Modell darf ohne Zustimmung des Fotografen Fotos nicht veröf

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spezialtapir spezialtapir Beitrag 1 von 11
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Das Modell (wie auch andere), das auf Fotos gezeigt wird, darf doch diese Fotos ohne Zustimmung des Fotografen, der sie gemacht hat, nicht veröffentlichen, oder? Sondern sie nur für "private" Zwecke verwenden? Dürfte das Modell sie an jemanden weitergeben (etwa eine Agentur), der sie ebenfalls nur für "private" Zwecke verwendet?
TLK TLK   Beitrag 2 von 11
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Das Model darf das, was laut Vertrag erlaubt ist.
Das Model darf das nicht, was laut Vertrag nicht erlaubt ist.
Ob und inwieweit das Model überhaupt Bilder hat, hängt von der Art des Vertrages ab: bei TFP bekommt das Model ausdrücklich Bilder, bei einem Honorarvertrag (Pay) bekommt das Model nicht unbedingt Bilder (denn schließlich gab es ja bereits Geld fürs Shooting), sondern ggf. kann das Model zusätzlich bspw. für die eigene Sedcard Bilder zur Verfügung gestellt bekommen.

Übrigsn darf auch der Fotograf nur das, was laut Vertrag gestattet ist, und alles nicht, was laut Vertrag nicht gestattet ist... ;)
spezialtapir spezialtapir Beitrag 3 von 11
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Ja, verständlich.

Ich meinte, wenn es keine mündlichen und schriftlichen Absprachen / Verträge gibt. Etwa, wenn von einem Modell Fotos gemacht wurden und man dem Modell Fotos zur Begutachtung / zur Ansicht schickt, um daraufhin möglicherweise zu klären, wie man weiter verfahren will.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 11
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Zitat: spezialtapir 11.04.21, 17:59Zum zitierten BeitragJa, verständlich.

Ich meinte, wenn es keine mündlichen und schriftlichen Absprachen / Verträge gibt, ... dann zahlt man Lehrgeld.


Es gibt ja einen Vertrag. Ihr habt nur versäumt, miteinander klar und unmißverständlich zu vereinbaren, welchen Inhalt er haben sollte. Jetzt habt Ihr unterschiedliche Vorstellungen vom Inhalt des Vertrags.

Wenn es dann hart auf hart kommt, dann darf das Modell die Fotos nicht veröffentlichen. Das darf nur der "Schöpfer des Werkes", also der Urheber. Nur könnte das Modell ebenfalls anteilig Miturheber sein. In jedem Fall bedarf es des Einverständnisses jeder im Bild halbwegs erkennbar abgebildeten Person, also des Modells.

Jetzt kannst Du Dich nachträglich mit dem Modell oder Ihr könnt beide die Fotos in den Eimer werfen. Und wenn Du Dich artig einigst, dann behältst Du das Modell womöglich für künftige Fotos.

Welches Problem hast Du eigentlich damit, dass das Modell die Fotos "rumzeigt"?
spezialtapir spezialtapir Beitrag 5 von 11
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Zitat:Es gibt ja einen Vertrag.
Verzeihung, welcher ist das?

Zitat:Ihr habt nur versäumt, miteinander klar und unmißverständlich zu vereinbaren, welchen Inhalt er haben sollte. Jetzt habt Ihr unterschiedliche Vorstellungen vom Inhalt des Vertrags.
"Versäumt" würde ich nicht sagen, eher bewusst unterlassen, auch dass unterschiedliche Vorstellungen bestehen nicht (obwohl es wohl in der Natur der Sache läge, dass es so wäre): ich fragte vor Ort spontan eine Person, ob ich jetzt / gleich Fotos von ihr machen sollte / könnte, weil die Gegebenheiten (gutes Licht, guter Ort, Requisiten, Klamotten, Zeit für uns beide etc. vorhanden wären, die Umstände extrem günstig also waren). Ich fragte auch, ob es mir eine Rechtefreigabe schicken würde. Wir verblieben, dass ich ihm Fotos schicken würde, es mir daraufhin eine Rechtefreigabe (deren Inhalt noch nicht angesprochen wurde).

