Kameraversicherung für die Reise ?

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Der Fotoknecht Der Fotoknecht Beitrag 16 von 23
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Hallo,
ich habe ein paar Tage nicht hier rein geschaut.
Zwar weiss ich immer noch nicht bei wem ich meine Ausrüstung versichern lassen soll, aber zumindest auf was ich achten muss. Ich werde die beiden Links zu den Versicherern nochmals unter die Lupe nehmen.

LG
Karsten
Sven Pöpping Sven Pöpping   Beitrag 17 von 23
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Schau doch mal auf folgende Seite, unsere Versicherung hat zwar auch eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, die Prämie ist
so günstig das eine kürzere Laufzeit kaum zu einer Ersparnis
führen würde:

www.fotoversicherung.com

Bei Fragen hierzu stehe ich gerne hier oder per Mail zur Verfügung !

Gruß
Sven
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 18 von 23
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Armin Winter schrieb:

Zitat:Kai Mueller Photography schrieb:

Zitat:Hermann Klecker schrieb:

Zitat:Kai Mueller Photography schrieb:

Zitat:Bei Totalverlust bekommst du ein neues, gleichwertiges


Gerät.
Zitat:Zitat:


Genau. Und wenn das eine 1D mII ist, was meinst Du, würdest

Du
Zitat:dann heute gleichwertiges dafür bekommen?


Ganz genau heißt es auf der Seite von P&P

Zitat:
"Bei Totalschäden erfolgt ein Naturalersatz, d.h. der
Versicherungsnehmer erhält ein neues Gerät gleicher Art und
Güte."
...


Heißt,
da es die 1D Mark II nicht mehr gibt, wäre der legitime
Nachfolger dran, also die 1Dx?
Eine andere neue Kamera mit vergleichbaren Eigenschaften fällt
mir gerade nicht ein.
Vielleicht sollte ich die alte doch mal versichern...


Dann gehen die ins Kamera-Museum und lesen nach ...

http://www.canon.com/camera-museum/came ... 5-2004&p=2

Vielleicht begründet der Crop-Faktor 1,3 eine neuere 1ser. Oder die 45 AF-Sensoren oder die 8+ fps. Aber ich fürchte, daß das erst nach einem längeren teuren Streit mit der Versicherung geklärt würde.

Ansonsten lesen die da:
3,504 × 2,336 (8 million)
DIGIC II image processor
100–1600 ISO
30–1/8000 sec. shutter speed and bulb
230,000 pixel, 2.0" color TFT liquid-crystal monitor
E-TTL II flash mode

Und dann landet der Vergleich auch leicht bei einer 1100D. Die hat ja auch eine viel größere Nummer und Megapixel und kann Video und 6400 ASA.

Wenn sie die fps in die Waagschale werfen, dann wirds vielleicht ne 7D.


Bei Objektiven ist das natürlich weniger dramatisch als bei Gehäusen.
Thomas.T. Thomas.T. Beitrag 19 von 23
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da schon mal das Stichwort Reisegepäckversicherung fiel: Geniessen diese Versicherungen immer noch den Ruf, nur dann zu zahlen, wenn man breitbeinig über dem Koffer stand, eine Hand am Griff hatte und der Dieb beim Entwenden einem den Arm abgetrennt hatte?

Ist das bei den Fotoversicherungen ähnlich?
Kai Mueller Kai Mueller   Beitrag 20 von 23
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mkojine schrieb:

Zitat:Neu im sinne von Ersatz und nicht Neuware.
Es geht bei Versicherungen doch immer um den Zeitwert.


Nein nicht immer!
_visual_notes_ _visual_notes_ Beitrag 21 von 23
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mkojine schrieb:

Zitat:"Und wenn du sie gebraucht mit zurück nach Europa nimmst,
brauchst du den Einfuhrzoll und die Mehrwertsteuer, die auf
Neuware fällig würden, nicht bezahlen."

Nein das ist falsch. Einfach mal beim Zoll informieren die
haben ne tolle Seite.
Dein Fall trifft nur zu wenn du eine Zeit in den USA gelebt
hast.


Bist du sicher, dass ihr nicht aneinander vorbeiredet?

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass man eine gebrauchte Kamera als Neuware versteuern muss.
_visual_notes_ _visual_notes_ Beitrag 22 von 23
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Kai Mueller Photography schrieb:

Zitat:mkojine schrieb:

Zitat:Neu im sinne von Ersatz und nicht Neuware.
Es geht bei Versicherungen doch immer um den Zeitwert.


Nein nicht immer!



Es gibt Versicherungsprodukte, wo man zum "Zeitwert" versichert ist, und andere, wo man zum "Neuwert" im Sinne des "Wiederbeschaffungswertes" versichert ist.

"Naturalersatz" meint eine Kamera "gleicher Art und Güte", also dasselbe wie "Wiederbeschaffungspreis". Bei manchen Versicherungsprodukten kann man sich statt einer gleichwertigen Kamera im Schadenfall auch das Geld auszahlen lassen, ohne ein vergleichbares Gerät zu kaufen.

Bei Kameras (und Computern, Handys etc.) ist das so eine Sache. Wenn man eine Nikon D3 versichert, und man hat nach drei Jahren den Versicherungsfall, bekommt man u.U. ohne Diskussionen die D4, weil das dann das entsprechende Modell ist und es die D3 gar nicht mehr gibt.

(Falls die D4 dann aber günstiger sein sollte als es die D3 vor einigen Jahren war, bekommt man diese Differenz allerdings nicht ausgezahlt.)

Auf jeden Fall sollte man immer genau studieren, was denn der eigene Vertrag sagt, also in den VB (Versicherungsbedingungen) und ggf. in Zusatzklauseln genau nachlesen, wie denn der Versicherungsfall und die Entschädigungsleistung genau definiert sind.



Nachricht bearbeitet (20:44)
_visual_notes_ _visual_notes_ Beitrag 23 von 23
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Thomas.T. schrieb:

Zitat:da schon mal das Stichwort Reisegepäckversicherung fiel:
Geniessen diese Versicherungen immer noch den Ruf, nur dann zu
zahlen, wenn man breitbeinig über dem Koffer stand, eine Hand
am Griff hatte und der Dieb beim Entwenden einem den Arm
abgetrennt hatte?

Ist das bei den Fotoversicherungen ähnlich?



Ja. Das was du schilderst, ist natürlich übertrieben, aber die Bedingungen sehen i.d.R. so ähnlich aus.

Ich habe viele Jahre lang im Außendienst gearbeitet, und wir hatten alle eine Reisegepäckversicherung für unsere Laptops etc. - die waren aber nur versichert, dass wenn man den Wagen verlässt, der Laptop nicht im Kofferraum liegenbleiben darf, dass Diebstahl nur in verschlossenen Räumen versichert ist etc. - folglich habe ich diese Versicherung in mehr als zehn Jahren auch nie in Anspruch genommen.
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