Nutzungsrechte

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m5577 m5577 Beitrag 1 von 12
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Hallo Wissende,

ich heirate und möchte einen Fotografen beauftragen. Sympathie und gute Referenzen sind wichtige Faktoren, beides haben wir auch bei einem Anbieter gefunden.

Beim Wunsch, dass wir vertraglich jegliche weitere Nutzung über die Leistungserbringung hinaus unterbinden möchten, kommt es nun zu Problemen,mein Wusch wird hingehalten.

Der Gedanke, dass jemand Bilder von einem intimen Lebensmoment hat, die er nach Belieben verwenden darf, mach mich ganz fuchsig. Dass ich für einen solchen Deal auch noch eine Riesenkohle zahle, fast etwas wütend.

Eine rein mündliche Zusage reicht mir nicht, wenn alles schriftlich zugunsten des Fotografen geregelt ist. Wie kann ich meinen Wunsch durchsetzen, ohne bei verletzten Gefühlen etc. auf eine qualitative Arbeit verzichten zu müssen? Ist mein Wunsch abwegig oder frech?

Bin gespannt auf Eure Reaktionen, aber betrachtet auch mal aus Kundensicht.

Danke und Grüße,
Matthias
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 2 von 12
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Im gewerblichen Rahmen ist es so, dass der, der zahlt auch die Hoheit über das Produkt erhält. Das ist bei vielen Nebenverdienstfotografen nicht so ganz durchgedrungen. Viele verwechseln Nutzungsrechte mit Urheberrecht und verteidigen ihre Bilder bis aufs Messer. Das Urheberrecht kann ihnen keiner weg nehmen, aber die Nutzungsrechte sind frei verhandelbar und es sollte natürlich so sein, dass der, der zahlt diese auch alleinig bekommt. Vielleicht kennt dein Fotograf den Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht nicht so gut. Sprich mal mit ihm und mach ihn darauf aufmerksam.

Ansonsten such dir einen professionellen Fotografen!
m5577 m5577 Beitrag 3 von 12
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Hi Alice,

es ist also eher üblich, dass die Nutzungsrechte auf den Kunden übergehen. Die Urheberrechte des Fotografen will ich in keinster Weise beschneiden etc., ist ja klar.

Danke, das hilft mir schon etwas. :-)

Gruß Matthias
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 4 von 12
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Ich kenne es so das zu dem „üblichen“ (in der Werbung/Aushang genannten) Preis die exklusiven Nutzungsrechte an den Auftraggeber gehen. Wenn der Fotograf meint manche Bilder auch als Werbung verwenden zu wollen dann macht er ein Angebot bei dem der Preis gegenüber der ersten Variante etwas günstiger ausfällt und er dafür an dem ein oder anderen „Standardbild“ die Nutzungsrechte auch bekommt.
Man bekommt also als Anfragender ab und an zwei Angebote und man hat als Auftraggeber die Wahl.

Es gibt aber auch Fotografen die bestehen krampfhaft bei derartigen Aufträgen auch Nutzungsrechte für ihre Werbezwecke haben zu wollen. Diesen Fotografen entgeht dann halt ein Teil der potentiellen Kundschaft :-)
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 5 von 12
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Zitat: Sören Spieckermann 20.01.20, 22:46Zum zitierten Beitrag... Es gibt aber auch Fotografen die bestehen krampfhaft bei derartigen Aufträgen auch Nutzungsrechte für ihre Werbezwecke haben zu wollen. Diesen Fotografen entgeht dann halt ein Teil der potentiellen Kundschaft :-)
"Krampfhaft" ist das richtige Wort. Denn der Fotograf darf in einem solchen Fall Fotos, auf denen (nicht prominente) Personen abgebildet sind, nur mit deren ausdrücklicher Erlaubnis für Werbezwecke verwenden, oder?

Aber falls alle Stricke reißen, die Fotowand für meine Aktion "Warum heiraten?" steht noch zur Verfügung:

https://www.schmunzelkunst.de/galerie.htm#hochzeit ;-)

MfG
Johannes
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 6 von 12
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Zitat: Johannes Röhnelt 21.01.20, 16:03Zum zitierten BeitragZitat: Sören Spieckermann 20.01.20, 22:46Zum zitierten Beitrag... Es gibt aber auch Fotografen die bestehen krampfhaft bei derartigen Aufträgen auch Nutzungsrechte für ihre Werbezwecke haben zu wollen. Diesen Fotografen entgeht dann halt ein Teil der potentiellen Kundschaft :-)
"Krampfhaft" ist das richtige Wort. Denn der Fotograf darf in einem solchen Fall Fotos, auf denen (nicht prominente) Personen abgebildet sind, nur mit deren ausdrücklicher Erlaubnis für Werbezwecke verwenden, oder?


Meist geht es da ja nicht um Fotos der Feier oder sonst einem Teil der Hochzeit sondern um die „offiziellen“ Fotos auf denen nur das Brautpaar in irgendeiner mehr oder weniger schönen Kulisse zu sehen ist. Da klappt das mitbder Zustimmung bekommen schon ab und an mal.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 7 von 12
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Darf ich fragen, was ihr für den Fotografen bezahlt?

Üblicherweise erhält das Brautpaar als Auftragsgeber die (bearbeiteten) Bilddateien, um diese an Freunde und Verwandte als Kopie weiterzugeben. Auch eine weitere Nutzung der Bildwerke auf Postern, Abzügen, Fotobüchern und Sozial Media (z. B. Instagram, Facebook) gehört dazu - sowohl vom Brautpaar als auch von deren Gästen.

Wenn der Fotograf die Bilder ebenfalls nutzen möchte - für Eigenwerbung - dann sollte das vorab vereinbart werden. In der Regel frage ich das Brautpaar, ob sie damit einverstanden sind, dass ich die Fotos von ihnen auf meine Internetpräsent stelle oder auch an anderer Stelle verwende für Eigenwerbung.
Hierbei geht es in aller Regel um Fotos vom Brautpaar.
Wenn jemand das nicht möchte, akzeptiere ich das, weil ich schlichtweg Verständnis dafür habe.

Zitat: m5577 20.01.20, 18:51Zum zitierten BeitragEine rein mündliche Zusage reicht mir nicht, wenn alles schriftlich zugunsten des Fotografen geregelt ist. Wie kann ich meinen Wunsch durchsetzen, ohne bei verletzten Gefühlen etc. auf eine qualitative Arbeit verzichten zu müssen? Ist mein Wunsch abwegig oder frech?
Wenn es schon einen Vertrag gibt, was ich persönlich sehr begrüße, dann muss nicht aufgeführt werden, was der Fotograf nicht mit den Bildern machen darf. Es gehört nur hinein, welche Rechte ihr als Auftraggeber dem Fotografen einräumt, wenn es um eure Persönlichkeitsrechte geht (Recht am eigenen Bild). Wenn Du also nicht möchtest, dass der Fotograf mit Dir Werbung macht, dann bedarf es dafür keiner gesonderten Vereinbarung.
Sollte der Fotograf also mit den Fotoaufnahmen von Dir (und deinen Gästen) Werbung machen wollen, dann muss er sich das vorab von Dir (und deinen Gästen) gestatten lassen.
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 8 von 12
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Zitat: Michael B. Rehders 24.01.20, 16:56Zum zitierten BeitragDarf ich fragen, was ihr für den Fotografen bezahlt?

Üblicherweise erhält das Brautpaar als Auftragsgeber die (bearbeiteten) Bilddateien, um diese an Freunde und Verwandte als Kopie weiterzugeben. Auch eine weitere Nutzung der Bildwerke auf Postern, Abzügen, Fotobüchern und Sozial Media (z. B. Instagram, Facebook) gehört dazu - sowohl vom Brautpaar als auch von deren Gästen.

Wenn der Fotograf die Bilder ebenfalls nutzen möchte - für Eigenwerbung - dann sollte das vorab vereinbart werden. In der Regel frage ich das Brautpaar, ob sie damit einverstanden sind, dass ich die Fotos von ihnen auf meine Internetpräsent stelle oder auch an anderer Stelle verwende für Eigenwerbung.
Hierbei geht es in aller Regel um Fotos vom Brautpaar.
Wenn jemand das nicht möchte, akzeptiere ich das, weil ich schlichtweg Verständnis dafür habe.

Zitat: m5577 20.01.20, 18:51Zum zitierten BeitragEine rein mündliche Zusage reicht mir nicht, wenn alles schriftlich zugunsten des Fotografen geregelt ist. Wie kann ich meinen Wunsch durchsetzen, ohne bei verletzten Gefühlen etc. auf eine qualitative Arbeit verzichten zu müssen? Ist mein Wunsch abwegig oder frech?
Wenn es schon einen Vertrag gibt, was ich persönlich sehr begrüße, dann muss nicht aufgeführt werden, was der Fotograf nicht mit den Bildern machen darf. Es gehört nur hinein, welche Rechte ihr als Auftraggeber dem Fotografen einräumt, wenn es um eure Persönlichkeitsrechte geht (Recht am eigenen Bild). Wenn Du also nicht möchtest, dass der Fotograf mit Dir Werbung macht, dann bedarf es dafür keiner gesonderten Vereinbarung.
Sollte der Fotograf also mit den Fotoaufnahmen von Dir (und deinen Gästen) Werbung machen wollen, dann muss er sich das vorab von Dir (und deinen Gästen) gestatten lassen.

Ich lass alles so stehen, weil Dein Beitrag sehr hilfreich ist.

