Stadtfestbilder auf Bandwebseite

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Detlef Müller (D) Detlef Müller (D) Beitrag 1 von 13
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Hallo,

Ich mache des öfteren Aufnahmen auf Veranstaltungen / Events, so auch auf dem letzten Stadtfest bei uns vom Fest selbst und von den Bands abends.
Gestern entdecke ich über 100 Fotos von mir auf der Webseite einer der Bands, wo unten rechts noch ein Schriftzug (www.name-der-band.de) hinzugefügt worden ist, als wären es ihre eigenen.
Ganz schön cool die Typen!

Die Fotos sind eindeutig von mir, auch am Dateinamen erkennbar.

Was macht man üblicherweise mit solchen Leuten ... ?
Klar, erstmal runter von der Seite, .. Schadensersatz, vielleicht eine vereinbarte Spende an eine soziale Einrichtung ?
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 2 von 13
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Detlef Müller (D) schrieb:


Zitat:Was macht man üblicherweise mit solchen Leuten ... ?

Kommt drauf an. Du kannst denen gewaltig an Karren fahren und gleich mit dem Anwalt und Rechnung kommen oder du versuchst es auf die "sanftere" Tour

Zitat:Klar, erstmal runter von der Seite, .. Schadensersatz,
vielleicht eine vereinbarte Spende an eine soziale Einrichtung
?

Kann man so machen. Man könnte aber auch höflich fragen die Bilder mit dem richtigen Urhebernamenszug zu versehen, eine kleine Aufklärung bzg. Urheberrecht geben und die Sache "still" zu lösen.
(wenn das nicht hilft kannst du immer noch die harte Tour fahren)

Es stellt sich für miczh noch die Frage: Wie sind die zu deinen Bildern gekommen?

Gruß
Sören
Detlef Müller (D) Detlef Müller (D) Beitrag 3 von 13
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Also gewaltig an den Karren fahren war nicht meine Absicht, ein wenig auf die Finger kloppen schon.
Ist ja nicht ganz ohne, was die da gemacht haben, mehr oder weniger die Behauptung, daß es ihre Fotos wären!

Wie an die Bilder gekommen, na von der Webseite runtergeladen vermute ich. Eingebrochen hat bei mir in letzter Zeit keiner ... ;-)


Danke für die Anregungen!
Habe übrigens schon einen mir bekannten Rechtsanwalt privat angemailt; mal sehen, was der so empfiehlt.



Nachricht bearbeitet (12:50h)
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 4 von 13
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Eines noch:
Wenn du ein wenig über die rechtliche Schiene kommst.

Hast du Einzelportraits (oder vergleichbares) bei dir in den Galerien? Hast du dafür eine Erlaubnis? Wenn die Gegensweite sich im urheberrecht auch auskennt, dann kann das schlussendlich für beide Seiten "böse" Enden.
Nur so als Warnung.

Gruß
Sören
Don Papparazzo Don Papparazzo   Beitrag 5 von 13
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Sören Spieckermann schrieb:

Zitat:Eines noch:
Wenn du ein wenig über die rechtliche Schiene kommst.

Hast du Einzelportraits (oder vergleichbares) bei dir in den
Galerien? Hast du dafür eine Erlaubnis? Wenn die Gegensweite
sich im urheberrecht auch auskennt, dann kann das
schlussendlich für beide Seiten "böse" Enden.
Nur so als Warnung.

Gruß
Sören



da hängt wohl der haken an der sache!
hat die band bei ihrem vertrag eine klausel drin, dass sie fotografiert und auf (deiner?) webseite veröffentlicht werden?
falls nicht, können sie dir evtl ebenso an den karren fahren, wie du natürlich ihnen.
du verstösst evtl gegen das recht am eigenen bild, sie ganz sicher gegen das urheberrecht.

ich hab grad einen ähnliche fall mit einem feuerspucker. nach intensiver recherche verwendet er die bilder nur im web, nicht für weitergehende werbung. zudem treff ich öfter auf den, weil wir für den gleichen veranstalter tätig sind.
ich werde ihn auffordern meinen namen zu den bildern zu schreiben und mir am nächsten markt für den "bilderklau" eine flasche met zu bezahlen ;-)

so oder so... der urhebervermerk, also dein name bei den bildern ist bindend!
Detlef Müller (D) Detlef Müller (D) Beitrag 6 von 13
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Alex F. Greger schrieb:

Zitat:Sören Spieckermann schrieb:

Zitat:Eines noch:
Wenn du ein wenig über die rechtliche Schiene kommst.

Hast du Einzelportraits (oder vergleichbares) bei dir in den
Galerien? Hast du dafür eine Erlaubnis? Wenn die Gegensweite
sich im urheberrecht auch auskennt, dann kann das
schlussendlich für beide Seiten "böse" Enden.
Nur so als Warnung.

Gruß
Sören



da hängt wohl der haken an der sache!
hat die band bei ihrem vertrag eine klausel drin, dass sie
fotografiert und auf (deiner?) webseite veröffentlicht werden?
falls nicht, können sie dir evtl ebenso an den karren fahren,
wie du natürlich ihnen.
du verstösst evtl gegen das recht am eigenen bild, sie ganz
sicher gegen das urheberrecht.

ich hab grad einen ähnliche fall mit einem feuerspucker. nach
intensiver recherche verwendet er die bilder nur im web, nicht
für weitergehende werbung. zudem treff ich öfter auf den, weil
wir für den gleichen veranstalter tätig sind.
ich werde ihn auffordern meinen namen zu den bildern zu
schreiben und mir am nächsten markt für den "bilderklau" eine
flasche met zu bezahlen ;-)

so oder so... der urhebervermerk, also dein name bei den
bildern ist bindend!



