Berechnung Buy Outs Preis/ Nutzungsrechte
Hallo, ich verstehe nicht so ganz, wie ich die Berechnung der folgender Buy Outs/Nutzungsrechte mache. Kann mir jemand helfen?
Für ein Mode Shooting wurden on top Buy Outs (Print und Online) von 3 Jahren vereinbart. Ich richte mich nach der MFM Broschüre der Bildhonorare 2019, S. 54 (Prospekte, Broschüren, Kataloge, Newsletter...). Die Auflage ist bis 500.000, das Format bis DIN A3. Wie rechne ich das jetzt auf meinen Tagessatz?
Tagessatz + Tabellen Wert?
Komische Frage, aber muss ich den Tabellen Wert x 2 nehmen, da Nutzung für Print und Online? Und dann habe ich gelesen, dass wenn ein Modell geshootet wurde noch 30 % draufkommen dürfen. Stimmt das?
Dazu kommt: "Bei Verlängerung der Nutzungsdauer von 3 Monaten auf ein Jahr 25% Zuschlag, für jedes weitere Jahr 50 % Zuschlag". Also?
Tagessatz + Tabellen Wert + 25% dessen + 50 % dessen + 50 % dessen?
Ich hoffe sehr, dass sich jemand auskennt und mir weiterhelfen kann. Stehe da leider auf dem Schlauch. DANKE!
Für ein Mode Shooting wurden on top Buy Outs (Print und Online) von 3 Jahren vereinbart. Ich richte mich nach der MFM Broschüre der Bildhonorare 2019, S. 54 (Prospekte, Broschüren, Kataloge, Newsletter...). Die Auflage ist bis 500.000, das Format bis DIN A3. Wie rechne ich das jetzt auf meinen Tagessatz?
Tagessatz + Tabellen Wert?
Komische Frage, aber muss ich den Tabellen Wert x 2 nehmen, da Nutzung für Print und Online? Und dann habe ich gelesen, dass wenn ein Modell geshootet wurde noch 30 % draufkommen dürfen. Stimmt das?
Dazu kommt: "Bei Verlängerung der Nutzungsdauer von 3 Monaten auf ein Jahr 25% Zuschlag, für jedes weitere Jahr 50 % Zuschlag". Also?
Tagessatz + Tabellen Wert + 25% dessen + 50 % dessen + 50 % dessen?
Ich hoffe sehr, dass sich jemand auskennt und mir weiterhelfen kann. Stehe da leider auf dem Schlauch. DANKE!
Im Grunde ist das ganz einfach:
Bildnutzungsrechte Fotograf:
Du berechnest für das erste Jahr nach den Tabellen der MFM-Bildhonorare.
Print- + Online-Nutzung = Nutzungebühr für 1 Jahr
Für jedes weitere Jahr Nutzung werden davon je 50 % berechnet.
Honorar Fotograf:
Das Fotografenhonorar kommt natürlich obendrauf, sowie alle getätigte Auslagen wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegung/Catering, Rent für Equipment usw.
Buyout Model:
Mit dem Buyout für das Model hat das erstmal gar nichts zu tun. Hier wird separat mit der Modelagentur verhandelt. Diesen Rechnungsbetrag gebe ich als durchlaufenden Posten an meinen Auftraggeber weiter - oder lasse meinem Auftraggeber direkt an die Agentur zahlen (Rechnung geht dann direkt an ihn).
Kommt halt darauf an, welche Nutzungsrechte mit der Agentur vereinbart sind.
Zum Buyout kommt ja vorab das Modelhonorar. Auf alles kommt die Agenturprovision (in der Regel 20 %) on Top.
Bildnutzungsrechte Fotograf:
Du berechnest für das erste Jahr nach den Tabellen der MFM-Bildhonorare.
Print- + Online-Nutzung = Nutzungebühr für 1 Jahr
Für jedes weitere Jahr Nutzung werden davon je 50 % berechnet.
Honorar Fotograf:
Das Fotografenhonorar kommt natürlich obendrauf, sowie alle getätigte Auslagen wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegung/Catering, Rent für Equipment usw.
