Nachricht bearbeitet (20:14)
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07.07.08, 10:56
Beitrag 2 von 22
Knipser, Bildbelichter, Fotodesigner, Lichtbildner,...
buidlmacher, bayrisch für anfänger
vg
werner
vg
werner
07.07.08, 11:12
Beitrag 4 von 22
Hannes Kessler schrieb:
Zitat:
Eine Ausbildung brauchst Du inzwischen nicht mehr, nur eine Eintragung in die Handwerkskammer.
Zitat:
Eine Ausbildung brauchst Du inzwischen nicht mehr, nur eine Eintragung in die Handwerkskammer.
07.07.08, 11:56
Beitrag 5 von 22
Hannes Kessler schrieb:
Zitat:
dann les erst mal alle anderen beiträge zu diesem thema in diesem forum ;-)
Zitat:
dann les erst mal alle anderen beiträge zu diesem thema in diesem forum ;-)
Nachricht bearbeitet (20:14)
Hallo Hannes,
der Begriff "Fotograf" ist nicht mehr geschützt; Du kannst Dich so nennen.
Bedenke aber, dass Deine möglichen Kunden ggf. mit der Bezeichnung "Fotograf" noch immer die Berufsausbildung "Fotograf" in Verbindung bringen und entsprechende Erwartungen haben könnten.
Zum Thema "Selbständigkeit" (egal ob als Haupt- oder Nebengewerbe) gibt es hier im Forum wirklich schon viele Threads; einfach mal etwas weiter duchblättern ;-)
LG Manfred
der Begriff "Fotograf" ist nicht mehr geschützt; Du kannst Dich so nennen.
Bedenke aber, dass Deine möglichen Kunden ggf. mit der Bezeichnung "Fotograf" noch immer die Berufsausbildung "Fotograf" in Verbindung bringen und entsprechende Erwartungen haben könnten.
Zum Thema "Selbständigkeit" (egal ob als Haupt- oder Nebengewerbe) gibt es hier im Forum wirklich schon viele Threads; einfach mal etwas weiter duchblättern ;-)
LG Manfred
Nachricht bearbeitet (20:14)
07.07.08, 13:22
Beitrag 9 von 22
Der Begriff Fotograf ist im gewerblichen Sinne eine handwerkliche Berufsbezeichnung und als solche geschützt, allerdings zulassungsfrei, d.h. auch ohne Ausbildung kann man Fotograf werden in dem man sich kostenpfl. in der Handwerksrolle eintragen lässt.
Nachricht bearbeitet (20:15)
07.07.08, 13:49
Beitrag 11 von 22
Fotodesigner usw. :-)
Aber, sobald Du in die typischen handwerklichen Bereiche reingehst gewerblich wie z.B. Porträt-, Paß-, Bewerbungs-, Hochzeitsfotos, Architektur- und Produktfotografie, ist das keine journalistische oder künstlerische Fotografie mehr und somit wird das unter Handwerkskammerpflicht fallen.
Jenachdem wie weit deine Tätigkeit aus handwerklicher Fotografie besteht, solltest Du dich z.B. mal nach dem Nebenbetriebsprivileg erkundigen, kurz, nur ein kleiner Teil der Arbeit darf aus handwerklicher Fotografie bestehen, da gibt es aber einige Einschränkungen.
Aber, sobald Du in die typischen handwerklichen Bereiche reingehst gewerblich wie z.B. Porträt-, Paß-, Bewerbungs-, Hochzeitsfotos, Architektur- und Produktfotografie, ist das keine journalistische oder künstlerische Fotografie mehr und somit wird das unter Handwerkskammerpflicht fallen.
Jenachdem wie weit deine Tätigkeit aus handwerklicher Fotografie besteht, solltest Du dich z.B. mal nach dem Nebenbetriebsprivileg erkundigen, kurz, nur ein kleiner Teil der Arbeit darf aus handwerklicher Fotografie bestehen, da gibt es aber einige Einschränkungen.
kurz gesagt, wenn du mit deinen z.b.schwangerschaftsbildern auf legalem wege geld verdienen willst, wirst du an handwerkskammer und berufsgenossenschaft nicht vorbeikommen.
egal, ob du dich fotograf, fotodesigner oder erna kowalski nennst.
thomas
egal, ob du dich fotograf, fotodesigner oder erna kowalski nennst.
thomas
Hannes Kessler schrieb:
Zitat:
Hallo Hannes,
sorry wenn ich Dich mißverstanden habe. Du hast geschrieben, dass Du ein Gewerbe anmelden möchtest. Damit machst Du Dich aber selbständig - mit allen Rechten und Pflichten(!).
