Homepage und Jugendschutz

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R_Bonanno R_Bonanno Beitrag 1 von 7
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Hallo,

ich überlege mir eine Homepage mit Gallerie zu machen.
Jetzt Frage ich mich ob ich bei Akt Bilder (keine Erotik) eine Altersprüfung einbauen muss oder dies als jugendfreie Kunst anerkannt ist?

Grüße
mh.fotograf mh.fotograf Beitrag 2 von 7
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Hallo,

Deine Frage verleitet mich gerade dazu mich zu fragen, wo fängt "Erotik" an und wo hört sie auf. Was an Erotik könnte nach dem Jugendschutzgesetz "jugendgefährdend" sein bzw. nicht. Ich denke die Abgrenzung ist sehr schwierig. Auch stelle ich mir in diesem Zusammenhang die Frage gibt es Aktbilder die keine Erotik sind.

Vielleicht hilft Dir ja auch die FSK (http://www.fsk.de) weiter.

Wenn Du "auf Nummer sicher" gehen willst, würde ich mit einem Fachanwalt für Medienrecht unterhalten und einen "geschlossenen" Raum für Aktbilder auf Deiner Homepage einrichten; sprich Zugang nur für bestimmte Nutzer, deren Identität und Alter Du vorher geprüft hast. Ob Du diesen Aufwand dann tatsächlich machen möchtest ist allerdings Deine Entscheidung.
Tino Zeidler Tino Zeidler Beitrag 3 von 7
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Grundsätzliche halte ICH aus meiner perspektive eine Einschärnkung bei "erotischen" Fotos für unwichtig. Die Prüfstelle redet ausschließlich von "pornografischen" Schriften/Medien. Bei einem erotischen Foto sind wir aber immernoch weit weg von Pornographie. Klar kommts auf das Bild an, aber die meisten Akt-Bilder der meisten Fotografen sind einfach keine Pornografie. Ansonsten kann ich mich dem Tipp meines Vorposters nur anschließen, eine Erstberatung beim Rechtsverdreher deines Vertrauens bringt oftmals das ruhigste Gewissen
TLK TLK   Beitrag 4 von 7
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Ich möchte kurz darauf hinweisen, daß die Definition erotischer Fotos durchaus wichtig ist bzw. sein kann.
Definiert man dies i.S.v. dem Genre Erotische Fotografie, so handelt es sich dabei gemeinhin um eben genau jene Bereiche zwischen der klassischen Aktotografie und der Pornografie - und insbesondere ist das, was oftmals als freizügiger Akt definiert ist, darin enthalten.
Wenn denn "erotisch" in diesem Kontext verstanden wird, sollte man sich - meine persönliche Meinung, keine juristisch wasserdichte Aussage - sicherheitshalber zumindest eine Art "Hindernis" o.ä. einbauen...
T ST T ST Beitrag 5 von 7
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1. Was ist überhaupt die Motivation für dein gesamtes Vorhaben? In welchem Zusammenhang stehen da Aktbilder?
2. Wenn du sie einbaust, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
3. Was hast du davon, wenn die Prüfung nicht vorhanden ist? Falls es dir nur um den ersparten Aufwand geht, was hast du überhaupt von der Veröffentlichung von Aktbilder?

Ich denke, die ein oder andere Antwort kann dir helfen.

Grüße Thomas
Filmrolle Filmrolle Beitrag 6 von 7
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Zeig die Aktbilder hier und alles ist gut.

Ob auf einer HP oder hier auf Deiner Seite, wo liegt für Dich der Unterschied ?
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 7 von 7
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Ich habe mich bei meiner Homepage immer an einer Sache orientiert:
Was für Bilder sehe ich so in der Kiosk-Zeitungsauslage? Sind diese Vergleichbar, dann kein Problem auf der eigenen Internetseite.
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