Frust: Zweiter Totalausfall D200

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Rüdiger Proske Rüdiger Proske   Beitrag 16 von 38
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@Joachim: Nein- D70 als Backup, aber die ist halt kein vollwertiger Ersatz.
AJB AJB Beitrag 17 von 38
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Rüdiger Proske schrieb:

Zitat:@Julian:
Das habe ich schon beim ersten Mal versucht. Lapidare Antwort:
Portokosten (egal ob Express oder nicht) werden nur gegenüber
Firmen erstattet. Gegenüber Privatpersonen nicht.
Das ist zwar laut BGB nicht zulässig, aber da bleibt dir wohl
nur der Weg über den Rechtsanwalt. Recht haben und Recht
bekommen sind zwei Paar Stiefel.


Hallo Rüdiger,

das ist allerdings ein Hammer was sich Nikon da leistet.
Das ist eindeutig ein Garantiefall und somit hat Nikon auch
für die Portokosten aufzukommen! Basta!

Das nächste mal das ganze Unfrei an Nikon schicken.
Verweigert Nikon die Annahme kannst du das gleich setzen
mit Garantieverweigerung.

Gruß Andreas
Rüdiger Proske Rüdiger Proske   Beitrag 18 von 38
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@Andreas:
Tja ...den Gedanken hatte ich der netten Dame an der 0900er Nummer auch gesagt. Antwort(Zitat): "Da kann es halt passieren, dass wir Ihr Paket nicht annehmen."

So schnell war das Thema vom Tisch.

Hab gerde mal Zusammengerechnet was die ganze Garantiegeschichte gekostet hat. Bin bei knapp 100EUR rausgekommen.
Hab für alles Belege bis hin zum Einzelverbindungsnachweis der Gespräche. Bin gespannt wie sie reagieren.
AJB AJB Beitrag 19 von 38
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Rüdiger Proske schrieb:

Zitat:@Andreas:
Tja ...den Gedanken hatte ich der netten Dame an der 0900er
Nummer auch gesagt. Antwort(Zitat): "Da kann es halt passieren,
dass wir Ihr Paket nicht annehmen."


So kommen sie gerne und haben dann die Hoffnung ihren
gegenüber eingeschüchtert zu haben. Die Meisten geben dann
klein bei.

Zitat:Hab gerde mal Zusammengerechnet was die ganze
Garantiegeschichte gekostet hat. Bin bei knapp 100EUR
rausgekommen.
Hab für alles Belege bis hin zum Einzelverbindungsnachweis der
Gespräche. Bin gespannt wie sie reagieren.


Du willst hoffentlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben,
oder?

Gruß Andreas
Rüdiger Proske Rüdiger Proske   Beitrag 20 von 38
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Andreas Jackert schrieb:

Zitat:Du willst hoffentlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben,
oder?


Mit sicherheit nicht. Ich hab alles sauber dokumentiert und dem Begleitschreiben beigelegt. Was sie damit machen...

Wenn alle Stricke reißen, dann muss ich doch mal meine Rechtschutzversicherung bemühen.
Silvio Heymann Silvio Heymann   Beitrag 21 von 38
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Ich würde an deiner Stelle mit Hinweis auf §439 BGB die
Lieferung einer Mangelfreien Ware verlangen.
Nach Abs. 2 hat der Verkäufer auch u.a. Wege und Transportkosten zu zahlen. Nicht über den Hersteller gehen.

Gruß
Rüdiger Proske Rüdiger Proske   Beitrag 22 von 38
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@S. Heymann

Das ist grundsätzlich richtig. Poblem an der Sache ist:
Mein Verkäufer hat von seinem Großhändler schlicht eine Adresse eines Nikon Vertragshändlers genannt bekommen. Spielen wir mal den Fall durch:
1. Ich gebe die Kamera an meien Verkäufer
2. Er schickt es an Vertragshändler
3. Der weiter an Niken DE (da die D200 derzeit ausschließlich in der Zentrale reparariert werden. Aussage von Nikon)
4. Retour an Vertragshändler
5. Retour an Verkäufer
6. Retour an mich

