Blitzerfotos und DSGVO
Hallo, zusammen!
Wenn ich von der Polizei bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Auto ohne mein Einverständnis geblitzt werde, dann geht das wohl in Ordnung, es handelt sich ja um eine behördliche Maßnahme und ist ja auch okay.
Aber wie sieht es eigentlich mit den privaten Blitzunternehmen aus, die im Auftrag der Gemeinden auf diesem Weg Daten von Fahrern erheben? Dürfen die das einentlich nach der DSGVO überhaupt noch?
Grüße,
Eckhard
Wenn ich von der Polizei bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Auto ohne mein Einverständnis geblitzt werde, dann geht das wohl in Ordnung, es handelt sich ja um eine behördliche Maßnahme und ist ja auch okay.
Aber wie sieht es eigentlich mit den privaten Blitzunternehmen aus, die im Auftrag der Gemeinden auf diesem Weg Daten von Fahrern erheben? Dürfen die das einentlich nach der DSGVO überhaupt noch?
Grüße,
Eckhard
Zitat: Eckhard Heynen 20.06.18, 07:49Zum zitierten BeitragDie privaten Unternehmen stellen Geräte und Personal zur verfügung, ansonsten wäre das gleichwohl ein behördliche Maßnahme.
Gruß
Albrecht
Gruß
Albrecht
Zitat: Eckhard Heynen 20.06.18, 07:49Zum zitierten BeitragJa, das sollte erlaubt sein, wenn ich mir DSGVO Art. 6 Abs. 1 e. so ansehe
Zitat:und im allerletzten Fall kann das auch als Behörden-Vorgang gelten, wie Albrecht ja schon anmerkte.
Und gesetz dem Fall, dass selbst das nicht ziehen würde, glaubst du nicht auch eine Behörde ist in der Lage einen Vertrag für soetwas zu entwerfen? Die DSGVO verbietet doch nicht das Erfassen und Verarbeiten von Daten sondern legt nur sehr strenge Regeln dafür fest.
Zitat:und im allerletzten Fall kann das auch als Behörden-Vorgang gelten, wie Albrecht ja schon anmerkte.
Und gesetz dem Fall, dass selbst das nicht ziehen würde, glaubst du nicht auch eine Behörde ist in der Lage einen Vertrag für soetwas zu entwerfen? Die DSGVO verbietet doch nicht das Erfassen und Verarbeiten von Daten sondern legt nur sehr strenge Regeln dafür fest.