Zitat: Martin Schwabe 09.08.15, 09:32Zum zitierten Beitrag
Ja!
Nur weil er die Überflugrechte (ist wohl mit „Luftraumüberwachung“ gemeint) hat, darf er noch lange nicht fliegen!
Das Fluggerät muss für diese Nutzung (u.a. gewerbliche Nutzung) zugelassen sein und er muss Fluggeräte dieser Art fliegen dürfen.
Zitat: Falko Sieker 09.08.15, 15:10Zum zitierten Beitrag
Sicherlich ein guter Einstieg, aber da dieser Bereich zurzeit im Umbruch ist (z.B. wegen der Gefahr von unbemannten Flugobjekten in Bereichen von Hubschrauberhilfseinsätzen), lohnt es sich, bei den zuständigen Stellen den aktuellen Stand in dieser Angelegenheit zu erfragen (hier ein paar Informationen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaet ... stieg.html.
Ja!
Nur weil er die Überflugrechte (ist wohl mit „Luftraumüberwachung“ gemeint) hat, darf er noch lange nicht fliegen!
Das Fluggerät muss für diese Nutzung (u.a. gewerbliche Nutzung) zugelassen sein und er muss Fluggeräte dieser Art fliegen dürfen.
Zitat: Falko Sieker 09.08.15, 15:10Zum zitierten Beitrag
Sicherlich ein guter Einstieg, aber da dieser Bereich zurzeit im Umbruch ist (z.B. wegen der Gefahr von unbemannten Flugobjekten in Bereichen von Hubschrauberhilfseinsätzen), lohnt es sich, bei den zuständigen Stellen den aktuellen Stand in dieser Angelegenheit zu erfragen (hier ein paar Informationen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaet ... stieg.html.
10.08.15, 13:09
Beitrag 17 von 34
Zitat: Flunra 10.08.15, 02:26Zum zitierten Beitrag
da hat er sich doch dazu geäußert:
Neben Versicherung, Genehmigung für Gewerbeliche Nutzung von der Luftüberwachung und Rechtliche Dinge von wegen über Privat und Flughöhe
da hat er sich doch dazu geäußert:
Neben Versicherung, Genehmigung für Gewerbeliche Nutzung von der Luftüberwachung und Rechtliche Dinge von wegen über Privat und Flughöhe
Zitat: Martin Schwabe 10.08.15, 13:09Zum zitierten Beitrag
Er hat nur einen Aspekt hierzu genannt: „Genehmigung für gewerbliche Nutzung von der Luft(raum)überwachung“. Die weiteren Aspekte sind gerade nicht erwähnt gewesen.
Zitat: Flunra 10.08.15, 02:26Zum zitierten Beitrag
Vergleich mit PKW-Nutzung:
Er hat nur einen Aspekt hierzu genannt: „Genehmigung für gewerbliche Nutzung von der Luft(raum)überwachung“. Die weiteren Aspekte sind gerade nicht erwähnt gewesen.
Zitat: Flunra 10.08.15, 02:26Zum zitierten Beitrag
Vergleich mit PKW-Nutzung:
- Zulassung des Fluggerätes: Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und verkehrssicher sein.
- Überflugrecht: Die Straße muss zur PKW Nutzung zugelassen sein.
- Fliegerisches Können: Bestehen der Führerscheinprüfung.
- Körperliche und geistige Eignung: Darf beim MPU nicht durchgefallen sein. (Im Übrigen gilt, wenn der PKW-Fahrerlaubnis entzogen ist, ruhen auch die anderen Erlaubnisse zu Führen von (Luft-)Fahrzeugen!)
11.08.15, 11:52
Beitrag 19 von 34
Welches Gesamtgewicht hat den die Drohne... ab 5kg aufwärts wirds komplizierter....
11.08.15, 21:04
Beitrag 20 von 34
Zitat: Flunra 11.08.15, 02:30Zum zitierten BeitragZitat: Martin Schwabe 10.08.15, 13:09Zum zitierten Beitrag
Er hat nur einen Aspekt hierzu genannt: „Genehmigung für gewerbliche Nutzung von der Luft(raum)überwachung“. Die weiteren Aspekte sind gerade nicht erwähnt gewesen.
Zitat: Flunra 10.08.15, 02:26Zum zitierten Beitrag
Vergleich mit PKW-Nutzung:
Da wir Drohnen fliegen (gewerblich MIT Genehmigung):
Was für ein Quatsch!
