Fotodienstleistung ohne IHK oder HWK?

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Kasparek-Photography Kasparek-Photography Beitrag 1 von 9
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Hallo zusammen.
Ich hoffe hier ein paar Tipps zu bekommen. Ich möchte nebenher mit der Fotografie etwas Geld verdienen. Nun habe ich dummerweise Gewerbe angemeldet. Da ich aber nur langsam an Bekanntschaft zunehme kommt noch nicht so viel in die Kasse. Jetzt kommt die Handwerkskammer und will auch noch Mitgliedschaftsgebühren haben. Wenn ich die bezahle lege ich momentan drauf. Find dich nicht so lustig. Nun überlege ich das Gewerbe irgendwie zu ändern um nicht irgendwelche Organisationen zu finanzieren. Hat jemand einen Tipp oder Rat was ich tun kann? Vielleicht freiberuflicher Fotograf?

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 9
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Bei der Handwerkskammer kannst Du anrufen und denen mitteilen, das Du gerade erst anfängst. Evtl lassen die sich drauf ein, die Mitgliedschaft erst einmal unbezahlt "ruhen" zu lassen.
Da werden noch ein paar mehr kommen und die Hand aufhalten. Berufsgenossenschaft und wie die alle heißen.
Freiberuflich musst Du schauen was Du machst. Ich bin freiberuflich, da ich aber auch nur journalistisches Material liefer. Machst Du Hochzeiten und Konfirmationen usw, bist du gewerblich.
Such dir für eine Einstiegsberatung mal einen Steuerberater
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 9
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Man sollten überhaupt keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, wenn man sich nicht eigenständig (!) informieren möchte. Dazu gehört auch mal, eine Suchmaschine zu verwenden.

Allein, wenn Du HWK eingibst, kommen da reichlich Antworten auf ähnlich gelagerte Fragen.
http://www.fotocommunity.de/forum/hwk/8 ... f=all&st=0

Ansonsten wie Andrea.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 9
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@Kasparek...

Hallo,

als kaufmännischer Ausbilder mit ein paar Jahren Erfahrung auch in der Schulung von Existenzgründern, habe ich den Eindruck, dass Du Dich nicht (noch nicht) wirklich mit der Materie auseinandergesetzt hast.

Die Frage zu beantworten, ob Du als "Freiberufler" tätig sein kannst ohne nicht auch gewerblich tätig zu sein, ist nicht leicht zu beantworten. Es gibt Katalogberufe lt. Einkommensteuergesetz - §18, die auch eine künstlerische Tätigkeit als Freiberufler einordnen können. Der Schwerpunkt liegt hier aber im Wesentlichen auf der "künstlerischen" Tätigkeit.

Meines Erachtens geht das bei einem Fotografen, der die üblichen Dienstleistungen in dem Bereich anbietet nicht völlig durch! Das bedeutet, dass Du wahrscheinlich eher gewerblich eingeordnet wirst. Vielleicht ist eine Trennung für bestimmte Projekte möglich, aber grundsätzlich würde ich sagen - gewerblich. Selbst wenn Du jetzt entscheidest, Dein Gewerbe abzumelden, wird es spätestens bei der Jahressteuererklärung wieder auf den Tisch kommen.

Aber auch dass ist erstmal kein Grund sich aufzuregen, dass es diverse Institutionen gibt, die die Hand aufhalten. Mach Dich mal schlau, unter welchen Voraussetzungen die HWK z. B. Beiträge erlassen kann und wie das Prozedere dazu ist.

Ein Steuerberater ist sicher keine schlechte Idee - perspektivisch... Ich bin allerdings der Meinung, dass jeder, der sich irgendwie selbstständig machen will, notwendige Grundkenntnisse in den für die Selbständigkeit wichtigen Themen (Steuern, Betriebswirtschaft, Marketing, Buchführung) haben sollte. Auch wenn Du als Selbstständiger nicht in allen Bereichen Profi sein kannst/wirst, denn dafür gibt es ja DEN Steuerberater u.s.w., solltest Du doch immer Herr des Verfahrens sein und grob die Richtung kennen.

Ich würde Dir empfehlen, Dich mit den Themen auseinander zu setzen und schlau zu machen. Im Internet gibt es genügend Quellen zu allen Bereichen und Wissensniveaus. Wenn Du es so nicht hinbekommst, dann versuche mal ein Existenzgründerseminar. Jepp und dann wäre die HWK z. B. ein möglicher Ansprechpartner (dafür sind u. a. die Beiträge...).

Ansonsten kann ich mich den bisherigen Antworten und Tipps nur anschließen.
R. Hellmeier R. Hellmeier Beitrag 5 von 9
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Ich gebe dir mal ein paar Hinweise aus eigener Erfahrung zum Thema freiberuflicher Fotograf, oder Fotodesigner.