Es käme mir tatsächlich unglaublich anmaßend (wie ich es auch empfände, wenn ich dazu angehalten würde, noch dazu in so einer Situation), dreist, bedenklich etc. vor, einer unbekannten Person, die mich zum ersten Mal sieht, auch nicht annähernd einschätzen kann, was ich mit den Fotos vorhabe, wie sie werden (man könnte ja vielleicht nicht ausschließen, dass sie das Modell aus Sicht des Modells so schlecht darstellen, dass es sie deshalb scchon nicht veröffentlich haben wollte) vor Ort dazu anzuhalten jetzt / heute einen Vertrag / eine Rechtefreigabe zu unterschreiben. Wie sollte man tatsächlich am besten vorgehen?

Zitat:Wenn es dann hart auf hart kommt, dann darf das Modell die Fotos nicht veröffentlichen.
Was bedeutet hier "hart auf hart"? Wenn es nicht "hart auf hart" käme, dürfte das Model die Fotos veröffentlichen?

Zitat:Nur könnte das Modell ebenfalls anteilig Miturheber sein.
Wie das? Und weshalb wäre das nicht sicher?

Zitat:Jetzt kannst Du Dich nachträglich mit dem Modell oder Ihr könnt beide die Fotos in den Eimer werfen.
Verzeihung, verstehe diesen Satz nicht so recht, könnte man den noch anders ausdrücken?

Zitat:Und wenn Du Dich artig einigst, dann behältst Du das Modell womöglich für künftige Fotos.
Zweiteres strebe ich nicht an, es war nur die Situation entscheidend für das Vorhaben.

Zitat:Welches Problem hast Du eigentlich damit, dass das Modell die Fotos "rumzeigt"?
Würde sagen, habe gar kein Problem, es hat ja noch keine Fotos von mir. Hätte auch kein Problem damit, wenn es das täte, wovon ich ausginge, wenn ich ihm eines oder mehr schickte, was ich ja vorhabe, dazu, zum "rumzeigen" wären sie ja schließlich auch gemacht. Als möglicherweise vorhandenes Problem, könnte ich vielleicht sehen, dass ich mich nicht in eine Nachteilge Position begeben wollte hinsichtlich der Rechtefreigabe und ihres Inhaltes, wenn das Modell besagte Fotos oder einen Teil von ihnen hätte. Das war wohl der Ursprung meiner Frage, ob das Modell die (rechtmäßig) veröffentlich könnte. Es liegt aber kein für mich erkennbarer, konkreter Grund vor, aus dem das Modell ungünstig sich verhalten könnte. Ich frage also nur vorbeugend / ganz allgemein.

Resümierend kann ich also tatsächlich (immer noch) nicht erkennen, wie man in so einer Situation hinsichtlich einer Rechtefreigabe hätte tatsächlich vorgehen sollen.
Tino Zeidler Tino Zeidler Beitrag 6 von 11
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ich lese aus deiner Antwort recht viel Erbsenzählerei, der Zählerei wegen heraus. Hermans Antwort ist doch eigentlich klar. Es gibt einen Vertrag, mündliche "Absprachen" sind auch Verträge, oder was meinst du wie die Wimpel-Autohändler ihre Autos verschachern? Per Handschlag, der galt in früheren Zeiten als das Maß der Dinge.

Zitat: spezialtapir 12.04.21, 08:32Zum zitierten BeitragWas bedeutet hier "hart auf hart"?ach komm, als wenn du nicht wüsstest, was damit gemeint ist, wenn du schon nach rechtlicher Hilfe/Meinung fragst.Zitat: spezialtapir 12.04.21, 08:32Zum zitierten BeitragWie das? Und weshalb wäre das nicht sicher?das kommt auf das Bild an und ggf sogar darauf, wie es entstanden ist, dazu haben wir weder das Bild gesehn, noch den Umstand der Entstehung. Ganz am Ende steht dennoch noch das Recht am eigenen Bild.Zitat: spezialtapir 12.04.21, 08:32Zum zitierten BeitragVerzeihung, verstehe diesen Satz nicht so recht, könnte man den noch anders ausdrücken?wenn du dich mit dem Model nicht einigst, darf keiner von euch beiden etwas mit den Bildern machen und sie sind für die Mülltonne, du darfst nix veröffenbtlichen weil das Model das nicht möchte und das Model dann nicht, weil du das nicht willst.Zitat: spezialtapir 12.04.21, 08:32Zum zitierten BeitragResümierend kann ich also tatsächlich (immer noch) nicht erkennen, wie man in so einer Situation hinsichtlich einer Rechtefreigabe hätte tatsächlich vorgehen sollen.im dümmsten Fall, hast du im Fotorucksack einen Vertrag, der sagt, dass das Model die Fotos im Nachhinein sichten darf und die Veröffentlichung in Frist X untersagen darf. Kann man alles festhalten, auch schriftlich, der moderne Handschlag eben.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 11
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Zitat: spezialtapir 12.04.21, 08:32Zum zitierten BeitragEs käme mir tatsächlich unglaublich anmaßend (wie ich es auch empfände, wenn ich dazu angehalten würde, noch dazu in so einer Situation), dreist, bedenklich etc. vor, einer unbekannten Person, die mich zum ersten Mal sieht, auch nicht annähernd einschätzen kann, was ich mit den Fotos vorhabe, wie sie werden (man könnte ja vielleicht nicht ausschließen, dass sie das Modell aus Sicht des Modells so schlecht darstellen, dass es sie deshalb scchon nicht veröffentlich haben wollte) vor Ort dazu anzuhalten jetzt / heute einen Vertrag / eine Rechtefreigabe zu unterschreiben. Wie sollte man tatsächlich am besten vorgehen?
Bei solch spontanen Fotos gebe ich dem Modell vor Ort nur meine Visitenkarte. Die Formalitäten werden dann später per E-Mail abgewickelt, sobald die Bilder fertig sind.

