Anfängerfragen zum Thema "Verträge"

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Der_Chris Der_Chris Beitrag 1 von 3
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Hallo zusammen :-)

ich bin jetzt erstmal der neue mit Fragen die sicherlich schon häufiger gestellt wurden, aber bei den Suchbegriffen die mir so einfallen wird man von Ergebnissen erschlagen und darunter finde ich ehrlich gesagt nie was ich suche.
Ja, mir ist bewusst, dass es wohl an den falschen Suchbegriffen liegt ;-)

Bei mir kommt jetzt der Punkt an dem ich immer mehr gegen Geld für andere Menschen (und Tiere) fotografiere. Natürlich möchte ich mit den guten Fotos auch für mich werben. Dass eine mündlich abgeschlossene Erlaubnis genauso gültig ist wie eine schriftliche konnte ich mittlerweile herauslesen. Aber natürlich ist die beweisfähigkeit sehr gering. Was würde denn schlimmsten Falls auf mich zukommen falls jemand im Nachhinein meint mich verklagen zu müssen weil ich die Bilder für meine Eigenwerbung nutze? Müsste ich die Bilder einfach nur entfernen oder könnte ich mit "Strafen" rechnen?
Wie müsste denn so eine schriftliche Erlaubnis aussehen? Reicht eine Formlose Erlaubnis die unterschrieben wird oder gehört da schon mehr dazu? Ich habe auch schon nach passenden Mustern gesucht, aber irgendwie war nie das richtige dabei. Irgendwie war das "Fotografieren Lernen" um einiges einfacher als die ganze Bürokratie :-O
Ich hoffe, dass ich mit so banalen Fragen nicht ganz so sehr anecke und bedanke mich schonmal für eure Hilfe :-)
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 2 von 3
1 x bedankt
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Bei Tieren brauchst Du keine besondere Erlaubnis.

Allerdings entsteht bei Kunden oft der Eindruck bzw, es besteht die Erwartung, dass die Fotos von ihnen und das exklusiv genutzt werden können.
Da gilt es, die Erwartungen so zu beeinflussen, dass eben keine Mißverständnisse entstehen.

Also räumst Du den Kunden Nutzungsrechte ein, so wie es Deinem Geschäftsmodell entspricht. Das ist Teil Deiner Leistung und das beeinflusst ihren Wert. Es schadet also nicht, das schriftlich hervorzuheben.
Wenn Du auf das Recht nach Namensnennung verzichtest, sofern Du Vervielfältigungen und die Veröffentlichung überhaupt erlaubst, dann erwähne das gesondert. Wenn Du nicht darauf verzichtest, dann erwähne das eben.

Es gibt keine besonderen formalen Anforderungen an Verträge. Achte halt drauf, dass daraus auch hervor geht, wer den Vertrag geschlossen hat und vergiss das Datum nicht. Das Datum ist nur wichtig, wenn später anderslautende Vereinbarungen ebenfalls schriftlich geschlossen werden, zu erkennen, welche die aktuellste ist.

Bei Personen ist das anders. Dazu müssen Dir ALLE abgebildeten Personen gestatten, die Fotos öffentlich zugänglich zu machen, also auszustellen oder zu vervielfältigen. Eltern machen das für ihre Kinder. Es schadet nicht, je nach Alter, wenn die Kinder auch unterschreiben. Erwähne ruhig, dass Du sie werbewirksam verwenden möchtest. Das ist zwar nicht notwendig, aber hier zieht wieder das o.g. Argument, dass Du die Erwartung des Kunden an Deine angleichen solltest. Außerdem schafft Transparenz Vertrauen.
Petrosilius Krallemann Petrosilius Krallemann Beitrag 3 von 3
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@Chris:

Wie Hermann Klecker.

Du solltest den Begriff der "Werbung" und seine Ableitungen in einem Vertrag tunlichst vermeiden, denn der ist überwiegend negativ belegt. Versuche das "geschickt zu umschreiben". "Eigennutzung" oder so...

In einer Autowerbung steht ja auch nicht, daß man das Auto als Waffe nutzen kann...
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