Fotografie Recht Straßenmusiker

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sta2 sta2 Beitrag 1 von 5
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Hallo zusammen, ich lese seit einiger Zeit immer mal wieder in den Foren und habe mich jetzt registriert, da ich auf meine Frage zwar viele ähnliche Beiträge finde, jedoch keinen der mir wirklich die gesuchte Antwort bringt.

Zu meinem (Problem) Vor einigen Wochen entdeckte ich in der Fußgängerzone einer deutschen Großstadt einen für mich interessant wirkenden Straßenmusiker. Da er am spielen war, versuchte ich ihn mit Gesten zu fragen, ob er mit einem Foto einverstanden wäre, er nickte und spielte weiter, so dass ich mein Bild machen konnte.

Als ich daheim die Bilder des Tages in Ruhe anschaute fand ich dieses Foto einfach toll, der Musiker ist darauf scharf und deutlich als Porträt mit seinem Instrument zu erkennen. Jetzt kann ich ihn natürlich nicht mehr fragen, ob ich das Bild verwenden z. B. für Wettbewerb oder ähnliches verwenden darf, da ich ihn vermutlich nicht mehr finden würde und noch dazu ein ganzes Stück entfernt wohne.

Jetzt zu meiner Frage, darf ich das Kopfnicken des Mannes als Zustimmung oder Erlaubnis werten, oder handelt es sich hier rechtlich um eine Art "Graubereich"? Also heißt ich sollte das Bild einfach für mich behalten wenn ich mir keine Probleme einhandeln möchte. Ich hoffe jetzt man kann meine Frage verstehen und ich "nerve" nicht weil ich eine ähnliche Frage stelle wie es schon andere Teilnehmer gemacht haben.

Ich würde mich über eine Antwort freuen und sage schonmal im Voraus Danke!

Gruß Oskar
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 2 von 5
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Hallo Oskar,
das Kopfnicken ist, wie Du vermutest eine Zustimmung. Eine zusätzliche Zustimmung kann auch durch "konkludentes handeln" gegeben werden; wenn er z. B. während der Aufnahme direkt in die Kamera schaut. Wie immer ist in solchen Situation die Beweisbarkeit im Falle eines Streites das Problem.

Zitat: sta2 10.09.22, 18:18Zum zitierten Beitrag... Also heißt ich sollte das Bild einfach für mich behalten wenn ich mir keine Probleme einhandeln möchte. ...
Ja, wenn Du das Risiko eines möglichen "Problems" ausschließen willst. Letztendlich ist es aber Deine Entscheidung.

LG Manfred
sta2 sta2 Beitrag 3 von 5
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Hallo Manfred, Danke für die Antwort, das hilft mir weiter, genau das ist das Problem, beweisen könnte ich es nicht :-)

Danke für die Hilfe!
T ST T ST Beitrag 4 von 5
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Ich bin da etwas stringenter als Manfred. Frage dich, ob im Moment des Kopfnickens eher der Konsens vor lag, dass es sich um rein private Aufnahmen (also rein für dich) handelt oder ob dem Künstler (woher auch immer) klar sein könnte, dass seine Bild ggf. irgendwo veröffentlicht wird. Ohne sie Situation genau zu kennen (das kannst nur du!) sage ich mal eher ersteres. Damit sollte deine Frage beantwortet sein.
Bei Wettbewerben wirst du sicher versichern müssen, dass du alle nötigen Bildrechte besitzt. Wie du selbst anführst, richtig beweisen kannst du es im Zweifel vermutlich nicht.

Grüße Thomas
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 5 von 5
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Hi Oskar,

das ist genau genommen schwierig. Ich denke aber, dass wer in der öffentlichkeit Kunst vorträgt, damit rechnen muss, dass sein Bild nicht nur aufgenommen wird sondern auch verwendet wird.
Jetzt hast Du soger durch Handzeichen und Gesten gefragt. Das ist erstmal auch ok so. Wenn er nicht bestreitet, dass das so war, dann ist das besser als einfach nur Konkludenz.

Dabei wirft es immer die Frage auf, ob der Künstler dann auch damit gemeint hat, dass das Bild öffentlich wird.

Da hilft das KuG. Ich gehe immer her, wenn ich dieses Einverständnis habe, per Geste, einen angemessenen Betrag in den Topf zu legen, der immer da steht. Und zwar mehr, als ich nur fürs Zuhören ebenfalls geben würde. Damit hast Du dieses eine Foto sogar honoriert, in direktem Zusammenhang mit eben dieser gestikulierten Erlaubnis.

Klar wäre es sicherer gewesen, Du hättest nach seiner Performance direkt gefragt, eine seiner Visitenkarten eingesteckt, Deine dort gelassen, etc. pp.
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