Der „objektive Wert“ der nicht-kommerziellen Nutzung eines unter der Creative Commons-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts kann nur mit Null angesetzt werden.
Im Fall der fehlenden Urheberbenennung eines Fotografen wird zwar üblicherweise ein 100%iger Aufschlag auf den nach der Lizenzanalogie berechneten Schaden gewährt. Aber 100% von 0 sind immer noch 0 […].
Maria J. 22. März 2019, 11:48
Und das Glaubhaft-Machen eines Folgeschadens kann Jahre dauern– solange kostet es dann Zeit und Nerven ... für alle Beteiligten.