Eventfotografie und Datenschutz - wie geht ihr damit um?

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atfd atfd Beitrag 1 von 8
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Hallo in die Runde!

Ich möchte mich gerne einmal erkundigen, wie ihr als professionelle Fotografen mit dem Thema Datenschutz bei Eventfotografie umgeht.

Lasst uns als Beispiel mal einen Frühlingsmarkt nehmen, auf dem wir Fotos machen sollen, um die Stimmung einzufangen, einen Rückblick zu schaffen und ggf. schöne Motive für Marketingzwecke des Kunden zu knipsen.

Mein Vorgehen war bisher immer dieses:

Ich spreche einzelne Personen oder kleine Gruppen an, stelle mich kurz vor und erkläre warum ich Fotos mache und was mit den Fotos gemacht wird (z.B. wird für Social Media und Website verwendet). Sind alle einverstanden, machen wir Fotos und i.d.R. kam im Nachgang noch niemand mit der Bitte auf mich zu, die Bilder wieder aus dem Netz zu löschen. Sollte das der Fall sein, mache ich das natürlich.

Bei größeren Menschenmengen wird natürlich einfach fotografiert.

Wenn jetzt aber von den Personen die ich mündlich gefragt habe so ein schönes Bild dabei ist, dass der Kunde damit große Werbebanner in der Stadt bedrucken möchte, müsste man ja nachvollziehen können, wer die Personen sind, um sie konkret um Erlaubnis zu fragen. Hier müsste eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt werden.

Dem würde ich entgegensteuern, in dem ich die angesprochenen Personen noch kurz nach ihren Namen frage und mir diese in der Hoffnung notiere, dass ich die Personen im Fall der Fälle nachträglich auffindbar machen kann.

Bei Auftragsarbeiten habe ich in der Regel einen Vertrag mit dem Kunden und mache mir die Sache dann recht einfach: Der Kunde hat mich von jeglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten und dafür zu sorgen, dass die für den Auftrag zu fotografierenden Personen mit selbigem einverstanden sind.

Aber was, wenn man angestellter Fotograf bei einem großen Unternehmen ist?
Wie geht man dann mit der oben beschriebenen Situation um?

Ein total schwieriges Thema wie ich finde.
DSGVO erfüllen und gleichzeitig praktikabel und unkompliziert arbeiten.

Wie geht ihr mit dem Thema im Kontext Eventfotografie um?

Würde mich sehr über hilfreiche Rückmeldungen (von freien und angestellten Fotografen) freuen! :)
T ST T ST Beitrag 2 von 8
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"Wenn jetzt aber von den Personen die ich mündlich gefragt habe so ein schönes Bild dabei ist, dass der Kunde damit große Werbebanner in der Stadt bedrucken möchte"

Das ist eindeutig eine Sache deines Kunden. Wenn er sowas vor hat, muss er dich auch entsprechend beauftragen und wenn er im Nachhinein auf so eine Idee kommt, ist es sein Pech, dass die rechtklichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Du kannst bestenfalls noch über die rechtliche Situation aufklären und wenn er dennoch so etwas tut, kann man dich nicht dafür verantwortlich machen. Du hast einen klaren Auftrag (hoffentlich schriftlich) und was danach passiert liegt nicht in deinem Verantwortungsbereich und ist somit nicht dein Problem.

"Aber was, wenn man angestellter Fotograf bei einem großen Unternehmen ist?"

Wenn du Angestellter bist, ist es in diesem Fall nicht viel anders. Dein Vorgesetzter hat dir eine Anweisung gegeben, die du ausführst. Wenn auch hier das "im Nachhinein" auf den Tisch kommt, kannst du wieder nur über die rechtliche Situation aufklären und wenn die Oberen dennoch anders entscheiden, ist es nicht mehr Sache der unteren Ebene. Wenn du dich gegen illegales Handeln deiner Vorgesetzten absichern möchtest, kannst du bestenfalls eine schriftliche Aktennotiz zum Vorfall anlegen. Ob das dann gut bei den Chefs ankommt, ist eine andere Sache.

Aber wie immer bei solchen Dingen, es kommt sehr auf den Einzelfall mit seinen Details an, so dass man pauschal keine Universalantwort für alles Fälle geben kann. Darüber hinaus muss man eben einen Juristen vom Fach befragen.

