mehrfache Nutzung der Bilder

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stevenskl stevenskl Beitrag 1 von 9
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Ich mache als Freiberufler Bilder gegen Honorar für einen Auftraggeber (Immobilienmakler) (nur Immobilien, keine Personen im Bild). Es gibt keinen gesonderten Vertrag über Nutzungsrechte. Darf ich diese Bilder an andere Firmen, z.B. andere Immobilienmakler, weitergeben (mit oder evtl. auch ohne Honorar) ? Der Inhaber der Immobilie hat damit natürlich kein Problem.
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 9
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Zitat: stevenskl 08.12.21, 15:13Zum zitierten Beitrag... Es gibt keinen gesonderten Vertrag über Nutzungsrechte. ...

Es gibt immer (!) einen Vertrag (auch über Nutzungsreche); Du meinst sicherlich, ihr habe Euren Vertrag nicht schriftlich fixiert.

Problematisch wird es, wenn jeder - gerade bei den Nutzungsrechten - meint etwas anderes vereinbart zu haben. Dann ist der Ärger oft schon "vorprogrammiert". Da ich nicht weiß, was ihr besprochen und vereinbart habt, und welche Nutzungsrechte Dein Auftraggeber schon ausübt, ist es unmöglich Deine Frage ("Darf ich...) zu beantworten.

Mein Ratschlag, kläre es mit Deinem Auftraggeber und haltet Eure Vereinbarung im nachherein schriftlich fest. Für die Zukunft empfehle ich Dir den Vertrag (die Vereinbarung) immer schriftlich zu fixieren. Ist professioneller und vermeidet - nicht immer, aber immer öfters - unnötigen Ärger.

LG Manfred
stevenskl stevenskl Beitrag 3 von 9
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Danke, Manfred! Hört sich plausibel an.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 9
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eine rechtsverbindliche auskunft kann ich nicht geben. ich bin kein jurist. aber wie ich die sache verstanden habe, bist du das urheberrecht. und als solcher kannst du nutzungsrechte an dritte weiter geben. entweder exklusiv - was man vereinbaren sollte, weil es dein honorar erhöht - oder allgemein. urheberrecht und nutzungsrecht sind juristisch zwei verschiedene sachverhalte. insofern kein exklusives nutzungsrecht ausdrücklich vereinbart ist, gilt das allgemeine. und das kannst du so oft vergeben, wie du magst.

ich würde es aber wie von manfred empfohlen machen. schriftliche vereinbarung - fertig.

selbst arbeite ich auch mal ohne schriftliche vereinbarung. aber da vertraue ich auf das prinzip "geben und nehmen". so mache ich schon mal bühnenaufnahmen von musikerkollegen, die sie dann für ihre web-seiten, werbeplakate, zeitungsinserate usw nutzen können. dafür bekomme ich dann mal ein paar unterrichtsstunden oder studiozeiten (sind ja auch teuer) mit nachbearbeitung der tonaufnahmen für umme.
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 5 von 9
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Zitat: stevenskl 08.12.21, 15:13Zum zitierten BeitragDarf ich diese Bilder an andere Firmen, z.B. andere Immobilienmakler, weitergeben (mit oder evtl. auch ohne Honorar) ? Der Inhaber der Immobilie hat damit natürlich kein Problem.
Grundsätzlich bestimmt Du als Urheber darüber, wer Deine Bildwerke nutzen darf und in welcher Form wie lange.
Natürlich darfst du Deine Bildwerke auch an andere Verwerter weitergeben, wenn nicht gerade ein exklusives Nutzungsrecht mit einem deiner anderen Kunden besteht.

So wie Du den Fall oben beschreibst, habe ich keine Bedenken, dass Du die Bildwerke wie gewünscht verwenden darfst.
Ob dein Auftraggeber allerdings erfreut davon ist, wenn die Immobilienfotos auch von anderen Immobilienunternehmen verwendet werden, steht auf einem anderen Blat..
stevenskl stevenskl Beitrag 6 von 9
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Danke an alle!!
Mike46 Mike46 Beitrag 7 von 9
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Hallo,
ich hänge mal ne Frage an, von wo wurden die Bilder denn Gemacht. Wenn du auf dem Grundstück warst, bist du zwar der Urheber, aber der Eigentümer hat auch Mitspracherecht wenn ich das richtig verstehe?
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 8 von 9
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Wer bezahlt, bestimmt was aus den Bildern wird. D.h. die Nutzungsrechte wird der Kunde haben, auch wenn es nur mündlich vereinbart wurde, oder überhaupt nicht darüber gesprochen wurde. Die sind unabhängig vom Urheberrecht. Es ist ein schlechter Stil Bilder für etwas anderes zu verwenden, die jemand anders vorher bezahlt hat. Üblich ist, dass man mit dem Kunden vereinbaren kann, dass man Bilder für die Eigenwerbung mit nutzen darf. Mann kann auch die Mehrfachnutzung vereinbaren. Aber nicht einfach so ungefragt weiter nutzen. Das macht man nicht.
Manfred Wenzel Manfred Wenzel   Beitrag 9 von 9
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Zitat: Alice vom See 20.12.21, 15:59Zum zitierten BeitragWer bezahlt, bestimmt was aus den Bildern wird.

Eben gerade nicht. Bei uns bestimmt der Urheber und zwar immer ! Du kannst so viel bezahlen wie du willst und darfst doch immer nur das tun, was der Urheber dir gestattet. Nach US-Recht ist das anders.
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