Foto als Malvorlage

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Jana Wittkopp Jana Wittkopp Beitrag 1 von 27
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Hallo an alle hier.
Ich bin zwar kein grosser Fotograf aber ich liebe schöne Fotos die ich dann als Motive malen kann.
Nun meine Frage.
Hab ich hier in der community eine Chance tolle Fotos zu bekommen die ich dann als Malvorlagenutzen kann?
Die Vorlage werde ich dann auch mit dem entsprechenden Namen verlinken.
Ich würde mich freuen wenn ich die ein oder andere zusage bekomme.
In Moment möchte ich die Portraitzeichnung etwas vertiefen.

Lg Jana
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 2 von 27
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Vermutlich wird es zielführend sein, die Menschen, deren Fotos du gern als Vorlage hättest, per "Fotomail" oder "Privater Nachricht" danach zu fragen.
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 3 von 27
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Es wäre besser, den Fotografen danach zu befragen.

Erstens ist es möglich, dass der Fotograf Dir das gar nicht erlauben darf. Das richtet sich danach, was er mit seinem Modell vereinbart hat. Oder er muß auch das Modell befragen.

Zweites Abmalen eine Form der Kopie. Das Urheberrecht unterscheidet nicht in der Art und Weise der Vervielfältigungstechnik. (Es gibt am Rande ein paar Sonderklauseln für fotografische Kopierverfahren, aber im Allgemeinen wird auf die Technik der Vervielfältigung kein Bezug genommen.)

Ggg. werden die Bilder auch mit einer Creative Commons Lizenz freigeben. Das erkennst Du an den Piktogrammen unter dem Bild. Dann brauchst Du nicht zu fragen, so lange Du die Bedingungen einhältst, falls welche gemacht weren. Näheres verrät ein Link zu den Piktogrammen.
Matthias von Schramm Matthias von Schramm   Beitrag 4 von 27
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fotografie als malvorlage hat eine große geschichte von teilweise sehr respektablen kollegen. diese fotografieren ihre vorlagen in aller regel selbst. dann gibt aus auch motivhunter bei fremden bildern. mit der besagten genehmigung kann da eine nicht uninteressante kooperation entstehen, sonst bliebe es eine private traurigkeit und nicht nett dem fotografen gegenüber. man sollte den also schon direkt fragen.

je nach dem wie man es macht, kann man es "malen nach zahlen" nennen.
Clara Hase Clara Hase   Beitrag 5 von 27
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ich habe mal eine Person gezeichnet, nach eigenem Foto - she wasn´t amused und hatte regelrchten Terror gemacht

http://www.medienrecht-urheberrecht.de/ ... rsonenfoto

was ich selbst einmal tat : Nachrichtensprecher skizzieren - während die Flimmerkiste lief
es geht ja letztendlich um Ausdruck und nicht zwangsläufig um Exaktheit.
das sind ja öffentliche Personen der Zeitgeschichte - oder doch nicht? Und sich privat-verfänglich präsentieren tun sie sich im TV eben auch nicht.
Jana Wittkopp Jana Wittkopp Beitrag 6 von 27
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Danke für eure Beiträge.
Ich habe schon einige Fotografen gefragt.
Einige sagen auch zu. Ich male die Personen nicht eins zu eins nach .
Das will ich auch garnicht. Es sei denn es ist gewünscht. Ich lasse mich eher inspirieren. Einer hat mal gesagt wenn ich das Bild verändere brauch ich garkeine Genehmigung. Bin mir da aber nicht so sicher .
Ich möchte einfach nur auf Nummer sicher gehn denn es soll ja mein Hobby bleiben wo ich Spaß haben möchte
Und da ich kein ärger möchte feage ich lieber nach.
Lotta-Yvette Lotta-Yvette Beitrag 7 von 27
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Hallo Jana, habe mit den Fotografen hier in diesem Zusammenhang bis jetzt nur positive Erfahrungen machen können. Die meisten sind sogar sehr stolz, wenn man ein Foto von ihnen als Malvorlage verwendet :-) Ich verlinke dann immer das Originalfoto und das Profil des Fotografen unter meinem gemalten Bild. Allerdings habe ich keine Erfahrungen mit Portrait/Menschen. Da empfehle ich auch gerne Promis :-)))
[fc-foto:24681825]
Aber ich hab schon gelesen, dass Du auch positives Feedback bekommen hast. Vielleicht sehen wir ja dann einiges hier von Dir. Würde mich freuen.
LG Yvette
EAK - Kremer EAK - Kremer Beitrag 8 von 27
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Zitat: Jana Wittkopp 31.05.14, 10:35Zum zitierten BeitragIn Moment möchte ich die Portraitzeichnung etwas vertiefen.