DIE AUSFÜHRUNGEN SIND KEINE RECHTSBERATUNG UND STELLEN LEDIGLICH DIE ERFAHRUNGEN AUS 30 JAHREN
SELBSTÄNDIGER ARBEIT IM BEREICH FOTOGRAFIE DAR.


ich habe Fotodesign studiert und arbeite in dem Berufselbständig in Vollzeit seit 1985, ..ouuups schon 30 Jahre..;-)
Mit dem Diplom war es für mich einfach, mich in der Künstlersozialkasse unter Vorlage einiger Aufträge im Bereich Werbefotografie anzumelden. Alternativ musst du dich selbst kranken-und rentenversichern. (hast du ja, wenn du einen Hauptjob hast.)

Da du ja nur eine Nebenbeschäftigung planst , kommt das für dich aber nicht zum tragen,
denn für die KSK brauchtst du die "künstlerische" Fotografie in Hauptbeschäftigung, daneben darfst du maximal die zur Zeit geltenden max 450 € pro Monat in einem Nebenjob verdienen.

Ein Steuerberater ist zwar sinnvoll, der kann dir alle steuerlichen Notwendigkeiten erklären, das letzte Wort hat aber immer das Finanzamt, dieses aus eigener Erfahrung.

Solltest du einen Steuerberater konsultieren, befrag ihn nach Nebenbeschäftigung, Kleinunternehmer, oder beim Ausweis der Mwst in deinen Rechnungen nach dem geminderten Steuersatz von 7% für die Übertragung von Nutzungsrechten an einfachen Lichtbildern. Fotografien als materielles Objekt zu verkaufen ist faktisch nämlich nicht möglich, da auf JEDEM Bild, auch den einfachen Lichtbildern mit niedriger Schöpfungshöhe, dein Urheberrecht liegt, welches als Persönlichkeitsrecht nicht verkäuflich ist. Ergo verkauftst du nur die Nutzung der Lichtbilder. Die 19% MWST in deinen Rechnungen ermutigen zudem das Finanzamt, deine Freiberuflichkeit anzuzweifeln und dich gewerblich einzustufen.

Folgende Indizien zielen auf eine freiberufliche Tätigkeit:

Diplom in einem künstlerischen Studiengang oder entsprechende Ausbildung.
Mitgliedschaft in der KSK
Selbstbestimmtes Arbeiten, (eigenschöpferisch), d.H. du nimmst von den Auftraggebern keine Anweisungen entgegen.

Kommt der Kunde zu dir und sagt, diesen Stuhl möchte ich in 4/4 Ansicht (Kavaliersperspektive) auf weissem Verlauf,
Lehne rechts, zur Leserichtung geöffnet, mit reduzierter Allgemeinbeleuchtung und einem Spitzlicht auf der Lehne von rechts hinten, ........ dann ist das gerwerblich, weil nicht eigenschöpferisch.

Hast du diese Idee, der Kunde stellt dir den Stuhl hin und sagt: mach was Schönes draus !
Dann ist das eigenschöpferisch und somit künstlerisch.

Soweit die Theorie, aber merke, das letze Wort hat immer das Finanzamt.
(auch egal, was der Steuerberater sagt und rät)

2004 hatte ich meine erste Betriebsprüfung nach Aufnahme meiner angenommen freiberuflichen Tätigkeit als
Fotodesigner in der Werbung 1985. Neun Jahre war ich also von FA quasi anerkannter Freiberufler.

Wegen meine akkuraten Buchführung ( Einnahme Überschuss) wurde ich gelobt, da gab es auch keine Unregelmässigkeiten. Klar, ein paar Kleinigkeiten musste man dem Prüfer zugestehen, dafür gab in anderer Hinsicht wieder nach.

Dann kam aber der Punkt Gewerbe oder Freiberufler auf den Plan und die letze Aussage des Prüfers zu dem Thema war: Das kann ich aus Mangel von Sachkompetenz nicht entscheiden.

Danach ging es noch um den verminderten Steuersatz von 7%, wo dem FA - Prüfer und den folgenden Abteilungsleitern jegliches Verständnis für das Urheberrecht fehlte.

Mit irrigen Auffassungen, wie z.B., ich hätte an den Dingen, die ich für die Werbung fotografiere ja gar kein Urheberrecht, das läge beim Kunden, also könnte ich auch nicht die Nutzungsrechte der Aufnahmen vertreiben, da ich ja dadurch kein Urheberrecht an den Fotos habe.

Man war auch der Meinung, Werbefotografie heisst ja so, weil sie gewerblich sei....

Drei Jahre und etliche Einsprüche später, kur vor Klageeinreichung, hat dann in abschliessender Entscheidung das FA eingelenkt.