Er hat nur einen Aspekt hierzu genannt: „Genehmigung für gewerbliche Nutzung von der Luft(raum)überwachung“. Die weiteren Aspekte sind gerade nicht erwähnt gewesen.
Zitat: Flunra 10.08.15, 02:26Zum zitierten Beitrag
Vergleich mit PKW-Nutzung:
- Zulassung des Fluggerätes: Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und verkehrssicher sein.
- Überflugrecht: Die Straße muss zur PKW Nutzung zugelassen sein.
- Fliegerisches Können: Bestehen der Führerscheinprüfung.
- Körperliche und geistige Eignung: Darf beim MPU nicht durchgefallen sein. (Im Übrigen gilt, wenn der PKW-Fahrerlaubnis entzogen ist, ruhen auch die anderen Erlaubnisse zu Führen von (Luft-)Fahrzeugen!)
Da wir Drohnen fliegen (gewerblich MIT Genehmigung):
Was für ein Quatsch!
Zitat: Martin Schwabe 11.08.15, 21:04Zum zitierten Beitrag
Stimmt, solange nichts passiert!
Sobald aber etwas passiert, dann wir Dich der Staatsanwalt genau auf die bereits vorgetragenen Dinge hinweisen:
Zitat: Flunra 04.08.15, 02:16Zum zitierten Beitrag
Stimmt, solange nichts passiert!
Sobald aber etwas passiert, dann wir Dich der Staatsanwalt genau auf die bereits vorgetragenen Dinge hinweisen:
Zitat: Flunra 04.08.15, 02:16Zum zitierten Beitrag
14.08.15, 14:22
Beitrag 22 von 34
Herrje,
Deine Beiträge sind in etwa so sinnvoll und erhellend, wie die Aussage, dass man als Autofahrer die StVO zu beachten habe, wenn man sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Hast Du außer Selbstverständlichkeiten auch noch was sinnvolles beizutragen?
Übrigens hast Du auch ein Problem, wenn Du als Hobbydrohnenflieger das Luftverkehrsgesetz nicht beachtest.
Übrigens: Sobald Du Dir die Aufstiegsgenehmigung vom Luftfahrtbundsamt holst, ist das alles schon lange geklärt, sonst bekommst Du diese Genehmigung nämlich gar nicht.
Deine Beiträge sind in etwa so sinnvoll und erhellend, wie die Aussage, dass man als Autofahrer die StVO zu beachten habe, wenn man sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Hast Du außer Selbstverständlichkeiten auch noch was sinnvolles beizutragen?
Übrigens hast Du auch ein Problem, wenn Du als Hobbydrohnenflieger das Luftverkehrsgesetz nicht beachtest.
Übrigens: Sobald Du Dir die Aufstiegsgenehmigung vom Luftfahrtbundsamt holst, ist das alles schon lange geklärt, sonst bekommst Du diese Genehmigung nämlich gar nicht.
Zitat: Martin Schwabe 14.08.15, 14:22Zum zitierten Beitrag
Selbstverständlichkeiten?
Für einen
Zitat: Martin Schwabe 14.08.15, 14:22Zum zitierten Beitrag
Was vereint Luftfahrzeugführer, Wasserfahrzeugführer, Schienenfahrzeugführer und Straßenfahrzeugführer? – Sie führen alle Fahrzeuge.
Insoweit ist Dein Hinweis richtig, dass viele Regelungen aus dem Straßenverkehr auch auf den Luftverkehr übertragbar sind.
Du habst einen PKW-Führerschein? – Dann überlege mal, ob Du alle Regelungen der StVO, StVG und so weiter kennst.
Im Übrigen ist es auch im Straßenverkehr nicht ganz unwichtig, ob ich nun mein Straßenfahrzeug privat oder gewerbsmäßig bewege. Bei der gewerbsmäßigen Benutzung müssen – je nach Nutzungsart – weitere (schärfere) Regelungen beachtet werden.
Selbstverständlichkeiten?
Für einen
- Berufsflugzeugführer (CPL)? – JA!
- Für einen Privatflugzeugführer? – JA!
- Für einen Segelflugzeugführer? – JA!
- Für einen, der bisher hobbymäßig mit Modellflugzeugen experimentiert hat und nun sein Hobby gewerbsmäßig durchführen möchte? -???
Zitat: Martin Schwabe 14.08.15, 14:22Zum zitierten Beitrag
Was vereint Luftfahrzeugführer, Wasserfahrzeugführer, Schienenfahrzeugführer und Straßenfahrzeugführer? – Sie führen alle Fahrzeuge.
