Bleistiftzeichnung aus Foto

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Winne007 Winne007 Beitrag 1 von 4
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Hallo zusammen.

ein Freund bat mich neulich um eine Bleistiftzeichnung eines Elefanten.
Ich habe dann ein Foto aus einem Magazin (GEO) abgezeichnet. Ein Elefant in der Savanne.
Ich habe dazu noch einen eigenen Hintergrund dazu gezeichnet, da der Auf dem Foto zu unscharf war.
Auf der GEO Homepage stand nur der Name des Fotografen aber um wem es sich dabei genau handelt,
konnte ich so nicht heraus finden. Einen zuständigen Kontakt zu diesem Thema, hat GEO nicht.
Ich habe das auch dann nicht weiter verfolgt, da ich das Bild ohnehin nur für private Zwecke gezeichnet habe.
Ich habe aber vor, es zu meinen Zeichnungen hinzuzufügen und online für jeden zugänglich zu machen.
(Ich bin Maler/Zeichner, Autor, Musiker und noch diverse andere Kunst (auch Fotos) aber nur privat alles)

Nun zu meiner Frage:
Der Fotograf hat doch ein Urheberrecht auf das Bild.
Darf ich nun mein in sw gezeichnetes Bild ohne Erlaubnis veröffentlichen (ich will nichts verkaufen)?

Meine Meinung:
ja, denn in meiner Zeichnung wird nur der Elefant abgebildet. Diesen hat der Fotograf ja nicht erschaffen. Seine Einstellungen (Grautöne, Schärfen, Unschärfen etc.) habe ich nicht übernommen. Die Wahl des Blickwinkels sowie Licht und Schatten natürlich schon.
Den Elefanten kann man anhand seiner Pose auf meiner Zeichnung wieder erkennen.
Ich habe dafür ca 8-10 Stunden Zeit investiert und wie ich meine, mein eigenes Kunstwerk geschaffen, das nur noch den Elefanten mit der Fotografie gemein hat.

Recherchen im Internet und im Gesetzestext bringen mich da kaum weiter. Das ist alles zu schwammig.

Danke im voraus und viele Grüße
Winne
T ST T ST Beitrag 2 von 4
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Der Fotograf hat das Urheberrecht auf sein Foto, evtl. auch der Verlag auch weitere Rechte, je nach Vertragsgestaltung. Niemand hat ein Recht am Motiv "Elefant in der Savanne". Diese Bilder findest du z.B. auch hier in der FC zuhauf. Wenn du nun eine eigenständige Bleistiftskizze zu dem Motiv anfertigst, gerade wo du selbst sagt, du hast den unscharfen (nicht erkennbaren) Hintergrund durch eigene Kreativität ersetz, ist an der Veröffentlichung deiner Skizze durch dich absolut nichts auszusetzen.
Wenn du den Elefanten, zb. durch Pauspapier, "exkat" reproduzierst, mag das was anderes sein. So klang es bei dir aber nicht. Du hast das Heft nur als Vorlage verwendet, um dir zB. die Proportionen des Tiers besser vorstellen zu können.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 4
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Ja, der Fotograf ist Urheber.

Du durftest eine private Kopie anfertigen. Das ist voll ok.

Du darfst es nicht einfach so vervielfältigen oder einer Öffentlichkeit zur Schau stellen. (also auch nicht online zeigen)

Dem UrhG ist es soweit egal ...
- ob Du damit Geld verdienst
- auf welche Weise Du die Vervielfältigung erstellst. (Abzeichnen ist eine Vervielfältigungstechnik)
- wie viel Zeit und Arbeit Du investiert hast, um die Kopie anzufertigen.

Ja, Du bist AUCH Urheber Deiner Zeichnung.
Das hilft Dir nur nicht viel. Ihr seid gemeinsam Urheber Deiner Zeichnung seines Fotos.
T ST T ST Beitrag 4 von 4
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Rechtsexperte bin ich ganz sicher nicht. Hermann hat auch grundsätzlich nichts Falsches gesagt. Es bleibt, wie so oft, eine individuelle Situation, die es entsprechend zu würdigen gilt, was, ohne beide Werke zu kennen, schwer bis unmöglich ist.
Streng genommen würde Hermans Argumentation ja bedeuten, dass jeder irgendwo abgezeichnete Elefant nur "gemeinsame Urheber" kennt, genau genommen sogar jede Zeichnung, die sich einer Vorlage bedient. Für mich spricht aber viel dafür, dass hier ein eigenständiges Werk vorliegt; (Grautöne, Schärfen, Unschärfen nicht übernommen, eigener Hintergrund). Wie gesagt, wir können beide Werke nicht vergleichen, aber wenn elementare Dinge wie die genannt fehlen, bleibt ja fast nur noch die Kontur und der Blickwinkel auf das Tier übrig, daher habe ich es dahingehend interpretiert, dass das Foto nur für passende Proportionen verwendet worden ist.

Grüße Thomas
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