Hotlinking von Fotocommunity Bildern

<123>
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 31 von 34
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Michael B. Rehders 02.04.19, 19:36Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 02.04.19, 12:16Zum zitierten BeitragOb auch ich als Hobby-Künslter wettbewerbsrechtliche Ansprüche anmelden könnte, weiß ich nicht.
Das steht doch in dem von dir zitierten Beitrag: Selbstverständlich kannst du eine unlauterer Nutzung deiner Bildwerke untersagen. Allenfalls Schadensersatzansprüche wirst du kaum geltend machen können, die über deine Auslagen (Anwaltskosten) hinausgehen.

Ich habe mich mit dem UWG nur sporadisch beschäftigt und will nicht widersprechen, nur ergänzen.

Siehe z. B.:

https://kanzlei-kramarz.de/abmahnung/ab ... erbsrecht/

Zitat: "Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Rechtsgrundlage zur Ahndung einer Vielzahl von Handlungen, die dem geltenden Recht widersprechen. Voraussetzung jeglicher Ansprüche ist, dass sowohl der Anspruchsteller, als auch der vermeintliche Verletzer gewerblich tätig sind oder jedenfalls beabsichtigen gewerblich tätig zu werden."

Vielleicht kann ja eine umfangreiche Internetpräsentation als Absicht im o.a. Sinne gewertet werden. Das hätte wie vieles andere auch Vor- und Nachteile :-) :-( ;-).
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 32 von 34
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Mit unlauterem Wettbewerb geht da nicht viel für Hobbyisten.
Schadenersatz aus dem Urheberrecht zu begründen ist in einem Einzelfall auch schon gescheitert, weil einem Hobbyisten ja kein Schaden entsteht. Lizenzanalogie geht dann wohl nicht zu verargumentieren. (AG Augsburg vor ein paar Jahren erst.)

Die Frage ist nur, ob man früh genug daran denkt. Ein Calvendo-Kalender (nur um ein Beispiel von vielen zu nennen) ist ja schnell gemacht oder ein paar Stockfotos irgendwo hochgeladen.
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 33 von 34
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Johannes Röhnelt 08.03.19, 18:04Zum zitierten BeitragMan muss aber einräumen, dass die Gleichbehandlung des EuGH von Linking und Framing in der Literatur durchaus kritisch gesehen wird. Ohly sagt z. B. in GRUR 10/2018, dass eine Akzentverschiebung in neueren EuGH-Entscheidungen auch Rückwirkungen auf das Linking und Framing haben könnte (es heißt dort: "Würde der EuGH den Fall "BestWater" heute, nach dem Urteil "Soulier" und dem vorliegenden Urteil (Anm.: Cordoba), entscheiden, so würde seine Antwort vielleicht anders, aber wohl jedenfalls differenzierter ausfallen."

Vor einer erneuten Vorlage eines geeigneten Framing-Falls beim EuGH ...

Da ist die Vorlage:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 08490.html
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 34 von 34
1 x bedankt
Beitrag verlinken
Zitat: Johannes Röhnelt 07.03.19, 14:38Zum zitierten BeitragMan kann das Einbetten aber offenbar mit technischen Mitteln verhindern.
Hierzu gibt es jetzt eine neue Entscheidung des EuGH.
Siehe z.B.: https://heise.de/-5075986

Zitat: "Das lizenzfreie Einbetten fremder Inhalte wie Fotos oder Videos auf einer Webseite ist nur dann zulässig, wenn der Rechteinhaber keine technischen Schutzmaßnahmen durch digitales Rechtekontrollmanagement (DRM) eingebaut hat."

MfG
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben