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Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

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Thorsten Seibel


Premium (Pro), Dillenburg

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) trägt auf der dunkelbraunen Flügelunterseite eine charakteristische Reihe schwarzer, weiß umrandeter Augenflecken. Am Außenrand der Flügel sind im Vergleich zu anderen Bläulingsarten keine Flecken zu erkennen.

Der charakteristische Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind extensiv genutzte, wechselfeuchte Wiesen in Fluss- und Bachtälern. Zu feuchte oder regelmäßig überflutete Standorte werden offenbar gemieden. In höheren Lagen werden auch Weg- und Straßenböschungen sowie Säume besiedelt. Voraussetzung für das Vorkommen des Bläulings ist der Große Wiesenknopf als Futter- und Eiablagepflanze sowie Kolonien von Knotenameisen (v.a. Myrmica rubra) für die Aufzucht der Raupen.

Die Flugzeit erstreckt sich auf einen kurzen Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte August. In dieser Zeit nutzen die kurzlebigen Falter die Blütenstände des Großen Wiesenknopfes als Nahrungsquelle und Rendezvousplatz. Dort erfolgt auch die Ablage der Eier in das Innere der frisch geöffneten Blütenköpfe. Bis Mitte September entwickeln sich die Raupen zunächst in den Blütenköpfen, um sich im 4. Larvenstadium auf den Erdboden fallen zu lassen. Am Boden werden die Raupen von Knotenameisen „adoptiert" und in die unterirdischen Brutkammern der Ameisennester eingetragen, wo sie sich von der Ameisenbrut ernähren. Im Juni des folgenden Jahres verpuppt sich die Raupe und verlässt im Juli als Schmetterling das Ameisennest.

Gefährdung und Schutz

Da die Art europaweit gefährdet ist und als Schlüsselart betrachtet werden kann, ist sie als FFH-Art eingetragen. Schutzmaßnahmen sind eine einschürige Mahd ab Anfang September, die Vermeidung schwerer Maschinen, von Eutrophierung und die Flächensicherung. Die Art scheint anfällig für Polderflutungen zu sein, wahrscheinlich ist dabei die Gefährdung der Wirtsameisen ausschlaggebend, auf die die Falter angewiesen sind.

Rote Liste BRD: 3


Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist wie der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie gelistet und daher streng geschützt.

Kommentare 3

  • Steffen Fahl 28. Juli 2015, 17:01

    Also Thorsten,
    wenn Du mal keine gefiederten Motive hast, dann findest Du doch immer wieder andere, beeindruckend schöne.Mir gefällt sowohl der Falter, als auch die Blüte über die Du uns auch beim nächsten mal informieren solltest.
    Wirklich sehr fein auch Kopf und Fühler gegen den HG!
    VG, Steffen
  • Volkmar Nix 26. Juli 2015, 23:58

    Glückwunsch!
    Würde ihn gerne auch endlich mal finden - perfekt gezeigt.

    Liebe Grüße
    Volkmar
  • Stephan Heinemann 26. Juli 2015, 21:32

    Gute Bildqualität und eine sehr schöne und informative Erläuterung.
    VG Stephan

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Ordner Schmetterlinge
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Exif

Kamera Canon EOS 70D
Objektiv Sigma APO Macro 150mm f/2.8 EX DG HSM
Blende 8
Belichtungszeit 1/1000
Brennweite 150.0 mm
ISO 250