Luft-Fotografie /Quadcopter"Drohne" jemand Erfahrung?!

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Flunra Flunra Beitrag 16 von 34
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Zitat: Martin Schwabe 09.08.15, 09:32Zum zitierten BeitragOehm, Du hast schoon gelesen, dass er eine Genehmigung von der "Luftüberwachung" hat bzw. holen will?
Ja!
Nur weil er die Überflugrechte (ist wohl mit „Luftraumüberwachung“ gemeint) hat, darf er noch lange nicht fliegen!
Das Fluggerät muss für diese Nutzung (u.a. gewerbliche Nutzung) zugelassen sein und er muss Fluggeräte dieser Art fliegen dürfen.

Zitat: Falko Sieker 09.08.15, 15:10Zum zitierten BeitragDas BMVI hat dafür auch ein passende Infoschrift zum Download:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publik ... verview=js

Sicherlich ein guter Einstieg, aber da dieser Bereich zurzeit im Umbruch ist (z.B. wegen der Gefahr von unbemannten Flugobjekten in Bereichen von Hubschrauberhilfseinsätzen), lohnt es sich, bei den zuständigen Stellen den aktuellen Stand in dieser Angelegenheit zu erfragen (hier ein paar Informationen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen: http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaet ... stieg.html.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 17 von 34
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Zitat: Flunra 10.08.15, 02:26Zum zitierten BeitragJa!
Nur weil er die Überflugrechte (ist wohl mit „Luftraumüberwachung“ gemeint) hat, darf er noch lange nicht fliegen!
Das Fluggerät muss für diese Nutzung (u.a. gewerbliche Nutzung) zugelassen sein und er muss Fluggeräte dieser Art fliegen dürfen.


da hat er sich doch dazu geäußert:

Neben Versicherung, Genehmigung für Gewerbeliche Nutzung von der Luftüberwachung und Rechtliche Dinge von wegen über Privat und Flughöhe
Flunra Flunra Beitrag 18 von 34
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Zitat: Martin Schwabe 10.08.15, 13:09Zum zitierten Beitragda hat er sich doch dazu geäußert:
Neben Versicherung, Genehmigung für Gewerbeliche Nutzung von der Luftüberwachung und Rechtliche Dinge von wegen über Privat und Flughöhe


Er hat nur einen Aspekt hierzu genannt: „Genehmigung für gewerbliche Nutzung von der Luft(raum)überwachung“. Die weiteren Aspekte sind gerade nicht erwähnt gewesen.

Zitat: Flunra 10.08.15, 02:26Zum zitierten BeitragDas Fluggerät muss für diese Nutzung (u.a. gewerbliche Nutzung) zugelassen sein und er muss Fluggeräte dieser Art fliegen dürfen.

Vergleich mit PKW-Nutzung:
  • Zulassung des Fluggerätes: Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und verkehrssicher sein.
  • Überflugrecht: Die Straße muss zur PKW Nutzung zugelassen sein.
  • Fliegerisches Können: Bestehen der Führerscheinprüfung.
  • Körperliche und geistige Eignung: Darf beim MPU nicht durchgefallen sein. (Im Übrigen gilt, wenn der PKW-Fahrerlaubnis entzogen ist, ruhen auch die anderen Erlaubnisse zu Führen von (Luft-)Fahrzeugen!)
Hinweis: Für bestimmte Bereiche gilt das „allgemeine“ Überflugrecht nicht (u.a. Flugverbotszonen). Hier wird eine spezielle Einzelfallgenehmigung benötigt.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 19 von 34
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Welches Gesamtgewicht hat den die Drohne... ab 5kg aufwärts wirds komplizierter....
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 20 von 34
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Zitat: Flunra 11.08.15, 02:30Zum zitierten BeitragZitat: Martin Schwabe 10.08.15, 13:09Zum zitierten Beitragda hat er sich doch dazu geäußert:
Neben Versicherung, Genehmigung für Gewerbeliche Nutzung von der Luftüberwachung und Rechtliche Dinge von wegen über Privat und Flughöhe


Er hat nur einen Aspekt hierzu genannt: „Genehmigung für gewerbliche Nutzung von der Luft(raum)überwachung“. Die weiteren Aspekte sind gerade nicht erwähnt gewesen.

Zitat: Flunra 10.08.15, 02:26Zum zitierten BeitragDas Fluggerät muss für diese Nutzung (u.a. gewerbliche Nutzung) zugelassen sein und er muss Fluggeräte dieser Art fliegen dürfen.

