Nennung des Begriffs "Fotograf"

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Hannes K Hannes K Beitrag 1 von 22
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Nachricht bearbeitet (20:14)



Nachricht bearbeitet (20:14)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 22
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Knipser, Bildbelichter, Fotodesigner, Lichtbildner,...
Werner Hammerschmid Werner Hammerschmid   Beitrag 3 von 22
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buidlmacher, bayrisch für anfänger

vg
werner
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 22
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Hannes Kessler schrieb:

Zitat:Ich bin jedoch darauf gestoßen, dass der Begriff "Fotograf"
geschützt ist. Ist das richtig? Ich habe nämlich keine
Fotografenausbildung.


Eine Ausbildung brauchst Du inzwischen nicht mehr, nur eine Eintragung in die Handwerkskammer.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 22
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Hannes Kessler schrieb:

Zitat:Hallo!

Ich dachte daran, ein Gewerbe anzumelden,




dann les erst mal alle anderen beiträge zu diesem thema in diesem forum ;-)
Hannes K Hannes K Beitrag 6 von 22
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Nachricht bearbeitet (20:14)
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 7 von 22
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Hallo Hannes,

der Begriff "Fotograf" ist nicht mehr geschützt; Du kannst Dich so nennen.

Bedenke aber, dass Deine möglichen Kunden ggf. mit der Bezeichnung "Fotograf" noch immer die Berufsausbildung "Fotograf" in Verbindung bringen und entsprechende Erwartungen haben könnten.

Zum Thema "Selbständigkeit" (egal ob als Haupt- oder Nebengewerbe) gibt es hier im Forum wirklich schon viele Threads; einfach mal etwas weiter duchblättern ;-)

LG Manfred
Hannes K Hannes K Beitrag 8 von 22
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Nachricht bearbeitet (20:14)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 22
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Der Begriff Fotograf ist im gewerblichen Sinne eine handwerkliche Berufsbezeichnung und als solche geschützt, allerdings zulassungsfrei, d.h. auch ohne Ausbildung kann man Fotograf werden in dem man sich kostenpfl. in der Handwerksrolle eintragen lässt.
Hannes K Hannes K Beitrag 10 von 22
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Nachricht bearbeitet (20:15)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 11 von 22
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Fotodesigner usw. :-)

Aber, sobald Du in die typischen handwerklichen Bereiche reingehst gewerblich wie z.B. Porträt-, Paß-, Bewerbungs-, Hochzeitsfotos, Architektur- und Produktfotografie, ist das keine journalistische oder künstlerische Fotografie mehr und somit wird das unter Handwerkskammerpflicht fallen.

Jenachdem wie weit deine Tätigkeit aus handwerklicher Fotografie besteht, solltest Du dich z.B. mal nach dem Nebenbetriebsprivileg erkundigen, kurz, nur ein kleiner Teil der Arbeit darf aus handwerklicher Fotografie bestehen, da gibt es aber einige Einschränkungen.
Thomas Vogt (d´Artagnon) Thomas Vogt (d´Artagnon)   Beitrag 12 von 22
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kurz gesagt, wenn du mit deinen z.b.schwangerschaftsbildern auf legalem wege geld verdienen willst, wirst du an handwerkskammer und berufsgenossenschaft nicht vorbeikommen.

egal, ob du dich fotograf, fotodesigner oder erna kowalski nennst.

thomas
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 13 von 22
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Hannes Kessler schrieb:

Zitat:Hallo Manfred!

Ich suche nichts über Selbstständigkeit ...


Hallo Hannes,

sorry wenn ich Dich mißverstanden habe. Du hast geschrieben, dass Du ein Gewerbe anmelden möchtest. Damit machst Du Dich aber selbständig - mit allen Rechten und Pflichten(!).

Ob man sich zwingend in die Handwerksrolle eintragen muss, wenn man sich "Fotograf" nennt kann ich nicht beurteilen; Dazu fehlt mir der genaue Gesetzes- bzw. Verordnungstext. Ich war bisher aber der Auffassung, dass man sich auch ohne Eintrag in die Handwerksrolle Fotograf nennen darf, nur wenn man als Fotograf gewerblich tätig wird, muss man sich in diese Handwerksrolle eintragen.

LG Manfred
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 14 von 22
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es ist halt in der fc immer so das die, die ein gewerbe anmelden wollen immer nur die eine seite sehen aber nicht die andere und wundern sich dann wenn kosten auf sie zu kommen obwohl 0 einnahmen da sind. deswegen habe ich geschrieben, such mal hier im forum. auch in meinem profil findest du was dazu.

und wenn einer recht hat dann:

Manfred Hunger schrieb:

Zitat:Hannes Kessler schrieb:

Zitat:Hallo Manfred!

Ich suche nichts über Selbstständigkeit ...


Hallo Hannes,

sorry wenn ich Dich mißverstanden habe. Du hast geschrieben,
dass Du ein Gewerbe anmelden möchtest. Damit machst Du Dich
aber selbständig - mit allen Rechten und Pflichten(!).

Ob man sich zwingend in die Handwerksrolle eintragen muss, wenn
man sich "Fotograf" nennt kann ich nicht beurteilen; Dazu fehlt
mir der genaue Gesetzes- bzw. Verordnungstext. Ich war bisher
aber der Auffassung, dass man sich auch ohne Eintrag in die
Handwerksrolle Fotograf nennen darf, nur wenn man als Fotograf
gewerblich tätig wird, muss man sich in diese Handwerksrolle
eintragen.

LG Manfred





Nachricht bearbeitet (16:13h)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 15 von 22
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Seit der Reform der Handwerksordnung 2004 ist "Fotograf" keine geschützte Berufsbezeichnung mehr, es handelt sich damit um ein zulassungsfreies Handwerksgewerbe, das jeder ausüben darf, der sich dazu berufen fühlt.

Ausübungsberechtigt ist jeder, der sich dazu "berufen" fuehlt, ein Qualifikationsnachweis muss dafür nicht vorgelegt werden.

vgl. www.fotorecht.de



Nachricht bearbeitet (8:54h)
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