Canon 5D Mark II Garantiebedingungen

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AndreasH Heckel AndreasH Heckel Beitrag 1 von 22
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Hallo zusammen,

Meine Canon 5D Mark II ist jetzt seit über drei Wochen bei Herbert Geissler Reutlingen in Reparatur. Eingeschickt wurde sie über meinen Händler ... sie ist im Fachhandel gekauft!

Wen es interessiert : die Belichtungsmessung ist defekt.

Heute bekomme ich folgende Info:

"Sehr geehrter Kunde,
Ihr Gerätb befindet sich z .Zt. noch in Probelauf bzw.
wegen Lieferschwierigkeiten unseres Vorlieferanten
sind die erforderlichen Ersatzteile für Ihr Gerät z.Zt.
nicht vefügbar. Wir bitten Sie daher sich noch ein klein
wenig zu gedulden."

Nun meine Frage: Wo finde ich die Garantiebedingungen zu meinem Gerät: Habe ich ab einem bestimmten Zeitpunkt Anspruch auf ein Ersatzgerät für die Zeit der Reparatur?

Ich fotografiere freiberuflich für zwei Lokalblätter ... leider ohne Presseausweis, keine 1er vorhanden .... also kein CPS möglich. Ich habe zwar noch eine 40D und eine 30D, aber die Neue habe ich mir schließlich nicht ohne Grund gekauft!

LG Andreas
Heinz Büchler Heinz Büchler Beitrag 2 von 22
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Ich hatte letzets jahr 2 Objektive bei Canon in der Schweiz zur Reparatur. Hat auch aus Mangel an Ersatzteilen etwa 2 Monate gedauert. Scheinz ein canon-Problem zu sein. Mit der 5DmarkII hate ich bis jetzt noch keine Probleme. garantiebedingunge sind in der EU nicht gleich wie bei uns, daher kann ich leider dazu nichts sagen.
Gruss Heinz
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 3 von 22
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Gucke mal auf die Garantiekarte. Dort steht alles drauf.
Gruß
Mirko
AndreasH Heckel AndreasH Heckel Beitrag 4 von 22
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@Fotodesign-MK: Hab's gelesen, allerdings sind die 5 Punkte nicht wirklich aussagekräftig.

Vielleicht sollte ich meine Frage noch etwas konkretisieren:

Was ist bei einer Profi-Kamera eine angemessene Reparaturzeit? Ich habe jetzt die Aussage, dass ich mich gedulden soll. Genau das hätte ich als Reparaturbetrieb auch geschrieben ;-)

Als Verbraucher habe ich doch sicherlich ab einem gewissen Zeitpunkt ein Recht auf ein Leihgerät. Gibt es da irgendwelche Erfahrungen/Rechtsprechungen?

LG Andreas
SW-Zeichner SW-Zeichner Beitrag 5 von 22
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Die Kamera wird nicht als "Profikamera" verkauft. Diesen Begriff verwendet man landläufig, jedoch ist damit keine bestimmte Aussage hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Artikels verbunden.

Man hat jedoch die Möglichkeit, bestimmte Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Bedingungen zum CPS).

Ansonsten gilt: Wenn der Reparaturbetrieb bestimmte Ersatzteile nicht geliefert bekommt und dies nicht im Verschulden des Reparaturbetriebes liegt (Nachweis????), muss man sich gedulden.
AJB AJB Beitrag 6 von 22
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AndreasH Heckel schrieb:


Zitat:Ich fotografiere freiberuflich für zwei Lokalblätter ... leider
ohne Presseausweis, keine 1er vorhanden .... also kein CPS
möglich. Ich habe zwar noch eine 40D und eine 30D, aber die


Du brauchst keine 1er für den CPS.

Ich würde an deiner Stelle ordentlich Druck machen.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 7 von 22
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Was soll es bringen, Druck zu machen?
Wenn das Ersatzteil nicht verfügbar ist, dann nützt das nix. Dann muss man halt warten. So schwer wie es einen auch fallen wird.
Werner Hammerschmid Werner Hammerschmid   Beitrag 8 von 22
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AndreasH Heckel schrieb:

Zitat:Hallo zusammen,

Meine Canon 5D Mark II ist jetzt seit über drei Wochen bei
Herbert Geissler Reutlingen in Reparatur. Eingeschickt wurde
sie über meinen Händler ... sie ist im Fachhandel gekauft!

Wen es interessiert : die Belichtungsmessung ist defekt.

Heute bekomme ich folgende Info:

"Sehr geehrter Kunde,
Ihr Gerätb befindet sich z .Zt. noch in Probelauf bzw.
wegen Lieferschwierigkeiten unseres Vorlieferanten
sind die erforderlichen Ersatzteile für Ihr Gerät z.Zt.
nicht vefügbar. Wir bitten Sie daher sich noch ein klein
wenig zu gedulden."