Aber fallen Stadtfeste nicht unter die Rubrik öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen ?

In dem Fall trifft doch das Recht am eigenen Bild nicht zu - meine etwas unsichere Ansicht.



Nachricht bearbeitet (15:17h)
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 7 von 13
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Detlef Müller (D) schrieb:

Zitat:Aber fallen Stadtfeste nicht unter die Rubrik öffentliche
Veranstaltungen und Versammlungen ?

In dem Fall trifft doch das Recht am eigenen Bild nicht zu -
meine etwas unsichere Ansicht.



Da wäre ich mir nicht so sicher :-)

Gab schon einige Diskussionen dazu hier im Forum. einfach mal suchen.

Gruß
Sören
Don Papparazzo Don Papparazzo   Beitrag 8 von 13
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Detlef Müller (D) schrieb:


Zitat:Aber fallen Stadtfeste nicht unter die Rubrik öffentliche
Veranstaltungen und Versammlungen ?

In dem Fall trifft doch das Recht am eigenen Bild nicht zu -
meine etwas unsichere Ansicht.



ich fotografiere zb für einen veranstalter von ritterfesten. auf dessen dafür eingerichteter homepage ist das auch kein problem.
um bilder wie beispielsweise dieses hier

[fc-foto:8254106]

aber selbst zu veröffentlichen, bräuchte ich die genehmigung der darsteller. denn hier wird ja nicht der veranstaltungscharakter gezeigt, sondern lediglich ein portrait eines/mehrerer menschen.
auch fotoagenturen nehmen dieses bild nicht in ihre datenbank auf, ohne ein sogenanntes modelrelease.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 13
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ein wenig auf die finger klopfen geht mit einer rechnung (150 euro) sehr gut. und 150 euro sind für 100 fotos bei unerlaubter nutzung nicht viel.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 10 von 13
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jaja, bevor man anderen auf die fingerchen klopft sollte man erst mal ganz genau das urheberrecht lesen und verstehen ;-)



Detlef Müller (D) schrieb:


Zitat:
Aber fallen Stadtfeste nicht unter die Rubrik öffentliche
Veranstaltungen und Versammlungen ?

In dem Fall trifft doch das Recht am eigenen Bild nicht zu -
meine etwas unsichere Ansicht.



Zitat:
Nachricht bearbeitet (15:17h)
K. Nafets K. Nafets Beitrag 11 von 13
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Mein Rat wäre: Lass die Rechtsanwälte raus, das Thema ist komplex genug und könnte tatsächlich auch "nach hinten", also gegen dich gehen.
Wir haben hier unter
http://www.fotocommunity.de/forum/read. ... 268&t=2268
darüber diskutiert, ob man bei Open Air Konzerten *ohne* Einverständniserklärung fotografieren darf und sind aufgrund unterschiedlicher Auffassungen nicht zu einem klaren Ergebnis gekommen.

P.S.:
Auch bei deinen Aufnahmen hier in der fc sind m.E. zwei vom G8 Gipfel dabei, für die du sicher eine Zustimmung der abgebildteten Personen bräuchtest.
Detlef Müller (D) Detlef Müller (D) Beitrag 12 von 13
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K. Nafets schrieb:

Zitat:Mein Rat wäre: Lass die Rechtsanwälte raus, das Thema ist
komplex genug und könnte tatsächlich auch "nach hinten", also
gegen dich gehen.


Das wollte ich eh. Die Bemerkung oben bezog sich auf einen Bekannten, der uns hier aus der sozialen Bewegung z.B. bei Demos rechtlich beiseite steht.
Meine Anfrage ist ihn ist daher inoffiziell und ohne Auftrag mich zu vertreten oder so.
Wollte nur seinen Rat aus der Erfahrung für das weitere Vorgehen ...


Zitat:Wir haben hier unter
http://www.fotocommunity.de/forum/read. ... 268&t=2268
darüber diskutiert, ob man bei Open Air Konzerten *ohne*
Einverständniserklärung fotografieren darf und sind aufgrund
unterschiedlicher Auffassungen nicht zu einem klaren Ergebnis
gekommen.



Also, dann ist zumindest eins klar, nämlich daß es ein Grenzfall ist.


Zitat:P.S.:
Auch bei deinen Aufnahmen hier in der fc sind m.E. zwei vom G8
Gipfel dabei, für die du sicher eine Zustimmung der
abgebildteten Personen bräuchtest.


Tja, hatte auch erst gezögert. Als ich dann diese FAQ ....
http://www.dforum.de/fotorecht/fotorecht.htm
... gelesen hatte, dacht ich, ein Veröffentichen wär OK.
Weiß nun nicht mehr, was ich davon halten soll.


THANX an alle, die sich am Thread beteiligt haben ...............



Nachricht bearbeitet (20:54h)
Detlef Müller (D) Detlef Müller (D) Beitrag 13 von 13
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Um mal neue Töne in den Thread zu bringen .....

Wie wäre es, ein paar Tipps für solchen unklaren bzw. Grenzfälle zu sammeln, um eine eventuelles Risiko zu minimieren.
Der erste wäre wohl, nicht gleich zum Rechtsanwalt zu rennen.

Was ich bald mal tun werde, ist ein Hinweis, daß man mir in zweifelhaften Fällen die Bilder nennt, damit ich sie unverzüglich vom Netz nehmen kann.
Das wäre ein Vorschlag für den zweiten Hinweis, allgemein ausgedrückt, eine Abmahnung vermeiden.

Wer bietet mehr ........ ?



Nachricht bearbeitet (20:49h)
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