Künstlerisch (freiberuflich) oder gewerblich stand aber immer noch im Raum.
Letztendlich geklärt wurde das Verfahren erst 2012 durch ein Gutachten meines ehemaligen Professors, und einer Sitzung mit drei Vertretern des FA, in der mein Prof. belegen konnte, dass einfache Sachaufnahmen auch "KUNST" sein können. Der Nachweis hat mich an Printmaterialien und Workbooks aus den einzelnen Jahren und nicht bezahlter Arbeitszeit ca 10.000 Euro gekostet, Rechtsanwalt inclusive, den man selber bezahlen muss, es sei denn es kommt zum Verfahren und man gewinnt.


Des weiteren hat die IHK nichts mit gewerblicher Fotografie zu tun, es sei denn du möchtest mit deinen Fotos Handel betreiben, sprich Poster verkaufen oder Ansichtskarten, oder du betreibst sonstigen Onlinehandel mit deinen Aufnahmen. Darunter fällt auch der Vertrieb deiner Fotos über Bildagenturen(das ist dann auch wieder gewerblich, egal wie künstlerich und eigenschöpferisch deine Fotos sind)
Oder du bekommst wie ich die Ausbildungserlaubnis im Bereich Mediengestaltung, da ist dann auch die IHK zuständig.

Zuständig für selbständige gewerbliche Fotografen ist die Handwerkskammer. Ich meine aber, dass du Zeit hast, bis die Umsätze da sind (Freibetrag... gibts auch bei der IHK)
Wenn keine Umsätze da sind, ists dann auch beim FA in kurzer Zeit Liebhaberei, das kann problematisch werden in Bezug auf die Umsatzsteuergesetze.

In der Regel meldet sich bei dir auch die Berufsgenossenschaft (BG ETEM) mit einer
"Zwangs"-arbeitsunfallversicherung,egal ob freiberuflich oder gewerblich.
(spätestens nach Abgabe der ersten Einkommensteuererklärung)
Arbeitest du viel am Rechner wie ich , geht da auch der preiswertere Tarif für Grafikdesign. Du musst das aber überzeugend darstellen. Ein Ausschluss ist meine ich derzeit bei Fotografen nicht möglich.

Eine Berufshaftpflicht, die dir auch Schäden an den zu fotografierenden Gegenständen bezahlt, ist wichtig.

Ein Steuerberater ist wie gesagt sinnvoll, du kannst sehr viel verkehrt machen, du brauchst aber einen , der sich mit
dem Bereich künstlerische Berufe und der Abgrenzung zum Gewerbe auskennt.

Es KÖNNTE sein, dass die GEZ sich meldet, um für deine Selbsständigkeit zu kassieren. Z:B. du mietest ein kleines Studio, oder du setzt deine PKW Kosten als Betriebsausgaben ein (Autoradio).


Es grüsst
Rolf Hellmeier
Dipl.Des Fotografie

Wer Fehler findet darf sie gerne behalten, Korrekturen und konstruktive Kritik sind natürlich erwünscht...;-)
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 6 von 9
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Wer Fehler findet darf sie behalten, muss sie aber nicht behalten :-)

Nicht Dipl.Des Fotografie, sondern Dipl.Der Fotografie ;-)


Gute Ausführung. Wetten, nach paar Wochen kommt wieder so eine Anfrage, weil es keiner liest? Ich habs inzwischen aufgegeben... soll doch jeder seine eigenen Erfahrungen machen, wenn er nicht lesen will...
R. Hellmeier R. Hellmeier Beitrag 7 von 9
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Oh Alice,

dann kann ich's bei der nächsten Frage per copy/paste einsetzen....ha...;-)

Nicht Dipl.Des Fotografie, sondern Dipl.Der Fotografie ;-)

Das kann ja nur ein Scherz gewesen sein.... Frau Dipl.Ing.... Ich will den Punkt nicht wiederhaben, vielleicht
in einem der nächsten Projekte einsetzen. (...ein Punkt geht um die Welt...)
Aber Urheberhinweis nicht vergessen....;-)
Dagmar Nagel Dagmar Nagel   Beitrag 8 von 9
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Ich habe mir das auch grade durchgelesen, habe zwar vor Jahren ein Gewerbe angemeldet, wollte das jetzt umändern lassen, da ich über ein Fernstudium Fotodesign gemacht habe.

Bisher habe ich nichts draus und nun wollte ich es doch in Angriff nehmen und Rolf, deine Ausführungen sind sehr gut darüber. Jetzt bin ich noch am überlegen, ob Handelskammer oder nicht, als Nebenberuflich.

Ich werde mich erstmal weiter einlesen auf das Thema

Dagmar
Albrecht D Albrecht D Beitrag 9 von 9
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Zitat: Dagmar Nagel 03.07.19, 13:15Zum zitierten Beitragob Handelskammer oder nichtHandelskammer? In Deutschalnd gibt es Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern. Ich glaube erstere wäre zuständig.

Gruß
Albrecht
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