Grüße Thomas
foto henn foto henn Beitrag 3 von 8
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also ich mach das schon seit über 40 Jahren. Habe noch nie jemanden gefragt !
Ansonsten bekommt derjenige von mir ein Bild kostenlos zugesandt.
Ausser bei Kindern. Da sollte man auf jeden Fall mit den Eltern reden.
Manche Mütter verstehen dabei keinen Spass.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 4 von 8
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Zitat: foto henn 23.04.21, 09:51Zum zitierten Beitragalso ich mach das schon seit über 40 Jahren. Habe noch nie jemanden gefragt !
Ansonsten bekommt derjenige von mir ein Bild kostenlos zugesandt.
Ausser bei Kindern. Da sollte man auf jeden Fall mit den Eltern reden.
Manche Mütter verstehen dabei keinen Spass.


In den 40 Jahren hat sich viel getan.
Allein um ihnen die Fotos zuzusenden, musst Du doch schon ihre Daten speichern und verarbeiten.

Das neue BDSG kommt mit weitreichenden Informations- und Auskunftspflichten und setzt ein vorheriges Einverständnis voraus.
Viele Juristen halten schon die Fotos von erkennbaren Personen für die Erfassung personenbezogener Daten.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 5 von 8
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Ja, Juristen haben ihre eigene Meinung und es gibt keine zwei Juristen mit der gleichen Meinung. Viele (eigentlich die meisten) Veranstalter behelfen sich damit, dass sich jeder damit einverstanden erklärt fotografiert zu werden, wenn er die Eintrittskarte kauft und sich in der Location aufhält. Funktioniert ganz gut und dagegen wird so gut wie nicht prozessiert. Also alles ist gut.

Das funktioniert in einer abgeschlossenen Veranstaltung ganz gut. Das Problem sind eher öffentliche Veranstaltungen, die nicht abgeschlossen sind, wo es keine Karten mit Einverständniserklärung gibt, wo es keine ausgehängten AGBs gibt.
stacy.schmitt stacy.schmitt Beitrag 6 von 8
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Besser ist sowas immer im Vorhinein zu klären, und doch nach dem Namen zu Fragen. Falls mal jemand sowas machen möchte. Falls aus versehen doch ein Foto gedruckt wird und einer nicht einverstanden ist, kann das rechtliche Folgen haben.
Alice vom See Alice vom See   Beitrag 7 von 8
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Klar, hunderte Leute fragen. Dürfte sicherlich eine Herausforderung sein. Dann kannst den Fotojob bei einem einzigen Foto für den Abend vergessen.... :-)
Joachim Reichert Photography Joachim Reichert Photography   Beitrag 8 von 8
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Grundsätzlich steht das Recht am eigenen Bild und der Schutz meiner eigenen Daten in Konkurrenz mit der Presse- Informationsfreiheit und der Freiheit der Kunst. Es ist im Einzelfall abzuwägen, welches Interesse überwiegt, so der Bundesgerichtshof. Mit dieser Abwägung lässt die Rechtsprechung den Fotografen ziemlich alleine. Man ist in jedem Fall auf der sicheren Seite, wenn man eine schriftliches Einverstädnis hat.

Es gibt jedoch einige allgemeine Grundsätze: Je mehr eine Person in den Mittelpunkt eines Bildes rückt, desto mehr bekommt das individuelle Recht am eigenen Bild Bedeutung. Bei einer Porträtaufnahme überwiegt sicher das Recht am eigenen Bild. Wenn ich jedoch eine Szene auf der Straße fotografiere, die das allgemeine Leben darstellt mit einer Gruppe von Leuten etwa, dann überwiegt die Presse- informations- und Kunstfreiheit um so mehr, je weniger die einzelne Person für die Bildaussage Bedeuting hat. Wenn ich eine politische Demonstation fotografiere, wäre die Pressefreiheit tot, wenn ich von jedem Demonstranten ein Model Release bräuchte. Ähnliches gilt auch für einen Faschingsumzug oder bei der Fotografie auf einem Volksfest oder die Fotografie auf einem Wochenmarkt.
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