Fotos veröffentlichen aber ohne direkte Genehmigung

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Minaton Minaton   Beitrag 1 von 7
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Ich denke diese Frage wurde hier schon mehr als einmal beantwortet leider habe ich keinen Fall so wie meinen gefunden deshalb auch noch mal von mir.
Ich war am WE. in Hamburg bei dem "Maskenzauber 2019" Dort waren jede Menge Leute in Historischen Kostümen die da Flanieren, mit und ohne Masken und natürlich auch jeden menge Fotografen. Die Darsteller flanieren nicht nur sondern sie Posieren für die Fotografen. Fotografieren ausdrücklich erlaubt und gewünscht. Ich habe mich dort mit einer sehr attraktiven jungen Venezianerin unterhalten die mir sogar ihre E-Mail Adresse gegeben hat um ihr ein paar Bilder zukommen zu lassen. Meine Frage; Wer hat jetzt das recht am Bild? Und damit meine ich nicht nur meine Lieblingsvenezianerin die ich ja fragen kann. Sondern auch alle anderen Darsteller die bewusst billigen Fotografiert zu werden die ich aber nicht kontaktieren kann.
Klärt mich mal auf.
Liebe Grüße Minaton
TLK TLK   Beitrag 2 von 7
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Zitat: Minaton 18.02.19, 16:01Zum zitierten BeitragMeine Frage; Wer hat jetzt das recht am Bild?

Das Urheberrecht hat stets der/die Fotografierende, das Recht am eigenen Bild stets der/die Fotografierte.
Vgl. dazu bspw.
https://www.rechtambild.de/2015/01/urhe ... eitsrecht/
https://www.urheberrecht.de/recht-am-eigenen-bild/
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 7
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Das Recht am Bild haben die abgebildeten Personen.

Vermutlich war das aber gar nicht wirklich Deine Frage.
Minaton Minaton   Beitrag 4 von 7
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Richtig,
Ich habe hier im FC mal nach "Maskenzauber" der letzten Jahre geschaut. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das all die abgelichteten Personen erst einmal ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. Ob er/sie nun Maskiert ist oder nicht. Natürlich ist mir auch klar "wo kein Kläger da ....." Wenn eine Person für den Fotografen ganz eindeutig Posiert und sich für den Fotografen ganz eindeutig durch Mimik und Gestik zum Fotografieren bereit erklärt, baucht der Fotograf denn noch das schriftliche Einverständnis? Ein ähnliches Beispiel wäre eine Hochzeitsmesse auf der die Modells die Brautmode präsentieren.
Die Modells gehen wissentlich das sie Fotografiert werden, auf die Bühne und diese Fotos sind ja auch erwünscht.
Darf man sie Veröffentlichen ohne ihr Einverständnis? Urheberrechte der Kleider mal ausgenommen. Grundvoraussetzung ist natürlich das auch der Fotograf mit diesen Bildern keinen finanziellen Gewinn erzielen will.

Wenn die Definition von TLK so einfach und so richtig ist, würde das also in meinen Fall heißen ich habe mehrere Dutzend Bilder gemacht wobei das eine oder andere auch ganz gut geworden ist ,finde ich jedenfalls aber ich darf sie hier nicht zeigen, ist das richtig?
TLK TLK   Beitrag 5 von 7
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Veröffentlichen bzw. öffentlich und/oder im Netz präsentieren ist in der Tat ein entscheidender Punkt, denn das darf man ohne Einverständnis des/der Abgebildeten nicht.
Ein anderer Punkt ist jedoch auch bei Veranstaltungen, ob bzw. inwieweit dort - z.B. durch AGBs o.ä. - festgeschrieben ist, daß die Teilnehmer der Veranstaltung durch ihre Teilahme faktisch zustimmen, daß sie fotografiert werden können und diese Bilder ggf. auch veröffentlicht werden. Dazu muß man jedoch die konkreten Bedingungen der Veranstaltung diesbezüglich kennen bzw. wissen, was deren diesbezüglicher Inhalt ist.
Was ich damit meine, ist folgendes: ich habe schon an Veranstaltungen teilgenommen, wo ich als Teilnehmer den Bedingungen des Veranstalters zustimmen mußte, was z.B. auch beinhaltete, daß man fotografiert werden konnte und die Bilder auf der Seite des Fotografen gezeigt werden konnten.
Doch wie geschrieben: das hängt von der konkreten Veranstaltung und deren Bedingungen für die Teilnehmer ab...
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 6 von 7
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Moin Minaton,

kennst Du die Seite http://www.maskenzauber.de/frameset.htm ?

Wenn ich Zweifel hätte, ob ich die Bilder veröffentlichen darf, würde ich da mal nachfragen bzw. über diese Seite den Kontakt zu den Darstellern suchen.

Ansonsten wissen die Teilnehmer, dass sie fotografiert werden und die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Von daher würde ich von einer konkludente Zustimmung zur Veröffentlichung ausgehen.

LG Manfred
Minaton Minaton   Beitrag 7 von 7
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Habe mich an den Veranstalter gewannt.
Seine Antwort;
Solange Ihre eigenen Veröffentlichungen im Internet nichtkommerziellen „berichtenden“ Charakter in Bezug auf die Veranstaltung haben, benötigen diese keine Genehmigung, da sich die Teilnehmer auf einer öffentlichen Veranstaltung „dargestellt haben“ und damit für eine unkommerzielle „Berichterstattung“ konkludent ihre Erlaubnis gegeben haben.

Wenn Sie die Veröffentlichungen primär als „Eigenwerbung“ benutzen, benötigen Sie die Erlaubnis der Abgelichteten.

Also alles gut. Danke Trotzdem
Minaton
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