Vergleich mit PKW-Nutzung:
  • Zulassung des Fluggerätes: Fahrzeug muss für den Straßenverkehr zugelassen und verkehrssicher sein.
  • Überflugrecht: Die Straße muss zur PKW Nutzung zugelassen sein.
  • Fliegerisches Können: Bestehen der Führerscheinprüfung.
  • Körperliche und geistige Eignung: Darf beim MPU nicht durchgefallen sein. (Im Übrigen gilt, wenn der PKW-Fahrerlaubnis entzogen ist, ruhen auch die anderen Erlaubnisse zu Führen von (Luft-)Fahrzeugen!)
Hinweis: Für bestimmte Bereiche gilt das „allgemeine“ Überflugrecht nicht (u.a. Flugverbotszonen). Hier wird eine spezielle Einzelfallgenehmigung benötigt.


Da wir Drohnen fliegen (gewerblich MIT Genehmigung):

Was für ein Quatsch!
Flunra Flunra Beitrag 21 von 34
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Zitat: Martin Schwabe 11.08.15, 21:04Zum zitierten Beitrag Da wir Drohnen fliegen (gewerblich MIT Genehmigung):
Was für ein Quatsch!

Stimmt, solange nichts passiert!

Sobald aber etwas passiert, dann wir Dich der Staatsanwalt genau auf die bereits vorgetragenen Dinge hinweisen:
Zitat: Flunra 04.08.15, 02:16Zum zitierten Beitrag Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
(…)
§ 1 Absatz 2 Satz 3:
"Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)."

Da Du dieses Luftfahrzeug nicht nur hobbymäßig betreibst, hast Du die Regelungen der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und des LuftVG zu beachten.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 22 von 34
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Herrje,

Deine Beiträge sind in etwa so sinnvoll und erhellend, wie die Aussage, dass man als Autofahrer die StVO zu beachten habe, wenn man sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Hast Du außer Selbstverständlichkeiten auch noch was sinnvolles beizutragen?

Übrigens hast Du auch ein Problem, wenn Du als Hobbydrohnenflieger das Luftverkehrsgesetz nicht beachtest.

Übrigens: Sobald Du Dir die Aufstiegsgenehmigung vom Luftfahrtbundsamt holst, ist das alles schon lange geklärt, sonst bekommst Du diese Genehmigung nämlich gar nicht.
Flunra Flunra Beitrag 23 von 34
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Zitat: Martin Schwabe 14.08.15, 14:22Zum zitierten Beitrag Hast Du außer Selbstverständlichkeiten auch noch was sinnvolles beizutragen?
Selbstverständlichkeiten?
Für einen
  • Berufsflugzeugführer (CPL)? – JA!
  • Für einen Privatflugzeugführer? – JA!
  • Für einen Segelflugzeugführer? – JA!
  • Für einen, der bisher hobbymäßig mit Modellflugzeugen experimentiert hat und nun sein Hobby gewerbsmäßig durchführen möchte? -???
@Martin: Nicht jeder kann so belesen sein wie Du!
Zitat: Martin Schwabe 14.08.15, 14:22Zum zitierten Beitrag Deine Beiträge sind in etwa so sinnvoll und erhellend, wie die Aussage, dass man als Autofahrer die StVO zu beachten habe, wenn man sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt.
Was vereint Luftfahrzeugführer, Wasserfahrzeugführer, Schienenfahrzeugführer und Straßenfahrzeugführer? – Sie führen alle Fahrzeuge.
Insoweit ist Dein Hinweis richtig, dass viele Regelungen aus dem Straßenverkehr auch auf den Luftverkehr übertragbar sind.
Du habst einen PKW-Führerschein? – Dann überlege mal, ob Du alle Regelungen der StVO, StVG und so weiter kennst.
Im Übrigen ist es auch im Straßenverkehr nicht ganz unwichtig, ob ich nun mein Straßenfahrzeug privat oder gewerbsmäßig bewege. Bei der gewerbsmäßigen Benutzung müssen – je nach Nutzungsart – weitere (schärfere) Regelungen beachtet werden.
Flunra Flunra Beitrag 24 von 34
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Zitat: Martin Schwabe 14.08.15, 14:22Zum zitierten BeitragÜbrigens: Sobald Du Dir die Aufstiegsgenehmigung vom Luftfahrtbundsamt holst, ist das alles schon lange geklärt, sonst bekommst Du diese Genehmigung nämlich gar nicht.
Das Luftfahrt-Bundesamt (http://www.lba.de/) ist nicht zuständig für die Ausstellung der Allgemeinerlaubnis.

