Marktstände und deren Produkte

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schnippelbippel schnippelbippel Beitrag 1 von 3
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Hallo allerseits,
dieses Wochenende war bei uns in der Stadt ein Weinfest. Dieses befindet sich frei zugänglich auf einen öffentlichen Platz. Es gibt kein offizielles Fotoverbot.
Nun habe ich beim Schlendern ein Stand entdeckt, der nach meiner Ansicht fragwürdige Holzkunst verkauft. Es handelt sich um ein Zeichen namens Schwarze Sonne. Dieses ließ sich in diversen Größen und Ausführungen dort kaufen. Es ist jedoch nicht verboten das Zeichen zu verkaufen, strafbar macht sich der Verkäufer damit nicht.
Bevor ich noch was falsches Erkläre, hier ein Wikipediaartikel zu dem Zeichen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Sonne

Von diesen Symbolen habe ich ein Foto gemacht, auf dem keine Person, sondern bloß die Dekoartikel abgelichtet sind. Hintergrund, dass ich mir gedacht hab ob ich nicht den Organisatoren vom Weinfest eine Mail schreibe und darauf hinweise, was dort so verkauft wird.
Nun entstand ein großer Zufall. Als wir zur späteren Stunde in einer Kneipe einkehrten, trafen wir einen weiteren Freund, der zufälligerweise mit dem Betreiber dieses Standes am Tisch saß!
Das stellte sich erst nach einiger Zeit durch Zufall heraus. Da der Herr schon ziemlich betrunken war (ich zugegebenermaßen auch) forderte er mich sehr aggressiv zur Löschung des Fotos auf, beleidigte mich und drohte mir sogar Gewalt an. Leider kommt diese Art der Aufforderung garnicht bei mir an und ich verweigerte das.
Hätte man eine Diskussion über die Thematik und das Foto führen können, wäre ich gewillt gewesen seiner Bitte nachzukommen. Will ja nicht dogmatisch sein und wenn jemand etwas nicht fotografiert haben möchte, lösch ich sonst sofort das jew. Foto. Aber bei so einem Verhalten werde ich nur stur.

Nun hat dieser Freund, der uns zum Tisch bat, gestern nochmal mit diesem Betreiber gesprochen. Angeblich möchte mich dieser Betreiber ernsthaft anzeigen und hat krampfhaft versucht, meinen vollen Namen herauszufinden.

Ist es denn überhaupt strafbar, auf einem öffentlichen Fest ein Foto von Sach-/ Verkaufsgegenständen anderer Leute ohne deren Einwilligung zu machen? Selbst wenn auf dem Stand ein Fotoverbotsschild hängt? Immerhin hat der Standbesitzer dort kein Hausrecht.
Für mich hört sich das nach absolutem Quatsch an. Ich bin aber auch gewiss kein Rechtsanwalt.
T ST T ST Beitrag 2 von 3
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Genau wird es dir nur ein Fachanwalt sagen können. Alles andere sind laienhafte Einordnungen, so wie du sie selbst auch vorgenommen hast.

Vorab und zunächst unwesentlich hier: Sicher kannst du den Festveranstalter auf diesen Stand und sein Angebot hinweisen. Aber wenn du selbst sagst, dass der Verkauf generell nicht verboten ist, wird der Veranstalter kaum etwas tun können. Ausnahme: Er hat entsprechendes im Vertrag mit dem Standbetreiber vereinbart.

Wenn du sagst, du hast keine Person abgelichtet hast, wenn es kein generelles Fotografierverbot gibt und du dein Bild eher von den allgemeinen Wegen zwischen den Ständen aus gemacht hast, kannst du nach meiner Auffassung recht beruhigt sein. Falls du innerhalb seines Standes fotografiert hast, mag das leicht anders sein. Hier kann es durchaus sein, dass er für diesen Bereich durchaus ein gewisses Hausrecht genießt. Schwierig wird die Frage, ob er dann nicht ausdrücklich auf ein spezielles Fotografierverbot innerhalb seines Standes hinweisen muss, wenn es ansonsten erlaubt ist. Weiter ist schwierig zu beurteilen, ob er sowas noch im Nachhinein aussprechen darf, denn er hat es im Moment der Aufnahme ja anscheinend nicht beanstandet oder dich extra darauf hingewiesen.
Wie oben gesagt, ich kann das nicht beantworten, aber für mich sind genau diese beiden Fragen die einzig relevanten Punkte. Ich wäre an deiner Stelle daher relativ entspannt.
Als Tipp dazu: Du musst ja nicht Öl ins Feuer gießen und dich beispielsweise mit dem Veranstalter auseinandersetzen oder das Foto in irgendeiner Form veröffentlichen. Wie oben gesagt, der Veranstalter wird kaum etwas unternehmen (können) und ich sehe selbst keinen Grund, warum man so ein Foto unbedingt veröffentlichen muss. Fazit: Wenn der Standbetreiber weiter unbehelligt seinen Geschäften nachgehen kann, hat er nicht wirklich ein Grund, um gegen dich vorzugehen. Auch ein Anwalt wird ihm vermutlich erklären, dass unter den von dir geschilderten Umständen kein erkennbarer Gesetzesverstoß vorliegt. Persönlichkeitsrechte hast du offensichtlich nicht verletzt und ein etwaiger Verstoß gegen sein Hausrechet ist zumindest zweifelhaft.

Grüße Thomas
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 3
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Dinge zu fotografieren ist nicht strafbar, falst egal wo.
Leute in der Öffentlichkeit zu fotografieren ist ebenfalls nicht strafbar. Auch hier gibt es seltene Ausnahmen, die aber auf einen Künstlermarkt kaum zutreffen dürften.

Du hast in jedem Fall bisher lediglich eine Privatkopie gemacht, was das UrhG betrifft. (UrhG 53)

Der Inhaber hat dort einigermaßen ein Hausrecht. Aber Du wars ja nicht IN dem stand, oder?

Wäre spannend, was sie ihm erzählen, wenn er das anzeigen möchte.
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