Markenprodukte für eigene Mappe fotografieren

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 46 von 56
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In den div. Fachzeitschriften für Markeing, Werbung etc, sind meist feste Rubriken betreffend Recht vorgesehen. Wie z. B. Grundsatz-Urteile, aber auch ganze Kampagnen die sichtlich in die Hose gingen, also teuer wurden, werden da vorgestellt.

Ich erinnere mich noch heute an eine Aktion von einer Agentur, die völlig unverantwortlich handelte.

Sie konzipierte Werbemittel die ihnen und teilweise ihrem Kunden teuer kamen.

Headline in etwa:

Wenn Sie seriöse Kontakte suchen...

Darunter eine Abbildung, die es in Verbindung mit der Headline in sich hatte:

Hintergrund: Straßenstrich mit schemenhaft abgebildeten Damen.
Vordergrund: Eine farbige Prostituierte die sich zu einem Herren im Auto herunter beugt.
Hauptmotiv: Ein gut gekleideter lächelnder Herr Mitte 40, der das Autofenster seine Premiumklasse-Fahrzeugs runtergelassen hatte. Auf dem Lenkrad war das Firmenlogo des PKW-Herstellers gut sichtbar.

Obwohl mit diesem Fahrzeug nicht indirekt geworben wurde, war eine saftige Strafe fällig. Vorallem konnten die RA´s des Autoherstellers ein Flut von Protestschreiben einschl. Stornierungen von Bestellungen dieser Marke dem Gericht vorlegen.

Also - es wurde ein Produkt, sogar nur der Ausschnitt eines Produktes gezeigt. Aber geklagt hat der Markeninhaber. Und
zwar äußerst erfolgreich.

LG Reiner

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein rezitierter Fall, den ich gelesen habe.



Nachricht bearbeitet (13:36h)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 47 von 56
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@Jonny May
Zitat:Siehst Du das rechtliche Problem bei deinem >Martinibeispiel im Verhältnis zur Firma >Martini oder im Verhältnis >zum "getäuschten" Kunden oder beiden?


In diesem Falle könnte es beide betreffen.

Rein theoretisch:
Dem Ersten, dem Empfänger des Werbemittels, (egal ob als Flyer, Folder oder Fotomappe) kann - oder darf man unterstellen, dass er davon ausgeht, Arbeitsunterlagen des Anbieters zu sehen. Also Arbeiten aus seiner täglichen Arbeit, nichts konstruiertes.
Es ist ihm auch nicht zumutbar, bei jeden Markenartikelhersteller anzurufen um sich zu erkundigen, ob der Fotograf tatsächlich für diesen Hersteller tätig war/ist.

Er sieht es als Referenzen in zweifacher
Hinsicht:
a) Für die gute fotografische Arbeit des Fotografen
b) für wen der Fotograf bereits tätig war oder noch ist.


Was die Rechtsvertretung des Spirituosen-Herstellers betrifft, kommt es natürlich darauf an, sofern sie davon erfährt,
ob ihr Produkt eine Hauptrolle spielt und vorallem wie ihr Produkt präsentiert wird.

Es sind das Umfeld, die Zusammenhänge, die Bildbotschaft aber auch eventuell der dazugehörige Text entscheidend.

Wird sein Produkt diskriminiert, weil auf dem Bild Personen sind, egal ob Rotlichtszene oder Penner, die sich genüsslich das Produkt munden lassen, oder aber ein sehr exklusives Ambiente eines Restaurants, mit entsprechenden Gästen, ist ja wohl nicht nur für das Produkt als solches, sondern vorallem für den Markeninhaber von großer Bedeutung. (siehe oben, Beispiel mit Auto der Premiumklasse)

LG Reiner

Hinweis:
Das ist meine persönliche Meinung, somit keine Rechtsberatung



Nachricht bearbeitet (13:43h)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 48 von 56
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Reiner E. M. schrieb:

Zitat:...
Antwort:
Unter Umständen werden dadurch die Geschmacks- und
Kennzeichnungsrechte der Champagnermarke beeinträchtigt. Sie
sollten somit entweder versuchen, so zu fotografieren, dass das
Etikett nicht erkennbar ist, oder um Erlaubnis fragen.


Dann wäre es doch einmal interessant, zu erfahren, welche Umstände genau dazu führen, daß Geschmaks und Kennzeichnungsrechte beeinträchtigt werden.

Dann könnte man nämlich auch daraus ableiten, ob diese Umstände im hier diskutierten Fallbeispiel überhaupt relevant sind.
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 49 von 56
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Darf ich zusammenfassen:

Fotografie ist nur etwas für die ganz Harten und Mutigen.

Die anderen sollten lieber stricken.

Aber Vorsicht, auch Strickmuster können uhrheberrechtlich geschützt sein!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 50 von 56
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@ Hermann,
der Text ist nicht von mir, sondern von RA Tim Hoesman.
Ich habe ja extra darunter geschrieben wie du diese Seite die unter Fotorecht läuft findest.

Also ganz laaangsaaam.
Du gehst in Google, gibst lawsolution.de ein, -> Seite der Kanzlei taucht auf. Du klickst in der Leiste FAQ an ->
Inhaltsvewrzeichnis geht auf -> du klickst Fotorecht an ->

und ganz unten bei den letzten Beispielen steht diese Frage + Antwort.


@TIEGER

Das hat weder was mit hart oder mutig zu tun, sondern mit Hirn, gesundem Menschenverstand, Gefühl bzw. ungutem Gefühl. Mehr nicht ! Mach also keine Philosophie daraus.

Überings gibt es einige Strickmuster die geschützt sind.
Meist als Geschmacksmuster.