In dem Fall musst du nicht nur den Fotografen fragen, sondern auch die abgebildete Person. Denn beide halten die Rechte am Bild gleichermaßen inne.

Wenn du es nur für dich selbst zur Übung machst, das Bild also nicht an die Öffentlichkeit gelangt, erübrigt sich das Fragen. Theoretisch vielleicht nicht, praktisch ist es egal.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 9 von 27
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Zitat: EAK - Kremer 01.06.14, 15:48Zum zitierten BeitragZitat: Jana Wittkopp 31.05.14, 10:35Zum zitierten BeitragIn Moment möchte ich die Portraitzeichnung etwas vertiefen.


In dem Fall musst du nicht nur den Fotografen fragen, sondern auch die abgebildete Person. Denn beide halten die Rechte am Bild gleichermaßen inne.

Wenn du es nur für dich selbst zur Übung machst, das Bild also nicht an die Öffentlichkeit gelangt, erübrigt sich das Fragen. Theoretisch vielleicht nicht, praktisch ist es egal.


Man muss das jetzt aber nicht verkomplizieren. Wenn der jeweilige Fotograf nicht das voll umfängliche Recht über das Foto hat, wird doch dieser ihr sagen, dass er selbst nichts dagegen hat, aber er noch das Model fragen muss.
EAK - Kremer EAK - Kremer Beitrag 10 von 27
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Zitat: otmar keller 01.06.14, 16:36Zum zitierten BeitragMan muss das jetzt aber nicht verkomplizieren. Wenn der jeweilige Fotograf nicht das voll umfängliche Recht über das Foto hat, wird doch dieser ihr sagen, dass er selbst nichts dagegen hat, aber er noch das Model fragen muss.

Das läuft doch wohl auf das Selbe hinaus, oder?
Hermann Klecker Hermann Klecker   Beitrag 11 von 27
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Zitat: EAK - Kremer 02.06.14, 16:11Zum zitierten BeitragZitat: otmar keller 01.06.14, 16:36Zum zitierten BeitragMan muss das jetzt aber nicht verkomplizieren. Wenn der jeweilige Fotograf nicht das voll umfängliche Recht über das Foto hat, wird doch dieser ihr sagen, dass er selbst nichts dagegen hat, aber er noch das Model fragen muss.

Das läuft doch wohl auf das Selbe hinaus, oder?


Nein, weil in dem "wenn" eben auch stecken kann, daß das Modell hinreichend umfänglich zugstimmt hat.

Und das weiß der Fotograf. Im Zweifel hat der Fotograf auch die Kontaktdaten des Modells, was eine gewisse Reihenfolge erzwingt, wie Otmar sie vorschlägt.

Und wenn das Foto nicht auf Bestellung entstanden ist und seine Veröffentlichung einem höheren Interesse... usw. Und selbst, wenn das auf die Fotografie nicht zutrifft könnte es auf die Abmalung derer zutreffen.

Egal ist 88.
EAK - Kremer EAK - Kremer Beitrag 12 von 27
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*seufz*
Knips Omat Knips Omat   Beitrag 13 von 27
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Zitat: EAK - Kremer 01.06.14, 15:48Zum zitierten BeitragIn dem Fall musst du nicht nur den Fotografen fragen, sondern auch die abgebildete Person. Denn beide halten die Rechte am Bild gleichermaßen inne.

Jein. Sie halten jeder für sich ganz unterschiedliche Rechte an dem Bild inne, die erstmal nichts miteinander zu tun haben. Juristisch solltest du beide Rechte berücksichtigen.

Der Fotograf hat das Urheberrecht an dem Bild. Das Modell das Recht am eigenen Bildnis.

Wenn dir der Urheber gestattet, das abgemalte Bild zu veröffentlichen, darfst du es trotzdem noch nicht, weil das das Recht am eigenen Bildnis des Modells verletzt. Und umgekehrt. Du brauchst also von beiden die Genehmigung.