Zitat: spezialtapir 12.04.21, 08:32Zum zitierten BeitragDas war wohl der Ursprung meiner Frage, ob das Modell die (rechtmäßig) veröffentlich könnte. Es liegt aber kein für mich erkennbarer, konkreter Grund vor, aus dem das Modell ungünstig sich verhalten könnte. Ich frage also nur vorbeugend / ganz allgemein.
Ihr müsst euch gegenseitig die Veröffentlichung genehmigen, am besten schriftlich. Ohne Genehmigung darf nichts veröffentlicht werden, außer es sind Honorare geflossen.
Tino Zeidler Tino Zeidler Beitrag 8 von 11
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Zitat: Peter Herhold 12.04.21, 12:33Zum zitierten Beitragaußer es sind Honorare geflossen.und auch das ist kein Garant auf Frieden ;)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 11
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Zitat: Tino Zeidler 12.04.21, 13:14Zum zitierten BeitragZitat: Peter Herhold 12.04.21, 12:33Zum zitierten Beitragaußer es sind Honorare geflossen.und auch das ist kein Garant auf Frieden ;)
Das nicht, aber man kann sich dann zumindest auf gültiges Recht berufen:

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 10 von 11
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Zitat: spezialtapir 12.04.21, 08:32Zum zitierten BeitragEs käme mir tatsächlich unglaublich anmaßend (wie ich es auch empfände, wenn ich dazu angehalten würde, noch dazu in so einer Situation), dreist, bedenklich etc. vor, einer unbekannten Person, die mich zum ersten Mal sieht, auch nicht annähernd einschätzen kann, was ich mit den Fotos vorhabe, wie sie werden (man könnte ja vielleicht nicht ausschließen, dass sie das Modell aus Sicht des Modells so schlecht darstellen, dass es sie deshalb scchon nicht veröffentlich haben wollte) vor Ort dazu anzuhalten jetzt / heute einen Vertrag / eine Rechtefreigabe zu unterschreiben. Wie sollte man tatsächlich am besten vorgehen?

Das Gefühl kann Dir niemand nehmen.

Die meisten meiner mehrere Hundert Modellverträge hab ich den Modellen vorher zukommen lassen. In der Regel habe ich diese Modelle vor der ersten Sitzung noch nie gesehen. Darin ist dann auch geregelt, was das Modell damit machen darf.

Ich bekam ausnahmslos positives Feedback darauf, das ganze schriftlich zu fixieren. Ich finde, das schafft Vertrauen. Aber jeder Jeck ist anders.

Du schließt Dich sicher meinem Dank an Tino an, der so freundlich war, Deine ... Rückfragen zu meinem Beitrag weiter oben zu beantworten.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 11 von 11
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Zitat: Tino Zeidler 12.04.21, 13:14Zum zitierten BeitragZitat: Peter Herhold 12.04.21, 12:33Zum zitierten Beitragaußer es sind Honorare geflossen.und auch das ist kein Garant auf Frieden ;)

Ja, das stimmt. Und bei Akt, sagt die Rechtsprechung, genügt das mit dem Honorar vielleicht nicht. Jedenfalls genügt da keine Konkludenz.
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