Buyout Model:
Mit dem Buyout für das Model hat das erstmal gar nichts zu tun. Hier wird separat mit der Modelagentur verhandelt. Diesen Rechnungsbetrag gebe ich als durchlaufenden Posten an meinen Auftraggeber weiter - oder lasse meinem Auftraggeber direkt an die Agentur zahlen (Rechnung geht dann direkt an ihn).
Kommt halt darauf an, welche Nutzungsrechte mit der Agentur vereinbart sind.
Zum Buyout kommt ja vorab das Modelhonorar. Auf alles kommt die Agenturprovision (in der Regel 20 %) on Top.
Vergesse auch nicht Assistenten, Visagisten usw. zu berechnen - und ganz wichtig für Dich:
Auf Fotoassistenten fallen üblicherweise Abgaben an die Künstlersozialkasse an! Die hast Du zu tragen, wenn du der Auftraggeber des Assistenten bist. Egal ob dieser in der KSK Mitglied ist. Auch diese Kosten sollten Deinem Kunden in Rechnung gestellt werden - oder vorab im Angebot aufgeführt werden.
Auf Fotoassistenten fallen üblicherweise Abgaben an die Künstlersozialkasse an! Die hast Du zu tragen, wenn du der Auftraggeber des Assistenten bist. Egal ob dieser in der KSK Mitglied ist. Auch diese Kosten sollten Deinem Kunden in Rechnung gestellt werden - oder vorab im Angebot aufgeführt werden.
Vielen Dank für die Antwort!
Print + Onlinenutzung = Nutzungsgebühr für 1 Jahr
Das heißt, ich entnehme der MFM Tabelle (S. 54) zwei Mal einen Wert und addiere den?
zB. für Print:
Auflage bis 500.000 & Abbildungsgröße bis DIN A 3 : 637 Euro
und für Online:
Auflage (Anzahl Empfänger) bis 500.00 & Abbildungsgröße bis DIN A4 569 Euro
637+569 Euro =1017 Euro als Nutzungsgebühr für 1 Jahr
Danke für die Hilfe!
Print + Onlinenutzung = Nutzungsgebühr für 1 Jahr
Das heißt, ich entnehme der MFM Tabelle (S. 54) zwei Mal einen Wert und addiere den?
zB. für Print:
Auflage bis 500.000 & Abbildungsgröße bis DIN A 3 : 637 Euro
und für Online:
Auflage (Anzahl Empfänger) bis 500.00 & Abbildungsgröße bis DIN A4 569 Euro
637+569 Euro =1017 Euro als Nutzungsgebühr für 1 Jahr
Danke für die Hilfe!
Ich verstehe die MFM-Tarifempfehlungen für Werke, die ohne Auftrag entstanden sind.
Die Tabellen der MFM sind eine Empfehlung, Hermann. Diese beinhaltet Publikationen und auch Honorare, zum Beispiel für Fotografen. Je nach Art der Beschäftigung und Zeitumfang sind verschiedene Tarife angegeben.
Diese Honorarangaben sind indes nur Vorschläge. Ich nehme in vielen Fällen Honorarsätze, die deutlich (!) über den Tarifempfehlungen der MFM liegen.
Im Fall von Rechtsstreitereien werden von deutschen Gerichten oftmals die Tabellen der MFM herangezogen, um Schadensersatzforderungen zu beziffern - wenn der Fotograf/Urheber nachweisen kann, dass er regelmäßig nach den Tabellen der MFM abrechnet.
Diese Honorarangaben sind indes nur Vorschläge. Ich nehme in vielen Fällen Honorarsätze, die deutlich (!) über den Tarifempfehlungen der MFM liegen.
Im Fall von Rechtsstreitereien werden von deutschen Gerichten oftmals die Tabellen der MFM herangezogen, um Schadensersatzforderungen zu beziffern - wenn der Fotograf/Urheber nachweisen kann, dass er regelmäßig nach den Tabellen der MFM abrechnet.
