• Maria J. 22. März 2019, 11:48

    Und das Glaubhaft-Machen eines Folgeschadens kann Jahre dauern
    – solange kostet es dann Zeit und Nerven ... für alle Beteiligten.
  • Maria J. 22. März 2019, 12:04

    Ich lese gerade:

    Der „objektive Wert“ der nicht-kommerziellen Nutzung eines unter der Creative Commons-Lizenz angebotenen geschützten Inhalts kann nur mit Null angesetzt werden.

    Im Fall der fehlenden Urheberbenennung eines Fotografen wird zwar üblicherweise ein 100%iger Aufschlag auf den nach der Lizenzanalogie berechneten Schaden gewährt. Aber 100% von 0 sind immer noch 0 […].

    ;-))
    --
    https://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/creative-commons-schadensersatz-urheberrecht
  • Heide G. 22. März 2019, 12:31

    oh Man, is das alles kompliziert.
  • Maria J. 22. März 2019, 12:48

    ... du sagst es ...!
    ;-)