gibts ein recht bei verkehrsschildern

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Mr.Glare Mr.Glare Beitrag 1 von 10
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hallo,gibts irgendwelche rechte die manan beachten muß wen man bilder bei stockagenturen verkaufen mag,wo verkehrszeichen zu sehen sind,z.b copyright eines verkehrszeichens,z.b bild mit einem stopschild
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 2 von 10
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Hm, ich habe ja keine Ahnung, werde die Frage aber trotzdem umfassend beantworten.

Wenn es bekannte Probleme gibt, wird die Stockagentur Deine geniale Verkehrsschildfotografie gar nicht annehmen, also kein Problem.

Wenn es keine Probleme gibt, stellt sich die Frage, ob Deine Bilder so genial sind, dass sie eine Chance haben, sich gegen die Millionen anderer (evtl. ebenfalls genialer) Verkehrsschildbilder auf dem Markt durchzusetzen.

(Die Idee, Verkehrsschilder zu fotografieren, ist zwar irgendwo schon genial, aber nicht so genial, dass noch niemand auf diese Idee gekommen sein dürfte. Ok, das ist alles off Topic.)


Der Worst Case wäre folgender:

Bis jetzt haben skrupellose Knipser und genauso skrupellose Bildagenturen die Rechte der Verkehrsschilddesigner in gröblichster Weise missachtet. Das geht den Verkehrsschilddesignern so auf den Keks, dass jetzt endlich ein Exempel statuiert werden soll. Dafür wird ausgerechnet eines Deiner geniales Verkehrsschildbilder ausgewählt und Du in Grund und Boden verklagt. (Kann ja alles sein).

Wenn Du dieses Szenario für realistisch hältst, solltest Du lieber Plümchen knipsen. Aber Vorsicht, bei gezüchteten Sorten sind (möglicherweise) die Rechte des Züchters zu berücksichtigen!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 10
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Dies Verkehrsschilder findest du in allen Ausführungsvarianten kostenlos bei "Google-> Bilder"
Als Fotos, als ClipArts, als Bitmaps, Vektorisiete Datei, tiff etc.

In nahezu jeden Grafikprogramm, denen meist eine Zusatz-CD beigelegt ist für Texturen, Cliparts, Fotos und anderen Vorlagen, stehen sie ebenfalls kostelos zur Verfügung.

REINER E. M.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 10
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ja, bei allen Stopp-Schildern nach den alten Rechtschreibregeln liegen alle Rechte bei mir:

[fc-foto:462377]

:-))
Johannes Röhnelt Johannes Röhnelt Beitrag 5 von 10
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Das ist ja eines meiner Lieblingsthemen:

http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#schilder
Verkehrszeichen

Nach Par 5 UrhG genießen amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz. Der Par unterscheidet zwischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen etc. (Abs. 1) und anderen amtlichen Werken, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind (Abs. 2).

Nach Schricker/Katzenberger (Kommentar zum Urheberrecht) ist auf amtliche Verkehrszeichen, die ja Teil der StVO sind, der Abs. 1 anzuwenden, nach Haberstumpf (Handbuch des Urheberrechts) dagegen sind die Verkehrszeichen ein typisches Beispiel für amtliche Werke im Sinne von Abs. 2.

Wie erklärt sich dieser Unterschied?

Ganz einfach, beide haben Recht. Das einzelne von befugten Stellen aufgestellte Verkehrszeichen ist nach h. M. eine Allgemeinverfügung im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das passt zum Kommentar von Haberstumpf. Das einzelne Zeichen ist keine Rechtsnorm, sondern ein Verwaltungsakt. Es ist davon auszugehen, dass die ordnungsgemäß aufgestellten Schilder auch unabhängig vom Urheberrecht nicht von unbefugten Personen verändert werden dürfen.

Das Design der Zeichen ist dagegen in der StVO festgelegt und nimmt damit an deren Normcharakter teil (vgl. Schricker/Katzenberger). M. E. darf demnach das Design der Schilder beliebig - z. B. als Vorlage für Logos - verwendet und verfremdet werden.

Siehe z. B.: http://www.roehnelt.de/schilder.htm

Mein einziger Fehler wäre wahrscheinlich das Schmücken des Vorfahrtzeichens mit dem Drachenschwanz gewesen, wenn ich das Bild nicht als Fotomontage realisiert hätte.

Die meisten Schilder sind übgrigens schon auf Grund ihrer einfachen Ausgestaltung nicht urheberrechtsfähig.

MfG
Johannes
Jonny May Jonny May Beitrag 6 von 10
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Ich finde, sowohl der Tieger wie auch Johannes, sind auf ganz unterschiedliche Weise zu in jeder Hinsicht überzeugenden Lösungen der vertrackten Ausgangsfrage gekommen.

Perfekt!

Ich hätte auch gerne was dazu geschrieben, aber besser gehts nicht ;-(

Jonny
Antonio Spiller Antonio Spiller   Beitrag 7 von 10
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(Die Idee, Verkehrsschilder zu fotografieren, ist zwar irgendwo schon genial, aber nicht so genial, dass noch niemand auf diese Idee gekommen sein dürfte. Ok, das ist alles off Topic.)


Mir geht es nicht darum die Schilder zu fotografieren, sondern ich wurde von eine Firma de Fotos vermarktet gebeten die Verkehrsschilder auf ein Foto von mir weg zu machen, obwohl ganz normale STOP und "Limitierte Verkehr" Schilder waren. Sie haben mir nicht erklärt (ich warte vergeblich auf eine Antwort) ob es ein "Copyright" Problem ist oder einfach weil sie das Bild "stören". Nur darum geht es. Doch finde interessant versuchen zu wissen ob es tatsächlich ein Problem mit Rechte sein könnte.
Albrecht D Albrecht D Beitrag 8 von 10
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Zitat: Antonio Spiller 22.11.18, 20:26Zum zitierten Beitragdie Verkehrsschilder auf ein Foto von mir weg zu machenWo ist denn das Foto von dir veröffentlicht? Und wer ist die ominöse Firma?

Gruß
Albrecht
Martin C. Kiefer Martin C. Kiefer Beitrag 9 von 10
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[gelöscht - inhaltlich im neuen Thread geantwortet]
Albrecht D Albrecht D Beitrag 10 von 10
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Zitat: Martin C. Kiefer 23.11.18, 12:32Zum zitierten BeitragBei einer Stock-Agentur kann ich mir vorstellen, dass es vielleicht darum geht, dass die Bilder universeller eingesetzt werden können. ... An ein Urheberrechtsproblem würde ich hier nicht denken. Das glaube ich inzwischen auch. Antonio, mit spanischer Muttersprache, hatte es wohl etwas "holprig" formuliert.

Das Urheberrecht kann gar nicht greifen, da diese als "amtliche Werke" nicht dem Urheberrecht unterliegen und die Panoramafreiheit greift.

Gruß
Albrecht
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