gibts ein recht bei verkehrsschildern
hallo,gibts irgendwelche rechte die manan beachten muß wen man bilder bei stockagenturen verkaufen mag,wo verkehrszeichen zu sehen sind,z.b copyright eines verkehrszeichens,z.b bild mit einem stopschild
Hm, ich habe ja keine Ahnung, werde die Frage aber trotzdem umfassend beantworten.
Wenn es bekannte Probleme gibt, wird die Stockagentur Deine geniale Verkehrsschildfotografie gar nicht annehmen, also kein Problem.
Wenn es keine Probleme gibt, stellt sich die Frage, ob Deine Bilder so genial sind, dass sie eine Chance haben, sich gegen die Millionen anderer (evtl. ebenfalls genialer) Verkehrsschildbilder auf dem Markt durchzusetzen.
(Die Idee, Verkehrsschilder zu fotografieren, ist zwar irgendwo schon genial, aber nicht so genial, dass noch niemand auf diese Idee gekommen sein dürfte. Ok, das ist alles off Topic.)
Der Worst Case wäre folgender:
Bis jetzt haben skrupellose Knipser und genauso skrupellose Bildagenturen die Rechte der Verkehrsschilddesigner in gröblichster Weise missachtet. Das geht den Verkehrsschilddesignern so auf den Keks, dass jetzt endlich ein Exempel statuiert werden soll. Dafür wird ausgerechnet eines Deiner geniales Verkehrsschildbilder ausgewählt und Du in Grund und Boden verklagt. (Kann ja alles sein).
Wenn Du dieses Szenario für realistisch hältst, solltest Du lieber Plümchen knipsen. Aber Vorsicht, bei gezüchteten Sorten sind (möglicherweise) die Rechte des Züchters zu berücksichtigen!
Wenn es bekannte Probleme gibt, wird die Stockagentur Deine geniale Verkehrsschildfotografie gar nicht annehmen, also kein Problem.
Wenn es keine Probleme gibt, stellt sich die Frage, ob Deine Bilder so genial sind, dass sie eine Chance haben, sich gegen die Millionen anderer (evtl. ebenfalls genialer) Verkehrsschildbilder auf dem Markt durchzusetzen.
(Die Idee, Verkehrsschilder zu fotografieren, ist zwar irgendwo schon genial, aber nicht so genial, dass noch niemand auf diese Idee gekommen sein dürfte. Ok, das ist alles off Topic.)
Der Worst Case wäre folgender:
Bis jetzt haben skrupellose Knipser und genauso skrupellose Bildagenturen die Rechte der Verkehrsschilddesigner in gröblichster Weise missachtet. Das geht den Verkehrsschilddesignern so auf den Keks, dass jetzt endlich ein Exempel statuiert werden soll. Dafür wird ausgerechnet eines Deiner geniales Verkehrsschildbilder ausgewählt und Du in Grund und Boden verklagt. (Kann ja alles sein).
Wenn Du dieses Szenario für realistisch hältst, solltest Du lieber Plümchen knipsen. Aber Vorsicht, bei gezüchteten Sorten sind (möglicherweise) die Rechte des Züchters zu berücksichtigen!
24.06.11, 14:37
Beitrag 3 von 10
Dies Verkehrsschilder findest du in allen Ausführungsvarianten kostenlos bei "Google-> Bilder"
Als Fotos, als ClipArts, als Bitmaps, Vektorisiete Datei, tiff etc.
In nahezu jeden Grafikprogramm, denen meist eine Zusatz-CD beigelegt ist für Texturen, Cliparts, Fotos und anderen Vorlagen, stehen sie ebenfalls kostelos zur Verfügung.
REINER E. M.
Als Fotos, als ClipArts, als Bitmaps, Vektorisiete Datei, tiff etc.
In nahezu jeden Grafikprogramm, denen meist eine Zusatz-CD beigelegt ist für Texturen, Cliparts, Fotos und anderen Vorlagen, stehen sie ebenfalls kostelos zur Verfügung.
REINER E. M.
24.06.11, 14:56
Beitrag 4 von 10
ja, bei allen Stopp-Schildern nach den alten Rechtschreibregeln liegen alle Rechte bei mir:
[fc-foto:462377]
:-))
[fc-foto:462377]
:-))
Das ist ja eines meiner Lieblingsthemen:
http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#schilder
Verkehrszeichen
Nach Par 5 UrhG genießen amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz. Der Par unterscheidet zwischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen etc. (Abs. 1) und anderen amtlichen Werken, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind (Abs. 2).
Nach Schricker/Katzenberger (Kommentar zum Urheberrecht) ist auf amtliche Verkehrszeichen, die ja Teil der StVO sind, der Abs. 1 anzuwenden, nach Haberstumpf (Handbuch des Urheberrechts) dagegen sind die Verkehrszeichen ein typisches Beispiel für amtliche Werke im Sinne von Abs. 2.
Wie erklärt sich dieser Unterschied?
Ganz einfach, beide haben Recht. Das einzelne von befugten Stellen aufgestellte Verkehrszeichen ist nach h. M. eine Allgemeinverfügung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das passt zum Kommentar von Haberstumpf. Das einzelne Zeichen ist keine Rechtsnorm, sondern ein Verwaltungsakt. Es ist davon auszugehen, dass die ordnungsgemäß aufgestellten Schilder auch unabhängig vom Urheberrecht nicht von unbefugten Personen verändert werden dürfen.
