Philipp Tonn schrieb:
Zitat:
Gab es eine Abmachung, in der präzise festgelegt wurde, auf welche Weise den Künstlern Kenntnis von den Bildern gegeben werden darf?
Zitat:
Wahrscheinlich wird ein aufpoppendes Fenster und eine Aufforderung zur Passworteingabe die meisten Nutzer davon überzeugen, dass der Verfahren vollständig sicher ist - sogar dann, wenn anschließend gar keine Prüfung des Passworts stattfindet.
Wenn es aber tatsächlich um eine Erhöhung der Sicherheit geht, musst Du Dir Gedanken darüber machen, auf welche Weise die Künstler Kenntnis vom Passwort erhalten.
Das sicherste wäre ein Einschreiben mit Rückschein.
Nachricht bearbeitet (8:10)
Zitat:
Gab es eine Abmachung, in der präzise festgelegt wurde, auf welche Weise den Künstlern Kenntnis von den Bildern gegeben werden darf?
Zitat:
Wahrscheinlich wird ein aufpoppendes Fenster und eine Aufforderung zur Passworteingabe die meisten Nutzer davon überzeugen, dass der Verfahren vollständig sicher ist - sogar dann, wenn anschließend gar keine Prüfung des Passworts stattfindet.
Wenn es aber tatsächlich um eine Erhöhung der Sicherheit geht, musst Du Dir Gedanken darüber machen, auf welche Weise die Künstler Kenntnis vom Passwort erhalten.
Das sicherste wäre ein Einschreiben mit Rückschein.
Nachricht bearbeitet (8:10)
Philipp Tonn schrieb:
Zitat:
Gut, daß es gut ausgegangen ist.
Noch besser, daß Ihr weiterhin miteinander sprecht und arbeitet.
Um aber die Frage zu beantworten.
Mir ist nicht ganz klar, ob Du das professionell machst oder als Amateur. (Damit meine ich nicht die Qualität)
Dein Beitrag klingt professionell. Stichwort "Auftrag".
Dein Profil liest sich eher wie Hobby. Auch das Profilbild :-)
Deine Web-Seite läßt jetzt auch nicht grad auf den ersten Blick einen professionellen, also gewerblichen bzw. gewinnorientierten Hintergrund erkennen.
Wenn Du Hobbyist bist, dann riskierst Du bei einer Abmahnung 100€.
Und damit riskiert die Gegenseite, daß sie keinen Anwalt findet, für den sich das lohnt.
(Der Anwalt mag natürlich Folgegeschäft wittern oder macht das womöglich, weil er die Künstler regelmäßig vertritt oder weil jemand in der Familie ein wichtiger Klient ist oder weil er noch ganz am Anfang steht oder weil er grad nichts lukratives zu Tun hat oder so. Aber reissen wird sich darum keiner. )
Zitat:
Gut, daß es gut ausgegangen ist.
Noch besser, daß Ihr weiterhin miteinander sprecht und arbeitet.
Um aber die Frage zu beantworten.
Mir ist nicht ganz klar, ob Du das professionell machst oder als Amateur. (Damit meine ich nicht die Qualität)
Dein Beitrag klingt professionell. Stichwort "Auftrag".
Dein Profil liest sich eher wie Hobby. Auch das Profilbild :-)
Deine Web-Seite läßt jetzt auch nicht grad auf den ersten Blick einen professionellen, also gewerblichen bzw. gewinnorientierten Hintergrund erkennen.
Wenn Du Hobbyist bist, dann riskierst Du bei einer Abmahnung 100€.
Und damit riskiert die Gegenseite, daß sie keinen Anwalt findet, für den sich das lohnt.
(Der Anwalt mag natürlich Folgegeschäft wittern oder macht das womöglich, weil er die Künstler regelmäßig vertritt oder weil jemand in der Familie ein wichtiger Klient ist oder weil er noch ganz am Anfang steht oder weil er grad nichts lukratives zu Tun hat oder so. Aber reissen wird sich darum keiner. )
Hermann Klecker schrieb:
Zitat:
Man findet für jeden noch so geringfügigen Unfug einen Anwalt; es kann aber sein, daß es einer ist, dem man bei Lichte betrachtet eigentlich keine Vollmacht geben möchte.
Zitat:
Man findet für jeden noch so geringfügigen Unfug einen Anwalt; es kann aber sein, daß es einer ist, dem man bei Lichte betrachtet eigentlich keine Vollmacht geben möchte.
Peter I. schrieb:
Zitat:Zitat:
Man findet für jeden noch so geringfügigen Unfug einen Anwalt;
es kann aber sein, daß es einer ist, dem man bei Lichte
betrachtet eigentlich keine Vollmacht geben möchte.
Du hast es erfasst.
Ein Anwalt, der in meinem Sinne für den Betrag seine Maschinerie anwirft, verdient es nicht, von mir beauftragt zu werden.
Andererseits - von meinem Haus-Und-Hof-Anwalt, der regelmäßig vieles für mich erledigt, würde ich auch solchen Kleinkram erwarten. Und er würde es dann für mich sicher auch machen, wenn sich der Fall isoliert betrachtet für ihn nicht lohnen würde.
Zitat:Zitat:
Man findet für jeden noch so geringfügigen Unfug einen Anwalt;
es kann aber sein, daß es einer ist, dem man bei Lichte
betrachtet eigentlich keine Vollmacht geben möchte.
Du hast es erfasst.
Ein Anwalt, der in meinem Sinne für den Betrag seine Maschinerie anwirft, verdient es nicht, von mir beauftragt zu werden.
Andererseits - von meinem Haus-Und-Hof-Anwalt, der regelmäßig vieles für mich erledigt, würde ich auch solchen Kleinkram erwarten. Und er würde es dann für mich sicher auch machen, wenn sich der Fall isoliert betrachtet für ihn nicht lohnen würde.