Insoweit ist Dein Hinweis richtig, dass viele Regelungen aus dem Straßenverkehr auch auf den Luftverkehr übertragbar sind.
Du habst einen PKW-Führerschein? – Dann überlege mal, ob Du alle Regelungen der StVO, StVG und so weiter kennst.
Im Übrigen ist es auch im Straßenverkehr nicht ganz unwichtig, ob ich nun mein Straßenfahrzeug privat oder gewerbsmäßig bewege. Bei der gewerbsmäßigen Benutzung müssen – je nach Nutzungsart – weitere (schärfere) Regelungen beachtet werden.
Zitat: Martin Schwabe 14.08.15, 14:22Zum zitierten Beitrag
Das Luftfahrt-Bundesamt (http://www.lba.de/) ist nicht zuständig für die Ausstellung der Allgemeinerlaubnis.
„Die Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen wird von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erteilt.“ (DFS: Nachricht für Luftfahrer, Nr. NfL I 281/13, S. 3)
Die Landesbehörden können aber die Allgemeinerlaubnissen anderer Bundesländer anerkennen. Das Land Niedersachen erkennt zum Beispiel die Allgemeinerlaubnis anderer Bundesländer nicht an (http://www.strassenbau.niedersachsen.de ... psmand=135).
Das Luftfahrt-Bundesamt (http://www.lba.de/) ist nicht zuständig für die Ausstellung der Allgemeinerlaubnis.
„Die Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen wird von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erteilt.“ (DFS: Nachricht für Luftfahrer, Nr. NfL I 281/13, S. 3)
Die Landesbehörden können aber die Allgemeinerlaubnissen anderer Bundesländer anerkennen. Das Land Niedersachen erkennt zum Beispiel die Allgemeinerlaubnis anderer Bundesländer nicht an (http://www.strassenbau.niedersachsen.de ... psmand=135).
Zitat: Martin Schwabe 14.08.15, 14:22Zum zitierten Beitrag
Wie „selbstverständlich“ die Regelung zum Betrieb von „Unbemannte Luftfahrzeugen“ (Ulf)/"Unmanned Aerial Systems" (UAS)/„Unmanned Aerial Vehicles“ (UAV) sind, ergibt sich aus der aktuellen Pressemeldung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vom 26. Mai 2015:
„(…) ob kleines Flugmodell, Fotodrohne oder Multicopter, müssen sich an die Regeln der Flugsicherung halten. Diese sind jedoch den Betreibern oft nicht bekannt. Damit die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet bleibt, hält es die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für dringend notwendig, auf diese Regeln aufmerksam zu machen. (...)“ (https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Pres ... ugverkehr/)
In einem Informationsblatt hat die DFS die wichtigsten Regelungen zusammengefasst: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Serv ... oblatt.pdf
Weitere Informationen zur Allgemeinerlaubnis insbesondere hinsichtlich der Antragserfordernissen und der Ausschlüsse enthält die „NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER“ Ausgabe NfL I 281/13, S. 3 „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)“ (http://www.uavdach.org/aktuell/NFL-1-281-13.pdf).
Weitere Informationen hält auch der „Deutschsprachige Verband für unbemannte Luftfahrt – UAC DACH e.V.“ (http://www.uavdach.org/) für den Interessierten bereit.
Zu beachten ist, dass die Allgemeinerlaubnis nicht für einen Person, sondern für das jeweilige Fluggerät erteilt wird.
Wie „selbstverständlich“ die Regelung zum Betrieb von „Unbemannte Luftfahrzeugen“ (Ulf)/"Unmanned Aerial Systems" (UAS)/„Unmanned Aerial Vehicles“ (UAV) sind, ergibt sich aus der aktuellen Pressemeldung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vom 26. Mai 2015:
„(…) ob kleines Flugmodell, Fotodrohne oder Multicopter, müssen sich an die Regeln der Flugsicherung halten. Diese sind jedoch den Betreibern oft nicht bekannt. Damit die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet bleibt, hält es die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für dringend notwendig, auf diese Regeln aufmerksam zu machen. (...)“ (https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Pres ... ugverkehr/)
In einem Informationsblatt hat die DFS die wichtigsten Regelungen zusammengefasst: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Serv ... oblatt.pdf
Weitere Informationen zur Allgemeinerlaubnis insbesondere hinsichtlich der Antragserfordernissen und der Ausschlüsse enthält die „NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER“ Ausgabe NfL I 281/13, S. 3 „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)“ (http://www.uavdach.org/aktuell/NFL-1-281-13.pdf).
