Zitat: Michael B. Rehders 02.04.19, 19:36Zum zitierten BeitragZitat: Johannes Röhnelt 02.04.19, 12:16Zum zitierten Beitrag
Das steht doch in dem von dir zitierten Beitrag: Selbstverständlich kannst du eine unlauterer Nutzung deiner Bildwerke untersagen. Allenfalls Schadensersatzansprüche wirst du kaum geltend machen können, die über deine Auslagen (Anwaltskosten) hinausgehen.
Ich habe mich mit dem UWG nur sporadisch beschäftigt und will nicht widersprechen, nur ergänzen.
Siehe z. B.:
https://kanzlei-kramarz.de/abmahnung/ab ... erbsrecht/
Zitat: "Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Rechtsgrundlage zur Ahndung einer Vielzahl von Handlungen, die dem geltenden Recht widersprechen. Voraussetzung jeglicher Ansprüche ist, dass sowohl der Anspruchsteller, als auch der vermeintliche Verletzer gewerblich tätig sind oder jedenfalls beabsichtigen gewerblich tätig zu werden."
Vielleicht kann ja eine umfangreiche Internetpräsentation als Absicht im o.a. Sinne gewertet werden. Das hätte wie vieles andere auch Vor- und Nachteile :-) :-( ;-).
Das steht doch in dem von dir zitierten Beitrag: Selbstverständlich kannst du eine unlauterer Nutzung deiner Bildwerke untersagen. Allenfalls Schadensersatzansprüche wirst du kaum geltend machen können, die über deine Auslagen (Anwaltskosten) hinausgehen.
Ich habe mich mit dem UWG nur sporadisch beschäftigt und will nicht widersprechen, nur ergänzen.
Siehe z. B.:
https://kanzlei-kramarz.de/abmahnung/ab ... erbsrecht/
Zitat: "Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Rechtsgrundlage zur Ahndung einer Vielzahl von Handlungen, die dem geltenden Recht widersprechen. Voraussetzung jeglicher Ansprüche ist, dass sowohl der Anspruchsteller, als auch der vermeintliche Verletzer gewerblich tätig sind oder jedenfalls beabsichtigen gewerblich tätig zu werden."
Vielleicht kann ja eine umfangreiche Internetpräsentation als Absicht im o.a. Sinne gewertet werden. Das hätte wie vieles andere auch Vor- und Nachteile :-) :-( ;-).
Mit unlauterem Wettbewerb geht da nicht viel für Hobbyisten.
Schadenersatz aus dem Urheberrecht zu begründen ist in einem Einzelfall auch schon gescheitert, weil einem Hobbyisten ja kein Schaden entsteht. Lizenzanalogie geht dann wohl nicht zu verargumentieren. (AG Augsburg vor ein paar Jahren erst.)
Die Frage ist nur, ob man früh genug daran denkt. Ein Calvendo-Kalender (nur um ein Beispiel von vielen zu nennen) ist ja schnell gemacht oder ein paar Stockfotos irgendwo hochgeladen.
Schadenersatz aus dem Urheberrecht zu begründen ist in einem Einzelfall auch schon gescheitert, weil einem Hobbyisten ja kein Schaden entsteht. Lizenzanalogie geht dann wohl nicht zu verargumentieren. (AG Augsburg vor ein paar Jahren erst.)
Die Frage ist nur, ob man früh genug daran denkt. Ein Calvendo-Kalender (nur um ein Beispiel von vielen zu nennen) ist ja schnell gemacht oder ein paar Stockfotos irgendwo hochgeladen.
Zitat: Johannes Röhnelt 08.03.19, 18:04Zum zitierten Beitrag
Da ist die Vorlage:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 08490.html
Da ist die Vorlage:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 08490.html
Zitat: Johannes Röhnelt 07.03.19, 14:38Zum zitierten Beitrag
Hierzu gibt es jetzt eine neue Entscheidung des EuGH.
Siehe z.B.: https://heise.de/-5075986
Zitat: "Das lizenzfreie Einbetten fremder Inhalte wie Fotos oder Videos auf einer Webseite ist nur dann zulässig, wenn der Rechteinhaber keine technischen Schutzmaßnahmen durch digitales Rechtekontrollmanagement (DRM) eingebaut hat."
MfG
Hierzu gibt es jetzt eine neue Entscheidung des EuGH.
Siehe z.B.: https://heise.de/-5075986
Zitat: "Das lizenzfreie Einbetten fremder Inhalte wie Fotos oder Videos auf einer Webseite ist nur dann zulässig, wenn der Rechteinhaber keine technischen Schutzmaßnahmen durch digitales Rechtekontrollmanagement (DRM) eingebaut hat."
MfG