nude in public - Gewerbebtriebe

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Alex Mull Alex Mull Beitrag 1 von 9
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Das Thema, gern auch mal NIP abgekürzt, ist dem einen oder anderen sicherlich bekannt.
Hier in der fc gibt es dazu sogar eine eigene Sektion:
NIP Sektion NIP


Es geht hier auch nicht um die Personen oder Passanten, die bei solch einem Bild mit drauf sind, sondern um Gewerbebetriebe.

Beispiel:
Da steht also ein holdes Mägdelein mit nichts als einem roten Kopftuch bekleidet vor einer Kneipe die sich z.B. "Böhser Wolf" nennt. Von mir aus auch vor Rewe oder Penny oder ARAL oder Kaufhof oder irgendeinem anderen Geschäft.

Frage:
Kann der Gastwirt, der Betriebsinhaber, hier eine Unterlassung der Veröffentlichung verlangen?

Vermutlich wird ein Hermann Klecker hier ein trockenes "Ja" in den Ring werfen, denn verlangen kann er viel.

Hier geht es aber darum, ob dieses Verlangen auch hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, z.B. im Wege einer Abmahnung bzw. Klage auf Unterlassung.

Danke für eure Antworten!
TLK TLK   Beitrag 2 von 9
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Man könnte jetzt wie Radio Eriwan die Antwort beginnen mit "Im Prinzip ja..."

Aber ernsthaft: darüber, daß es grundsätzlich verlangt werden kann, dürften sich die meisten hier einig sein.
Ob bzw. inwieweit so etwas Aussicht auf Erfolg hat, wird mE davon abhängen, wie ein Gericht o.ä. Instanz dies sieht bzw. bewertet. Ich vermute, daß es dann wahrscheinlich eine Abwägung geben wird zwischen Hausrecht und höherem Interesse der Kunst o.ä. oder zwischen Hausrecht und Geringfügigkeit entstandenen "Schadens" oder oder oder...
Was gern dabei übersehen und/oder unterschätzt wird: im Falle von Läden, Märkten, Einkaufszentren u.dgl. kann im schlimmsten Fall sogar ein Hausverbot ausgesprochen werden. Sicher; ob es in jedem Fall dazu kommen muß, steht auf einem anderen Blatt, aber die Möglichkeit besteht durchaus.
Alex Mull Alex Mull Beitrag 3 von 9
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Danke Timo für Deine Einschätzung.

Das hier
Zitat: TLK 03.09.19, 12:59Zum zitierten BeitragWas gern dabei übersehen und/oder unterschätzt wird: im Falle von Läden, Märkten, Einkaufszentren u.dgl. kann im schlimmsten Fall sogar ein Hausverbot ausgesprochen werden.stellt für mich allerdings nicht den schlimmsten Fall dar, denn ob ich nun i-wo 'n Hausverbot kassiere oder nicht ist mir dann ziemlich, äh, latte...

Eine Abmahnung und/oder Unterlassungsklage würde mich schon deutlich heftiger treffen.
Wenn sie denn Aussicht auf Erfolg hat.
TLK TLK   Beitrag 4 von 9
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Natürlich erhebe ich keinesfalls den Anspruch, dies vollumfänglich korrekt zu sehen, und es ist in vielen Punkten nicht mehr und nicht weniger als Interpretation meinerseits...

Aber noch einmal zu:
Zitat: Alex Mull 03.09.19, 18:48Zum zitierten BeitragDas hier Zitat: TLK 03.09.19, 12:59Zum zitierten BeitragWas gern dabei übersehen und/oder unterschätzt wird: im Falle von Läden, Märkten, Einkaufszentren u.dgl. kann im schlimmsten Fall sogar ein Hausverbot ausgesprochen werden.stellt für mich allerdings nicht den schlimmsten Fall dar, denn ob ich nun i-wo 'n Hausverbot kassiere oder nicht ist mir dann ziemlich, äh, latte...

Naja; das kann mitunter bedeuten, daß Fotograf und Model dort ggf. zeitlebens z.B. eben nicht mehr einkaufen können.
Und das kann durchaus hart treffen, denn es muß ja nicht zwangsläufig so sein, daß beide ganz woanders wohnen und keiner von beiden je wieder dahin kommen wird.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 5 von 9
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Was ist, wenn sowohl Person als auch Fotograf sich auf öffentlichem Grund und Boden befinden?

Gruß
Albrecht
TLK TLK   Beitrag 6 von 9
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Zitat: Albrecht D 04.09.19, 10:21Zum zitierten BeitragWas ist, wenn sowohl Person als auch Fotograf sich auf öffentlichem Grund und Boden befinden?

Da könnte man sich durchaus in einiger Sicherheit wiegen - vgl. dazu bspw. https://hoesmann.eu/fotos-von-gebauden- ... chen-raum/
Doch auch da steht ein diesbezüglich wichtiger Passus:
Zitat:...
Aufnahmen von Marken
Marken im Sinne von Firmennamen und Logos sind selbstverständlich allgemein markenrechtlich geschützt, können aber unter Beachtung von einigen Kriterien unbedenklich fotografiert werden. Wichtig ist hierbei die Verwendung der Aufnahme. Ist jedoch eine Marke zufällig auf dem Bild, ist eine Publikation in der Regel unproblematisch...
...
Vorsicht ist jedoch geboten, wenn es um den guten Ruf der Marke geht; viele Markenrechtsinhaber verstehen hier keinen Spaß. So sollte durch eine Publikation oder Nennung der Marke der Ruf nicht beschädigt, noch anderweitig diffamiert werden...
...
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 7 von 9
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Zitat: Albrecht D 04.09.19, 10:21Zum zitierten BeitragWas ist, wenn sowohl Person als auch Fotograf sich auf öffentlichem Grund und Boden befinden?


Deswegen kann das immer noch mit dem Markenrecht kollidieren, wie TLK schrieb.

U.U. kollidiert es mit OWiG 118, Belästigung der Allgemeinheit
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 8 von 9
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Zitat: Albrecht D 04.09.19, 10:21Zum zitierten BeitragWas ist, wenn sowohl Person als auch Fotograf sich auf öffentlichem Grund und Boden befinden?

siehe hierzu auch:
https://www.fotocommunity.de/forum/gese ... e---431678
Alex Mull Alex Mull Beitrag 9 von 9
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Boah ey, Johannes, Asche auf mein Haupt. Habe den Thread ja total vergessen, und dort schon die gleiche Frage gestellt.
Danke für Deinen Hinweis!!!
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