Gewerbe, was für Möglichkeiten gibt es?
Hallo zusammen,
ich stehe vor der Frage, wie ich ein Gewerbe oder sonstige Form anmelden muss, damit ich Rechnungen stellen kann.
Ich bin Student und möchte meine Fotografie im relativ geringen Umfang als Nebenerwerb nutzen können.
Mir wurden in letzter Zeit mehrere Aufträge zum Fotografieren angeboten. Im weiteren habe ich einige Anfragen zum Erwerb von Nutzungsrechten an meinen Bildern als Print und Webbilder.
Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe und vor allem was ich alles beachten muss? Wo kann man sich Informationen zu dieser Thematik beschaffen?
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
ich stehe vor der Frage, wie ich ein Gewerbe oder sonstige Form anmelden muss, damit ich Rechnungen stellen kann.
Ich bin Student und möchte meine Fotografie im relativ geringen Umfang als Nebenerwerb nutzen können.
Mir wurden in letzter Zeit mehrere Aufträge zum Fotografieren angeboten. Im weiteren habe ich einige Anfragen zum Erwerb von Nutzungsrechten an meinen Bildern als Print und Webbilder.
Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe und vor allem was ich alles beachten muss? Wo kann man sich Informationen zu dieser Thematik beschaffen?
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
08.07.07, 14:15
Beitrag 2 von 13
um rechnungen zu erststellen braucht man kein gewerbe.
in dem forum gab es schon x beiträge zu diesem thema und wurde von spezialisten ausfürlich erklärt.
in dem forum gab es schon x beiträge zu diesem thema und wurde von spezialisten ausfürlich erklärt.
08.07.07, 14:16
Beitrag 3 von 13
08.07.07, 14:17
Beitrag 4 von 13
08.07.07, 14:18
Beitrag 5 von 13
Erkundige dich am besten bei der Handels- oder Handwerkskammer deines Ortes. Oder online auf hk24.de
12.07.07, 16:33
Beitrag 7 von 13
Sascha Moll schrieb:
Zitat:
klar, schlafende hunde wecken.
Zitat:
klar, schlafende hunde wecken.
15.07.07, 18:56
Beitrag 8 von 13
Gewerbe brauch man nicht ist eine freiberufliche Tätigkeit!
Man sollte sich aber ein Kassenbuch anlegen! Nachweis fürs Finanzamt! Evtl. Rücksprache halten mit Steuerberater Betrf. Eintrag bei der StKl. Wichtig !!!
Gruss Sebastian
Man sollte sich aber ein Kassenbuch anlegen! Nachweis fürs Finanzamt! Evtl. Rücksprache halten mit Steuerberater Betrf. Eintrag bei der StKl. Wichtig !!!
Gruss Sebastian
Sebastian Slabik schrieb:
Zitat:
solange man für presse, ausstellungen, selbstverlegte bücher etc fotografiert ja.
wenn das überwiegende einkommen aus aufträgen für zb portraits, hochzeiten etc besteht wird dir das finanzamt schnell mal auch einen strich durch die rechnung machen. und das könnte uU sehr teuer werden
Zitat:
solange man für presse, ausstellungen, selbstverlegte bücher etc fotografiert ja.
wenn das überwiegende einkommen aus aufträgen für zb portraits, hochzeiten etc besteht wird dir das finanzamt schnell mal auch einen strich durch die rechnung machen. und das könnte uU sehr teuer werden
16.07.07, 17:20
Beitrag 10 von 13
Wer nicht eindeutig im Bereich journalistischer oder künstlerischer Fotografie tätig ist, betätigt sich wahrscheinlich im Bereich der handwerklichen Fotografie!
Die Bezeichnung "Fotodesigner" ist nicht gesetzlich geschützt, ebensowenig die Bezeichnungen "Fotoreporter" oder "Bildjournalist".
Auch bei der künstlerische Fotografie bedarf es keiner Eintragung in die Handwerksrolle. Die Frage, ob eine künstlerische Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegt, wird vom Finanzamt von Amts wegen ermittelt (§ 88 AO). Kriterien können eine entsprechende Ausbildung oder die Anerkennung in Form von Preisen und Auszeichnungen sein. Paß-, Kinder-, Porträt-, Hochzeits- und auch einfache Werbefotos werden regelmäßig dem handwerklichen Bereich zugeordnet. Wer jedoch keine Aufträge für Kinder-, Porträt-, Gruppen- oder Hochzeitsfotos annimmt, sondern ausschließlich in den Bereichen Werbung, PR und Öffentlichkeitsarbeit tätig ist, wird normalerweise als Foto-Designer eingestuft, der einer freien und ggf. auch künstlerischen Tätigkeit nachgeht.
Quelle: Fotorecht.de
Die Bezeichnung "Fotodesigner" ist nicht gesetzlich geschützt, ebensowenig die Bezeichnungen "Fotoreporter" oder "Bildjournalist".
Auch bei der künstlerische Fotografie bedarf es keiner Eintragung in die Handwerksrolle. Die Frage, ob eine künstlerische Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegt, wird vom Finanzamt von Amts wegen ermittelt (§ 88 AO). Kriterien können eine entsprechende Ausbildung oder die Anerkennung in Form von Preisen und Auszeichnungen sein. Paß-, Kinder-, Porträt-, Hochzeits- und auch einfache Werbefotos werden regelmäßig dem handwerklichen Bereich zugeordnet. Wer jedoch keine Aufträge für Kinder-, Porträt-, Gruppen- oder Hochzeitsfotos annimmt, sondern ausschließlich in den Bereichen Werbung, PR und Öffentlichkeitsarbeit tätig ist, wird normalerweise als Foto-Designer eingestuft, der einer freien und ggf. auch künstlerischen Tätigkeit nachgeht.
Quelle: Fotorecht.de
16.07.07, 21:20
Beitrag 11 von 13
Also ich darf bei Veranstaltungen, Geschäften, Firmen, Vereinen fotografieren, wenn ich eine Einverständniserklärung mit dem Veranstalter, Geschäftsführer, Vereinsobmann habe.
Brauch ich ein Gewerbe dafür? Ein Vertrag von Vorteil?
Was muss ich beachten wenn ich solche Aufträge übernehme-Straßenfest...
Bitte um Tipps !!
Brauch ich ein Gewerbe dafür? Ein Vertrag von Vorteil?
Was muss ich beachten wenn ich solche Aufträge übernehme-Straßenfest...
Bitte um Tipps !!
ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber google anwerfen nud dann hier das fragen, wo man wirklich nicht mehr weiterweiss, könnte die(!) erfolgversprechende methode sein.
lg
ralf
lg
ralf
so viele fragen auf ein mal.... jörgis, was willst du denn mit den fotos machen? das ist der springende punkt! denn die erlaubnis zu fotografieren besagt ja nur: du darfst fotografieren!
und dann...?
und dann...?