Die Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen wird von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erteilt.“ (DFS: Nachricht für Luftfahrer, Nr. NfL I 281/13, S. 3)
Die Landesbehörden können aber die Allgemeinerlaubnissen anderer Bundesländer anerkennen. Das Land Niedersachen erkennt zum Beispiel die Allgemeinerlaubnis anderer Bundesländer nicht an (http://www.strassenbau.niedersachsen.de ... psmand=135).
Flunra Flunra Beitrag 25 von 34
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Zitat: Martin Schwabe 14.08.15, 14:22Zum zitierten BeitragHast Du außer Selbstverständlichkeiten auch noch was sinnvolles beizutragen?

Wie „selbstverständlich“ die Regelung zum Betrieb von „Unbemannte Luftfahrzeugen“ (Ulf)/"Unmanned Aerial Systems" (UAS)/„Unmanned Aerial Vehicles“ (UAV) sind, ergibt sich aus der aktuellen Pressemeldung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH vom 26. Mai 2015:
(…) ob kleines Flugmodell, Fotodrohne oder Multicopter, müssen sich an die Regeln der Flugsicherung halten. Diese sind jedoch den Betreibern oft nicht bekannt. Damit die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet bleibt, hält es die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH für dringend notwendig, auf diese Regeln aufmerksam zu machen. (...)“ (https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Pres ... ugverkehr/)

In einem Informationsblatt hat die DFS die wichtigsten Regelungen zusammengefasst: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Serv ... oblatt.pdf

Weitere Informationen zur Allgemeinerlaubnis insbesondere hinsichtlich der Antragserfordernissen und der Ausschlüsse enthält die „NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER“ Ausgabe NfL I 281/13, S. 3 „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)“ (http://www.uavdach.org/aktuell/NFL-1-281-13.pdf).

Weitere Informationen hält auch der „Deutschsprachige Verband für unbemannte Luftfahrt – UAC DACH e.V.“ (http://www.uavdach.org/) für den Interessierten bereit.

Zu beachten ist, dass die Allgemeinerlaubnis nicht für einen Person, sondern für das jeweilige Fluggerät erteilt wird.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 26 von 34
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Martin sprach von Sinnvollem!
Ich seh nur penetrante Selbstdarstellung.
Gershwin Gershwin Beitrag 27 von 34
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Eine Versicherung ist in jedem Fall vorgeschrieben (und auch das Mitführen des Vers.scheins), egal ob privat oder gewerblich und egal wie groß/schwer der Copter ist.
Sobald ein bestimmter Zweck oder ein Auftrag Dritter (ob gegen Geld oder nicht) vorliegt, ist ein Flug gewerblich. Bauer möchte Foto seines Hofes = gewerblich.
Demzufolge wird eine Aufstiegserlaubnis benötigt. Für Copter bis 5kg Aufstiegsgewicht kann auch eine 2 Jahre gültige Allgemeine Aufstiegserlaubnis beantragt werden - gültig für ein Bundesland. Hier gibt die Behörde gewisse Auflagen vor.
Bei Copter höher 5kg Aufstiegsgewicht wird es komplizietter.
Zudem gibt es noch diverse andere Regelungen, über die man sich vorher Informieren sollte. Hilfreich hierbei Google oder eben einschlägige Multikopter-Foren
Jens7R Jens7R Beitrag 28 von 34
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Infos zu Aufstiegsgenehmigungen (auch entsprechende Kontaktpersonen / Kontakte und Links) gibt es übrigens hier in einer Übersicht:

http://www.drohnen.de/12114/aufstiegsge ... behoerden/
† RS-Foto † RS-Foto   Beitrag 29 von 34
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Zitat: Martin Schwabe 09.08.15, 09:32Zum zitierten BeitragEr meint vermutlich das Luftfahrt-Bundesamt und mit dieser Genehmigung ist diesbezüglich alles geregelt.
Ist es eben nicht ganz, wenn es um die Natur geht !
Uiii, das ist momentan genau mein Thema, nicht böse sein Martin.
Da kommt mein Interesse für den Naturschutz zum Zug, was ich hier gerne vertrete !
Das Luffahrtbundesamt, regelt lediglich für den sicheren Flugbetrieb relevante Dinge.
In Naturschutzgebieten, kommt aber das Bundesnaturschutzgesetz zu Zuge.
Das ist recht eindeutig, egal was das Luftfahrtbundesamt dazu sagt !
Kapla26 Kapla26 Beitrag 30 von 34
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Also es gibt einmal die Haftpflicht Privat , Haftpflicht Gewerbe , Vollkasko Privat und Vollkasko Gewerblich.

Am beliebtesten ist die Private Haftpflicht. Ich habe mal eben bei Google geschaut und bin auf die Seite http://www.quadrocopter-shop23.de gestoßen. Unter Drohnen Versicherung sieht man die ganzen Vor und Nachteile, sowie Preis.

Viel Spaß :)
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