Gesichter und Personen durch KI erstellt - Persönlichkeitsre

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Coffy Coffy Beitrag 1 von 4
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Mich würde interessieren, ob man ein Persönlichkeitsrecht einer Person verletzt, das sich in einem durch KI erstelltes Programm , wieder erkennt. Kann es da Strafen geben?

Der Fall:
Ich habe in einem Forum ein Bild, das von einer KI erstellt wurde - ein Obdachloser mit einem Hund - hochgeladen und das wurde gelöscht mit der Begründung, die Rechtslage sei nicht eindeutig und daher zu gefährlich da man mit Strafen rechnen müsste, wenn sich jemand in diesem Bild wieder erkennt.
Nun ist es so, ob nun auf FB oder auch hier, es werden täglich durch KI erstellte Personen veröffentlicht und so ein großes und bekanntes Forum würde doch das Risiko nicht eingehen, sich einer Abmahnwelle gegenüber zu stellen.

Weißt da jemand etwas genaueres?
Christian Gigan Weber Christian Gigan Weber   Beitrag 2 von 4
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Zitat: Coffy 24.04.24, 21:28Zum zitierten BeitragWeißt da jemand etwas genaueres? Ich denke, hier bist Du selbst dafür verantwortlich, was Du hochlädst. Ich finde hier jede Menge Bilder, die alle möglichen Rechte verletzen würden. Bei kommerzieller Nutzung könnte das richtig Ärger geben und teuer werden. Ich wäre vorsichtig. Ich kenne in meinem Bekanntenkreis einen Fall, da kostete der Brief vom Abmahnanwalt alleine 800,- €
Sören Spieckermann Sören Spieckermann   Beitrag 3 von 4
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Solange du nicht genau weist wie die KI funktioniert, ist das ein gefährliches Feld mit tatsächlich unklarer Rechtslage.

Wenn es eine rein generische KI ist, dann dürften Ähnlichkeiten rein zufällig sein. Da die KI das Bild ja nicht nach einer Bildvorlage zusammenbaut sondern jedes mal neu aufgrund erlernter Wahrscheinlichkeiten. Und ob eine zufällige Ähnlichkeit eines KI Bildes mit einer realen Person die Persönlichkeitsrechte verletzt, ist imho nicht abschließend geklärt. Theoretsich ist das aj so als ob ein Maler/Bildhauer wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung verklagt wird weil sein Portrait/Statue einer Person ähnlich sieht.

Sollte die KI jedoch mit Bildvorlagen arbeiten (ähnlich einem Composing in der Bildbearbeitung) , dann ist es wiederum recht eindeutig eine Persönlichkeitsrechtsverletzung wenn genau ein Bild von ihm von der KI als Vorlage für das neue Bild genommen wurde.
zumindest nach meinem Verständnis.
Coffy Coffy Beitrag 4 von 4
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Vielen Dank für eure Antworten.

Darum geht es ja, ich hatte ohne Vorlage und Bild eine Person generiert die dann rein zufällig entstanden ist. Wer will denn da Persönlichkeitsrechte in Anspruch nehmen? Und bei der Fülle von Bildern mit rein zufällig entstandenen Personen, scheint es mir unmöglich, da alle zu verklagen. Die Personen müssen dann ja auch real existieren um Ansprüche geltend zu machen.
Und wen will man denn verklagen? Geht ja nur die KI , aber die ist ja keine Person.

Ich sehe das Problem nicht so schlimm, aber ich bin auch nur ein Laie, der nichts böses im Spiel führt .
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