Fotos an Firma verkaufen

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Kerstin Püttmann Kerstin Püttmann   Beitrag 1 von 3
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Ich bin von einer Firma angeschrieben worden. Sie wollen einige meiner Fotos für eine Mandantin kaufen, die einige meiner Fotos in mehreren Filialen in ganz Deutschland in Schaufenstern im Bereich Lebensmittel ausstellen will . Auf meinen Bildern sind nur Alltagsgegenstände und Miniaturfiguren zu sehen. Worauf muss ich denn achten, wenn ich generell Fotos oder Dateien Firmen gegen Bezahlung zur Verfügung stelle? Gibt es da vielleicht bestimmte Klauseln, die ich beachten muss, damit meine Fotos nicht weiter gezeigt und vermarktet werden, ich aber vielleicht nur einen einmaligen Betrag erhalten habe, obwohl das Foto später vielleicht wertvoll ist?
Ich hab mit sowas leider gar keine Erfahrung. Kennt sich jemand aus und kann mir Tipps geben, worauf ich achten sollte? Kerstin
Filmrolle Filmrolle Beitrag 2 von 3
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Wenn das definitiv Deine eigenen Fotos sind, kannst Du damit machen was Du willst.

Die Firma will was von DIR ... DU gibst den Ton an.

Du musst allerdings damit rechnen, je exklusiver Du die Fotos vermarkten willst, um so mehr steigt die Gefahr, das der/die Interessent/in kein Interesse mehr hat.

So ist das Leben ;-))
Michael B. Rehders Michael B. Rehders   Beitrag 3 von 3
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Zitat: Kerstin Püttmann 18.08.22, 13:53Zum zitierten BeitragIch hab mit sowas leider gar keine Erfahrung. Kennt sich jemand aus und kann mir Tipps geben, worauf ich achten sollte?

Google mal "ausschließliches Nutzungsrecht".

Ich gebe an Auftraggeber daher seit längerem "zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte" an meinen Bildwerken, um diese für "Print- und/oder Onlinemedien" zu verwenden. Ist ein Bild erstmal online, bleibt es in aller Regel dort auch auffindbar. In aller Regel schreibe ich in Vertrag und Rechnung, was der Nutzer mit den Bildern machen darf.
Auf keinen Fall gebe ich "ausschließliche", "exklusive" und auch keine "Erstnutzungsrechte", wenn ich die Bilder später weiter veräußern oder selbst zur Schau stellen möchte.
Sollte jemand auf ein "Erstnutzungsrecht" oder "ausschließliches Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum" bestehen, gerne, aber gegen Honoraraufschlag - und natürlich erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.

Das sind aber alles Dinge, die vorab zu klären sind.
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