Gewerbe, was für Möglichkeiten gibt es?

Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Google Anzeigen Google Anzeigen
Jakob Terlau Jakob Terlau Beitrag 1 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Hallo zusammen,

ich stehe vor der Frage, wie ich ein Gewerbe oder sonstige Form anmelden muss, damit ich Rechnungen stellen kann.
Ich bin Student und möchte meine Fotografie im relativ geringen Umfang als Nebenerwerb nutzen können.

Mir wurden in letzter Zeit mehrere Aufträge zum Fotografieren angeboten. Im weiteren habe ich einige Anfragen zum Erwerb von Nutzungsrechten an meinen Bildern als Print und Webbilder.

Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe und vor allem was ich alles beachten muss? Wo kann man sich Informationen zu dieser Thematik beschaffen?

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
um rechnungen zu erststellen braucht man kein gewerbe.
in dem forum gab es schon x beiträge zu diesem thema und wurde von spezialisten ausfürlich erklärt.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
http://www.fotocommunity.de/forum/searc ... dsubject=1
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
http://www.fotocommunity.de/forum/searc ... dsubject=1
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
http://www.fotocommunity.de/forum/searc ... dsubject=1
Hochzeitsfotoknipser Hochzeitsfotoknipser Beitrag 6 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Erkundige dich am besten bei der Handels- oder Handwerkskammer deines Ortes. Oder online auf hk24.de
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Sascha Moll schrieb:

Zitat:Erkundige dich am besten bei der Handels- oder Handwerkskammer
deines Ortes. Oder online auf hk24.de



klar, schlafende hunde wecken.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Gewerbe brauch man nicht ist eine freiberufliche Tätigkeit!
Man sollte sich aber ein Kassenbuch anlegen! Nachweis fürs Finanzamt! Evtl. Rücksprache halten mit Steuerberater Betrf. Eintrag bei der StKl. Wichtig !!!

Gruss Sebastian
Don Papparazzo Don Papparazzo   Beitrag 9 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Sebastian Slabik schrieb:

Zitat:Gewerbe brauch man nicht ist eine freiberufliche Tätigkeit!



solange man für presse, ausstellungen, selbstverlegte bücher etc fotografiert ja.
wenn das überwiegende einkommen aus aufträgen für zb portraits, hochzeiten etc besteht wird dir das finanzamt schnell mal auch einen strich durch die rechnung machen. und das könnte uU sehr teuer werden
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 10 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Wer nicht eindeutig im Bereich journalistischer oder künstlerischer Fotografie tätig ist, betätigt sich wahrscheinlich im Bereich der handwerklichen Fotografie!

Die Bezeichnung "Fotodesigner" ist nicht gesetzlich geschützt, ebensowenig die Bezeichnungen "Fotoreporter" oder "Bildjournalist".

Auch bei der künstlerische Fotografie bedarf es keiner Eintragung in die Handwerksrolle. Die Frage, ob eine künstlerische Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegt, wird vom Finanzamt von Amts wegen ermittelt (§ 88 AO). Kriterien können eine entsprechende Ausbildung oder die Anerkennung in Form von Preisen und Auszeichnungen sein. Paß-, Kinder-, Porträt-, Hochzeits- und auch einfache Werbefotos werden regelmäßig dem handwerklichen Bereich zugeordnet. Wer jedoch keine Aufträge für Kinder-, Porträt-, Gruppen- oder Hochzeitsfotos annimmt, sondern ausschließlich in den Bereichen Werbung, PR und Öffentlichkeitsarbeit tätig ist, wird normalerweise als Foto-Designer eingestuft, der einer freien und ggf. auch künstlerischen Tätigkeit nachgeht.


Quelle: Fotorecht.de
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 11 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
Also ich darf bei Veranstaltungen, Geschäften, Firmen, Vereinen fotografieren, wenn ich eine Einverständniserklärung mit dem Veranstalter, Geschäftsführer, Vereinsobmann habe.

Brauch ich ein Gewerbe dafür? Ein Vertrag von Vorteil?
Was muss ich beachten wenn ich solche Aufträge übernehme-Straßenfest...
Bitte um Tipps !!
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 12 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber google anwerfen nud dann hier das fragen, wo man wirklich nicht mehr weiterweiss, könnte die(!) erfolgversprechende methode sein.

lg

ralf
Don Papparazzo Don Papparazzo   Beitrag 13 von 13
0 x bedankt
Beitrag verlinken
so viele fragen auf ein mal.... jörgis, was willst du denn mit den fotos machen? das ist der springende punkt! denn die erlaubnis zu fotografieren besagt ja nur: du darfst fotografieren!

und dann...?
Diskutier doch mit!
Anmelden und kostenlos mitmachen.
Kostenlos mitmachen
Nach
oben