... um ehrlich zu sein, so einen langen Umweg kann ich mir von der Zeit nicht leisten.
Um es mal überspitzt auszudrücken: Dann kann ich mir zum überbrücken eine D300 kaufen. :(
Silvio Heymann Silvio Heymann   Beitrag 23 von 38
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Auf keine weitere Reparatur einlassen.
Du hast das Wahlrecht nach Abs.1: Deine Wahl: Austausch.
Die landläufige Meinung Du müsstest 2x Reparaturversuche
mitmachen ist so nicht richtig.
Der Verkäufer kann nur dann denn Austausch verweigern, wenn dieser nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Gruss
Rüdiger Proske Rüdiger Proske   Beitrag 24 von 38
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Das trifft nur zu, wenn die Nikon AGB das nicht anders regeln, bzw. wenn diese Sittenwiedrig wären.
Leider habe ich sie nicht auf der Nikon Seite keine AGB gefunden.
Hat jemand den Link?
Mazel Mazel Beitrag 25 von 38
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Leute Leute haut hier nicht wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander...

Oder lieber Rüdiger, hast Du das Teil direkt von Nikon gekauft ohne Händler? Wenn nicht ist zumindest in den ersten 6 Monaten Nikon nicht Dein bester Ansprechpartner! Denn Nikon gewährt nur eine - prinzipiell freiwillige und gesetzlich nicht geregelte Garantieleistung - eben GARANTIE. Rechtlich in Anspruch nehmen kannst Du Nikon nur im Rahmer ihrer beweisbar ausgelobten Garantiebedingungen. Diese kann Nikon aber so ausgestalten, wie sie wollen. Und praktisch jeder Hersteller schließt die Versandkosten im Garantiefalle aus - völlig legal und legitim. Est ist schließlich nur ein Versprechen als kostenlose Dreingabe zum Produkt. Und nach 2x Austauschen müssen die auch nicht, das wäre nur Kulanz.

Ganz anders die gesetzlich geregelte Gewährleistungspflicht von in den meisten Fällen de facto 6 Monaten. Der Händler muß, sofern im Versandhandel gekauft, die Versandkosten in der Tat übernehmen. Wenn vor Ort gekauft (kein Versand), dann müßt Du es Ihm allerdings auch wieder auf den Tisch legen. Kann 2-3 Wochen dauern. Gegen längere Verzögerungen kannst Du ne Frist setzen. Und nach 2 erfolglosen Reparaturen wäre dann der Rücktritt möglich.

Hier wäre es (wenn Kamera bestellt via Versand) wohl das Beste gewesen, das 14 tägige Rücktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz zu nutzen und dann dem Versandhändler einen neuen Kaufvertrag anzubieten, vorausgesetzt er sichert Lieferung bis zum "Eventtermin" zu.
Leider ist die 14 Tagesfrist nun allerdings rum. Bzgl. Reparaturen solltest Du Dich aber trotzdem an den Händler wenden, dann kostet es wenigstens nix.

Und 0900 Nummern sollte man als nicht geschrieben betrachten. Sowas sind keine SERVICE Nummern in eigentlichen Sinne, sondern das ist eine (meist zu teuer!) bezahlte Dienstleistungsnummer. Einfach andere Rufnummern, sofern bekannt, anrufen und nerven. Ansonsten schriftlich, das dauert zwar, aber ist wenigstens auch verbindlich wohingegen Telefon - na ja - was kümmert mich mein Geschwätz von gestern. 8-)
Die manchmal verwendete Praxis Produktsupport nur über 0900 anzubieten ist, im Gegesatz zu gewissen Beschränkungen in den Garantiebedingungen, übrigens sehr wohl zu kritisieren. Das ist kein zeichen von besondere Seriösität und man darf solche Hersteller durchaus auch mal meiden, dann ändert sich sowas nämlich.
Rüdiger Proske Rüdiger Proske   Beitrag 26 von 38
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@Marcel
Erst mal Danke für die lange und sehr fundierte Antwort:

- Händler
Ich habe die Kamera bei einem lokalen Händler gekauft, wobei das ein Ein-Mann Betrieb ist und noch zusätzlich ein sehr gutes Verhältnis...bis die D200 kam. :(

- Zur Telefonnummer
Ich hab viel probiert. Du kommst an keine andere Telefonnumer ran. Keine Chance und das ist ne echte Sauerrei.

- Schriftlich
hab ich parallel gemacht. Die erste Antwort traf 4 Tage nach der reparierten Kamera ein. Mit dem Hinweis ich soll sie mal einschicken :(

- Der Großhändler verweißt darauf, dass ich als Endkunde das mit Nikon direkt ausmachen soll.
Analog kauf von Monitoren. Alle Händler verweisen auf den Reparaturservice der Hersteller. Hatte mehrfach Probleme mit Defekten innerhalb der ersten 6 Monate. Ich wurde von mehreren Verkäufern immer auf den Hersteller Direktsupport verwiesen.



