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  • martha-ka 26. Januar 2022, 17:03

    Da hast du ja zum glück bessere erfahrung als ich, Pelue.
    Ich denke, daß es keine "illegalen" demonstrationen gibt - nur evtl. nicht erlaubte, denn die themen der demonstrationen, die du illegal nennst, sind in meinen augen sehr wichtig - auch wenn die menschen diffamiert werden.
    lg und get sane
    martha
  • Pelue 26. Januar 2022, 20:48

    "Nicht erlaubt" heißt rechtlich: illegal. Ob die Themen wichtig oder unwichtig sind, spielt hierbei keine Rolle, denn das unterliegt einer subjektiven Einschätzung, und die kann in einem Rechtsstaat nicht Maßstab für Handeln sein, da steht das Grundgesetz dagegen.

    Martin.
  • martha-ka 27. Januar 2022, 1:43

    Oh, du bist jurist - glückwunsch, dann hast du sicher mitbekommen, daß das grundgesetz z.t. außer kraft gesetzt ist...
    Und doch ist ein thema, das einem menschen wichtig ist nicht vom grundgesetz abhängig, das übrigens in art. 5 die freie meinungsäußerung erlaubt - und auch das recht auf demonstration - jedenfalls bis zur suspendierung der artikel durch notstandsgesetze, polizei und gerichte.
  • Pelue 27. Januar 2022, 13:26

    Nein, das Grundgesetz ist weder ganz noch teilweise außer Kraft gesetzt. Wir leben allem Geschrei zum Trotz nicht in einer Corona-Diktatur, und wer sich auf das Widerstandsrecht nach Art. 20(4) Grundgesetz beruft, hat weder die Lage noch diesen Artikel begriffen. Einzelne Maßnahmen haben diverse Verwaltungsgerichte kassiert, gut so. Das zeigt, dass rechtsstaatliche Kontrolle funktioniert. Die Einschränkungen der Grundrechte im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Grundgesetz und werden im § 28 des Infektionsschutzgesetzes - grundgesetzkonform - festgeschrieben. Wäre dem nicht so, hätte das Bundesverfassungsgericht die Bestimmung gekippt.

    Ich bin Politikwissenschaftler, und meine Spezialgebiete in der Lehre waren zig Jahre Staatsrecht und politische Theorien und Ideologien.

    Martin.