Weitere Informationen hält auch der „Deutschsprachige Verband für unbemannte Luftfahrt – UAC DACH e.V.“ (http://www.uavdach.org/) für den Interessierten bereit.
Zu beachten ist, dass die Allgemeinerlaubnis nicht für einen Person, sondern für das jeweilige Fluggerät erteilt wird.
17.08.15, 16:34
Beitrag 26 von 34
Martin sprach von Sinnvollem!
Ich seh nur penetrante Selbstdarstellung.
Ich seh nur penetrante Selbstdarstellung.
Eine Versicherung ist in jedem Fall vorgeschrieben (und auch das Mitführen des Vers.scheins), egal ob privat oder gewerblich und egal wie groß/schwer der Copter ist.
Sobald ein bestimmter Zweck oder ein Auftrag Dritter (ob gegen Geld oder nicht) vorliegt, ist ein Flug gewerblich. Bauer möchte Foto seines Hofes = gewerblich.
Demzufolge wird eine Aufstiegserlaubnis benötigt. Für Copter bis 5kg Aufstiegsgewicht kann auch eine 2 Jahre gültige Allgemeine Aufstiegserlaubnis beantragt werden - gültig für ein Bundesland. Hier gibt die Behörde gewisse Auflagen vor.
Bei Copter höher 5kg Aufstiegsgewicht wird es komplizietter.
Zudem gibt es noch diverse andere Regelungen, über die man sich vorher Informieren sollte. Hilfreich hierbei Google oder eben einschlägige Multikopter-Foren
Sobald ein bestimmter Zweck oder ein Auftrag Dritter (ob gegen Geld oder nicht) vorliegt, ist ein Flug gewerblich. Bauer möchte Foto seines Hofes = gewerblich.
Demzufolge wird eine Aufstiegserlaubnis benötigt. Für Copter bis 5kg Aufstiegsgewicht kann auch eine 2 Jahre gültige Allgemeine Aufstiegserlaubnis beantragt werden - gültig für ein Bundesland. Hier gibt die Behörde gewisse Auflagen vor.
Bei Copter höher 5kg Aufstiegsgewicht wird es komplizietter.
Zudem gibt es noch diverse andere Regelungen, über die man sich vorher Informieren sollte. Hilfreich hierbei Google oder eben einschlägige Multikopter-Foren
Infos zu Aufstiegsgenehmigungen (auch entsprechende Kontaktpersonen / Kontakte und Links) gibt es übrigens hier in einer Übersicht:
http://www.drohnen.de/12114/aufstiegsge ... behoerden/
http://www.drohnen.de/12114/aufstiegsge ... behoerden/
Zitat: Martin Schwabe 09.08.15, 09:32Zum zitierten Beitrag
Ist es eben nicht ganz, wenn es um die Natur geht !
Uiii, das ist momentan genau mein Thema, nicht böse sein Martin.
Da kommt mein Interesse für den Naturschutz zum Zug, was ich hier gerne vertrete !
Das Luffahrtbundesamt, regelt lediglich für den sicheren Flugbetrieb relevante Dinge.
In Naturschutzgebieten, kommt aber das Bundesnaturschutzgesetz zu Zuge.
Das ist recht eindeutig, egal was das Luftfahrtbundesamt dazu sagt !
Ist es eben nicht ganz, wenn es um die Natur geht !
Uiii, das ist momentan genau mein Thema, nicht böse sein Martin.
Da kommt mein Interesse für den Naturschutz zum Zug, was ich hier gerne vertrete !
Das Luffahrtbundesamt, regelt lediglich für den sicheren Flugbetrieb relevante Dinge.
In Naturschutzgebieten, kommt aber das Bundesnaturschutzgesetz zu Zuge.
Das ist recht eindeutig, egal was das Luftfahrtbundesamt dazu sagt !
Also es gibt einmal die Haftpflicht Privat , Haftpflicht Gewerbe , Vollkasko Privat und Vollkasko Gewerblich.
Am beliebtesten ist die Private Haftpflicht. Ich habe mal eben bei Google geschaut und bin auf die Seite http://www.quadrocopter-shop23.de gestoßen. Unter Drohnen Versicherung sieht man die ganzen Vor und Nachteile, sowie Preis.
Viel Spaß :)
Am beliebtesten ist die Private Haftpflicht. Ich habe mal eben bei Google geschaut und bin auf die Seite http://www.quadrocopter-shop23.de gestoßen. Unter Drohnen Versicherung sieht man die ganzen Vor und Nachteile, sowie Preis.
Viel Spaß :)