Nachricht bearbeitet (14:08h)
Silvio Heymann Silvio Heymann   Beitrag 27 von 38
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@Marcel

Bezüglich der Nikon-Garantie hast Du sicherlich recht.
Was jedoch die Händler- Gewährleistung angeht, sieht der §439
keine Anzahl x erfolgloser Reparaturversuche vor.
Der Abs. 1 ist da ziemlich eindeutig (sicherlich unter Berücksichtigung von Abs. 3).

Gruss



Nachricht bearbeitet (14:13h)
Rüdiger Proske Rüdiger Proske   Beitrag 28 von 38
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Nachtrag:
Hab gerade was in der Garantiekarte gefunden. Bezieht sich auf ein Jahr (?) Garantie (nicht Gewährleistung).

1. Zitat: Nikon behält sich das Recht vor, das Produkt nach freiem Ermessen zu reparieren oder durch ein neues zu ersetzen.

2. Sämtliche direkt oder indirekt mit der Garantieleistung verbundenen Transportkosten und -risiken sind ausgeschlossen.

Wenn ich Marcel richtig verstanden habe, ist das bei Garantieleistung legal, aber nicht in der Gewährleistung, um die es sich ja hier handelt.

@Marcel: Bitte um Korrektur, wenn falsch.



Nachricht bearbeitet (14:10h)
Silvio Heymann Silvio Heymann   Beitrag 29 von 38
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@Rüdiger
Diese Verfahrensweise der Händler ist sicher üblich, deshalb aber noch lange nicht richtig.
Es liegt an Dir von Deinen Rechten Gebrauch zumachen.

Gruss
Claudia Tomaschek Claudia Tomaschek Beitrag 30 von 38
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Rüdiger Proske schrieb:

Zitat:Nachtrag:
Hab gerade was in der Garantiekarte gefunden. Bezieht sich auf
ein Jahr (?) Garantie (nicht Gewährleistung).

1. Zitat: Nikon behält sich das Recht vor, das Produkt nach
freiem Ermessen zu reparieren oder durch ein neues zu
ersetzen.

2. Sämtliche direkt oder indirekt mit der Garantieleistung
verbundenen Transportkosten und -risiken sind ausgeschlossen.

Wenn ich Marcel richtig verstanden habe, ist das bei
Garantieleistung legal, aber nicht in der Gewährleistung, um
die es sich ja hier handelt.

@Marcel: Bitte um Korrektur, wenn falsch.



Du hast erstmal einen Anspruch gegen den Händler. Die Garantie, die Nikon gibt, ist erstmal sekundär.

Im vorliegenden Fall sieht das Gesetz Wandlung oder Nachbesserung vor. Der Händler kann in seinen AGB das Wandlungsrecht allerdings beschneiden, indem er die Wandlung ausschließt und eine ein- oder mehrmalige Nachbesserung vorsieht. Das machen eigentlich alle Händler.

Bei einem DOA-Schaden kannst du i.d.R. den Kaufvertrag rückgängig machen, die meisten Händler lassen sich darauf ein. Ich hätte darauf bestanden.

Da du dich einmal auf eine Nachbesserung eingelassen hast, kannst du jetzt nicht so einfach eine Wandlung fordern. Die Frage ist, was steht in den AGBs des Händlers, hast du ihn Fristen gesetzt.

Laut Gesetz musst du nicht bis in alle Ewigkeiten Nachbesserungen erdulden. Das Gesetz gibt aber auch keine feste Vorlage. Wichtig ist, dass du dich vom Händler nicht abwimmeln lässt. Grundsätzlich dürfen dir für eine Reparatur keine Kosten entstehen, d.h. versicherter Versand zum Hersteller, Gespräche mit dem Service, das alles muss eigentlich der Händler tragen.

An deiner Stelle würde ich die Kamera zum Händler bringen. Dabei würde ich ihn schriftlich auffordern, die Kamera innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren (z.B. innerhalb 2 Wochen). Darüber hinaus würde ich schriftlich klarstellen, dass dies der letzte Nachbesserungsversuch ist, der für dich annehmbar ist und du bei weiteren Mängeln von deinem Wandlungsrecht Gebrauch machen willst.

Viele Grüße
Claudia
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