Ob man sich zwingend in die Handwerksrolle eintragen muss, wenn man sich "Fotograf" nennt kann ich nicht beurteilen; Dazu fehlt mir der genaue Gesetzes- bzw. Verordnungstext. Ich war bisher aber der Auffassung, dass man sich auch ohne Eintrag in die Handwerksrolle Fotograf nennen darf, nur wenn man als Fotograf gewerblich tätig wird, muss man sich in diese Handwerksrolle eintragen.
LG Manfred
Zitat:
Hallo Hannes,
sorry wenn ich Dich mißverstanden habe. Du hast geschrieben, dass Du ein Gewerbe anmelden möchtest. Damit machst Du Dich aber selbständig - mit allen Rechten und Pflichten(!).
Ob man sich zwingend in die Handwerksrolle eintragen muss, wenn man sich "Fotograf" nennt kann ich nicht beurteilen; Dazu fehlt mir der genaue Gesetzes- bzw. Verordnungstext. Ich war bisher aber der Auffassung, dass man sich auch ohne Eintrag in die Handwerksrolle Fotograf nennen darf, nur wenn man als Fotograf gewerblich tätig wird, muss man sich in diese Handwerksrolle eintragen.
LG Manfred
07.07.08, 16:12
Beitrag 14 von 22
es ist halt in der fc immer so das die, die ein gewerbe anmelden wollen immer nur die eine seite sehen aber nicht die andere und wundern sich dann wenn kosten auf sie zu kommen obwohl 0 einnahmen da sind. deswegen habe ich geschrieben, such mal hier im forum. auch in meinem profil findest du was dazu.
und wenn einer recht hat dann:
Manfred Hunger schrieb:
Zitat:Zitat:
Hallo Hannes,
sorry wenn ich Dich mißverstanden habe. Du hast geschrieben,
dass Du ein Gewerbe anmelden möchtest. Damit machst Du Dich
aber selbständig - mit allen Rechten und Pflichten(!).
Ob man sich zwingend in die Handwerksrolle eintragen muss, wenn
man sich "Fotograf" nennt kann ich nicht beurteilen; Dazu fehlt
mir der genaue Gesetzes- bzw. Verordnungstext. Ich war bisher
aber der Auffassung, dass man sich auch ohne Eintrag in die
Handwerksrolle Fotograf nennen darf, nur wenn man als Fotograf
gewerblich tätig wird, muss man sich in diese Handwerksrolle
eintragen.
LG Manfred
Nachricht bearbeitet (16:13h)
und wenn einer recht hat dann:
Manfred Hunger schrieb:
Zitat:Zitat:
Hallo Hannes,
sorry wenn ich Dich mißverstanden habe. Du hast geschrieben,
dass Du ein Gewerbe anmelden möchtest. Damit machst Du Dich
aber selbständig - mit allen Rechten und Pflichten(!).
Ob man sich zwingend in die Handwerksrolle eintragen muss, wenn
man sich "Fotograf" nennt kann ich nicht beurteilen; Dazu fehlt
mir der genaue Gesetzes- bzw. Verordnungstext. Ich war bisher
aber der Auffassung, dass man sich auch ohne Eintrag in die
Handwerksrolle Fotograf nennen darf, nur wenn man als Fotograf
gewerblich tätig wird, muss man sich in diese Handwerksrolle
eintragen.
LG Manfred
Nachricht bearbeitet (16:13h)
09.07.08, 08:51
Beitrag 15 von 22
Seit der Reform der Handwerksordnung 2004 ist "Fotograf" keine geschützte Berufsbezeichnung mehr, es handelt sich damit um ein zulassungsfreies Handwerksgewerbe, das jeder ausüben darf, der sich dazu berufen fühlt.
Ausübungsberechtigt ist jeder, der sich dazu "berufen" fuehlt, ein Qualifikationsnachweis muss dafür nicht vorgelegt werden.
vgl. www.fotorecht.de
Nachricht bearbeitet (8:54h)
Ausübungsberechtigt ist jeder, der sich dazu "berufen" fuehlt, ein Qualifikationsnachweis muss dafür nicht vorgelegt werden.
vgl. www.fotorecht.de
Nachricht bearbeitet (8:54h)