Das Design der Zeichen ist dagegen in der StVO festgelegt und nimmt damit an deren Normcharakter teil (vgl. Schricker/Katzenberger). M. E. darf demnach das Design der Schilder beliebig - z. B. als Vorlage für Logos - verwendet und verfremdet werden.
Siehe z. B.: http://www.roehnelt.de/schilder.htm
Mein einziger Fehler wäre wahrscheinlich das Schmücken des Vorfahrtzeichens mit dem Drachenschwanz gewesen, wenn ich das Bild nicht als Fotomontage realisiert hätte.
Die meisten Schilder sind übgrigens schon auf Grund ihrer einfachen Ausgestaltung nicht urheberrechtsfähig.
MfG
Johannes
http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#schilder
Verkehrszeichen
Nach Par 5 UrhG genießen amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz. Der Par unterscheidet zwischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen etc. (Abs. 1) und anderen amtlichen Werken, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind (Abs. 2).
Nach Schricker/Katzenberger (Kommentar zum Urheberrecht) ist auf amtliche Verkehrszeichen, die ja Teil der StVO sind, der Abs. 1 anzuwenden, nach Haberstumpf (Handbuch des Urheberrechts) dagegen sind die Verkehrszeichen ein typisches Beispiel für amtliche Werke im Sinne von Abs. 2.
Wie erklärt sich dieser Unterschied?
Ganz einfach, beide haben Recht. Das einzelne von befugten Stellen aufgestellte Verkehrszeichen ist nach h. M. eine Allgemeinverfügung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das passt zum Kommentar von Haberstumpf. Das einzelne Zeichen ist keine Rechtsnorm, sondern ein Verwaltungsakt. Es ist davon auszugehen, dass die ordnungsgemäß aufgestellten Schilder auch unabhängig vom Urheberrecht nicht von unbefugten Personen verändert werden dürfen.
Das Design der Zeichen ist dagegen in der StVO festgelegt und nimmt damit an deren Normcharakter teil (vgl. Schricker/Katzenberger). M. E. darf demnach das Design der Schilder beliebig - z. B. als Vorlage für Logos - verwendet und verfremdet werden.
Siehe z. B.: http://www.roehnelt.de/schilder.htm
Mein einziger Fehler wäre wahrscheinlich das Schmücken des Vorfahrtzeichens mit dem Drachenschwanz gewesen, wenn ich das Bild nicht als Fotomontage realisiert hätte.
Die meisten Schilder sind übgrigens schon auf Grund ihrer einfachen Ausgestaltung nicht urheberrechtsfähig.
MfG
Johannes
Ich finde, sowohl der Tieger wie auch Johannes, sind auf ganz unterschiedliche Weise zu in jeder Hinsicht überzeugenden Lösungen der vertrackten Ausgangsfrage gekommen.
Perfekt!
Ich hätte auch gerne was dazu geschrieben, aber besser gehts nicht ;-(
Jonny
Perfekt!
Ich hätte auch gerne was dazu geschrieben, aber besser gehts nicht ;-(
Jonny
(Die Idee, Verkehrsschilder zu fotografieren, ist zwar irgendwo schon genial, aber nicht so genial, dass noch niemand auf diese Idee gekommen sein dürfte. Ok, das ist alles off Topic.)
Mir geht es nicht darum die Schilder zu fotografieren, sondern ich wurde von eine Firma de Fotos vermarktet gebeten die Verkehrsschilder auf ein Foto von mir weg zu machen, obwohl ganz normale STOP und "Limitierte Verkehr" Schilder waren. Sie haben mir nicht erklärt (ich warte vergeblich auf eine Antwort) ob es ein "Copyright" Problem ist oder einfach weil sie das Bild "stören". Nur darum geht es. Doch finde interessant versuchen zu wissen ob es tatsächlich ein Problem mit Rechte sein könnte.
Mir geht es nicht darum die Schilder zu fotografieren, sondern ich wurde von eine Firma de Fotos vermarktet gebeten die Verkehrsschilder auf ein Foto von mir weg zu machen, obwohl ganz normale STOP und "Limitierte Verkehr" Schilder waren. Sie haben mir nicht erklärt (ich warte vergeblich auf eine Antwort) ob es ein "Copyright" Problem ist oder einfach weil sie das Bild "stören". Nur darum geht es. Doch finde interessant versuchen zu wissen ob es tatsächlich ein Problem mit Rechte sein könnte.
Zitat: Antonio Spiller 22.11.18, 20:26Zum zitierten BeitragWo ist denn das Foto von dir veröffentlicht? Und wer ist die ominöse Firma?
Gruß
Albrecht
Gruß
Albrecht
[gelöscht - inhaltlich im neuen Thread geantwortet]
Zitat: Martin C. Kiefer 23.11.18, 12:32Zum zitierten BeitragDas glaube ich inzwischen auch. Antonio, mit spanischer Muttersprache, hatte es wohl etwas "holprig" formuliert.
Das Urheberrecht kann gar nicht greifen, da diese als "amtliche Werke" nicht dem Urheberrecht unterliegen und die Panoramafreiheit greift.
Gruß
Albrecht
Das Urheberrecht kann gar nicht greifen, da diese als "amtliche Werke" nicht dem Urheberrecht unterliegen und die Panoramafreiheit greift.
Gruß
Albrecht