Bei wem liegen die Bildrechte?

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 10
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Moin,

ich habe neulich auf einem Schulkonzert fotografiert, auf dem auch bekannte Künstler auftraten.

Es gab dazu keinen Auftrag, die Idee entstand spontan und wurde auch (noch) nicht schriftlich festgehalten.
Die Schule erhält von mir unentgeltlich die Fotos zur nichtkommerziellen Verwendung, worüber die sich natürlich freut.

Jetzt habe ich eine Anfrage der Künstler bekommen, ob ich denn auch für "bezahlbare Repros" zur Verfügung stehe.

Die Frage ist: Darf ich die Bilder kommerziell verwerten oder muss erst die Schule als Veranstalter das OK dazu geben? Bei wem liegen die eigentlichen Nutzungsrechte?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß,
Philipp
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 10
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Interessante Frage.... Ich bookmark mir das Thema mal.
Jonny May Jonny May Beitrag 3 von 10
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Die Nutzungsrechte hat der Uhrheber, nur er kann sie auf Dritte übertragen.

Für eine Veröffentlichung benötigt er (und auch Dritte) i.d.R. die Einwilligung Abgebildeter Personen.

Der Hausherr kann das Fotografieren vollständig verbieten oder nur unter Einschränkungen erlauben.

Wer an den verkauf von Fotos denkt, sollte sich in das Thema Bildrechte etwas einarbeiten:

http://www.fotocommunity.de/info/Fotorecht

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

Jonny
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 4 von 10
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Hallo Jonny,

danke für die Antwort.

Um die Einwilligung der abgebildeten Personen geht es hier nicht, denn die Künstler freuen sich ja über PR und ausserdem kommt von denen die Anfrage zur kommerziellen Nutzung.

Der Hausherr (also die Schule) hat mir das Fotografieren nicht verboten, im Gegenteil, auch die Schule freut sich über die Bilder.

Der Knackpunkt ist: In wie weit hat der Veranstalter die Möglichkeit, auf eine weitere kommerzielle Verwendung der Fotos der Veranstaltung durch den Fotografen Einfluss zu nehmen? Insbesondere dann, wenn vorher kein Vertrag geschlossen wurde, der diese Fragen klärt?

*** Mal angenommen, ich würde mit Einverständnis des Veranstalters und des Künstlers ein Konzert von Madonna fotgrafieren.
Ich vermute mal, dass hier im Vorfeld geregelt wird, was der Fotograf mit den Bildern anstellen darf und es werden Verträge von der Dicke eines Telefonbuchs unterschrieben. Mal eben die Bilder einer Agentur oder der Bild anbieten wird wohl nicht funktionieren.

Wenn ich Madonna aber nach dem Konzert auf dem Weg ins Hotel ablichte, sieht die Sache anders aus. Die Veranstaltung ist beendet und ich fotografiere eine Person des öffentlichen Lebens/Person der Zeitgeschichte in der Öffentlichkeit. Ich darf dann also mit den Fotos Tun und Lassen, was ich will.
Richtig? ***

Nicht damit hier Missverständnisse aufkommen: Ich liege mit der Schule nicht im Streit, im Gegenteil. Ich vermute, dasss mir die Schule eine Weiterverwendung erlaubt, die Anfrage läuft noch.
Ich würde nur gerne wissen, wie hier die rechtliche Lage ist, weil solche Situationen immer wieder auftreten können.

Gruß,
Philipp
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 10
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ber dir, viel erfolg beim vermarkten und immer schon an die schriftlichen nutzungsrechte denken.

"zur nichtkommerziellen Verwendung" würde ich mir übrigens sparen, besser:

Eine weitere Nutzung der Bilder, z.B. in Druckwerken, wurde nicht vereinbart und bedarf einer gesonderten schriftlichen Genehmigung. Die Bilder sind ausschließlich für die Internet-Seite der Schule xxx freigegeben.


Der Urheber macht den Nutzer darauf aufmerksam, dass bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen Kosten für die unerlaubte Nutzung der Bilder anfallen.
Die Kosten werden dann mit dem zweifachen Marktwert berechnet und anhand der aktuellen MFM-Liste ermittelt.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 6 von 10
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Philipp Tonn schrieb:

Zitat:Hallo Jonny,

danke für die Antwort.



*** Mal angenommen, ich würde mit Einverständnis des
Veranstalters und des Künstlers ein Konzert von Madonna
fotgrafieren.
Ich vermute mal, dass hier im Vorfeld geregelt wird, was der
Fotograf mit den Bildern anstellen darf und es werden Verträge
von der Dicke eines Telefonbuchs unterschrieben.



bei kiss war es nur eine seite und die hat gereicht, nicht zu fotografieren ;-)

mein Kiss Gruppenbild ist eh besser als alles, was die akkreditierten in der presse online stellen, weil sie garnicht alle 4 auf ein bild bekommen haben :-)))))



Nachricht bearbeitet (13:07)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 10
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Philipp Tonn schrieb:

. Ich vermute, dasss mir
Zitat:die Schule eine Weiterverwendung erlaubt, die Anfrage läuft
noch.



du fragst zu viel ;-) es sind deine bilder!
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 8 von 10
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Vielen Dank!

Wie schön, dass die Musiker neulich auf dem Konzert noch bodenständiger sind als irgendwelche Stars aus dem Pop-Olymp... :)
† Ralf Scholze † Ralf Scholze   Beitrag 9 von 10
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Der Hausherr kann das Fotografieren vollständig verbieten oder nur unter Einschränkungen erlauben, mehr nicht. Er hat beispiuelsweise keinen Einfluss auf die Weiterverwendung der Fotos, es sei denn, der Fotograf ist so blöd und läßt das innerhalb eines Vertrages zu. Alles klar?



Nachricht bearbeitet (14:32)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 10 von 10
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Danke, das ist eine konkrete Aussage.
Die Schule hat sich gerade gemeldet und hat auch nichts gegen eine Weiterverwendung.
Ist also alles in Butter.

Gruß,
Philipp
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