Wenn das Bild verändert wird, kommt's drauf an. Beim Urheberrecht auf die "eigene Schöpfungshöhe", das ist im Zweifelsfall ziemlich gummimäßig und schwer abzugrenzen. Beim Recht am eigenen Bildnis auf die Möglichkeit des Wiedererkennens der abgebildeten Person. Die kann sich festmachen an Gesichtszügen, aber auch an anderen Merkmalen wie Tätowierungen oder ein ungewöhnliches Schmuckstück.

Das Bild muss also sehr stark verändert werden und die Person komplett nicht erkennbar sein - von vorne oder von hinten ist dabei egal - damit du auf der sicheren Seite bist.

Zitat: EAK - Kremer 01.06.14, 15:48Zum zitierten BeitragWenn du es nur für dich selbst zur Übung machst, das Bild also nicht an die Öffentlichkeit gelangt, erübrigt sich das Fragen. Theoretisch vielleicht nicht, praktisch ist es egal.

Es ist auch theoretisch ziemlich egal. Es ist erst mal nicht verboten, ein Bildnis von jemandem ohne dessen Zustimmung zu erstellen, solange du die Person nicht belästigst. Ebensowenig ist es verboten, ein Buch abzuschreiben oder ein Bild abzumalen. Was du nicht darfst, ist diese Dinge anschließend zu verbreiten.

Also weder in eine Ausstellung hängen, noch in der FC oder sonstwo im Internet hochladen, auch nicht auf dem Flohmarkt verkaufen. Theoretisch dürftest du es nicht einmal im Freundeskreis rumzeigen, auch das ist "verbreiten".

Ein "Bildnis" kann dabei ein Foto, eine Collage, eine Zeichnung, ein Ölbild oder auch eine Statue oder Büste sein. Die Form ist vollkommen wurscht.

Praktisch ist es wie EAK schreibt. Es bekommt ohnehin niemand mit, wenn das ausschließlich in deinem stillen Kämmerlein bleibt. Und wo kein Kläger, da kein Richter...
Romana T. Romana T. Beitrag 14 von 27
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Wenn alles so hübsch bürokratisch und gesetzlich geregelt weiter geht, werden wird dereinst mit gefalteten Händen (damit sie nichts Unrechtes tun) dasitzen und möglichst nichts tun, als zB auf einen Bildschirm glotzen, von dem rechtlich rundum einwandfrei abgesicherte Bilder auf uns niederrieseln.

Was ist mit dem Hintergrund - gehört das Grünzeug da hinten nicht jemand, der erst seine Zustimmung geben muss, dass es abgebildet werden darf? Und die Klamotten, die die porträtierte Person trägt - holla, da gibt's Musterschutz drauf, da sind die Designer ganz streng, desgleichen beim Schmuck. Der Zahnarzt, der die Krone am Dreier gemacht hat, will auch seinen Werkschutz gewahrt wissen - und überhaupt: am besten, man knipst nur noch die eigenen Zehennägel, aber am besten unlackiert, sonst kommt noch der Nagellackhersteller mit einer Klage.
:-p
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 15 von 27
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Zitat: Romana T. 05.06.14, 09:38Zum zitierten BeitragWenn alles so hübsch bürokratisch und gesetzlich geregelt weiter geht, werden wird dereinst mit gefalteten Händen (damit sie nichts Unrechtes tun) dasitzen und möglichst nichts tun, als zB auf einen Bildschirm glotzen, von dem rechtlich rundum einwandfrei abgesicherte Bilder auf uns niederrieseln.

Was ist mit dem Hintergrund - gehört das Grünzeug da hinten nicht jemand, der erst seine Zustimmung geben muss, dass es abgebildet werden darf? Und die Klamotten, die die porträtierte Person trägt - holla, da gibt's Musterschutz drauf, da sind die Designer ganz streng, desgleichen beim Schmuck. Der Zahnarzt, der die Krone am Dreier gemacht hat, will auch seinen Werkschutz gewahrt wissen - und überhaupt: am besten, man knipst nur noch die eigenen Zehennägel, aber am besten unlackiert, sonst kommt noch der Nagellackhersteller mit einer Klage.
:-p



vielleicht sollten wir ein neues Label einführen: das FRP-Siegel (FotoRechtlich gePrüft).
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