage - stark ungleichgewichtig ist.

Weder "gerecht" noch "win:win" muß zwingend 50:50 gleichkommen.
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 9 von 10
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Der Gesetzgeber kennt beim "Fotorecht" den schwammigen Begriff kommerziell nicht, sondern nur Nutzungsrechte. Wenn beiden Seiten die gleichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, ist das in der Regel für beide Seiten fair. Im konkreten Fall bedeutet das Anbieten bei einer Stockagentur noch nicht, das Geld fließt. Das kann Jahre dauern. Hat man in den Vertrag hineingesetzt, dass ein eventueller Gewinn nach irgendeinem Schlüssel geteilt wird, das Model in der Zwischenzeit umgezogen und die aktuelle Adresse nicht bekannt, ..... Keep it simple, alle Nutzungsrechte für beide Seiten ....
Schöne Restgeisterstunde

Ralf
DynamicFoto.ch - Urs Stettler DynamicFoto.ch - Urs Stettler Beitrag 10 von 10
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Für mich gehört die unentgeltliche kommerzielle Nutzungsklausel in jedem Fall in den TFP-Vertrag. Ich will mich nicht mit Anspruchsforderungen des Models auseinandersetzen müssen, wenn ich irgendwann ein Foto auf einer Stock Agency publiziere oder in einer Galerie ausstellen will. Versuche mal Monate oder Jahre nach dem Shooting, das Model zu finden und eine Bewilligung für die Ausstellung in einer Galerie einzuholen... Das hatte ich mal versucht und wurde dann mit Forderungen von 50% des Verkaufspreises konfrontiert.
Wir müssen doch die beiden Aspekte "Fotoshooting" und "Aufwand und Ertrag" separat betrachten:

Beide Parteien (Fotograf und Model) stellen ihre Zeit gratis zur Verfügung.
Beide Parteien stellen ihre Qualitäten gratis zur Verfügung (fotografisches Know-How des Fotografen gegenüber. Aussehen und Erfahrung des Models)
Bis hier sind die Beiträge der beiden Parteien gerecht verteilt.

Darüber hinaus gibt es allerdings noch zwei weitere Aspekte, die diese Gleichheit zu Ungunsten des Fotografen verschieben:
- Der Fotograf stellt die meist recht teure Fotoausrüstung. (Kamera, 2-3 Linsen, Licht kosten schnell einmal 5'000-10'000 Euros.)
- Der Fotograf verbringt je nach Arbeitsweise nach dem Shooting noch mehrere Stunden mit Selektion und Bearbeitung sowie der Publikation der Bilder.

In manchen Fällen ist der Fotograf einfach Hobbyist oder noch nicht sehr professionell aufgestellt. Damit macht er keine Vollkostenrechnung (insbesondere Abschreibung der Ausrüstung und Berechnung der Zeit für die Nachbearbeitung) und ist bereit, die Ungleichheit im TFP-Deal zu akzeptieren.

Aus meiner Sicht macht es deshalb Sinn, das kommerzielle Defizit des Fotografen mit der Gewährung der kommerziellen Rechte etwas auszugleichen.
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