Ist die zur Diskussionsstellung dieses Fotos erlaubt ?

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Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 1 von 71
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Hallo Leute

Dies ist meine erste Forumsanfrage und ich bitte um Nachsicht, falls dieses oder ein ähnliches Thema bereits eingehend diskutiert wurde. :-)

Ich war zufällig an einem Drehort zur ZDF-Serie "Der Landarzt" und habe, quasi im Vorübergehen, ein paar Fotos gemacht.
Sicherheitshalber habe ich beim ZDF nachgefragt, ob ich in der fc einige Fotos zeigen bzw. zur Diskussion stellen darf und folgende Antwort erhalten:

""Sehr geehrter Herr ... ,

wir hoffen, dass Sie bei den Dreharbeiten zu "Der Landarzt" einen schönen Tag verbringen konnten.
Leider können wir Ihnen nicht die Genehmigung zum Verbreiten Ihrer Fotos über die "Fotocommunity" geben, da es sich dabei nicht mehr nur um eine rein private Nutzung handelt, sondern um die Veröffentlichung auf einer Internet-Plattform.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Uta Gebhardt
ZDF-Bilderdienst"

Es stellt sich die Frage, warum in den kommerziellen Medien (Zeitschriften etc.) regelmäßig Fotos von solchen Anlässen und den Darstellern veröffentlicht werden dürfen und in dem Kreis eines nichtkommerziellen (!)Forums nicht zur Bilddiskussion gezeigt werden sollten ...

Zur Zeit läuft von mir eine Nachfrage beim ZDF, ob solch ein Übersichtsfoto (wie hier gezeigt) ebenfalls nicht zur Diskussion gestellt werden darf.
Eine entsprechende Anfrage habe ich auch an die fc-Administration gerichtet.

Sollte dieses Foto von mir demnächst gelöscht sein, könnt Ihr den Grund sicherlich erahnen ...


[fc-foto:17149962]


Wie ist Eure Meinung dazu ?


Im Voraus vielen Dank für Eure Beiträge


Joe



Nachricht bearbeitet (20:37h)
Schattenboxer Schattenboxer Beitrag 2 von 71
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Joe der Mühlenbecker schrieb:

Zitat:Es stellt sich die Frage, warum in den kommerziellen Medien
(Zeitschriften etc.) regelmäßig Fotos von solchen Anlässen und
den Darstellern veröffentlicht werden dürfen und in dem Kreis
eines nichtkommerziellen (!)Forums nicht zur Bilddiskussion
gezeigt werden sollten ...



Na überleg mal scharf ....

Meinst du, ein Pressefotograf stolpert da vorbei und schiesst zufällig mal nebenbei ein paar Fotos und das ZDF weiss nix davon?

Es ist immer hilfreich, VORHER eine Bewilligung einzuholen, überhaupt da fotografieren zu dürfen ...

Von daher ist die Antwort absolut nachvollziehbar.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 71
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@ Schattenboxer:

Ich habe mich dort nicht versteckt und auch nicht aus dem "Hinterhalt" fotografiert.
Bin doch kein sensationslüsterner Paparazzi ... :-o)
Bin durchaus vom Drehteam gesehen, aber nicht angesprochen worden.
Ich war auch nicht der einzige Hobbyfotograf dort ...


[fc-foto:17112712]


Meine Frage ist, ob ich die beiden hier gezeigten Fotos zur Diskussion stellen darf.

Vielen Dank für Deinen Beitrag

Joe



Nachricht bearbeitet (13:14h)
Medico Medico Beitrag 4 von 71
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Wenn die Presse davon Fotos macht dann braucht sie eine Presseakredierung und sicher dürfen nur Bestimmte Fotos gemacht werden und veröffentlicht werden.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 5 von 71
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Brauche ich für die hier gezeigten Fotos, die an einem öffentlichen und frei zugängigem Ort gemacht wurden eine Presseakreditierung ???

Sind bekannte Schauspieler nicht auch "Teil" der Zeitgeschichte ?



Nachricht bearbeitet (13:32h)
Guido Wörlein Guido Wörlein   Beitrag 6 von 71
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- Auf dem von Dir gezeigtem Foto sind die Gesichter NICHT deutlich sichtbar.
- Bei diesem einem Foto zumindestens sehe ich keine Probleme wenn Du es wie geschehen veröffentlichst.

VG
Guido
Marion Bers Marion Bers   Beitrag 7 von 71
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Ich frage mich gerade, ob die ZDF-Pressetante die Bilder überhaupt gesehen hat. Ich denke nein, denn sonst würde sie anders reagiert haben. Wenn man so etwas von öffentlich zugänglichen Wegen aus nicht mehr fotografieren/filmen und anschließend auch veröffentlichen dürfte, könnten meine Kollegen von ZDF-Doku und ZDF-Nachrichten nur noch Schwarzbilder senden.

Die beiden verlinkten Bilder verstoßen weder gegen irgendein Urheberrecht (nix Fremdinszeniertes im Bild) noch verletzen sie (m.E.) ein Persönlichkeitsrecht, denn man kann beim besten Willen nicht erkennen, wer da im einzelnen drauf ist. Ohne die Bildunterschriften wüßte ich nicht mal, worum es da geht.

Tja, ich wunder mich und wunder mich... vielleicht sollte ich auch mal verlangen, dass man alle Schnittbilder die mich zeigen, aus den ZDF-Produktionen rausschneidet? Nicht dass man mich irgendwo in der Masse der Journaillie identifizieren könnte, aber mal so aus Prinzip...
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 8 von 71
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Glaubt ihr den ernsthaft, dass sich jemand beim ZDF solche Bilder überhaupt anguckt? Die haben doch besseres zu tun und schicken lieber einen Textbaustein mit der (durchaus nicht unumstrittenen) Rechtsauffassung, dass eine "Veröffentlichung in einem Internetportal" (klingt ja nach wer weiß was großartigem) keinesfalls eine private Nutzung ist.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 71
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@ all:

Auf Anraten der Administration wurden beide Fotos von mir vorläufig aus der Diskussion genommen.