Nun meine Frage: Wo finde ich die Garantiebedingungen zu meinem
Gerät: Habe ich ab einem bestimmten Zeitpunkt Anspruch auf ein
Ersatzgerät für die Zeit der Reparatur?

Ich fotografiere freiberuflich für zwei Lokalblätter ... leider
ohne Presseausweis, keine 1er vorhanden .... also kein CPS
möglich. Ich habe zwar noch eine 40D und eine 30D, aber die
Neue habe ich mir schließlich nicht ohne Grund gekauft!

LG Andreas





stimmt, da reichen deine kameras für cps,

ich würde erst mal den namen des händlers bzw. der werkstatt entfernen, kann unter umständen böses blut erzeugen,

für deine lokalblätter reicht doch momentan auch deine 30/40D
da wirst du dich in geduld üben müßen, so hart wie das auch klingen mag,


vg
werner
AndreasH Heckel AndreasH Heckel Beitrag 9 von 22
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Noch ein Nachtrag: Die Kamera ist erst drei Monate alt. Ich habe mich mal kundig gemacht. Es geht also um eine Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Soweit ich es verstanden habe, hätte ich also auf ein Austauschgerät bestehen können !

siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

@Werner: Habe auch gerade rausgefunden, dass ich mit einer 5DMII und einer 40D Aufnahme in den cps beantragen kann. Ich habe auch drei der aufgeführten Objektive ... na mal sehen ... denke aber das nützt mir JETZT auch nichts mehr :(

Den Namen der Werkstatt entfernen ... warum ... die Werkstatt ist eine der wenigen authorisierten Canon-Dienstleister, ist für gute Arbeit bekannt und kann sicherlich auch nichts dafür, wenn sie keine Ersatzteile bekommt. Und die lange Reparaturzeit kann ich belegen.
Den Namen meines Händlers nenne ich hier nicht ... warum auch. Das Ganze ist wohl eher ein Armutszeugnis für den Hersteller!

Die 5D Mark II habe ich mir wegen der fantastischen Ergebnisse bis in hohe ISO-Werte zugelegt. Bei korrekter Belichtung sind da Aufnahmen bis ISO 3200 auf jeden Fall noch "lokalblättchentauglich" ;-) Mit der 40D ist da spätestens bei ISO 800 Schluß.

LG Andreas
SW-Zeichner SW-Zeichner Beitrag 10 von 22
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Bitte dort nachlesen, wo es von Fachleuten genau dargestellt wird:

http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

Hier bitte im Abschnitt "Mängelgewährleistung" den 2. Absatz genau lesen. Es ist eindeutig von einem "Vorrang der Nacherfüllung" (sprich Reparatur) die Rede.
Vanessa Blanca Vanessa Blanca Beitrag 11 von 22
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Meines Erachtens wird das Gerät bei Dir gewerblich genutzt (Freiberuflicher Fotograf für Zeitungen).

Daher stehen Dir die üblichen Gewährleistungsansprüche für "private Endverbraucher" leider nicht zu.



Nachricht bearbeitet (19:48)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 12 von 22
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zeig mir eine einzige garantie bedingung wo man ein leihgerät schriftlich zugesprochen bekommt.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 13 von 22
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AndreasH Heckel schrieb:

Zitat:
Was ist bei einer Profi-Kamera eine angemessene Reparaturzeit?




letztens hab ich meine 300mm linse nach cps gebracht die ich 2 tage später wieder zuhause hatte. am gleichen schalter stand eine frau die ihre cam reinigen lassen wolle. ihr sagte man schon bis zu 3 wochen hilft dir jetzt auch nicht, aber.............

-wer sein zeug beruflich braucht hat immer 2
-ein anruf bei canon würde dir direktere antworten bringen

was würde ich machen wenn ich nicht in cps wäre

eine schriftliche frist setzen und ein leihgerät fordern.
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 14 von 22
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AJB schrieb:


Zitat:Du brauchst keine 1er für den CPS.





es kommt aber auch nicht jeder mehr rein, trotz presseausweis ;-)
Ehemaliges Mitglied Ehemaliges Mitglied Beitrag 15 von 22
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Vanessa Blanca schrieb:

Zitat:Meines Erachtens wird das Gerät bei Dir gewerblich genutzt
(Freiberuflicher Fotograf für Zeitungen).

Daher stehen Dir die üblichen Gewährleistungsansprüche für
"private Endverbraucher" leider nicht zu.



Zitat:
Nachricht bearbeitet (19:48)



ein pressefotograf ist nicht endverbraucher? was steht einem gewerblichen nutzer denn zu und wo steht das bitte.
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