• smokeonthewater 30. August 2020, 14:44

    Du sagt es.

    Die Richter hatten entweder Angst, dass die 5000 angemeldeten kleinen Alternativdemos (einige davon wurden tatsächlich auch genehmigt) nicht von den 4000 Einsatzkräften beherrscht werden können, oder sie sind schlichtweg unfähig, bestehende Gesetze anzuwenden.

    Das Herumeiern in der Urteilsbegründung mit dem verfassungsmäßigen Versammlungsrecht zieht einfach nicht, nachdem schon am 1. August die Polizei von den Veranstaltern verarscht wurde. Warum haben sie danach eine "zweite Chance" verdient? Zumal sich dieses Mal viel mehr Rechtsextremisten angesagt hatten, was Innensenator Geisel durchaus erkannt hatte. Stattsessen wurde sein Satz, er wolle Rechtsextremen keine Plattform in Berlin geben, als KO-Kriterium für das Verbot bewertet.

    In meinen Augen sind Innensenator und Richter nicht ihrem Amt gewachsen, sie sollten zurücktreten. Schaun mer mal, wie sie sich herauswinden und an ihren Stühlen kleben bleiben.
    LG Dieter
  • anne47 30. August 2020, 14:57

    Wer solche Massenveranstaltungen genehmigt, muss auch Fußballspiele, Live-Konzerte u. a. Massenveranstaltungen zulassen, zumal die Teilnehmer dort sich wahrscheinlicher viel zivilisierter benehmen würden und auch besser polizeilich zu händeln wären. Wahrscheinlich wollte man einer unzulässigen spontanen Demo vorgreifen und hat sie deshalb genehmigt.