Angesichts der Tatsache, daß im öffentlichen Pressewesen Fotos und Filmbeiträge gezeigt werden, die teilweise nicht nur weit unter der "Gürtellinie" liegen, sondern auch gegen die Menschenwürde verstoßen, verstehe ich nun gar nichts mehr ....
Schattenboxer Schattenboxer Beitrag 10 von 71
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Maßgeblich ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
„(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“

Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten.

Ausschlaggebend ist der tatsächliche öffentliche Zugang. Auch alle zugänglichen Privatwege und private Parks werden als öffentliche Wege angesehen, nicht dagegen beispielsweise ein U-Bahnhof oder eine Bahnhofshalle.[1] § 59 UrhG kommt nach herrschender Ansicht nicht zum Tragen, wenn die Aufnahme von einem Privatgrundstück aus gemacht wird oder – wie im Fall des Wiener Hundertwasserhauses vom Bundesgerichtshof entschieden (siehe: Hundertwasserentscheidung) – im Obergeschoss eines gegenüberliegenden Hauses. Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt.

2008 wandte sich der Deutsche Journalistenverband mit einer Kampagne gegen einen Vorschlag der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“, die Panoramafreiheit für die kommerzielle Nutzung von Nicht-Bauwerken abzuschaffen.

------------


Quelle wikipedia...

also geht doch ...
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 11 von 71
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@ Schattenboxer :

Du hast Dir ja eine Wahnsinnsmühe gemacht. Respekt !

Nun muß ich wohl noch die fc-üblichen 14 Tage abwarten, bis ich die Fotos wieder für die Diskussion freigeben kann ...

Interessant wird sicherlich auch der noch ausstehende "Bescheid" der ZDF-Pressestelle.


Herzlichen Dank nochmals und vG,

Joe
0x FF 0x FF   Beitrag 12 von 71
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Erste Merkregel:
Wer fragt, ist selber schuld.
Der Metatron Der Metatron Beitrag 13 von 71
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Sorry, aber ich würde nicht im Traum dran denken anderen Leuten über einen Schnappschuss mitzuteilen, dass ich den Dreharbeiten zum Landarzt beiwohnte *lach*
Manfred Hunger Manfred Hunger   Beitrag 14 von 71
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Hallo Joe,

da wir uns ja kennen, werde ich Dir mal per FM ausführlicher antworten.

Vorweg nur soviel,
bei diesem Bild

[fc-foto:17149962]

dürfte es keine Probleme geben (Stichwörter: "Beiwerk" und "Panoramfreiheit".

Bei diesem Bild

[fc-foto:17112712]

wäre ich vorsichtiger, für das "Recht am eigenen Bild" reicht es aus, dass sich die abgebildete Person selber wiedererkennt. Sie muss nicht für andere erkennbar sein, um trotzdem die Veröffentlichung zu untersagen bzw. abzmahnen zu können.

Zu Deiner Frage, warum in der Presse solche Bilder veröffentlicht werden und Du sie nicht hier veröffentlichen darfst. Der Unterschied ist, dass es in der Presse um eine (redaktionelle) Berichterstattung geht. Eine Veröffentlichung in der fc oder auf der eigenen privaten Homepage ist rechtlich gesehen wohl keine Berichterstattung.

Die Aussage des ZDF verwundert mich aber nun doch; schließlich sollte deren Rechtsabteilung schon wissen, was gewerbliche und was private Nutzung und Veröffentlichung im Internet ist. Selbst wenn Deine Anfrage nicht bei der Rechtsabteilung vorlag, so sollte sie doch die Mitarbeiter für den Zuschauerkontakt entsprechend geschult haben.

Ganz klar, dass eine Veröfftenltichung in der fc keine gewerbliche Nutzung ist. Hierzu gibt es im anderen Forum gerade diesen interessanten Thread
http://www.fotocommunity.de/forum/read. ... 71&t=22271
Interessant sind hier meines Erachtens die Beiträge von Jonny May

LG Manfred
Der TIEGER Der TIEGER Beitrag 15 von 71
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Manfred Hunger schrieb:

Zitat:Die Aussage des ZDF verwundert mich aber nun doch; schließlich
sollte deren Rechtsabteilung schon wissen, was gewerbliche und
was private Nutzung und Veröffentlichung im Internet ist.
Selbst wenn Deine Anfrage nicht bei der Rechtsabteilung vorlag,
so sollte sie doch die Mitarbeiter für den Zuschauerkontakt
entsprechend geschult haben.


Wieso?

Die Aussage "wir hoffen, dass Sie bei den Dreharbeiten zu "Der Landarzt" einen schönen Tag verbringen konnten." klingt doch sehr nach guter Schulung - ich kann mir nicht vorstellen, dass ein ungeschulter Mitarbeiter sich solche Sätze einfallen lassen kann.

Wenn ich das ZDF wäre, würde ich wahrscheinlich auch gar nichts erlauben und alle Anfragen von irgendwelchen Knipsern mit Textbausteinen abschmettern.

Alles andere würde doch viel zu viel Arbeit machen und Kosten (das Geld der Gebührenzahler, nicht zu vergessen!) verursachen - abgesehen von der Frage, ob der Sender sich durch eine Erlaubnis nicht mit haftbar macht, wenn durch das Bild Rechte Dritter verletzt werden, was ja nicht auszuschließen ist und was zu vermeiden zumindest aufwändige Recherchen erfordern würde.
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