Nur Uhromas in Uhnkenntnis der Uhrheberrechte werden nicht strafrechtlich verfolgt:-)) Halte mich an deine Schreibweise

R. E. M.



Nachricht bearbeitet (18:09h)
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 51 von 56
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Hermann Klecker schrieb:

Zitat:Reiner E. M. schrieb:

Dann wäre es doch einmal interessant, zu erfahren, welche
Umstände genau dazu führen, daß Geschmacks- und
Kennzeichnungsrechte beeinträchtigt werden.



Hermann, ist das der Punkt? Immerhin reicht es aus, dass der Inhaber der Marke das Gefühl hat, seien Rechte werden verltzt und man hat einen Prozess am Hals, einen Prozess, wo es um einene Streitwert gehen kann ... .

Zielführender ist es, sich schlau zu machen, worum es beim Markenrecht überhaupt geht, was geschützt ist.

Das sagt nähmlich auch Reiner indirekt mit seinem Posting heute um 13:25 Uhr. Wenn man weiss, worum es geht, dann klappt das mit dem Fingerspitzengefühl.

Literaturtipps gibt es unter http://www.fotorecht.de/publikationen/l ... rtipp.html

erste Hinweise unter http://www.fotorecht.de/publikationen/cadillac-pp.html


auch lesenswert http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken

lg

ralf
Martin John Martin John Beitrag 52 von 56
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@Reiner: Ist ja alles schön und gut und sobald ein Produkt herabgesetzt wird, ZB. dadurch, dass es bewusst in einem schmuddeligen Umfeld gezeigt wird, gebe ich dir Recht. Da kenne ich auch einige Fälle.

Was immer noch aussteht, ist die Antwort auf meine Frage nach einem konkreten Fall, der mit der Frage des Threaderstellers vergleichbar ist.

Letzten Endes sind doch in der Praxis mehrere verschiedene Dinge wichtig:

1. Kann theoretisch geklagt werden?
Die Antwort darauf lautet eigentlich fast immer: Ja.

2. Hätte diese Klage Aussicht auf Erfolg?
Hier würde ich in dem von Apfelbiss beschriebenen Fall zu Nein tendieren. Einzige Ausnahme: eine Klage vorm Landgericht Hamburg - aber die sind eh weit ab von der Rechtssprechung im Rest des Landes, bei denen ist prinzipiell alles möglich.

3. Wie wahrscheinlich ist eine Klage?
Anscheinend so unwahrscheinlich, dass es bisher *keinen einzigen* per Google zu findenden Fall gibt.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 53 von 56
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@ Martin,
du machst es dir ein bisserl leicht. Vielleicht suchst du unter den falschen Begriffen;-)))

Also ich bin kein Jurist, aber ich habe halt so Sachen wie
"Unerlaubte Nutzung von Logos" oder "Unerlaubte Nutzung von Markennahmen" eingegeben. Da findest du eine Unmenge AGB´s von Firmen, in denen solche Dinge formuliert sind. Aber auch Websites von Fachanwälte

Bedenke aber auch, dass nicht alles mit dem Markenschtutzgesetz abgedeckt ist. Das geht von UrheberrechtsG, über Unlauteren Wettbewerb bis zum Strafgesetz oder Irreführende Werbung usw.

Was MEISTENS NICHT BERÜCKSICHTIGT WIRD:
Das Markenzeichen ist zwar vom Markeninhaber geschütz. Zusätzlich können aber noch weitere Urheberrechte geltend gemacht werden.
Also, von der Agentur, vom Grafiker oder Illustrator, der das Logo entwickelte, vom Texter der den geschützen Slogan erdachte
wie z. B. "Mach mal Pause...."
"..die zarteste Versuchung seit es Schokolade gibt !
....das Bier, so herb wie seine friesche Landschaft usw. usw.

Da ich WENIG Zeit habe, stell ich dir das mal so rein, wie ich es rauskopiert habe. Auf den Seiten des zuletzt genannten Anwalts, kannst du fündig werden.

Das knall ich dir aber aus Platzgründen auf eine eigene Seite.

LG Reiner



Nachricht bearbeitet (13:00h)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 54 von 56
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@ Martin, Anhang

Hier kannst du eine Direktanfrage (kostenlose Erstanfrage) stellen:
www. frag-einen-anwalt.de/
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Saarstr. 35, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Vertragsrecht, Insolvenzrecht, Baurecht,
priv.
www.anwalt-for-you.de


http://www.rechtsanwalt-werberecht.de/w ... abmahnung/

http://www.karstenundschubert.de/deutsc ... eferenzen/

(Edit, Admin)


http://www.gabrys.com/Fotorecht.pdf

(Edit, Admin)

LG Reiner
PS:Da eine Fotomappe mit der man sich bzw. seine Arbeit dokumentieren möchte auch als ein Werbemittel angesehen werden kann
(siehe Eingangs-Posting) sind m. E. die Urheberrechte die sich hinter der Marke verstecken, (also Logo-Schutz etc.)mindests genau so hoch einzustufen wie die Markebezeichnung selbst.
Sag ich mal als Nicht-Jurist. Daher ist das auch keine Rechtberatung !!!:-))



Nachricht bearbeitet (13:10h)
Martin John Martin John Beitrag 55 von 56
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@Reiner:

Sorry, ich musste deinen Beitrag editieren. Bei Anwälten, die sich laut eigener Aussage auf den Schutz geistigen Eigentums spezialisiert haben, sollte man mit dem rauskopieren von langen Texten vorsichtig sein :-)
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 56 von 56
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wenn eine marke geschützt ist, dann auch vor dem urheber

lg

ralf



Nachricht bearbeitet (20:45h)
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