Ja natürlich sind sie eine Empfehlung. Eine Empfehlung einer Interessensgemeinschaft von Fotografen. Deswegen werden diese Sätze auch selten real erreicht.
Dennoch basiert diese Emfpehlung auf bestimmten Annahmen. Und meines Wissens ist es eben so, dass die Annahmen in der Liste für freie Arbetien gelten.
Dennoch basiert diese Emfpehlung auf bestimmten Annahmen. Und meines Wissens ist es eben so, dass die Annahmen in der Liste für freie Arbetien gelten.
@Michael B. Rehders:
Würden Sie mir final noch auf diesen Text antworten? Das wäre super, da ich dann abgesichert meine Rechnung rausschicken kann:
Print + Onlinenutzung = Nutzungsgebühr für 1 Jahr
Das heißt, ich entnehme der MFM Tabelle (S. 54) zwei Mal einen Wert und addiere den?
zB. für Print:
Auflage bis 500.000 & Abbildungsgröße bis DIN A 3 : 637 Euro
und für Online:
Auflage (Anzahl Empfänger) bis 500.00 & Abbildungsgröße bis DIN A4 569 Euro
637+569 Euro =1017 Euro als Nutzungsgebühr für 1 Jahr
Danke für die Hilfe!
Würden Sie mir final noch auf diesen Text antworten? Das wäre super, da ich dann abgesichert meine Rechnung rausschicken kann:
Print + Onlinenutzung = Nutzungsgebühr für 1 Jahr
Das heißt, ich entnehme der MFM Tabelle (S. 54) zwei Mal einen Wert und addiere den?
zB. für Print:
Auflage bis 500.000 & Abbildungsgröße bis DIN A 3 : 637 Euro
und für Online:
Auflage (Anzahl Empfänger) bis 500.00 & Abbildungsgröße bis DIN A4 569 Euro
637+569 Euro =1017 Euro als Nutzungsgebühr für 1 Jahr
Danke für die Hilfe!
Zitat: lovize 31.01.20, 15:43Zum zitierten Beitrag
Ja, so sieht es für mich korrekt aus - ohne jetzt in der MFM Seite 54 nachgeschaut zu haben.
Wenn dort nichts von "Preisnachlässen" bei Mehrfachnutzung steht, dann würde ich die Rechnung so rausschicken, wie du es aufgeführt hast.
Ja, so sieht es für mich korrekt aus - ohne jetzt in der MFM Seite 54 nachgeschaut zu haben.
Wenn dort nichts von "Preisnachlässen" bei Mehrfachnutzung steht, dann würde ich die Rechnung so rausschicken, wie du es aufgeführt hast.
Zitat: lovize 30.01.20, 14:48Zum zitierten Beitrag
Ich habe hier zwar nur eine ältere MFM liegen, aber danach ist das korrekt: bei Fotomodell-Aufnahmen gibt es einen Zuschlag von 30% auf das Grundhonorar.
Ich habe hier zwar nur eine ältere MFM liegen, aber danach ist das korrekt: bei Fotomodell-Aufnahmen gibt es einen Zuschlag von 30% auf das Grundhonorar.
Bei der Modell-Sache ist auch wieder der Grundgedanke, dass für das ursprüngliche Foto, das ohne Auftrag entstand, das Modell angemessen honoriert wurde.
Bei einer Auftragsarbeit werden Modellkosten bereits in den Tagespreis kalkuliert worden sein.
Ich meine, wenn die Kundschaft das mitmacht, dann ist ja alles ok. Wenn ich Kunde wäre, dann hätte ich das Gefühl, dass da jemand doppelt abkassieren möchte.
Bei einer Auftragsarbeit werden Modellkosten bereits in den Tagespreis kalkuliert worden sein.
Ich meine, wenn die Kundschaft das mitmacht, dann ist ja alles ok. Wenn ich Kunde wäre, dann hätte ich das Gefühl, dass da jemand doppelt abkassieren möchte.
Vielen Dank für die hilfreichen Infos!