Nur zur Ergänzung: Was die Vervielfältigung und Verbreitung anbetrifft haben Auftraggeber (Besteller) und auch die Abgebildeten besondere gute Karten, weil es sich bei Hochzeitfotos um Bildnisse im Sinne des § 60 UrhG handeln kann.

Siehe hierzu https://www.rechtambild.de/2015/01/nutz ... te-person/ mit weiteren Informationen in den Kommentaren.

Kurz gesagt: Die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Vervielfältigung und Verbreitung ist auch ohne Zustimmung des Fotografen erlaubt, nicht aber die öffentliche Wiedergabe (z. B. im Internet). Der vertragliche Ausschluss der Bestimmungen des § 60 ist zwar möglich, wirkt aber nur zwischen Fotografen und Auftraggeber (Besteller).

Deshalb lassen Frau und man sich den Fotoauftrag am besten zur Hochzeit schenken ;-).
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 9 von 12
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Zitat: Johannes Röhnelt 24.01.20, 20:04Zum zitierten Beitrag
Kurz gesagt: Die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Vervielfältigung und Verbreitung ist auch ohne Zustimmung des Fotografen erlaubt, nicht aber die öffentliche Wiedergabe (z. B. im Internet). Der vertragliche Ausschluss der Bestimmungen des § 60 ist zwar möglich, wirkt aber nur zwischen Fotografen und Auftraggeber (Besteller).
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Viele Fotografen sehen das nicht so gern ein. Es gab schon welche, die in ihren AGB §60 ausgeschlossen haben, was sicherlich gewagt sein dürfte.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 10 von 12
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Zitat: Hermann Klecker 25.01.20, 21:47Zum zitierten BeitragViele Fotografen sehen das nicht so gern ein. Es gab schon welche, die in ihren AGB §60 ausgeschlossen haben, was sicherlich gewagt sein dürfte.
Das verstehe ich im Falle einer Hochzeitsfotografie nicht - zumindest nicht, wenn dem Brautpaar die Bildwerke als Digitaldateien zu Verfügung gestellt werden.
Es ist doch allgemein üblich, dass Brautpaare auch auf Social-Media-Plattformen Bilder von ihrer Hochzeit zeigen.
Dass das mit dem Fotografen (vorab) geklärt werden sollte, versteht sich von selbst.
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 11 von 12
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Zitat: Michael B. Rehders 30.01.20, 19:34Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 25.01.20, 21:47Zum zitierten BeitragViele Fotografen sehen das nicht so gern ein. Es gab schon welche, die in ihren AGB §60 ausgeschlossen haben, was sicherlich gewagt sein dürfte.
Das verstehe ich im Falle einer Hochzeitsfotografie nicht - zumindest nicht, wenn dem Brautpaar die Bildwerke als Digitaldateien zu Verfügung gestellt werden.
Es ist doch allgemein üblich, dass Brautpaare auch auf Social-Media-Plattformen Bilder von ihrer Hochzeit zeigen.
Dass das mit dem Fotografen (vorab) geklärt werden sollte, versteht sich von selbst.

Die Digitaldateien dürfen ja, auch wenn nichts "mit dem Fotografen (vorab) geklärt" wurde, in weitem Umfang genutzt werden, z. B. für Präsentationen in einem "nicht öffentlichen" Kreis und für die Herstellung von Vervielfältigungungsstücken, die - wie gesagt - im Rahmen des § 60 UrhG sogar über den rein privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) hinaus an Dritte weitergegeben werden.

Zum Begriff der "Nicht-Öffentlichkeit" oder besser "Öffentlichkeit" vgl. § 15 (2) UrhG: "Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist."

Siehe auch https://irights.info/2018/09/06/interne ... ment-75464
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 12 von 12
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Zitat: Michael B. Rehders 30.01.20, 19:34Zum zitierten BeitragZitat: Hermann Klecker 25.01.20, 21:47Zum zitierten BeitragViele Fotografen sehen das nicht so gern ein. Es gab schon welche, die in ihren AGB §60 ausgeschlossen haben, was sicherlich gewagt sein dürfte.
Das verstehe ich im Falle einer Hochzeitsfotografie nicht - zumindest nicht, wenn dem Brautpaar die Bildwerke als Digitaldateien zu Verfügung gestellt werden.
Es ist doch allgemein üblich, dass Brautpaare auch auf Social-Media-Plattformen Bilder von ihrer Hochzeit zeigen.
Dass das mit dem Fotografen (vorab) geklärt werden sollte, versteht sich von selbst.


Ich verstehe auch nicht, dass viele Fotografen sich da blöd anstellen. Es ist, wie Johannes es schreibt. Für z.B. Fotos zu Danksagungen.
Social Media geht nicht so pauschal, aber in einer Gruppe mit (echten) Freunden und Verwandten oder auch in einem Facebook-Profil mit entsprechend eingeschränkter Sichtbarkeit.
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